Kaiolito schrieb:
Klar Uhu, dazu legt der Käufer das beschädigte Handy vor, erklärt wie es dazu kam, teilt mit, dass er/sie gemäß den AGB von eBay berechtigt abgebrochen hat, weil kein Verschulden vorliegt (dieses bei einem Fremden, der nicht ermittelt werden kann, liegt) er/sie nach dem Vorfall unverzüglich abgebrochen hat, da das Handy nicht mehr zum Verkauf steht, weil es defekt ist. Reicht zusätzlich noch einen Kostenvoranschlag ein, der ausweist, dass die Reparturkosten über dem Zeitwert liegen und gut ist.
danni hat aber auch ein Pech mit seinen Smartphones. Da ist ihm doch glatt am selben Tag noch ein zweites kaputt oder verloren gegangen:
Dieses Angebot wurde vom Verkäufer beendet, da der Artikel beschädigt wurde oder verloren ging.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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