Schadensersatz nach Auktionsabbruch - tomasz_traczyk

    • Kaiolito schrieb:

      Klar Uhu, dazu legt der Käufer das beschädigte Handy vor, erklärt wie es dazu kam, teilt mit, dass er/sie gemäß den AGB von eBay berechtigt abgebrochen hat, weil kein Verschulden vorliegt (dieses bei einem Fremden, der nicht ermittelt werden kann, liegt) er/sie nach dem Vorfall unverzüglich abgebrochen hat, da das Handy nicht mehr zum Verkauf steht, weil es defekt ist. Reicht zusätzlich noch einen Kostenvoranschlag ein, der ausweist, dass die Reparturkosten über dem Zeitwert liegen und gut ist.
      Klar, das wäre der Idealfall, aber ich habe so meine Zweifel, dass in unserem Fall hier der Beweis gelingen würde, denn:



      danni hat aber auch ein Pech mit seinen Smartphones. Da ist ihm doch glatt am selben Tag noch ein zweites kaputt oder verloren gegangen:

      Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel beschädigt wurde oder verloren ging.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Kurzes Update:

      Ich habe am 08.06 seinem Anwalt mit meiner Darstellung geantwortet (kurz gefaßt: Erklärungsirrtum, da fälschlicherweise Rückgaberecht in den Zahlungsbedingungen eingeräumt, aber in der Artikelbeschreibung wieder ausgeschlossen - Editieren der Auktion nicht möglich, deshalb Abbruch entsprechend ebay-AGB, TT über den Abbruchgrund informiert, Auktion korrigiert und nue eingestellt) und entsprechende Screenshots sowie eine Kopie unseres (kurzen) Mailverkehrs aus Nachweis beigelegt.

      Bisher keine Reaktion, mal sehn ob er sich jetzt traut mich zu verklagen.
    • Nein das zweite war nicht bewusst gelöscht worden, ich dachte es wäre das 5er, hab gepennt. Wie an der Anzahl der Bewertungen zu sehen ist, bin ich nicht besonders aktiv. Aber wie auch immer, vielleicht mag mir zum Abschluss noch jemand zwei Fragen beantworten, dann gebe ich auch Ruhe.

      Kann ich von meinem Gegenüber verlangen, dass er die geforderte Höhe des Schadenersatzes belegt oder kann er diese nach eigenem Ermessen festsetzen?

      Wenn ich ihm das Gegenangebot eines Schadensersatzes in geringerer Höhe mache oder ein Ersatzgerät liefern will, muss er eines annehmen oder kann er auf seine Forderung von x bestehen und ein Ersatzgerät ablehnen?
    • Frage 1:
      Ja, Belege kannst du anfordern und nein, er kann Schadenersatz nicht nach eigenem Ermessen festlegen, wenn er keine Belege liefert, was ihm aber nicht schwerfallen wird.
      Frage 2:
      Das hängt alleine vom bisherigen Schriftwechsel ab und kann hier nicht beantwortet werden.

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    • danni2702 schrieb:

      Nein das zweite war nicht bewusst gelöscht worden, ich dachte es wäre das 5er, hab gepennt.
      Klingt sehr glaubwürdig! ;) Es ist in der Tat nicht verwunderlich, dass du trotz der nach deiner ersten Schilderung guten Aussichten die gerichtliche Überprüfung meidest. Vor Gericht würde man dich dann nämlich fragen, warum du es denn nicht wieder eingestellt hast, wenn der Abbruch des ersten Handys nur ein Versehen war. Du reitest dich gerde von einer Unglaubwürdigkeit in die nächste.
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    • biguhu schrieb:

      danni2702 schrieb:

      Nein das zweite war nicht bewusst gelöscht worden, ich dachte es wäre das 5er, hab gepennt.
      Klingt sehr glaubwürdig! ;) Es ist in der Tat nicht verwunderlich, dass du trotz der nach deiner ersten Schilderung guten Aussichten die gerichtliche Überprüfung meidest. Vor Gericht würde man dich dann nämlich fragen, warum du es denn nicht wieder eingestellt hast, wenn der Abbruch des ersten Handys nur ein Versehen war. Du reitest dich gerde von einer Unglaubwürdigkeit in die nächste.
      Sorry, dass ich fürs wieder einstellen nicht die Zeit gehabt habe - und seit gestern auch nicht den Kopf! Ist aber erledigt, danke für den Hinweis.

