ebay News: Gebührenänderungen für private Verkäufer ab 06.05.2015

    • Danke euch beiden für die Erläuterungen. Wer ich da drüben bin, schreibe ich dir lieber per PN, da ich dort keinen Forenaccount habe, sondern mit meinem Verkäuferaccount poste. Wahrscheinlich erkennt man mich aber sowieso am Stil meiner Beiträge. ;)

      Seit das mit der Provision auf die Versandkosten für Privatverkäufer Sache ist, grüble ich drüber nach, gegen welches Recht sie verstoßen könnte, da diese Provision mit meinem "persönlichen gesunden Rechtsempfinden" so gar nicht in Einklang zu bringen ist. Ich denke auch, dass Ebay sich so immer mehr selbst kaputt macht.

      Meiner Meinung nach ist diese Versandkostenprovision eine "unbillige Forderung", die den schwächeren Vertragspartner, also den Verkäufer, unangemessen benachteiligt. Aber dagegen hatte ich kein existierendes und eindeutig formuliertes Gesetz gefunden, das greifen könnte. Ich könnte das als Privatperson vielleicht dem Verbraucherschutz vorlegen oder ich müßte Ebay verklagen. Dazu fehlen mir sowohl die Nerven wie auch das nötige Kleingeld.

      Dass das Bundeskartellamt sich für die Sache interessieren könnte, war/ist mir nicht klar, da ich davon ausgehe, dass die dortigen Bestimmungen nur den Wettbewerb untereinander regeln, also den zwischen konkurrierenden oder beteiligten Unternehmen. Deshalb interpretiere ich diese Bestimmungen auch etwas anders als das aurum mir erläutert hat und stellte die Frage, ob ein anderer Plattformbetreiber für Online-Auktionen beim Bundeskartellamt mit Erfolg Beschwerde einlegen könnte.

      Gewerbliche Verkäufer sind ebenfalls Unternehmer und hätten das schon vor einem Jahr ebenfalls tun können. Sie sind jedoch keine konkurrierenden Unternehmen von Ebay, sondern nutzen ähnlich wie Privatverkäufer lediglich das Angebot von Ebay zum Verkauf ihrer Artikel.

      Vielleicht bin ich wirklich zu doof um das zu kapieren, aber die Bestimmungen vom Bundeskartellamt regeln doch "nur", dass marktführende Unternehmen keine Bedingungen schaffen dürfen oder sich Vorteile verschaffen dürfen, die gleichrangige, also tatsächlich konkurrenzfähige Unternehmen nicht für sich in Anspruch nehmen würden. Es heißt da "Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen...Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden." Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde m.M.n.jedes ernstzunehmende Konkurrenzunternehmen von Ebay ebenfalls eine Versandkostenprovision fordern; es gäbe da keine Abweichung. Außer es wäre ein Unternehmen, das mehr Wert auf Fairness im Umgang mit seinen Kunden legt. ;)

      Vielleicht könnte mir jemand diesen Punkt nochmals erläutern, ich verstehe den Gesetzestext da möglicherweise einfach falsch.

      So wie ihr die Sache seht, hat Ebay zumindest in einem Teilbereich eine Monopolstellung, ist marktbeherrschend, da es für online-Auktionen keine ernstzunehmende Konkurrenz gibt. Eine Marktbeherrschung sehe ich da auch als gegeben.

      Ich habe das bislang aber so gesehen, dass Ebay keine Monopolstellung im rechtlichen Sinne hat und deshalb frei in der Gestaltung seiner Bedingungen für private Verkäufer ist. Es besteht auch kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen mir als Privatverkäufer und Ebay, da ich dort z.B. nicht angestellt bin und ebenfalls völlig frei in der Wahl meines Anbieters bin. Ob ich woanders den gleichen Verkaufserfolg wie auf Ebay haben könnte, spielt dafür ja keine Rolle. Aber niemand zwingt mich dazu, weiterhin auf Ebay zu verkaufen, wenn ich mit den Bedingungen dort nicht einverstanden bin.

