Beleg für Betriebsausgabe bei Abwicklung über Email/Paypal (Finanzamt) ?

    • Beleg für Betriebsausgabe bei Abwicklung über Email/Paypal (Finanzamt) ?

      Hallo,

      ich habe verschiedene Betriebsausgaben, welche per Email abgewickelt wurden und anschließend mit Paypal bezahlt wurden.

      Reichen in diesem Fall als Belege für das FA die ausgedruckten Transaktions-Details aus Paypal und die Emails aus?
      Aus beiden geht die eindeutige Identität des Lieferanten nicht hervor (nur Datum, Paypal-Emailadresse, Vor- und Nachname sowie ebay-Nutzername. Es hat jedoch kein Kauf und somit keine Abwicklung über Ebay stattgefunden).

      Es soll keine Vorsteuer (Umsatzsteuer) geltend gemacht werden sondern nur der Gesamtbetrag als Ausgabe zur Gewinnminderung.

      Ich bin Kleinunternehmer.

      Danke
    • coala777 schrieb:

      ich habe verschiedene Betriebsausgaben, welche per Email abgewickelt wurden und anschließend mit Paypal bezahlt wurden.
      was sind das (überhaupt) für Artikel?

      ist der Verkäufer Privat oder Gewerblich tätig?

      Vor- und Nachname sowie ebay-Nutzername. Es hat jedoch kein Kauf und somit keine Abwicklung über Ebay stattgefunden).

      an Ebay "vorbeikgekauft"?
    • Wenn du bisher.... oder zukünftig kurz den gekauften Artikel mit ausdruckst, sollte es kein Problem mit dem FA geben.
      Bei der PP-Zahlung gibst du ja als Verwendungszweck die Artikelnummer/den gekauften Artikel stets an. Damit schließt sich der Kreis und wäre bei einer Steuerprüfung dann nachvollziehbar.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • *alte_eule* schrieb:

      So, wie du das schilderst, reicht es nicht. Ich bin mit PP nicht vertraut, aber da wird dir doch auch die hinterlegte Adresse deines Zahlungsempfängers mitgeteilt?
      Nein, leider nicht. Nur Emailadresse und Verkäufername... zumindest wenn man einen Direktkauf bei Paypal tätigt und es über den "Geld anfordern" - Button macht. Ich meine da gabe es auch einen anderen Button, mit dem man eine Rechnung erstellen kann. Vielleicht ist es bei dem anders... und vielleicht hätte ich lieber den benutzen sollen... : /

      cody7888a schrieb:

      coala777 schrieb:

      ich habe verschiedene Betriebsausgaben, welche per Email abgewickelt wurden und anschließend mit Paypal bezahlt wurden.
      was sind das (überhaupt) für Artikel?

      ist der Verkäufer Privat oder Gewerblich tätig?

      Vor- und Nachname sowie ebay-Nutzername. Es hat jedoch kein Kauf und somit keine Abwicklung über Ebay stattgefunden).

      an Ebay "vorbeikgekauft"?
      Es waren Briefmarken. Wert 40-120 Euro. Ja, private Händler. Ja, an Ebay vorbeigekauft, quasi.

      Kaiolito schrieb:

      Wenn du bisher.... oder zukünftig kurz den gekauften Artikel mit ausdruckst, sollte es kein Problem mit dem FA geben.
      Bei der PP-Zahlung gibst du ja als Verwendungszweck die Artikelnummer/den gekauften Artikel stets an. Damit schließt sich der Kreis und wäre bei einer Steuerprüfung dann nachvollziehbar.
      Da ich über Ebay keinen Kauf getätigt habe, ist in dem Schreiben von Paypal auch keine Referenz zu einem Ebayartikel.

      Wir haben aber die Kommunikationsmöglichkeit von ebay genutzt, und da ist auch der Artikel angegeben, über deren Seite ich die Kommunikation begonnen habe. Aber offiziell habe ich nichts über Ebay gekauft.

      Bei Paypal wurde lediglich nur angegeben "X mal Briefmarken im Wert von X,XX".

      Die Anschrift vom Verkäufer ist nirgends vorhanden.
    • Grundsätzlich sehe ich da dennoch wenige Probleme und mir persönlich ist es völlig gleichgültig ob du an eBay vorbei kaufst/verkaufst oder nicht.
      Du hast eine Frage gestellt und damit antworte ich dir.