      151721493255
    • Kaiolito schrieb:

      Frage 1:
      Ja, Belege kannst du anfordern und nein, er kann Schadenersatz nicht nach eigenem Ermessen festlegen, wenn er keine Belege liefert, was ihm aber nicht schwerfallen wird.
      Frage 2:
      Das hängt alleine vom bisherigen Schriftwechsel ab und kann hier nicht beantwortet werden.
      Warum wird ihm das nicht schwerfallen. Ich habe glaube ich 20 iPhone 5 die mit meinem vergleichbar sind in Beobachtung, keines ist bisher bei den geforderten 280€ geendet. Zudem hat ein User hier einen Link gepostet der zeigt, dass der Durchschnittsverkaufswert eines solchen Gerätes bei ~200€ liegt. Auf meine Bitte mir Belege vorzulegen reagiert er ja nicht.
    • Du solltest lesen, was ich geschrieben habe: Ihm (als gewerblicher Händerler) wird nicht schwerfallen, Belege dafür beizubringen, seine Forderung zu belegen. Du glaubst doch nicht wirklich, dass dieser gewerbliche Händler nicht über eine Menge entspechender Belege verfügt?

      Wenn du falsch verstanden hast, dass er Belege jetzt vorzeigen müsste, dann OK. Diese Belege legt sein Anwalt vor mit entsprechender Kostennote für dich.
      Sorry, aber ich halte es für ziemlich naiv zu glauben, dass wenn jemand einen RA mit einer Forderung beauftragen will, vorher jede Munition schon verschießt. Du hast ein Recht auf die Belege, sobald die Forderung gerichtlich eingeklagt wird............ und erst dann.

      Alles was vorher außergerichtlich läuft wird erst später gerichtlich geprüft, du bewahrst es auf und legst es später vor, genau wie er auch.
      Somit gibt es für dich zwei Möglichkeiten:
      1.) Du lässt den Sachverhalt gerichtlich prüfen.
      2.) Du zahlst die 280 €, bevor ein von der Gegenseite beauftragter Anwalt tätig wird.

      Also nochmal, er muss Belege liefern, wenn es zu einem streitigen Verfahren kommt. Vorher kannst du nur verhandeln und wenn er nicht reagiert, dann ist das halt so....... bis zum streitigen Verfahren.
      Natürlich wirken sich die Nichtreaktionen sicher negativ auf ein streitiges Verfahren aus, das wird auch berücksichtigt, ändert aber nichts daran, dass wenn du den berechtigten Abbruch nicht mit einer entsprechenden Argumentationskette belegen kannst, du weiter meinst, dass der Bieter vor einer Zahlung deinerseits alles belegen müsste, dass wohl ein RA zeitnah mit dir Kontakt aufnimmt und das dann wegen der 80 € Differenz.

      Du wirst dich entscheiden müssen........ die Infos die Uhu gezogen hat, kann jeder ziehen, auch dein Bieter und gegen dich verwenden.

      Wenn du in deinem Schriftverkehr mit deinem Bieter genau so....... sagen wir, unvorsichtig warst, hat er eh alle Asse auf der Hand.

      Bleiben die zwei Möglichkeiten, denn ich denke (berichtige mich, wenn ich falsch liege), dass dein Käufer längst per Mail seinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, weil du nicht liefern möchtest/kannst und nur noch Schadenersatz möchte.
      Dann wäre auch eine Ersatzlieferung nicht mehr möglich.

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    • Kaiolito schrieb:



      Würde mich da gemütlich zurücklehen und bräuchte für die Schriftsätze ganz sicher keinen Anwalt.

