PayPal und das Problem mit der Kreditkartenrückbuchungs-Gebühr

    • PayPal und das Problem mit der Kreditkartenrückbuchungs-Gebühr

      Hallo,

      ich habe leider ein kleines Problem wieder.
      Ich habe vor gut 2-3 Wochen digitale Ware per PayPal verkauft. Der Käufer schien mir seriös und hat das ganze per "Familie und Freunde" das Geld geschickt. Mit der Notiz "Ich kaufe digitale Ware und werde keinen PayPal Fall eröffnen".

      Jetzt vor gut 5 Tagen habe ich nun über PayPal einen Fall erhalten, dass diese Betrag von 30 Euro nun strittig sind da der Käufer bzw die Kreditkarteneigentümerin eine Rückbuchung über den Anbieter angefordert hat.
      Mein Konto war natürlich sofort um 30 Euro im Minus.

      Ich habe im PayPal Fall dann angegeben, dass die Ware ordnungsgemäß verschickt worden ist, auch mit dem Hinweis auf die Notiz der Zahlung. Das hat PayPal natürlich 0,00 Interessiert.
      Nun wurde der Betrag heute doch an den Inhaber zurückgegeben, da es kein Schutz für digitale Ware gibt. (Schön, dass es hier indirekt für jeden Käufer doch immer eine Art Schutz gibt, nicht das 1x mal erlebt bei digitaler Ware).

      Nun wurde mir jedoch auch mitgeteilt, dass diese ganze Rückbuchung nicht kostenlos sei. Mir wurden über 11 Euro Gebühren belastet, weshalb sich mein Konto nun um -11 Euro im Minus befindet. Ich empfinde dies als eine Frechheit?!
      Ich habe nichts getan, der Betrag wurde nun sogar erstattet und ich muss nun doppelt bezahlen ? Die bereits verschickte digitale Ware + die Gebühren für die Rückbuchung? ... Kann man hier nichts machen? Finde es eine absolute Frechheit.
    • slimani schrieb:

      Nun wurde der Betrag heute doch an den Inhaber zurückgegeben, da es kein Schutz für digitale Ware gibt.
      Paypal interessieren mal wieder eigene AGBs nicht. Es gibt keinen Schutz - das ist richtig.
      Es gibt aber weder Verkäufer noch Käufer Schutz. So gesehen hätte sofort der Fall für deinen Käufer abgeschmettert werden sollenmüssen.


      slimani schrieb:

      per "Familie und Freunde"
      Bei dieser Option gibt es doch überhaupt keinen Schutz oder hat sich irgendetwas geändert?


      slimani schrieb:

      Kann man hier nichts machen? Finde es eine absolute Frechheit.

      Was du machen kannst ist davon abhängig, ob du in der Zukunft Paypal anbieten willst. Du kannst dich beschweren, mit einer Anzeige drohen und
      auch eine Anzeige erstatten. Dein Konto ist aber dann (mit allergrößten Wahrscheinlichkeit) weg.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Sehe ich so ähnlich wie Werv...

      Wobei, was hat Paypal genau geschrieben? Was mit "Schutz" oder was von "Kreditkarten-Rückforderung"?
      Eventuell haben wie es hier wieder mit so einem Fall zutun, wo man als Paypalnutzer mehr oder weniger zur Kreditkartenakzeptanzstelle gemacht wird, mit vollen Chargeback-Risiko.
    • slimani schrieb:

      Kann man hier nichts machen?


      Ja, man kann. Man kann sich ärgern. Hast Du ja selbst schon rausgefunden.



      slimani schrieb:

      Nun wurde der Betrag heute doch an den Inhaber zurückgegeben, da es kein Schutz für digitale Ware gibt.

      Steht so in den Paypal-AGB, die Du gelesen, verstanden und akzeptiert hast.


      slimani schrieb:

      Nun wurde mir jedoch auch mitgeteilt, dass diese ganze Rückbuchung nicht kostenlos sei.


      Steht so in den... :rolleyes:



      slimani schrieb:

      und hat das ganze per "Familie und Freunde" das Geld geschickt. Mit der Notiz "Ich kaufe digitale Ware und werde keinen PayPal Fall eröffnen".

      Ähhhmmm... nö. Das war keine "Familie&Freunde". Das war 'ne ganz normale PP-Buchung. Sonst hätte er keinen Kauf vermerken können. Familie&Freunde nimmt man genau dafür, was da steht. Familie und Freunde.

      Für die Zukunft: der Digitalartikelkäufer soll per WU zahlen oder überweisen. Oder er soll sich seine Kaufabsicht sonstwohin stecken.

      Ich würde dir mal raten, dich an die hier zu wenden:
      paypal.com/de/cgi-bin/webscr?c…/ChargebackGuide3-outside

      Rein technisch hast Du keinen Anspruch, vielleicht kommst Du mit einer Kulanzlösung seitens PP weiter. Kommt aber auch drauf an, ein wie guter Kunde Du für PP bisher warst und dass Du deine Ankündigung, das war sonst die letzte PP-Transaktion auch direkt per Kündigung umsetzt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @ werv:

      Dsa war kein Käferschmutz, das war eine unberechtigte KK-Nutzung. Den hat der KK-Inhaber immer. Dass der VK bei digitalen Artikeln sowieso nie Verkäferschmutz hat sollte sich inzwischen rumgeschwiegen haben.

      Axo, noch was für den TE: Du bekommst von deinem Käufer nun 41 Euro. Problematisch wird aber sein, den zu fassen. Paypal mit KK ist Betrügers Liebling auf Käuferseite.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Also Rückbuchung über KK und Paypal zieht wieder Geld von dem Verkäufer ab.