      Um die Ausgaben im Rahmen deiner Einnahmeüberschussrechnung zu belegen, solltest du darauf achten, dass in den jeweiligen Zahlungen via PP der/die Artikel genauer beschrieben sind. Ist dies bei Briefmarken nicht möglich, solltest du bereits von Anfang an, die Belege der jeweiligen PP-Zahlungen selbst mit Daten ergänzen.
      Nach Möglichkeit würde ich zu jedem Kauf einen einzelnen Beleg dafür anlegen, auch wenn PP natürlich mehrere Käufe auf einmal abrechnet.
      Dann lieber Kopien machen und jeden Kauf einzeln darstellen, selbst wenn das mehrfache Arbeit bedeutet.

      Gegenüber dem FA ist der offensichtliche Anschein von entscheidender Bedeutung. Kannst du anhand ordentlicher "Belege" etwas darstellen, interessiert weitere Daten eher niemanden.
      Deine Vermerke sind übrigens nur für dich, auch die interessiert das FA nur dann, wenn sie exat nach einem oder mehreren Belegen fragen. Es ist immer gut, wie aus der Pistole geschossen, auf eine Nachfrage antworten zu können.

      Im Zweifelsfall kannst du dich natürlich auch bei deinem Sachbearbeiter FA noch erkundigen, was du sonst noch machen kannst. Mir fällt eigentlich nichts weiter ein.
    • Alles klar, vielen Dank.

      Ich habe alles verstanden und sehe es genauso wie du, Kaiolito.

      Allerdings bin ich gerade auf das hier gestoßen:

      §160 AO
      (1) Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben sind steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige dem Verlangen der Finanzbehörde nicht nachkommt, die Gläubiger oder die Empfänger genau zu benennen.

      Dazu das BFH Urteil vom 15.3.1995, I R 46/94
      Benannt ist ein Empfänger, wenn er (nach Namen und Adresse) ohne Schwierigkeiten und eigene Ermittlungen der Finanzbehörde bestimmt und ermittelt werden kann...



      D.h., ich werde wohl auf jeden Fall eine Anschrift benötigen.


      Ich glaube, auf den Briefumschlägen, mit denen die Waren gesendet wurden, standen Absenderadressen drauf. Darf ich diese Adressen als Anschrift geltend machen und diese Anschrift dann als Notiz den Belegen beifügen? Oder gar den Briefumschlag beifügen? Würde das dem FA ausreichen?
      Den einen Lieferanten konnte ich auch schon per Vor- u. Nachnamen (von Paypal) + Absendeadresse (vom Brief) bei google "identifizieren". Er scheint wohl ein bekannter Leiter von einem Verein zu sein. Sollte ich diese Seiten als "Beweis" mit ausdrucken (Seine Absendeadresse enthält nämlich nicht seinen Namen... und der Paypal-Auszug enthält nicht seine Adresse... Deshalb könnte ich nur so eine eindeutige Zuordnung schaffen... wobei das FA mit seiner Datenbank auch die Zusammengehörigkeit bestätigen könnte... Aber nach dem BFH-Urteil muss das FA ja nicht ermitteln... Hmmm)?

      Hört sich wahrscheinlich etwas übertrieben an aber für das FA spiele ich auch gerne Detektiv, wenn es sein muss... (ist mir in jedem Fall lieber als mal geschätzt zu werden...)

      Was meint ihr?

      Falls ich mal keine Absenderadresse finde, würde ich dann bei dem Ebay-User einfach mal einen Ebay-Kauf tätigen, um an seine Adresse zu kommen. Wäre das legitim?

      Heiner.Hemken schrieb:


      Was spricht dagegen, von dem Zahlungsempfänger eine Quittung über den Erhalt der Zahlung zu verlangen?