      Ich bin, was Rechtsbestimmungen betrifft, leider nicht sehr informiert und habe ziemlich Mühe manche Gesetzestexte auch nur zu verstehen. Die momentane Frage für mich ist, ob "Monopolstellung" vor dem Gesetz das gleiche wie "marktführendes Unternehmen" bedeutet. Meiner Meinung nach gibt es da einen Unterschied.
    • Ina schrieb:


      Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde m.M.n.jedes ernstzunehmende Konkurrenzunternehmen von Ebay ebenfalls eine Versandkostenprovision fordern; es gäbe da keine Abweichung.
      so darfst du an die Sache nicht rangehn
      aber ich geb zu: es hat ja einen sinnvollen Grund, Provisionen auch auf den versand zu kassieren: ist zur Bekämpfung der Provisionsumgehnung durch überhöhte Versandkosten (die den Warenpreis entsprechend reduzieren) ja weit effektiver als die Versandkostendeckelung
      bloß: das muß man dem Kartellamt ja nicht erzählen, ebay selbst gibt dies ja grade nicht als Begründung an, sondern nur angeblichen nicht überzeugenden Käuferschutz
    • Das Ebay-Argument, dass Käufer durch die Provision auf die Versandkosten vor überhöhten Versandkosten geschützt werden sollen, glaub ja nichtmal ich und mir kann man viel erzählen. ;)

      Es geht doch ebay nur darum, dass sie von diesem Kuchen jetzt auch ein Scheibchen abbekommen. Und es geht um kleinpreisige Artikel, an denen ebay nun mit der Versandkostenprovision recht nett verdient.

      Und ja...wenn es ein Konkurrenzunternehmen geben würde, dass eine ähnliche "Vormachtstellung" wie Ebay hätte, so dass es meint sich alles erlauben zu dürfen, dann würde es genauso unersättlich wie Ebay zuschlagen und versuchen was geht.
    • Gut...blöd formuliert. Dann sage ich, wenn es ein weiteres Unternehmen gäbe, das einen ähnlich hohen Bekanntheitsgrad wie Ebay hätte, ähnlich viele Verkäufer, ähnlich strukturierte Angebote, eine ähnlich große Vielfalt an Angeboten und Kategorien und potentiellen Käufern/Interessenten hätte...
    • Ina schrieb:

      .... Dann sage ich, wenn es ein weiteres Unternehmen gäbe, das einen ähnlich hohen Bekanntheitsgrad wie Ebay hätte, ...

      ....dann würde es Konkurenz geben. Was jeder von uns hoffen sollte. Denn dann würde
      jeder der beiden auf den anderen Acht geben.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Ina schrieb:

      Meiner Meinung nach ist diese Versandkostenprovision eine "unbillige Forderung", die den schwächeren Vertragspartner, also den Verkäufer, unangemessen benachteiligt. Aber dagegen hatte ich kein existierendes und eindeutig formuliertes Gesetz gefunden, das greifen könnte.

      Naja, da wäre der §307 BGB i.V. m. §138 BGB. Nur dass man das dann selbst durchziehen müsste und dann ein Urteil für eine einzelne Person hätte. Da hat der Kartellrechtsansatz mehr Bums.


      Ina schrieb:

      Dann sage ich, wenn es ein weiteres Unternehmen gäbe, das einen ähnlich hohen Bekanntheitsgrad wie Ebay hätte, ähnlich viele Verkäufer, ähnlich strukturierte Angebote, eine ähnlich große Vielfalt an Angeboten und Kategorien und potentiellen Käufern/Interessenten hätte...

      Ok, gehen wir für einen Moment davon aus, es würde so was geben. Dann führt ebay die VSK-Provi ein und das andere Unternehmen? Dsa wird erst mal abwarten, was passiert. Dann wird es diejenigen, die mit der VSK-Provi unzufrieden sind, darauf hinweisen, dass es bei ihm keine VSK-Provi gibt. Wird das Unternehmen dann eine einführen? Eher nein, denn keine zu wollen steigert ja die Umsätze.