      @Löschbert: Hatten wir es schon mal mit den Rückbuchungsgebühren ?


      @TE: Du musst nun deinen Käufer zu Zahlung (per Überweisung) auffordern und eine Frist setzen.
      Sofort deinen Käufer informieren, dass du bei Nichtzahlung eine Strafanzeige erstatten wirst und
      ggf auch zivilrechtliche Schritte.


      Die Anzeige auf jeden Fall dann auch erstatten, sollte kein Geld kommen - die kostet ja nichts.
      Ob du weiter/überhaupt zivilrechtlich vorgehen willst - ist deine Sache und (erstmal) deine Kosten.
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    • werv schrieb:

      Also Rückbuchung über KK und Paypal zieht wieder Geld von dem Verkäufer ab.


      Wenn kein Verkäuferschutz besteht: ja. Besteht bei digitalen (bzw generell bei virtuellen) Artikel auch nicht.


      werv schrieb:

      @Löschbert: Hatten wir es schon mal mit den Rückbuchungsgebühren ?

      Wir konkret? Weiss ich nicht. Steht aber auch irgendwo in den Untiefen der PP-AGB versteckt drin. Ich hatte es vorhin ja auf dem Schirm.

      Aber wie immer hält sich mein Mitleid mit denjenigen, die auf die Versprechungen dieser dubiosen Betrügerschutzbude mit Banklizenz in Luxembourg reinfallen in sehr engen Grenzen. Da liest man zuerst die AGB und lässt dann die Finger von dem Dreck. Oder man liest nur mal kurz im Netz quer. Für so was reicht einfaches Allgemeinwissen. Dann noch die PP-AGB zu lesen um rauszufinden ob Paypal scheisse ist ist ungefähr so als ob ich eine Fachärztekonferenz einberufe, weil ich wissen will ob sterben tödlich ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aber wie immer hält sich mein Mitleid mit denjenigen, die auf die Versprechungen dieser dubiosen Betrügerschutzbude mit Banklizenz in Luxembourg reinfallen in sehr engen Grenzen. Da liest man zuerst die AGB und lässt dann die Finger von dem Dreck. Oder man liest nur mal kurz im Netz quer. Für so was reicht einfaches Allgemeinwissen. Dann noch die PP-AGB zu lesen um rauszufinden ob Paypal scheisse ist ist ungefähr so als ob ich eine Fachärztekonferenz einberufe, weil ich wissen will ob sterben tödlich ist.

      "Sterben" ist nicht immer tödlich - das kann ich dir als Krankenpfleger versichern. "Gestorben sein" aber schon :whistling:

      @TE: Diesen Ratschlag sollte man dir noch mitgeben: Bei dem Verkauf von digitalen Waren nie mehr Paypal!
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    • werv schrieb:

      "Sterben" ist nicht immer tödlich

      Kleinkarierter Kümmelspalter. :tongue: :lach:

      Paypal ist ja auch nicht immer scheisse. Erst wenn man's mal gehabt hat.

      Ich kann dir aber glaubhaft versichern, dass nach herrschender Meinung tatsächlich bisher noch keiner das ab der Geburt einsetzende Sterben auf Dauer überlebt hat und es bisher auch keine Anzeichen gibt, dass sowas mal passiert. Merkel und Komplizen vielleicht ausgenommen, die sind vermutlich sogar dazu zu blöd. :saint:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Gut, werde schauen was ich mit PayPal aushandeln lassen kann.

      Aber nochmal zu dem Thema zwecks Käuferschutz für digitale Waren. Diesen gibt es wirklich!
      Ich habe bereits 2-3x über eBay, oder direkt über PayPal digitale Ware gekauft (Accounts für Spiele, etc.) und JEDES mal bisher mein Geld zurückbekommen mit einer entsprechen Begründung.

      Ebenfalls einmal über eBay ein digitales Spiel verkauft, auch dem verkäufer geschickt, dieser meinte das der Account gesperrt sei und hat SOFORT sein Geld von eBay + PP zurückbekommen.

      Der Verkäufer ging IMMER (wie auch ich jetzt) leer aus. Man könnte auch irgendwelche Gründe nehmen, auch wenn mit der Ware alles ok sei, und etwas lügen und würde sein Geld zurückbekommen.

      Das stimmt so nicht, wie in den AGBs steht. Hatte es selbst wie gesagt 2-3 mal selbst.
    • Ei

      slimani schrieb:

      Aber nochmal zu dem Thema zwecks Käuferschutz für digitale Waren. Diesen gibt es wirklich!
      Ich habe bereits 2-3x über eBay, oder direkt über PayPal digitale Ware gekauft (Accounts für Spiele, etc.) und JEDES mal bisher mein Geld zurückbekommen mit einer entsprechen Begründung.
      Eigentlich ab 1.7 (Aktualisierung der Richtlinie)

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full


      Für unseres Forum wird es wahrscheinlich wieder ein Anfluten von betrogenen Verkäufern bedeuten.

      Ansonsten wie gesagt: Zu Zahlung per Überweisung auffordern mit Fristsetzung. Info an den Käufer, dass bei Nichtbeachtung eine Strafanzeige wegen Betrug kommt.
      Strafanzeuge kostet dich ja nichts und es wird deinem Käufer viel Ärger bereiten.
      Bei 41 euro Schaden wäre nämlich zivilrechtlich ca 30 euro für Mahnverfahren viel (erstmal) Geld.
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