      @Kaio: wir haben hier mit @danni2702, mit einem ganz ehrlichem Verkäfern zu tun, mMn.

      Doch vor Gericht zu gehen könnte nun für eine der Parteien teuer werden.

      Ich habe schon in #178 geschrieben, dass ich auf ein Prozess gespannt wäre, wegen einem Urteil dazu.

      Doch bis jetzt kenne ich keinen, wo es wie in diesem Fall nicht eindeutig ist und dann doch TT geklagt hätte.
      Er hat genug leichtere Opfer.


      Ich hoffe so langsam, daß Ebay TT auschliessen wird.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • @werv

      Dass ich mich gemütlich zurücklehnen würde, bedeutet nicht zwangsläufig, dass Verkäufer das auch tun müssen.
      Wir kennen den bisherigen Schriftwechsel nicht und die Tatsache, dass es dann mehr darum geht, den Schaden zu begrenzen deutet nicht darauf hin, dass die Geschichte bis zu Ende tatsächlich auch vor Gericht standhalten würde.
      Es gibt auch für Studenten einige Möglichkeiten, an kostenlose Beratungen und dann auch an ein kostenfreies Gerichtsverfahren zu kommen.

      Und so eindeutig ist der Fall einfach nicht, wenn die Begleitumstände nicht klar dargestellt werden können. Natürlich sagt/schreibt eBay: ohne eigenes Verschulden, aber die Postings hier deuten darauf hin, dass genau diese Argumentationskette ohne Fachanwalt nicht eingehalten werden kann, vor allen Dingen, weil wir nicht wissen, was bisher mitgeteilt wurde.

      Nehmen wir als einfaches Beispiel:
      Muss man nicht damit rechnen, dass man in einer Menschenmenge angerempelt wird? Dazu gäbe es natürlich jede Menge Möglichkeiten, dem zu widersprechen, aber findet hier danni oder ihr RA den richtigen Weg dazu?
      Nachdem was ich hier lese....... eher nicht.

      Wir können das nicht leisten, weil wir keine Rechtsberatung leisten können und eher davon auszugehen ist, dass sich die Fragestellerin bereits in Mails sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat um hier noch was zu ändern.
      Mir gefällt dieser Typ genau so wenig wie dir, aber es wird schwierig, wenn sich Fragesteller auf Mailverkehr einlassen und die Finger auf der Tastatur deutlich schneller sind, als das Körperteil, welches für Entscheidungen und kluge Gedanken zuständig ist.

      Das ist kein Vorwurf, wir waren sicher auch mal so, bevor wir hier anfingen zu lesen und zu schreiben.
      Ist vielleicht jetzt teuer, aber es bleibt eben bei zwei Möglichkeiten, Uhu hatte das richtig gut geschrieben.

      Prüfen lassen und Geld investieren
      Zahlen
    • Um das Ganze zum Abschluss zu bringen, ich habe gezahlt, wenn auch eine geringere Summe auf die wir uns geeinigt haben.

      Der ein oder andere wird sich bestimmt an den Kopf fassen, aber für mich war es die einfachste Lösung. Gestern Abend habe ich noch gedacht, dass das nur ein Spaßvogel ist. Dann habe ich mich heute Morgen in Ruhe informiert. Es war schon spät, ich nicht mehr ganz fit und dann hat sich ein langer Mailverkehr entwickelt, wie "Kaiolito" im vorherigen Post bereits vermutet hat. Im klareren Kopf hätte man das besser angehen können. Auf Raten der User und abwägen meines Sachverhaltes, der in der Tat sehr konfus wirkt, habe ich mich dann dazu entschieden. Vielleicht war es dämlich und voreilig, gerade weil ich korrekt gehandelt habe und im Recht war, aber lieber ein Ende mit Schrecken und der Lehre, dass eBay kein Spielplatz ist und man dort sehr auf sein handeln achten sollte als Schrecken ohne Ende. Wer weiß welcher Richter was wie sieht.

