Was passiert bei Gebot auf eigenen Artikel, wird der Höchstbieter informiert?

    • Was passiert bei Gebot auf eigenen Artikel, wird der Höchstbieter informiert?

      Ich hatte auf einen Artikel geboten und bemerkte schnell, dass der Verkäufer durch einen seiner zahlreichen Zusatzaccounts (Thema Privatangebote über mehrere Accounts zur Umgehung Verkaufslimit) auf seine eigene Auktion bot. Das konnte man auch sehr gut verfolgen denn letztlich habe ich schon bei zwei seiner Accounts gekauft gehabt und der Name und Adressen waren identisch. Trotz Anonymisierung ist es ja kein Problem die Identität zu ermitteln. Dank fehlerhafter Apps und Anzeige der Bewertungspunkte kein Problem.

      Eine Kontrolle der vergangenen Angebote brachte dann auch schnell hervor, dass dies nicht das erste Mal war. Also meldete ich die Auktion. Es geschah nichts. Tagelang. Dann rief ich an, mittlerweile hatte sich der Artikel von wenigen Euro auf über 100 hochgesteigert. Dank eigenem Gebot! Ich lies die Finger davon aber einige boten fleissig weiter, getrieben durch die Eigengebote. Am Telefon bestätige die Callcenter Uschi dann auch dass es eindeutig sei. Gut wieder vergingen Tage nichts passierte und die Auktion lief aus. Das Höchstgebot war letztlich durch zwei Bieter bestimmt: Einem Unbekannten und dem Zweitaccount des Verkäufers. Man hätte sich also locker mal 60-70 Euro sparen können.

      Weil sich das Ganze zu wiederholen schien mit einer weiteren Auktion rief ich nochmals bei EBAY an und siehe da erst nachdem ich wiederholte es sind mehrere Konten und dass er auch gewerblich handle durch Privataccounts führte dies letztlich zur Sperrung seines Accounts. Ich schätze EBAY hätte ohne meine Hartnäckigkeit nichts aber auch gar nichts unternommen. Letztlich war es ja auch nicht das Eigengebot (konnte man locker nachweisen weil die Angebotstexte und Bilder der Artikel immer zwischen allen 5 Accounts des Anbieters identisch waren) sondern der HInweis auf Umgehung des Limits mit Nachteil für Händler.

      Eigentlich müsste doch jetzt der Höchstbieter die Möglichkeit des Rücktritts haben oder zumindest informiert worden sein, schliesslich lag ein Betrug vor. Ich denke aber dass hier gar nichts aber auch rein gar nichts passiert ist.

      Einige Tage später wiederholte es sich bei einem Händler der sobald das Angebot für den Artikel unter 5 Euro lag 5,50 über einen anderen Account bot (so mein Verdacht). Zog man nach und erhöhte auf 6 Euro dann erhielt man den Artikel, bot man nur 5,50 bot er 6 Euro mit dem Zweitaccounts und bei Ende der Auktion bekam man innerhalb von Sekunden ein "Angebot an unterlegen Bieter". Zog man nicht nach (Betrag unter 5 Euro) unterblieb das Angebot. Da es mehrere gleiche Artikel waren konnte ich hier Erfahrung sammeln. Ebay reagiert hier sehr zögerlich. Letztlich wurde der Account erst ca. eine Woche später gesperrt. Mittlerweile hatte ich auf diese Art ca. 10 Artikel ersteigert ohne auch nur jemals eine Mail bekommen zu haben mit dem Hinweis dass es Betrug war oder ich eine Rückabwicklung machen könnte.

      EBAY verdient halt gut damit.... kein Wunder dass sie die Auktion stillschweigend ablaufen lassen obwohl sie wissen dass ein Betrugsfall vorliegt.
    • solange jeder nur so viel bietet, wie ihm die Sache werte ist ... schlimm natürlich, wenn die Käufer spielsüchtige Zocker sind, aber da gilt das genauso für ungepuschte Auktionen.

      Ansonsten, wer wird denn in dem Modell geschädigt? Doch nur die, die nicht merken, dass gepusht wird, ... und die Konkurrenz natürlich, die extra für einen Sofortkaufpreis, Mindestpreis oder andere kostenpflichtige Gadgets zahlen ...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Stubentiger schrieb:

      solange jeder nur so viel bietet, wie ihm die Sache werte ist ... schlimm natürlich, wenn die Käufer spielsüchtige Zocker sind, aber da gilt das genauso für ungepuschte Auktionen.