      Ich weiss ja nun nicht, wieviele Mails Du von ebay bisher bekommen hast dass Du bis zu 100 Artikel ohne Angebotsgebühr und mit 50% Provisionsrabatt einstellen kannst. Ich habe seit Anfang Mai auf meine privaten Accounts jedes zweite Wochenende so 'ne Mail bekommen. Mal waren es drei Tage Aktionslaufzeit, zuletzt waren es fünf. Wenn ebay das programmtechnisch umsetzen könnte würden sie vermutlich auch die VSK-Provi rabattieren. Jedenfalls war bisher bei jeder dieser Aktionen der Teil mit dem kostenlosen Anbieten in meinen Accounts automatisch aktiviert, für den Provisionsrabatt hätte ich mich jeweils anmelden müssen.

      Als Topfrattensellerie hatte ich aber auch letztes WE eine Sonderaktion. Kostenlos bis zu 50.000 Artikel im Festpreisformat einstellen und 30% Provisionsrabatt. Die sollen mir mal schön den Schuh aufblasen.

      Eines zeigen diese Rabatt-Amokläufe meiner Ansicht nach recht deutlich. ebay hat panische Angst davor, die Verkäufer könnten ihnen in den Hintern treten.

      Wäre da nun also ein reeller Mitbewerber, der ebay tatsächlich Paroli bieten könnte glaube ich kaum, dass die sich trauen würden, sich wie das hinterletzte Arschloch zu benehmen. Dann würde denen vor jeder Entscheidung der Arsch auf Grundeis gehen und sie würden vorher überlegen, wie weit ihre Umsätze durch die neue Änderung einbrechen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich hab für dieses Wochenende erstmals eine solche Einladung bekommen, ich gelte nicht als "Topverkäufer" hab nur den Status als "Verkäufer mit überdurchschnittlich hoher Bewertung" oder wie das heißt. Vermutlich verkaufe ich insgesamt viel zu wenig, um für Ebay interessant zu sein.

      Gegenwärtig streike ich sowieso, weder stelle ich was ein, noch kaufe ich irgendetwas. Die meisten Sammler, die ich kenne, verkaufen schon lange nichts mehr auf Ebay, weil es sich nicht mehr rentiert. Aber sie kaufen noch fleißig, sofern sie was finden - leider.

      Gäbe es ein "gleichwertiges Konkurrenzunternehmen" zu Ebay, wäre dies natürlich klug beraten, auf so ein Unding wie die Versandkostenprovision zu verzichten und Ebay würde sich das dann auch nicht trauen, bzw. ganz schnell wieder damit aufhören, wenn die Leute die Plattform wechseln. Aber ein solches Unternehmen gibt es ja nicht.

      Um das ging es mir in meinem Beitrag auch gar nicht.

      Es ging mir um diesen Satz, den ich nicht richtig verstanden habe und immer noch nicht verstehe:

      "Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen...Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden."

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    • Nochmal zur Erläuterung von obigem:

      Gegenwärtig gibt es kein anderes Online-Unternehmen, das von privaten Verkäufern und für das Auktionsformat eine Provision auf die Versandkosten fordert.

      Insofern wäre diese Forderung von Ebay gegenwärtig abweichend vom dem, was üblich ist und könnte als Missbrauch gewertet werden.

      Der Satz im Gesetz geht ja aber noch weiter und setzt die Abweichung vom Üblichen in einen Bezug zu möglichen und angenommenen Handlungsweisen von anderen Unternehmen, die gegenwärtig nicht in einem wirksamen Wettbewerb mit Ebay stehen. Ich stolpere dabei über diese "hohe Wahrscheinlichkeit", denn dieser Begriff ist für mich rein spekulativ und nichts handfestes. Wie soll man ohne tatsächliche Vergleichsmmöglichkeit feststellen können, wie ein ernsthaftes Konkurrenzunternehmen von Ebay seine Provisionen gestalten würde? Geichartig oder abweichend?

