Paypal-Konto im Minus kündigen!

    • immer für den TE im Zweifel ... ;)

      Stubentiger schrieb:

      WÖRSTKÄS aus: der Käufer hat einfach mal "widerrufen" wollen und wartet erst mal ab, ob Paypal als Widerrufungs-Erfüllungsgehilfe die Kartoffeln aus dem Feuer holt und wartet, bis ER nun tatsächlich Handy UND Geld hat, um dann evtl. vorab noch die Rücksendekosten einzufordern, wenn falls der VK sein Handy auch noch tatsächlich wieder haben will
      Tausche Komma gegen Doppelpunkt und mache deutlich, wie sich offenbar dem TE die Sache sehen wird.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • karakorum666 schrieb:

      Kann man das, wenn einem der Zugriff verweigert wird? Ich hatte auch überlegt, ob ich das anregen soll, kann es mir aber nicht so recht vorstellen.

      @schmidt kann zwar sein PayPal-Konto nicht kündigen/löschen, aber ich denke doch, dass er noch Zugriff hat.
      Falls nicht, hätte auch ein Hacker keine Chance.
      "Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." (Friedrich Nietzsche)


    • Stubentiger, der TE hat sein Handy VERKAUFT. Und soweit ich verstanden habe, nicht die Absicht, den Kaufpreis zu erstatten. Woraus sollte er ein Recht auf Rücksendung des Handys ableiten?
      PP war so freundlich, dem Käufer ein Handy zu schenken. - Bzw. das Geld, womit er sichs gekauft hat. - Nett von PP!
      Allerdings hatte PP wohl erwartet, sich das Geld vom TE wiederholen zu können. - Blöd von PP!
      Das wars.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Uhrologe schrieb:


      Falls ja, dem Inkassounternehmen den Sachverhalt erklären und der Forderung widersprechen. Einem evtl. Mahnbescheid ebenfalls widersprechen.
      Uhrologe: nein, nichts erklären. Nur der Forderung widersprechen. Das reicht. Danach darf kein Inkassounternehmen weiter tätig werden. Ebenfalls keinen Mahnbescheid beantragen. Würde ein Inkassounternehmen sich darüber hinwegsetzen, riskiert man die Zulassung!
    • Meine Vermutung, PP hat der Rückabwicklung ja zugestimmt, der nächste Schritt ist doch das der Käufer den Beleg des Pakets hochlädt wo er das Handy zurücksschickt und dann wird erst nach diesem Vorgang erstattet, so ist und war es doch?! (Wenn ich jetzt falsch liege dann korregiert mich bitte). Der Käufer hat aber nie zurückgeschickt, daraus schließe ich das er das Handy doch behalten hat und nie etwas als Beleg eingereicht hat und schlussfolgender auch nie die Zahlung erhalten, die Angelegenheit hängt jetzt sozusagen?!
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    • Ich weiß ... lies doch noch mal Paypal-Konto im Minus kündigen!


      Stubentiger schrieb:

      Wenn der Käufer (wie Sternchen hier vermutet) evtl. zurückgesendet HÄTTE, hätte der Käufer ja wohl die Rücksendung selbst bezahlt, wenn nicht unfrei ... Aber alles Spekulation, hier nicht gesagt, also gehe ich nach dem was hier gesagt wurde vom WÖRSTKÄS aus,



      und
      Paypal-Konto im Minus kündigen!


      Stubentiger schrieb:

      Davon ab, dass der Vk keine Rücknahme im Angebot hatte (nachweislich) wären auch dann immer noch die Rücksendekosten zu zahlen gewesen, da es ja keine Reklamation sondern "leider keine Kaputtspielresistenz enthalten"-Widerruf war.



      ?OK, es hätte von mir heißen müssen: wären auch dann immer noch vom Käufer die Rücksendekosten zu zahlen gewesen, ... missverständlich ausgedrückt
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    • schumiline schrieb:

      Der Käufer hat aber nie zurückgeschickt, daraus schließe ich das er das Handy doch behalten hat und nie etwas als Beleg eingereicht hat und schlussfolgender auch nie die Zahlung erhalten, die Angelegenheit hängt jetzt sozusagen?!
      oder hat versendet, Nachweis hochgeladen und das Paket ist untergegangen? Spekulatius über Spekulatius :|
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