      Ansonsten, wer wird denn in dem Modell geschädigt? Doch nur die, die nicht merken, dass gepusht wird, ... und die Konkurrenz natürlich, die extra für einen Sofortkaufpreis, Mindestpreis oder andere kostenpflichtige Gadgets zahlen ...
      nunja wenn ein Gerät das normalerweise 100 EURO wert ist für 10 Euro drinsteht wird der normale Bieter natürlich bis ans Limit gehen weil das "Bekomm für Lau" sich im Kopf verankert hat selbst wenn der Preis mittlerweile die Realität erreicht hat. Dann bietet man hier und da einfach einen Euro mehr und schwupps zieht sich der Zweitaccount zurück und man steht als Höchstbietender dar. Zudem weiss der Verkäufer ja was dein Limit ist und kann dadurch genau am Zweitaccount dein Limit einfordern (über Versuch das Angebot zu beenden sieht man es letztlich) . Betrug eben!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von recon ()

    • "Pushen" auf der eBay-Plattform hat seit je her polarisiert. Manche kriegen einen dicken Hals und fühlen sich betrogen, andere sehen es als "Notwehr" gegenüber raffgieren Käufern, die unbedingt ein Schnäppchen schießen wollen.

      Zivilrechtlich sieht es so aus, dass nach zwei obergerichtlichen Entscheidungen Gebote im Sinne von § 3 Nr. 3 der eBay-AGB (neu) nichtig sind
      Gebote mit dem "Zweitaccount" sind nichtig (§ 117 BGB) - OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 27. Juni 2014 · Az. 12 U 51/13

      Der strafrechtliche Aspekt ist für Deutschland noch nicht klar, jedenfalls sind keine entsprechenden Urteile bekannt.
      Es gibt aber durchaus Befürworter, dass es strafbar sein könnte:
      community.ebay.de/t5/Sicherhei…en-quot/m-p/243633#M10705

      @recon
      Nachdem Du hierzu Informationen gesammelt hast: Wie sieht's aus mit einer Anzeigenerstattung? Vielleicht bekommt man ja auf diesem Weg mal eine Aussage eines einzelnen Staatsanwaltes. Bei gewerblichen Händlern geht es insgesamt mehr als um Oeanuts, wenn man eine Vielzahl gepushter Auktion zusammenrechnet.


      eBay kennt das Problem natürlich, reagiert auf "Pushen" wenig bis gar nicht. Da muss schon noch was anderes dazukommen.
      community.ebay.de/t5/Archiv-Bi…s-hoch/m-p/1851073#M43986
      community.ebay.de/t5/BlueLiner…mmunity/m-p/2394379#M7368

      Mir ist kein Fall bekannt, dass eBay einen Käufer unterrichtet hätte, dass die von ihm gewonne Auktion gepusht worden sei oder sein könnte. Man schneidet sich doch ungern den Ast selber ab, mit dem man Geld verdient.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • recon schrieb:

      Ich hatte auf einen Artikel geboten und bemerkte schnell, dass der Verkäufer durch einen seiner zahlreichen Zusatzaccounts (Thema Privatangebote über mehrere Accounts zur Umgehung Verkaufslimit) auf seine eigene Auktion bot.

      wie kommst Du darauf ? ich habe auch mehrere Accounts, u.a. auch ohne Limit (das einzige Limit, was da besteht, wären also 120 Angebote ohne Angebotsgebühr - wenn nicht gerade wiedermal Sonderaktionen gefahren werden - an Anzahl könnte ich da beliebig viele einstellen) - somit könnte ich dieses von Dir genannte Limit gar nicht "umgehen", auch wenn ich je nach Gusto mit unterschiedlichen Accounts anbiete
    • Wo wir schon beim Thema sind, mit so einem Spezialisten beschäftige ich mich auch gerade. Mir geht es dabei als 2. Höchstbietender aber primär um Vertragserfüllung, was in dem Fall immerhin knapp 300€/50% Ersparnis sind. Aber erstmal die Daten von eBay bekommen, wird das ein Spaß werden mit den Leuten beim Support :D
    • hasjana schrieb:

      recon schrieb:

      Ich hatte auf einen Artikel geboten und bemerkte schnell, dass der Verkäufer durch einen seiner zahlreichen Zusatzaccounts (Thema Privatangebote über mehrere Accounts zur Umgehung Verkaufslimit) auf seine eigene Auktion bot.
      wie kommst Du darauf ? ich habe auch mehrere Accounts, u.a. auch ohne Limit (das einzige Limit, was da besteht, wären also 120 Angebote ohne Angebotsgebühr - wenn nicht gerade wiedermal Sonderaktionen gefahren werden - an Anzahl könnte ich da beliebig viele einstellen) - somit könnte ich dieses von Dir genannte Limit gar nicht "umgehen", auch wenn ich je nach Gusto mit unterschiedlichen Accounts anbiete
      Die Zusatzaccounts sind mir aufgefallen weil immer die gleichen Hintergründe mit den Waren abgebildet wurden. Auch waren die Texte 100% identisch. Auch hatte ich schon bei zwei Accounts von ihm gekauft. Unterschiedliche Adresse beim eBAY Konto aber auf dem Paket letztlich der gleiche Absender. Seine Angebote beobachtete ich natürlich auch weil er die gleichen Waren wie ich anbietet.

      Da ist mir natürlich sofort aufgefallen dass der sonst verschlüsselte Bietername sein 2. Account ist. Das System wie diese Namen gebildet werden ist durchschaubar. Auch kann man durch Sicherheitsmängel (hatte ich gemeldet aber EBAY sieht keinen Grund zum handeln, im Gegenteil sie verspotteten diesen Hinweis sogar) letztlich ein Bewegungsprofil erhalten, d.h. wann wo wieviel zuwelchem Preis hat jemand etwas gekauft. Auch sein Klarname lässt sich zurückverfolgen. Die Gewissheit war letztlich dann auch, dass sein 2. Profil zwei Bewertungen erhielt und ich gerade in diesem Moment die Bieterliste aufrief. Die Bewertungszahl schnellte nach Oben und beim Nachprüfen seines Zweitaccounts war diese ebenfalls um die gleiche Bewertungsanzahl hochgegangen. Als ich dann frühere Auktionen überprüfte waren die Bewertungen dort auch hochgegangen (dank Screenshotvergleich kein Problem). Mit diesen Informationen war es leicht zu sehen, dass die Ware von Account 1 verkauft wurde und er manchmal auch selbst ersteigerte, die Waren dann mit Account 2 wieder anbot usw. gleiche Bilder wie erste Auktion bei Account 1. Positive Bewertung für sich selbst man könnte "beruhigt bei diesem Mitglied kaufen" und volle Punktzahl ;)

      Die Mitarbeiterin bei EBAY hat meine Vermutung auch sofort bestätigt, passiert ist aber nichts weil das Sicherheitsteam mal wieder vorgeschoben wurde.
      Zählte man die Angebote der einzelnen Accounts zusammen und legte man zugrunde dass es 2 Alte und 3 Neue Accounts waren dann kam man locker über die max. Anzahl an Auktionen die man als Einzelaccount anbieten darf. Er kaufte mit einem Account Waren ein, bastelte dann die Artikel zusammen und verkaufte sie wahlweise über die 4 anderen Accounts. Konnte man leicht durch Prüfung der Bewertungen und Ausnutzung der Sicherheitsmängel rückverfolgen. Bei der Meldung hatte ich angegeben die Absendeorte seien identisch - flutsch waren diese beim nächsten Mal auf angrenzende Nachbargemeinden geändert worden. Letztlich hat er diese aber dann wieder nach einiger Zeit auf seinen Originalwohnsitz zurückgestellt. Ich schätze da hat ihm einer von EBAY einen Tipp gegeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von recon ()

    • oldschmatterhand schrieb:

      "Pushen" auf der eBay-Plattform hat seit je her polarisiert. Manche kriegen einen dicken Hals und fühlen sich betrogen, andere sehen es als "Notwehr" gegenüber raffgieren Käufern, die unbedingt ein Schnäppchen schießen wollen.

