Paypal-Konto im Minus kündigen!

    • Paypal-Konto im Minus kündigen!

      Moin! :)

      Nach langer Zeit des interessierten Mitlesens, nun doch mal eine Frage von mir:

      Mein Paypal-Konto ist im minus, wie bekomme ich das nun gelöscht?

      Hintergrund:
      Ich hatte ein Handy per Ebay verkauft, nach einer Woche gefiel das dem Käufer nicht mehr -> Käuferschutz, Paypal-Konto im Minus. Eine Geschichte, wie sie hier schon oft zu lesen war.

      Den Paypal-Schergen von BFS risk&lost habe ich mitgeteilt, daß ich ihrer (bzw. Paypals) Forderung widerspreche. Jetzt sind sie beleidigt und melden sich seit zwei Monaten nicht mehr. ;) Rein juristisch haben sie jetzt zwei Jahre Zeit, ihre Forderung über ein Gericht einzuklagen. Solange werde ich den Vorgang in meinen Akten verwahren, obwohl ich glaube, daß da nichts mehr kommt.

      Das Paypal-Konto ist (Stand heute) noch mit 65,- € inne Miesen, so daß ich es händisch nicht löschen kann. Per Mail wollen die Kollegen auch nicht löschen, ich müsse erst ausgleichen.

      Heißt das jetzt, daß ich in alle Ewigkeit eine Paypal-Konto-Leiche im Netz habe? Oder sehen sie es irgendwann ein und löschen es von sich aus? Gibt es da Erfahrungen, wie sowas weiter geht?

      Ich würde mich freuen, wenn das Konto weg wäre. Gelöscht und vergessen und dann nie wieder Paypal, Ebay und Co. X(
    • Moin! :)

      Danke für die Antworten.
      Das Handy habe ich nicht zurück erhalten, vielleicht ist es noch beim Käufer, vllt. hat er es auch weiter verkauft.

      Rein praktisch stelle ich mich auf den Standpunkt, daß ich ein Handy verkauft und das entsprechende Geld erhalten habe. Dafür hat Ebay 6 Euro nochwas an Gebühren von mir kassiert und fertig!
      Wenn Ebay dann meint, dem Käufer den Preis erstatten zu müssen, von mir aus. Und wenn Paypal meint, Ebay den Preis dann zu erstatten, auch gut. Aber von mir kriegen sie es nicht wieder.

      Da will ich mir erst von einem ordentlichen Gericht mitteilen lassen, daß das so rechtens ist (was ich bezweifle).

      Also leb ich wohl mit der Tatsache, daß da irgendwo im Internet noch ein negatives Konto mit meinem Namen existiert. Ich frage mich nur, ob Paypal dann in x Jahren ankommt und sagt: ach, wir kriegen noch 100 oder 1000 Euro von ihnen.
    • Warum soll schmidt denn das Handy zurückfordern? Er hat es doch verkauft und das Geld dafür bekommen.

      Ich gehe mal davon aus, dass schmidt privater Verkäufer ist und keine Rücknahme angeboten hat. Weiter nehme ich (nach EP) an, dass es keinen Mangel an der Ware gab, sondern nur ein "Nichtgefallen" beim Käufer.

      Somit wäre alles in bester Ordnung, wenn nicht die "Selbstgerichtsbarkeit" von PP entschieden hätte, gegen das Interesse von schmidt.

      Die reine Angelegenheit "Verkauf" ist für schmidt damit erledigt.

      Bleibt "nur" die Sache mit PP und dem nun nicht mehr erwünschtem Konto.


      schmidt möchte nun gar kein PP-Konto mehr haben. PP lässt eine Kotoauflösung aber nicht zu, weil PP behauptet, dass es noch Forderungen gegen schmidt hätte, die schmidt zu begleichen hätte.

      Der einfachste Weg für schmidt wäre natürlich, das Konto zu "vergessen". Aber ich halte das im Hinblick auf mögliche Hacker und der damit verbundenen latenten Gefahr, dass das Konto irgendwann misbraucht werden könnte, für nicht ganz ungefährlich.

      Mir ist auch unklar, was man dagegen tun könnte. Wahrscheinlich würde ich PP einen Brief schreiben, das Konto darin kündigen und erklären, dass ich keinerlei Verantwortung für jede weitere Nutzung dieses Kontos übernehme.
    • Darüber könnte schmidt uns Auskunft geben. Wenn es denn überhaupt zur Fragestellung gehört. Wenn schmidt die Rücknahme verweigert hat, so ist es "logisch", dass PP eine Erstattung nicht vom Rückversand abhängig gemacht hat. Aber das ist Sache zwischen ebay/PP und dem Käufer.