      Naja es wiederstrebt mir etwas, jetzt nach ein paar Wochen zu fragen "Achja, ich wollte übrigens unseren Handel dem Finanzamt mitteilen. Könntest du mir bitte deine Anschrift mitteilen? Nein? Wieso nicht? Du hattest doch bestimmt vor deine Einnahme bei der Steuererklärung anzugeben oder?" ... :P


      Nein, ich finde das hätte ich ihn vielleicht vorher fragen müssen. Er wird mit großer Sicherheit nicht antworten. Und ich bin ehrlich gesagt an weiteren Geschäften mit ihm interessiert.
    • coala777 schrieb:


      Naja es wiederstrebt mir etwas, jetzt nach ein paar Wochen zu fragen "Achja, ich wollte übrigens unseren Handel dem Finanzamt mitteilen. Könntest du mir bitte deine Anschrift mitteilen? Nein? Wieso nicht? Du hattest doch bestimmt vor deine Einnahme bei der Steuererklärung anzugeben oder?" ... :P


      Nein, ich finde das hätte ich ihn vielleicht vorher fragen müssen. Er wird mit großer Sicherheit nicht antworten. Und ich bin ehrlich gesagt an weiteren Geschäften mit ihm interessiert.

      Dir ist aber schon bekannt, dass Du nach § 368 BGB einen Anspruch auf eine Quittung (Zahlungsbestätigung) hast?
    • Heiner.Hemken schrieb:

      coala777 schrieb:

      Dir ist aber schon bekannt, dass Du nach § 368 BGB einen Anspruch auf eine Quittung (Zahlungsbestätigung) hast?
      Dennoch tu ich mich ehrlich gesagt schwer. Wie gesagt, ich bin an weiteren Geschäften interessiert... Ich will auch kein Spießer sein, der auf Gesetzen rumpocht... Mein eigenes Gewissen sagt, ich hätte die Verkäufer vorher danach fragen sollen und mein eigenes Gewissen steht bei mir ehrlich gesagt über alle Gesetze.

      Ich habe zum Glück glaube ich noch alle Briefumschläge mit den Absenderadressen. Die müssten doch reichen, oder? Entweder ich lege diese zu den Unterlagen bei, oder mache anhand dieser Daten einen Eigenenbelg... Problem gelöst?
    • @cola

      Alle Tipps hier sind für die Zukunft gedacht, denn die Vergangenheit kann man nicht ändern.
      Natürlich macht es richtig Sinn, die Umschläge an die Ausgabenbelege zu heften.
      Mach dir einfach nicht zu viel Kopf darüber, eine Steuerprüfung ist relativ easy und die Wahrscheinlichkeit, dass es dich trifft und genau den Zeitpunkt trifft, in dem du dich nicht ganz korrekt um die entsprechenden Belegdaten gekümmert hast, ist sehr gering.

      Zudem zahlt es sich immer aus, wenn man außerhalb des geprüften Zeitraumes nachweisen kann, dass man es dann besser gemacht hat.
      Graue Haare würde ich mir wegen den paar "fehlerbehafteten" Belegen ganz sicher nicht wachsen lassen.
      Schau was du zusammentragen kannst, hefte an und du wirst sehen, dass dies durchgewunken wird.
      Mit einem Rüffel vielleicht...... aber sonst........... passiert wenig bis nix.
      Immer vorausgesetzt du bist steuerehrlich, wovon ich natürlich ausgehe.
    • Danke Kaiolito für die aufmunternden Worte.

      Eine große Frage bleibt ja noch. Und zwar, ob ich das weiterhin so machen kann. Also dass ich direkt per Paypal bezahle und die Absenderadresse/Briefumschlag zum Beleg beifügen kann und ob das dann ausreichend wäre.

      Denn über das Jahr gesehen würde ich dann eine Menge sparen, weil die Verkäufer mir so günstigere Angebote machen können weil sie die Ebaygebühren sparen.

      Steuerehrlich bin ich, keine Frage. Ich habe teilweise das Gefühl, dass ich es zu ernst nehme und zu viel Zeit an Kleinigkeiten hier verliere. Aber was soll's.