      Zivilrechtlich sieht es so aus, dass nach zwei obergerichtlichen Entscheidungen Gebote im Sinne von § 3 Nr. 3 der eBay-AGB (neu) nichtig sind
      Gebote mit dem "Zweitaccount" sind nichtig (§ 117 BGB) - OLG Frankfurt am Main · Urteil vom 27. Juni 2014 · Az. 12 U 51/13

      Der strafrechtliche Aspekt ist für Deutschland noch nicht klar, jedenfalls sind keine entsprechenden Urteile bekannt.
      Es gibt aber durchaus Befürworter, dass es strafbar sein könnte:
      community.ebay.de/t5/Sicherhei…en-quot/m-p/243633#M10705

      @recon
      Nachdem Du hierzu Informationen gesammelt hast: Wie sieht's aus mit einer Anzeigenerstattung? Vielleicht bekommt man ja auf diesem Weg mal eine Aussage eines einzelnen Staatsanwaltes. Bei gewerblichen Händlern geht es insgesamt mehr als um Oeanuts, wenn man eine Vielzahl gepushter Auktion zusammenrechnet.


      eBay kennt das Problem natürlich, reagiert auf "Pushen" wenig bis gar nicht. Da muss schon noch was anderes dazukommen.
      community.ebay.de/t5/Archiv-Bi…s-hoch/m-p/1851073#M43986
      community.ebay.de/t5/BlueLiner…mmunity/m-p/2394379#M7368

      Mir ist kein Fall bekannt, dass eBay einen Käufer unterrichtet hätte, dass die von ihm gewonne Auktion gepusht worden sei oder sein könnte. Man schneidet sich doch ungern den Ast selber ab, mit dem man Geld verdient. Lief ähnlich wie dem Bug dass man sehen konnte wieviel das max Limit des Bieters ist. Nützlich wiederum für das Bieten mit dem Zweitaccount.
      Auf die Foren "Uschi's" im EBAY Forum gebe ich gar nichts. Die sind alle von EBAY eingestellt zum zerstreuen. Ich hatte mehrfach dort Sicherheitsprobleme gemeldet und wurde verspottet. Man könne sich nicht vorstellen was ich mit den Informationen "wann wo wie er wieviel" gekauft wurde etwas anfangen könnte. Nunja ich habe das dann mal mit einem der Profile dort durchgezogen und konnte so ein gutes Profil erstellen wie hoch man so für bestimmte Artikel max bietet (damit weiss ich wieviel ich bieten muss damit ich den Zuschlag erhalte), welche Kleidergrösse, Kaufgewohnheiten und wann er so Aktiv ist. Neben Bestätigung des verschlüsselten Bieternamens eigentlich Daten die Amazon oder Google gerne hätten. Alles möglich durch eine Sicherheitslücke. Hab sie natürlich gemeldet mit Screenshots usw. und passiert ist... na? Nichts! Ich habe auch mal nachgeforscht gehabt, EBAY wurde sogar gerichtlich untersagt die Kaufinformationen im Klartext sichtbar zu machen. Verbraucherschutz! Nunja mit Sicherheit und Schutz haben sie es ja nur auf dem Papier und Pressemitteilungen.

      Hab dann einfach bei der APP gelobt wie leicht man hier Informationen sammeln kann und schon war die betroffene App innerhalb einer Woche "gepatched". Nunja hier hat man einfach alle Links deaktiviert selbst die Nützlichen - kein Hinderungsgrund wenn man hier weiss wie oder erst gar keinen Update macht ;)

      Das Problem wie man Auktionen auch gewinnen kann wenn man weniger als das letzte Höchstgebot bietet ist bis heute offen.... allerdings haben sie es etwas entschärft. Hat über ein halbes Jahr prima funktioniert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von recon ()

    • Kaiolito schrieb:

      #9

      EBAY wurde sogar gerichtlich untersagt die Kaufinformationen im Klartext sichtbar zu machen.

      Kannst du das näher definieren? Also Urteil und entsprechendes Gericht, damit man sich das mal anschauen kann?
      ich schon eine Weile her als ich das Recherchiert habe. Deshalb hab ich keinen Link griffbereit.

      Es ging darum, dass EBAY als Neuerung auch die Kaufinformationen (wie bei den Verkaufsinformation) bei der Bewertungsübersicht sichtbar gemacht hat. Daraufhin hatten sich einige beschwert wegen Datenschutz und EBAY wurde dazu verdonnert diese Informationen wieder zu entfernen. Als Folge werden heute die Verkaufsauktionen mit Link angezeigt so dass man direkt das Originalangebot einsehen kann, während die gekauften Artikel nur verschlüsselt und ohne Link präsentiert werden. Man also theoretisch keinen Rückschluss auf Verkäufer und Details oder Artikel hat. Soweit zur Theorie, Praktisch geht es trotzdem weil das System fehlerhaft ist/war aber für den normalsterblichen Benutzer ist es "verborgen".