      Hier ist doch die Frage: Wie wird schmidt das Konto los bzw. wenigstens alle Nachteile, die ihm (oder ihr?) daraus entstehen könnten, dass PP das Konto bestehen lässt.
    • Sternchen ich bezweifle, dass der Staatsanwalt der richtige Adressat ist. Folgendes spricht dagegen:
      Wenn PP sich nicht an die eigenen Regeln gehalten hat und eine Erstattung ohne die notwendige nachgewiesene Rücksendung ( resp. die Ablehnung der Rücksendung durch den TE ) geleistet hat, dann ist nicht der Käufer im Feuer sondern PP wegen des Bruchs der vertraglichen Vereinbarung mit dem TE.

      Sollte der Staatsanwalt einen Haken hinter die PP Regulierung machen, würde das Deutsche BGB-Recht greifen. Das sieht vor, dass der Verkäufer die Rücksendekosten bezahlt. Das hat TE offensichtlich nicht gemacht. Der Käufer kann auf die Zahlung der Rücksendekosten warten, er muß erst nach Erhalt leisten. Das ist Zivilrecht und keine strafrechtliche Angelegenheit.
    • @schabbesgoi Du hast mich verstanden. :) Danke für die inhaltlich völlig richtige Zusammenfassung und das Herausstellen der Frage: wie werde ich das Konto los?

      Einen Brief an Paypal mit dem Hinweis "ich bin ab jetzt nicht mehr verantwortlich für das Konto" kann ich mir auch sparen. Oder ich müsste per Einschreiben-Rückschein schreiben, das kostest und das ist es mir nicht wert.

      @Sternchen Weil Du so nach den Hintergründen lechzt, hier kommen sie: ;)

      Ca. alle 2 Jahre kaufe ich mir ein neues Handy und hab das alte dann per Ebay vertickt. Seit 2005 war ich da registriert und hab in Summe keine 20 Verkäufe getätigt, alle privat.
      Das Handy um das es jetzt geht wurde im Dezember ersteigert und der Käufer zahlte sofort per PP. Ich verschickte umgehend das Paket und überwies das Geld auf mein Bankkonto (PP-Konto wieder leer!). Am morgen nachdem der Käufer das Paket erhalten hat, schrieb er mir eine PN in Ebay, er könne keinen WLAN-Schlüssel eingeben, er bekomme keine Verbindung. Ich antwortete mit dem guten Tip auf die richtige Schreibweise zu achten (groß, klein, etc.), darauf zu achten, daß der WLAN-Router neue Geräte akzeptiert, und ich bot ihm an, das Gerät auch zurück zu nehmen. Reine Kulanz meinerseits, lt. Artikelbeschreibung tue ich das nämlich nicht.
      Er schrieb mir dann, er will es nicht zurückgeben, er spielt lieber damit herum, er schafft das schon. Damit war die Sache für mich durch.
      Bis der Käufer sich dann nach einer Woche meldete und schrieb, das Gerät sei jetzt gerootet und irgendwas mit s-on oder off und WLAN geht immer noch nicht, er will es jetzt zurück geben. Meine Antwort: nein! Nicht erst hü und dann hott.
      Ja, schreibt er, dann macht er einen Fall auf, weil es ja jetzt ganz anders ist als beschrieben.
      Gut, sowas hatte ich noch nicht. Und ich wartete die 7 Tage des Falls darauf, daß ich Ebay meine Seite schildern kann. Aber nix da. Ebay entscheidet einfach so: Verkäufer nimmt zurück, ständ ja in der Artikelbeschreibung.
      Da steht das genaue Gegenteil, ich hab den Ausdruck des Angebots noch, aber das ist Ebay egal. Mir war es nicht möglich mit Ebay zu kommunizieren, da antworten vermutlich nur Algorhythmen.
      Umgehend wurde mein PP-Konto belastet, PP ließ auch nicht mit sich reden, ich solle mich an Ebay wenden.
      Das war es eigentlich. Ob der Käufer nun "mein" Geld bekommen hat, weiß ich nicht, "sein" Handy habe ich jedenfalls nicht erhalten.

      Ist mir aber auch numpe, ob er in der Bahnhofstraße nen Handyshop hat, oder ob er es an ne alte Oma gespendet hat.