      Du glaubst eine Steuerprüfung ist easy? Hattest du schonmal eine? Mir ist aufgefallen, dass die Meinungen der Leute sehr kontrastreich sind. Manche sagen, dass man nichts befürchten soll, wenn man alles mit gutem Gewissen und ehrlich macht, denn Steuerprüfer sind ja auch nur Menschen und sehen über den einen oder anderen Fehler hinweg, wenn sie keinen Vorsatz oder böse Absichten sehen. So, und dann gibt es wieder die Leute, die sagen, dass Betriebsprüfer eine Vorgabe haben, eine bestimmte Menge Mehrergebnisse im Jahr erzielen zu müssen. D.h., wenn sie keine 6 oder 7-stelligen Mehrergebnisse an Steuern pro Jahr erzielen, dass sich das dann negativ für Ihre Karriere auswirkt. Dafür gibt es zahlreiche Quellen. Letztens hat sogar eine Lohnsteuerprüferin eines Finanzamtes bei Domian angerufen (kennst du?) und von dieser Vorgabe erzählt und gesagt, dass sie das Steuersystem ungerecht und krankhaft findet.
      Für mich wäre es von daher eigentlich logisch, dass Betriebsprüfer gezielt nach Anlässen für Schätzungen suchen, wenn sie Betriebsprüfungen durchführen. Und das bereitet mir ehrlich gesagt schlaflose Nächte, denn irgendwie habe ich das Gefühl, dass sie bei fast allem einen Grund für eine Schätzung sehen könnten. Z.B. in ein paar Euro Einnahmen auf dem privaten Konto, die vielleicht ein Freund oder ehemaliger Mitbewohner mal überwiesen hat, die man nicht belegen kann (keine Unterlagen, kein Kontakt mehr, Verwendungszweck unklar usw...).
      Ich mag mich ein Bisschen paranoid anhören, aber so ist das oftmals, wenn man sich in eine komplett neue, unbekannte Welt begibt (und man hier und da Horrorstorys aus diesen Welten hört).
    • Du glaubst eine Steuerprüfung ist easy? Hattest du schonmal eine?

      Jepp, drei eigene und drei weitere in denen ich involviert war.

      Nimm den Rat von @Heiner, es macht tatsächlich Sinn, deine Verkäufer um einen kurzen Beleg zu bitten.
      Nur als Hinweis:
      Gerade läuft bei einem sehr guten Freund von mir eine Steuerprüfung und natürlich werden genau die Belege angesprochen/beanstandet, die wir selbst als ziemlich "wackelig" angesehen hatten. Geht um rund 20.000 €, dennoch läuft das alles recht easy, es ist möglich während der Prüfung entsprechend zu begründen, der Steuerberater bekommt zwar langsam die Krise, aber für knapp 10.000 € jährlich muss er sich das halt antun.

      Also:
      Mach das in Zukunft, bleib ruhig und gelassen (schlafe durch), erklärbares wird öfter anerkannt, als man denkt. Wenn ein zukünftiger Plan vorliegt bzw. umgesetzt wurde, sollten die alten "Belege" kein Problem sein.
    • Kaiolito schrieb:

      Du glaubst eine Steuerprüfung ist easy? Hattest du schonmal eine?

      Jepp, drei eigene und drei weitere in denen ich involviert war.

      Nimm den Rat von @Heiner, es macht tatsächlich Sinn, deine Verkäufer um einen kurzen Beleg zu bitten.
      Nur als Hinweis:
      Gerade läuft bei einem sehr guten Freund von mir eine Steuerprüfung und natürlich werden genau die Belege angesprochen/beanstandet, die wir selbst als ziemlich "wackelig" angesehen hatten. Geht um rund 20.000 €, dennoch läuft das alles recht easy, es ist möglich während der Prüfung entsprechend zu begründen, der Steuerberater bekommt zwar langsam die Krise, aber für knapp 10.000 € jährlich muss er sich das halt antun.

      Also:
      Mach das in Zukunft, bleib ruhig und gelassen (schlafe durch), erklärbares wird öfter anerkannt, als man denkt. Wenn ein zukünftiger Plan vorliegt bzw. umgesetzt wurde, sollten die alten "Belege" kein Problem sein.


      Ich habe schon viel im www gesucht, aber Erfahrungsberichte von Personen, die tatsächlich Betriebsprüfungen hatten, sind extrem selten. Vielen Dank. Von daher ist das sehr interessant und beruhigend was du schreibst. Vielen Dank.

      Bei Euch geht es also um 20.000€... Ich weiß nicht ob ich es erwähnt habe, aber bei mir sind es 2 bis 3 Nullen weniger... :D ich hoffe du siehst es nicht als übertrieben an, dass ich hier deswegen einen Aufstand mache. Es geht ja auch mehr darum, wie ich das in Zukunft handhaben werde.