      Ich war bereits in einer anderen Geschichte vor 2 Jahren in einem Gerichtsverfahren angeklagt, wo Aussage gegen Aussage stand und ich in zweiter Instanz ebenso gewonnen habe. Da ging es um weit aus mehr Geld. Mein Anwalt hat damals gesagt, dass so etwas auch von der Tagesform eines Richters abhängt und wie das Verhältnis zwischen SA und RA ist. Wenn die sich persönlich nicht mögen tragen die ihren Streit auf deinem Rücken aus und legen sich umso mehr ins Zeug. Vielleicht bin ich also auch etwas vorbelastet. Da hatte ich über ein Jahr Stress.

      Ebay sollte hier dringend etwas ändern und deutlicher auf die Auswirkungen einer Beendigung einer Auktion hinweisen. Ich habe erstmal genug davon und werde dort so schnell nichts mehr verkaufen, obwohl ich es nach der Ausgabe heute gebrauchen könnte ;)

      Danke an alle und einen schönen Restabend!
    • Ich hoffe, dass du uns auch weiter "erhalten" bleibst.
      Nicht viele Leute sind so besonnen und können so sachlich bleiben. Alle Achtung!
      Damit wärest du mMn auch sehr gut dabei andere Opfer zu beraten.



      Es war deine Entscheidung und hier wird keiner es verurteilen!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Ja, deine Sachlichkeit als Betroffener ehrt dich, zumal wir dies hier in der Regel anders erleben. Allerdings glaube ich, dass du dich viel zu früh für eine Zahlung entschieden hast. Wenn alles, was du uns geschildert hast, der Wahrheit entspricht, wären deine Erfolgsaussichten im Fall einer juristischen Auseinandersetzung recht gut gewesen.

      danni2702 schrieb:

      Ebay sollte hier dringend etwas ändern und deutlicher auf die Auswirkungen einer Beendigung einer Auktion hinweisen.
      Beim Abbruch der Auktion wird man darauf hingewiesen, dass trotzdem ein Kaufvertrag geschlossen werden könnte und dass man sich rechtskundig machen soll.

      danni2702 schrieb:

      Ich habe erstmal genug davon und werde dort so schnell nichts mehr verkaufen, obwohl ich es nach der Ausgabe heute gebrauchen könnte
      Na ja, du hast doch vor wenigen Stunden wieder etwas zum Verkauf gestellt. Ich denke, mit der Erfahrung, die du nun gemacht und aus der du gelernt hast, gibt es keinen Grund, die Verkaufsaktivitäten einzustellen. Jedenfalls nicht aus diesem Grund.
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    • Hallo Ich bin neu hier weil ich mit dem ebay Account Tomasz Traczyk genau das gleiche Problem habe. Er fordert von mir Schadenersatz, nach Abbruch meiner Aution.
      Da mit diesem Account offensichtlich mehrere Personen das gleiche Problem haben, scheint hier doch ein System dahinter zu stecken. Ich will damit sagen, dass dieser Account aus meiner Sicht nur auf Abbrüche aus ist um Schadenersatz zu fordern Wenn man sich seine Bietverhalten auf ebay ansieht, so hat er in den letzen 30 Tagen über 10000 Gebote auf über 3000 Handys gemacht ohne ein einziges Gerät wirklich ersteigert / gekauft zu haben.

      Ich habe gehört, dass es wohl bereits ein Urteil gibt, dass den Schadeneresatzanspruch bei Rechtsmissbrauch abgewiesen hat. Ist das richtig?
    • Von Rechtsmissbrauch kann hier vorerst gar keine Rede sein und ist auch extrem schwer nachzuweisen.

      qtee schrieb:

      so hat er in den letzen 30 Tagen über 10000 Gebote auf über 3000 Handys gemacht ohne ein einziges Gerät wirklich ersteigert / gekauft zu haben.
      Woher willst du wissen, ob und wie viele Geräte Tomasz Traczyk gekauft hat?

