@werv
Eine Regenjacke ist dafür gebaut sie im Regen zu nutzen und es kann hierdruch zu keiner Verschlechterung der Eigenschaften kommen, außer ich schreibe in die Artikelbeschreibung: Nur einmal getragen.
Außerdem geht es auch um Eigentumsrecht.
Wie will ein Richter vermitteln, dass bei einem bebotenen Artikel das Eigentumsrecht aussetzt?
Was ist dann mit Nichtzahlern, Spaßbieter usw. bei denen ich erst rechtsgültig vom Vertrag zurücktreten muss?
D. h. ich könnte mein Eigentum solange nicht nutzen, bis die entsprechend gesetzten Fristen abgelaufen sind und ich erkennen muss, dass der Bieter eh nicht bezahlen will?
Solange kommt das Teil in "Muttis" Schrank ganz oben in die Ecke in der Hoffnung, dass sie dort übers Wochenende den Schrank nicht reinigen möchte und ihr das Teil beim rausziehen der anderen Klamotten versehentlich runterfällt?
Bedingungsgemäße Nutzung, die nicht zur Änderung/Verschlechterung lt. Artikelbeschreibung führt wird vor jedem Gericht standhalten, weil es eben (trotz) beboten noch immer das Eigentum des Verkäufers ist.
Hat der Artikel durch bestimmungsgemäße Nutzung nun einen Kratzer mehr als in der Artikelbeschreibung muss der VK dafür gerade stehen.
EIDT: Geht er aber ohne Verschulden bei bedingungsgemäßer Nutzung kaputt, dann ist der VK zum Auktionsabbruch berechtigt.
Du würdest vor Gericht verlieren, ziemlich sicher.
Eine Regenjacke ist dafür gebaut sie im Regen zu nutzen und es kann hierdruch zu keiner Verschlechterung der Eigenschaften kommen, außer ich schreibe in die Artikelbeschreibung: Nur einmal getragen.
Außerdem geht es auch um Eigentumsrecht.
Wie will ein Richter vermitteln, dass bei einem bebotenen Artikel das Eigentumsrecht aussetzt?
Was ist dann mit Nichtzahlern, Spaßbieter usw. bei denen ich erst rechtsgültig vom Vertrag zurücktreten muss?
D. h. ich könnte mein Eigentum solange nicht nutzen, bis die entsprechend gesetzten Fristen abgelaufen sind und ich erkennen muss, dass der Bieter eh nicht bezahlen will?
Solange kommt das Teil in "Muttis" Schrank ganz oben in die Ecke in der Hoffnung, dass sie dort übers Wochenende den Schrank nicht reinigen möchte und ihr das Teil beim rausziehen der anderen Klamotten versehentlich runterfällt?
Bedingungsgemäße Nutzung, die nicht zur Änderung/Verschlechterung lt. Artikelbeschreibung führt wird vor jedem Gericht standhalten, weil es eben (trotz) beboten noch immer das Eigentum des Verkäufers ist.
Hat der Artikel durch bestimmungsgemäße Nutzung nun einen Kratzer mehr als in der Artikelbeschreibung muss der VK dafür gerade stehen.
EIDT: Geht er aber ohne Verschulden bei bedingungsgemäßer Nutzung kaputt, dann ist der VK zum Auktionsabbruch berechtigt.
Du würdest vor Gericht verlieren, ziemlich sicher.
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