      10.000€ im Jahr ist echt der Hammer... das wäre bei mir schon fast der gesamte Umsatz... ;)

      Nun ja, wie "wackelig" findest du die Methode, die Anschrift des Verkäufers mittels Absenderadresse des Briefumschlages zu belegen?

      cody7888a schrieb:

      coala777 schrieb:

      weil die Verkäufer mir so günstigere Angebote machen können weil sie die Ebaygebühren sparen.
      diese Form der Angebote erfolgt in Form einer Email, oder?


      Genau. Erst über die Ebayplattform, danach über Email.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von coala777 ()

    • Ich bin davon ausgegangen, dass bei dir die Summen deutlich niedriger sind, sonst hätte ich dich bereits in meinem ersten Posting an einen richtig guten Steuerberater oder Steuerfachanwalt verwiesen.

      .... und nein, ich sehe es nicht als übertrieben an, sondern finde es richtig gut, dass du dir da Gedanken machst. Wollte eigentlich lediglich deine Ängste und die Intensität etwas von dir nehmen.
      Es ist immer gut, belegen oder erklären zu können und eben vorher darüber nachzudenken.
      Zukünftig würde ich bei dir sicher einiges anders machen um dies auch nach Jahren auf die Reihe zu bekommen.
      Steuerprüfungen finden im allgemeinen für die letzten drei Jahre vor dem "laufenden Jahr" statt, also jetzt die Jahre 2011, 2012 und 2013, da du ja zur Abgabe von 2014 noch nicht verpflichtet bist.
      Da ist es manchmal schwer, die Zusammenhänge eines "Beleges" zu rekonstruieren und so darzustellen, dass der/die Steuerprüfer/in... weiter blättert und innerlich abhakt.

      Noch ein kleiner Tipp, der sich bei mir immer (und das über jetzt rund 20 Jahre) bezahlt gemacht hat.
      Zusätzlich zur EÜR füge ich jährlich stets noch eine Exel-Datei bei, welche meine Ausgaben und Einnahmen (zweifach, einmal für die Betriebsausgaben und einmal für die KFZ-Kosten, welche bei mir nicht unerheblich sind) bei.
      Diese klären viele Fragen, die Steuerprogrammunterstützt sonst nicht zu klären sind und tragen in gewisser Sicht dazu bei, dass meine Steuererklärung auf tatsächlich vorhandenen Belegen beruht.
      Hat mir immer geholfen, im Vorfeld bereits mögliche Fragen abschließend zu klären. Insgesamt war ich bei den Steuerprüfungen jeweils in rund zwei Stunden durch, bei mir Zuhause, bei einem Kaffee und eigentlich netten Gesprächen.

      Dies ist natürlich kein Allheilmittel und ich würde das nicht generell für allgemeingültig erklären.
      Aber zumindest kann es funzen.
    • Kaiolito schrieb:

      Zusätzlich zur EÜR füge ich jährlich stets noch eine Exel-Datei bei, welche meine Ausgaben und Einnahmen (zweifach, einmal für die Betriebsausgaben und einmal für die KFZ-Kosten, welche bei mir nicht unerheblich sind) bei.
      Diese klären viele Fragen, die Steuerprogrammunterstützt sonst nicht zu klären sind und tragen in gewisser Sicht dazu bei, dass meine Steuererklärung auf tatsächlich vorhandenen Belegen beruht.
      Ich dachte die EÜR ist für die Einnahmen und Ausgaben da? Ich mache sie sowieso in einer Exceldatei. Auch wenn viele von ihren Buchhaltungsprogrammen schwärmen... bisher habe ich keinen gravierenden Grund gesehen, wieso ich 100 Euro ausgeben soll und mich in ein neues Programm einarbeiten soll, wenn ich alles auch mit Excel machen kann (zumindest für mein Kleingewerbe) und mich dort bestens zurechtfinde. Kontodaten kann ich als csv-datei dort importieren.
      Bevor wir hier über Buchhaltung weitersprechen... sollten wir vielleicht mal meinen Thread abwarten, den ich noch heute oder morgen posten werde ;)