      Das ist für mich eine völlige Gummi-Formulierung. Oder ich kapiere den Sinn dieses Satzes einfach nicht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Naja, da wäre der §307 BGB i.V. m. §138 BGB.
      Zu diesen beiden Paragraphen hatte ich vor ein paar Wochen herumgeforscht, weil das das erste war, was mir eingefallen ist.

      Ich habe im Zusammenhang mit dem §138 BGB nichts gefunden, was bezüglich der Versandkostenprovision im Hinblick auf den §307 BGB wirksam werden könnte, da zwischen Ebay und einem privaten Verkäufer in gesetzlichem Sinn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht und/oder der Privatverkäufer nicht in einer Zwangslage ist. Deshalb greifen die bestehenden Gesetze und Urteile im Hinblick auf "ungerechtfertigte Bereicherung", "Sittenwidrigkeit" und "Wucher" meiner Meinung nach in diesem Falle alle nicht.

      Diese uralten Rechtsbegriffe wie "Recht und Billigkeit", "Treu und Glauben" sind zwar Teil oder Grundlage der bestehenden Gesetze und sie würden vermutlich bei Gerichtsurteilen zur Bildung der richterlichen Entscheidung eine große Rolle spielen, aber es gibt - soweit ich weiß - kein Gesetz oder ein Grundsatzurteil, in dem eindeutig und maßgeblich formuliert ist, was ein Verstoß gegen die "Fairness" ist, wenn es um so etwas wie die Versandkostenprovision auf Ebay geht.

      Es ist "nur" ein moralisches Problem, dass Ebay von mir jetzt auch 10 % von dem verlangt, was ein Verkäufer mir für das Porto überweist. Dies widerspricht meinem Rechtsempfinden ganz extrem, aber mein Rechtsempfinden muß mit der tatsächlichen Gesetzeslage nicht übereinstimmen.

      Ebay kassiert hier auch nicht im rechtlichen Sinne gesetzeswidrig für etwas, für das es selbst keine Gegenleistung erbringt. Ebay kassiert von mir als Verkäufer für die Leistung, dass es mir zum Verkauf die Plattform zur Verfügung stellt - und ich meine, es steht Ebay - leider - völlig frei eine Provision von der Gesamtsumme zu fordern, die durch den Verkauf auf Ebay zustande kommt. Es gibt - soweit ich weiß - kein Gesetz dagegen und keines, das die Höhe und Zusammensetzung von Verkaufsprovisionen bei Auktionen regelt.

      Die einzige Möglichkeit, die ich in dieser Hinsicht sehe, ist dass ich - obwohl kein direktes Abhängigkeitsverhältnis oder eine Zwangslage besteht - eindeutig der "schwächere Vertragspartner" bin. Ich kann mit Ebay z.B. nicht darüber verhandeln, welche Art und welche Höhe der Provision für mich angemessen wäre. Ich kann mich auch nicht auf einen Rechtsstreit mit Ebay einlassen, da mir dafür die finanziellen Mittel fehlen. Ebay nutzt also seine Stellung als Marktführer mir gegenüber aus. Es stellt einseitig Bedingungen, die ich annehmen kann oder auch nicht. Da ich aber keine gleichwertige Alternative habe, als weiterhin Ebay für den Verkauf zu nutzen, bin ich praktisch gezwungen diese Bedingungen annehmen, egal wie sich Provisionen zusammensetzten und welche Höhe sie haben.

      Deshalb meine ich, diese Sache wäre möglicherweise etwas für den Verbraucherschutz?
    • Ina schrieb:

      Ich habe im Zusammenhang mit dem §138 BGB nichts gefunden, was bezüglich der Versandkostenprovision im Hinblick auf den §307 BGB wirksam werden könnte, da zwischen Ebay und einem privaten Verkäufer in gesetzlichem Sinn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht

      Ich sehe nicht, wo Du das "notwendige Abhängigkeitsverhältnis" herbekommst. Die Ausnutzung der Zwangslage dagegen ergibt sich eben aus der Marktstellung von ebay.

      Der eigentlich kritische Punkt an der Geschichte ist, dass Wucher ein besonders krasses Missverhältnis zwischen dem gewährten Vorteil und der erbrachten Leistung bedingt. Wie das ist, wenn für den geforderten Vorteil überhaupt keine Leistung erbracht wird, kann ich aber nicht genau sagen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Eben bei ebay im Mammut-Thread gelesen. Anscheinend hat es schon die erste Gutschrift "irrtümlich" einkassierter VSK-Provision gegeben.

      Natürlich auf Anfrage. Davon, dass sich hunderte von höchsterfreulichten PVK im Forum melden, die automatische Gutschriften bekommen haben lese ich nichts.
      Bei meiner Abrechnung wurden die zuviel berechneten Gebühren inzwischen auch gutgeschrieben, hat also keine 60 Tage gedauert.
      Da freue ich ich aber ;)
      Man sieht nur mit den Augen gut

      Hinweis: Beiträge können Spuren von Erdnüssen, Ironie und Albernheit enthalten
    • Ich hatte zu den oben genannten Stichpunkten, also "ungerechtfertigte Bereicherung" §812 ff, "Sittenwidrigkeit" §138 , "Wucher" §291 und einigen mehr nach Gesetzeserläuterungen, Anwendungsbereichen und Urteilen gesucht, aber zivilrechtlich keine Situation/Konstellation gefunden, die dem Verhältnis zwischen Ebay und einen Privatverkäufer auf Ebay genau entspricht. Die betreffenden Gesetze scheinen deshalb im Hinblick auf die Versandkostenprovision alle ohne Belang zu sein.

      Eine "Zwangslage" des Privatverkäufers sehe ich rein rechtlich nicht gegeben, da er völlig frei in der Wahl des Plattformbetreibers ist und für jeden Artikel, den er auf Ebay verkaufen möchte, immer wieder neu und frei entscheiden kann, ob er sich auf die aktuellen Bedingungen und Forderungen von Ebay einläßt.

      Er ist also nicht an Ebay in gleicher Weise und dauerhaft gebunden, wie das z.B. bei einem Arbeitsvertrag, einem Mietverhältnis oder einem Darlehnensvertrag der Fall wäre. Dies wäre das, was ich mit "Abhängigkeitsverhältnis" meine und unter diesem Gesichtspunkt hätten die oben genannten Gesetze eine ganz andere Tragweite und würden meiner Meinung auch greifen.

      Ebay ist nicht der einzige Anbieter für meine Belange als Verkäufer, sondern nur der bekannteste und "beste", den ich aus freien Stücke wähle. Das ist für mich auch der Unterschied zwischen "Monopolstellung" und "markführendem Unternehmen". Hätte Ebay ein Monopol, dann hätte ich keine Wahl und wäre tatsächlich in einer Zwangslage. So sehe ich das.

      Beispielsweise im §138 heißt es: Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

      Das trifft für mich als erwachsener, unabhängiger und urteilsfähiger Mensch alles nicht zu. Wenn ich mich als Verkäufer auf Ebay ausbeuten lasse, dann mache ich das bewußt und freiwillig. ;)

      Ich bin kein Jurist und habe keine Ahnung, ob ich mit meiner Einschätzung der Rechtslage richtig liege, aber "Sittenwidrigkeit" sehe ich hier z.B. nicht gegeben und ich bezweifle mittlerweile auch, dass ein Rechtsstreit da Erfolg hätte.

      Wie ich oben schon schrieb, erscheint es mir jedoch eindeutig, dass ich gegenüber Ebay rechtlich der "schwächere Vertragspartner" bin und deshalb könnte ich mir vorstellen, dass der Verbraucherschutz da für Privatverkäufer die richtige Anlaufstelle wäre und man da vielleicht eher etwas erreichen könnte. Ich muß mich da noch genauer informieren.