      Ich weiß nur: ich ersteiger mir heute noch ein Auto, fahr da ne Woche mir rum und setz es dann vor den Baum und sage: sieht jetzt ganz anders aus als in der Beschreibung. Und Zack: gibt mir Ebay das Geld zurück, ist doch klasse! ;)
    • grafiksammler schrieb:

      Der Käufer kann auf die Zahlung der Rücksendekosten warten, er muß erst nach Erhalt leisten. Das ist Zivilrecht und keine strafrechtliche Angelegenheit.
      Der VERkäufer kann auf die Zahlung der Rücksendekosten warten? Wenn der Käufer (wie Sternchen hier vermutet) evtl. zurückgesendet HÄTTE, hätte der Käufer ja wohl die Rücksendung selbst bezahlt, wenn nicht unfrei ... Aber alles Spekulation, hier nicht gesagt, also gehe ich nach dem was hier gesagt wurde vom WÖRSTKÄS aus, der Käufer hat einfach mal "widerrufen" wollen und wartet erst mal ab, ob Paypal als Widerrufungs-Erfüllungsgehilfe die Kartoffeln aus dem Feuer holt und wartet, bis ER Handy UND Geld hat, um dann evtl. noch die Rücksendekosten einzufordern, wenn der VK sein Handy auch noch tatsächlich wieder haben will
      :whistling:

      Edith sagt: Siehste ;) mein WÖRSTKÄS hat sich bewahrheitet 8)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • grafiksammler schrieb:

      nene, der Käufer hat alle Zeit zu warten. Kommen die Rücksendekosten vom Verkäufer nicht, sendet er nicht zurück.
      Ja, denkt der denn, er wär bei "Wünsch dir was"? Davon ab, dass der Vk keine Rücknahme im Angebot hatte (nachweislich) wären auch dann immer noch die Rücksendekosten zu zahlen gewesen, da es ja keine Reklamation sondern "leider keine Kaputtspielresistenz enthalten"-Widerruf war.

      Nagut, Ebay hat es vielleicht als "Reklamation" gewertet, aber das ist ja erstens irrelevant und zweitens ist Paypal noch wieder eine zweite Baustelle.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Vom WORSTKÄS gehe ich auch mal aus. Aber der betrifft eigentlich nur ebay/PP. Die dürfen Geld verschenken, an wen sie wollen.
      Nun mag der Käufer "ungerechtfertigt" bereichert sein. Aber auch das sollte dann nicht das Problem des VK sein.

      Ist es eigentlich üblich, dass ein VK zum Fall selbst inhaltlich nicht befragt wird?


      Im Moment hat schmidt ja praktisch kein Problem. Oder eben ein potientielles für die Zukunft. Ein schlummerndes Konto bei PP mit Minussaldo. Und eventuell das maue Gefühl, dass das Inkasso noch mal (irgendwann) neu ansetzen könnte.
    • schmidt schrieb:

      Also leb ich wohl mit der Tatsache, daß da irgendwo im Internet noch ein negatives Konto mit meinem Namen existiert. Ich frage mich nur, ob Paypal dann in x Jahren ankommt und sagt: ach, wir kriegen noch 100 oder 1000 Euro von ihnen.

      PayPal wohl nicht, denn die Forderung wurde ja an das Inkassounternehmen BFS risk & collection GmbH verkauft. Damit ist PayPal aus dem Schneider.

      Du solltest jetzt die Füße still halten und abwarten, ob noch irgend etwas von diesem Inkassounternehmen kommt.
      Falls ja, dem Inkassounternehmen den Sachverhalt erklären und der Forderung widersprechen. Einem evtl. Mahnbescheid ebenfalls widersprechen.
      Es dürfte eher unwahrscheinlich sein, dass BFS-Inkasso wegen 65,00 Euro und der dargestellen Sachlage einen Rechtsstreit riskiert.

      Ich würde ebenfalls empfehlen, das PayPal-Konto einfach zu "vergessen".
      Damit die Gefahr eines Missbrauchs so gering wie möglich ist, sollte jedoch das alte Passwort gegen ein neues - mit vielen Zahlen, Sonderzeichen, Buchstaben mit Groß/Kleinschreibung - ausgetauscht werden.
      "Und wenn du lange in einen Abgrund blickst, blickt der Abgrund auch in dich hinein." (Friedrich Nietzsche)


    • Kann man das, wenn einem der Zugriff verweigert wird? Ich hatte auch überlegt, ob ich das anregen soll, kann es mir aber nicht so recht vorstellen.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal