Schadensersatz nach Auktionsabbruch - tomasz_traczyk

    • plagiator schrieb:

      Zu diesen Preisen wurde aber nicht wirklich verkauft - hier hilft es aus dem fraglichen Zeitraum ein paar andere Auktionen zu haben, die das tatsächliche Verkaufspreisniveau zeigen. Leicht gesagt, hinterher allerdings schwer zu bekommen.
      eBay ist nicht die Welt - für gängige Artikel findet man die günstigsten Preise, die zum jeweiligen Zeitpunkt galten, bei gezhals.de, zum Beispiel für Dein iPhone 5 sieht das so aus: geizhals.de/?phist=837399&age=9999
    • ich weiß ja nicht, wo Geizhals die Daten für seine Statistik her hat, aber wenn die aus einer "Google-Shopping"-Auswertung stammen, steht zu befürchten, dass da sicher "Fakeshoppreise" mit eingeflossen sind.

      Aber DANKE für den Link, :thumbup:
      unter Berücksichtiung dieser Fehlermöglichkeit gibt das sicher einen guten Annäherungswert.
    • plagiator schrieb:

      Nach der Rückfrage noch kurz das Ende meiner Geschichte: Bei mir wurde die Klage abgewiesen, da mein Abbruch auch aus Sicht des Gerichts berechtigt erfolgte. Ich hatte damit - außer dem Zeitaufwand und Ärger - keine weiteren Kosten.

      Unabhängig davon empfehle ich weiteren Beklagten nicht nur die Begründung, sondern auch die Berechnung des Schadensersatzanspruches zu prüfen, da bei mir die dazu vorgelegten Nachweise erstens kaum leserlich waren und außerdem ebay-Angebote für den Sofortkauf zeigten. Zu diesen Preisen wurde aber nicht wirklich verkauft - hier hilft es aus dem fraglichen Zeitraum ein paar andere Auktionen zu haben, die das tatsächliche Verkaufspreisniveau zeigen. Leicht gesagt, hinterher allerdings schwer zu bekommen.
      Mein Fall geht auch aktuell vor Gericht. Könntest du mir dein Aktenzeichen mitteilen? Würde meinen Anwalt brennend interessieren.
    • Schadensersatzforderung Tomasz Traczyk

      Ich suche auf diesem Weg geschädigte von o.s. Person. Er ist ja schon weitläufig als Abbruchjäger bekannt. Mittlerweile geht der Rechtsstreit vor Gericht und hier benötige ich eine ungefähre Anzahl an Leuten die von dem "Mann" eine Schadensersatzforderung erhalten haben um nachzuweisen das er ein sog. Abbruchjäger ist.
      Vielen Dank schonmal im Voraus :)


      Moderation:
      In passenden, bereits vorhandenen Thread verschoben
    • Du musst Dir schon einen Anwalt nehmen..stehe selber seit 4 Jahren mit einem Abbruchjäger namens C. Y. aus Saarbrücken vor Gericht.
      Er ist in ganz Deutschland (sogar bei RTL) bekannt für seine dreckigen Machenschaften.

      Er arbeitet mittlerweile seine ganzen "Fälle" ab, düst in ganz Deutschland von Gericht zu Gericht und vertritt sich selber.
      Angeblich ist er Psychologe an der Uni Saabrücken:))))
    • Hallo zusammen,
      auch ich bin betroffen in diesem Fall.
      Ich habe zu dem Zeitpunkt ein iPhone veräußert und (m.E. nach eBay AGB legitim) aufgrund unverschuldeten Schaden vorzeitig beendet.
      Nun habe ich nach einem Wiederspruch gegen den Mahnbescheid eine Klage erhalten.
      Gibt es seitens dir, CuteAngel bzw. deinem Rechtsanwalt bereits ein Update?
      Ich soll innerhalb 2 Wochen eine Stellungsnahme abgeben, habe diesbezüglich allerdings bisher keinen Rechtsanwalt kontaktiert.
    • Das ist leider mein Problem. Zu dem Sachverhalt kann ich "lediglich" Zeugen nennen. Ich habe allerdings keine gerichtsfeste Bilder oder Screenshot´s von dem Schaden.
      Haben die bisherigen Geschädigten sich nur über einem Rechtsanwalt verteidigt oder die Verteidigung selbst durchgeführt?
    • Hallo,

      Habe heute nach über 3 Jahren einen Mahnbescheid erhalten vom oben genannten Abbruch Jäger.

      Abbruch der Aktion war der 20.5.15...fällt ihm aber früh ein...

      Lege gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein und werde durch unseren Rechtsanwalt eine Abmahnung ihm zukommen lassen.
    • Wenn ein Mahnbescheid nach über 3 Jahren kommt ist der Anspruch „verjährt“, sofern seit der letzten Kontaktaufnahme >3 Jahre verstrichen sind. Bin mir aber nicht 100% sicher. Das kann aber ein Anwalt beantworten.
      Viel Glück!
      Ich habe gerade selbst mit einem Abbruchjäger zu tun. Neuland für mich.
    • Eine zwischenzeitliche Kontaktaufnahme, Erinnerungen, Mahnungen hemmen die Verjährungsfrist nicht.
      dejure.org/gesetze/BGB/204.html

      @'Nickiii

      Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten.

      1.) Mit dem Mahnbescheid wurde bei Widerspruch direkt das streitige Verfahren beantragt, dann bekommst du Post vom AG, dass du einen Widerspruch (Verjährung) schriftlich (geht völlig formlos) begründen sollst.

      2.) Der Antragsgeber erhält eine Mitteilung über deinen Widerspruch und wird aufgefordert, in das streitige Verfahren einzutreten oder es eben zu lassen. Wünscht er ein streitiges Verfahren, muss er seinen Anspruch begründen, du bekommst die Begründung mit der Möglichkeit der Klage entgegenzutreten oder eben zu bezahlen.

      Bei beiden Möglichkeiten gibt es klare Fristsetzungen, die von deiner Seite aus zwingend einzuhalten sind.
    • So an Alle:

      Nach mehreren Stellungnahmen zwischen mir und dem Gericht, habe ich eine mündliche Verhandlung beim Amtsgericht beantragt, sollte die Verjährung bzw. meine Begründung für die Klage Abweisung nicht akzeptiert werden.

      Habe heute einen Gütetermin bzw. Verhandlungstermin erhalten.

      20.5.15 Abbruch Auktion, Zustellung Mahnbescheid 8.6.19

      Angeblich am 19.12.18 Mahnbescheid beim Mahngericht eingegangen - Verjährung eingehalten, jedoch wurde mir der Mahnbescheid am 8.6.19 zugestellt


      Die Richterin hat unter Hinweise aufgeführt :

      Verjährung wurde gehemmt, jedoch nicht zeitnah, 7 Monate fast dazwischen etc.

      Der Kläger sollte sich indirekt überlegen, ob er die Klage fortsetzen will. ( So in etwa ausgedrückt)

      Ich werde den Verhandlungstermin ohne Anwalt antreten.

      Falls Interesse von anderen Betroffenen besteht, kann ich den Termin und Zeit öffentlich hier einstellen.