      Hast du beim Bundeskartellamt schon weiteres in Erfahrung bringen können?
    • Ina schrieb:

      Das trifft für mich als erwachsener, unabhängiger und urteilsfähiger Mensch alles nicht zu. Wenn ich mich als Verkäufer auf Ebay ausbeuten lasse, dann mache ich das bewußt und freiwillig.

      Mir würde ja hinsichtlich der geistigen Gesundheit von ebay-Nutzern jetzt einiges an boshaften Sprüchen einfallen, aber im Grunde hast Du schon recht. Den sittenwidrigen Wucher so zu argumentieren wäre schon reichlich an den Haren herbeigezogen. Anders sieht es aus, wenn man ihn als Hilfsargumentation heranzieht, um zu begründen, wieso ein kartellrechtlicher Ausbeutungsmissbrauch vorliegt. Natürlich nimmt man dabei nicht direkt Bezug auf §138 BGB sondern schreibt ihn nur wörtlich ab. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ina schrieb:

      Ich bin kein Jurist und habe keine Ahnung, ob ich mit meiner Einschätzung der Rechtslage richtig liege, aber "Sittenwidrigkeit" sehe ich hier z.B. nicht gegeben und ich bezweifle mittlerweile auch, dass ein Rechtsstreit da Erfolg hätte.
      Das sehe ich genauso und offensichtlich auch tausende von gewerblichen eBay-VK, für die die Regelung schließlich schon seit längerem gilt. Schließlich stellen durchaus auch noch Gewerbliche im Auktionsformat ein.

      Umso befremdlicher, dass sich die Häme über angebl. "Heulbojen" erst jetzt über die dortigen Poster ergießt, wo sich Privat-Vk zu Recht ihren Frust von der Seele schreiben.

      Auch wenn man das auf den ersten Blick kaum glauben mag, denn schon nach Ablauf einer Woche haben ja einknappes Dutzend Gewerblicher dort den Thread übernommen, führen das große Wort und bestimmen die Atmosphäre.
      Geniales Zusammenspiel übrigens von eBay, Lithium und gewerblichen Forenpostern. Frustrierten Beschwerdeführern wird nach wenigen Posts der Thread geschlossen (nicht selten auf Verlangen, oder sollte ich schreiben: auf Anweisung eines Stammposters), und sie werden in diesen zugemüllten Thread geschickt, wo sie von einer Handvoll von Dauerpostern empfangen, abgewatscht und veralbert werden, die seit über einem Monat den Thread mit hunderten von OT-Posts zuspammen und völlig unbrauchbar machen.
      Und damit eBay in die Hände arbeiten, auch wenn sich einige überaus kritisch geben.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()

    • Danke, Ina, das sind interessante Informationen.
      Gedenkst du, die auch "drüben" nochmal einzustellen?

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Dieser sogenannte "FAQ" ist jetzt wieder online: community.ebay.de/t5/Einstelle…quot/m-p/2700189#U2700189

      Ging schnell...aber war auch unaufwändig. ;) Soweit ich es auf die Schnelle überblickt habe, enthält er kaum tatsächliche Antworten auf die gestellten Fragen, sondern lediglich nochmal wortgetreu Steffis Statement, das im Mammutthema bereits zweimal drin steht, mehr oder weniger passend in Stückchen geschnitten und in die einzelnen Beiträge der User reineditiert. Der letzte User-Beitrag wurde abgeteilt und hat gar keine Antworten mehr bekommen. Vermutlich waren die Textbausteine alle.

      So etwas von unprofessionell und am Kunden vorbei gehandelt hab ich kaum jemals erlebt. Der gesamte Umgang mit den Käufern und Verkäufern seitdem es diese Versandkostenprovision gibt, ist ein Unding. Das begann schon mit der mangelnden Information, setzte sich fort mit dem Abblocken jeglicher Nachfrage und gipfelt nun in diesem "FAQ". Ein Armutszeugnis für solch ein großes Unternehmen, das solch ein hohes Maß an Professionaltät von seinen Verkäufern fordert und selber nicht mal die Basics beherrscht.