      Auch an dich: Wenn du Hilfe erwartest, muss du deinen Fall so detailliert wie möglich schildern, insbesondere den Grund für den Abbruch und den Verlauf der Kommunikation. Warum muss man dies jedem User aus der Nase ziehen? Liest niemand den Thread, wo diese Frage ein Dutzend mal gestellt wurde?
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    • biguhu schrieb:

      Woher willst du wissen, ob und wie viele Geräte Tomasz Traczyk gekauft hat?
      Er hat keine einzige Bewertung in den letzten 6 Monaten als Käufer erhalten.

      Ich habe mir zudem die Mühe gemacht und das Bieterverhalten von TT die letzte Woche beobachtet: Er bietet auf ein Apple IPhone 5, von dem er selbst in seiner Mail an meine Frau sagt, dass es einen Marktwert von über 250 € hat, nie mehr wie 70 Euro. Ich habe noch keine Auktion gefunden bei der ein technisch einwandfreies IPHone 5 unter 100 € verkauft wurde.

      Aber zu meinem Fall: Meine Frau hatte ihr iPhone bei ebay eingestellt. Während der Laufzeit der Auktion hat sich unser 2,75 jähriger Sohn das Handy aus der Schublade geholt und auf den Boden geworfen. Das Handy ist Totalschaden. Darauf hin hat meine Frau das Angebot abgebrochen worauf die folgende Email kam:


      Hallo,
      ich würde den Artikel trotz Ihrer Beendigung gerne kaufen. Bitte schicken Sie mir die Kontonummer, damit ich Ihnen den Auktionspreis und die Versandkosten anweisen kann. Bitte teilen Sie mir dies spätestens innerhalb von zwei Wochen mit, damit der Kauf schnell abgewickelt werden kann. Ich werde Sie dann informieren, wenn ich das Geld überwiesen habe. Dann teile ich Ihnen auch meine Lieferadresse mit.
      Mit freundlichen Grüßen

      Meine Frau hat dann geantwortet:

      Hallo, Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf.

      Worauf von Ihm die Frage kam:

      Warum steht er nicht mehr zum Verkauf?

      Hier dachte meine Frau dummer Weise, das ginge die Person nicht an warum sie die Auktion abgebrochen hat und hat mit

      Eigenbedarf

      geantwortet.

      Daraufhin kam von TT:


      Hallo,
      da Sie mir den gekauften Artikel nicht liefern wollen, trete von dem Kaufvertrag zurück und fordere Sie auf Schadensersatz in Höhe von 253,09 Euro. Der Schadensersatzbetrag orientiert sich an dem Durchschnittspreis des Artikels bei ebay ohne Versandkosten abzüglich die Höhe meines Gebotes zum Zeitpunkt des Abbruchs. Das Geld können Sie innerhalb von zwei Wochen auf mein Konto zahlen:
      Kontoinhaber: Tomasz Traczyk
      IBAN: *

      BIC: COKSDE33XXX
      Für den Fall, dass Sie nicht zahlen, werde ich meinen Anwalt beauftragen. Bitte teilen Sie mir bei Nichtzahlung Ihre Adresse mit. Die entstandene Kosten gehen zu Ihre lasten.
      Mit freundlichen Grüßen


      * IBAN habe ich entfernt

    • qtee schrieb:

      Er hat keine einzige Bewertung in den letzten 6 Monaten als Käufer erhalten.
      Wie soll denn das technisch funktionieren, wenn die Auktionen vorher abgebrochen werden? Auf abgebrochene Auktionen kann man keine Bewertungen abgeben.


      qtee schrieb:

      Hier dachte meine Frau dummer Weise, das ginge die Person nicht an warum sie die Auktion abgebrochen hat und hat mit

      Eigenbedarf

      geantwortet.
      Und damit habt ihr euch ein Eingentor geschossen. Ich kann euch dringend raten, die Sache ehrlich zu beschreiben und ihm auch zu erklären, warum ihr gelogen habt. Grundvoraussetzung dafür ist aber natürlich, dass ihr euer zerstörtes Handy vorweisen könnt. Ihr macht am besten Fotos davon und schickt diese gleich per Mail mit. Dann und nur dann sehe ich noch eine Chance, aus der Sache kostenneutral herauszukommen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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