Änderung der Paypal Käuferschutzrichtlinie - auch digitale Inhalte abgesichert ab 1.7.

    • Änderung der Paypal Käuferschutzrichtlinie - auch digitale Inhalte abgesichert ab 1.7.

      Ich habe gerade nichts dazu gefunden - deswegen neuer Thread.

      Paypal sichert ab 1.7 nun auch die digitalen Inhalte ab. Ich bin gespannt, was die armen
      Verkäufer tun müssen um nachzuweisen, daß sie die Inhalte richtig zur Verfügung gestellt haben.



      Paypal schrieb:

      3.2 Die Berechtigung gilt für den Erwerb der meisten Waren und Dienste (Fahrkarten, immaterielle Werte wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte und sonstige Lizenzen) mit folgenden Ausnahmen:

      [*]Grundeigentum (darunter jegliche Form von Wohneigentum),
      [*]Unternehmen (darunter jegliche Einheiten oder Dienste, welche Teil eines Unternehmens oder einer Unternehmensakquisition sind),
      [*]Fahrzeuge (darunter jegliche motorisierte Fahrzeuge, Motorräder, Luft- und Wasserfahrzeuge),
      [*]Individuell gefertigte Artikel (außer denjenigen, die als nicht zugegangen deklariert wurden),
      [*]Gemäß PayPal-Nutzungsrichtlinien unzulässige Waren und Dienste,
      [*]Industrielle Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werden,
      [*]Zahlungsmitteläquivalente (darunter jegliche Geschenkkarten),
      [*]Jegliche Wetteinsätze und sonstige Gelegenheiten zum Profitieren von Gewinnen aus Glücksspielaktivitäten.
      [/list]






      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • werv schrieb:

      '[*]Gemäß PayPal-Nutzungsrichtlinien unzulässige Waren und Dienste,


      PayPal-Nutzungsrichtlinien :!:

      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/upcoming-policies-full

      Aktivitäten, die eine Genehmigung erfordern:

      Paypal Aktualisierungen der Nutzungsrichtlinien schrieb:

      Aktivitäten wie Glücksspiel und/oder sonstige Aktivitäten mit Startgeld und Preis, darunter Casinospiele, Sportwetten, Pferde- oder Windhundrennen, Fantasy-Sport, Lotteriescheine und andere Unternehmungen, die Glücksspiele, Geschicklichkeitsspiele (gleichgültig, ob rechtlich als Lotterie definiert) und Gewinnspiele ermöglichen, sofern sich der Betreiber und Kunden ausschließlich in Gerichtsbarkeiten befinden, in denen solche Glücksspielaktivitäten gesetzlich erlaubt sind.

      durch die Hintertür ist es doch wieder wie vorher, oder? Jedenfalls, wenn man es im Zweifelsfall so sehen will.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()