Schadensersatz nach Auktionsabbruch - tomasz_traczyk

    • Du bist wirklich unglaublich..............

      Hast du die Unterstriche in der Überschrift des Artikels nicht gesehen oder ignorierst du sie einfach.
      Die wurden nicht von der Software eingestellt, sondern vom Verkäufer.

      Manchmal verliere ich echt den Glauben..........

      Und hör endlich mal auf mit dem privaten OT, das ist ja nicht zum aushalten. AH ist ein seriöses Forum und kein Sitzkreis oder Kaffeekränzchen.


      Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, sein eigenes Angebot vor der Einstellung zu lesen/sehen/begreifen und die meisten Verkäufer nutzen diese Möglichkeit auch.
      Und Nein, ich möchte keine Antwort von dir @Krennz, wir sprengen wegen dir wieder einmal einen wertvollen Thread.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Nochmals extra für Krennz:

      Kaiolito schrieb:

      Ein Softwarefehler soll geschrieben haben:
      IPHONE_6_64_GB_GOLD_3_MON_ALT_NUR_3_TAGE
      :!: :!: :!:
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich kann nur allen Geschädigten empfehlen sich über PN zusammenzu schliessen, ihre Aktenzeichen und Klageschriften untereineander auszutauschen und sie, geballt, dem Klagegericht vorzulegen.

      Diese Vorgehensweise hat bereits zu Erfolgen geführt @biguhu weiss das.

      Solange nur jeder für sich selbst kämpft hat der Abzocker leichtes Spiel. In dem Augenbliock, wo er auf eine Front stösst muss er klein beigeben.

      Toi Toi Toi.

      Helft Euch Gegenseitig.
      Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself

      Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
    • Krennz schrieb:

      Ich kann nur allen Geschädigten empfehlen
      Geschädigt ist doch in diesem Fall der Käufer...

      Krennz schrieb:

      Diese Vorgehensweise hat bereits zu Erfolgen geführt @biguhu weiss das.
      Nö, du ziehst mich hier bitte nicht als Referenz heran. Anders gelagerte Fälle können nicht einfach so auf jeden beliebigen neuen Sachverhalt übertragen werden. Auch das haben wir dir gefühlt 100 Mal gesagt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nein, du hast hier die Irrtumseinrede empfohlen, obwohl nachweislich kein Irrtum vorliegt.
      Die Zusammenfassung der Klagen wegen unberechtigten Abbrüchen, hilft den Beklagten nicht weiter, es sei denn, es würde klar zu erkennender Rechtsmissbrauch vorliegen, den auch der zuständige Richter erkennen kann und entsprechend urteilt.
      Übernimm doch einfach die Kosten für bmw und deine Tipps!

      ..... und was ist ein Klagegericht?
      Wahrscheinlich meinst du das zuständige Amts-(in diesem Fall) oder Landgericht (in Fällen ab 5.000 €), bei dem eine Klage vom Antragsteller eingereicht wurde und dies dann den Verwaltungsakt im Zivilrecht vollzieht? (Nein, bitte keine Antwort).


      @Uhu
      Ist es noch möglich, den Thread zu säubern, damit wir wieder bei Thema sind?
      Der nächste User, der hier aufschlägt hält uns doch alle für bekloppt........

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Ich versuche mich nun auch mit einer Empfehlung:


      Herr Traczyk hat ein gewebliches Konto. Er ist also ein Geschäftsmann.
      Es sollte ihm also klar sein, dass er ein Wissensvorsprung vor seinen privaten
      Geschäftspartnern hat. Es bleibt zu hoffen, dass das Abbruchsjägergeschäft nur
      eine Nebenbeschäftigung bleibt. Gleichzeitig ist es auch verständlich, wenn er seine
      Zeit nicht auf (unberechtigt) abgebrochene Auktionen ohne Schadenersatz verschwenden will.


      An alle, die ihre Situation zum ersten Mal schildern, egal aus welchen Gründen:

      Bitte schreibt sofort entweder die Auktionsnummer, oder den Link zu euerer Auktion.
      Das ist sehr hilfreich, um die Situation einschätzen zu können.


      Empfehlung an Personen, die berechtigt abgebrochen haben:

      Kontakt erstmal abbrechen, erstmal hier bei uns melden, damit ihr euch nicht irgendwie
      selbst in schlechte Lage bringt. Hier können wir euch dann empfehlen, was ihr
      zu schreiben habt. Danach sollte die Sache erledigt sein. (Natürlich kann TT trotzdem
      andere Meinung haben - dann muss man es eben gerichtlich klären)


      Empfehlung an Personen, die nicht wissen ob sie berechtigt abgebrochen haben:

      Kontakt erstmal abbrechen, erstmal hier bei uns melden und den Fall so schildern, wie ihr
      den Fall auch TT geschildert habt. Dann können wir eine Einschätzung geben (die natürlich keine rechtliche
      Beratung ist!)


      Empfehlung an Personen, die unberechtigt abgebrochen haben:

      Auch hier in Forum melden, dann kann man über Schadensminimierung reden:
      - Prüfen, ob die Schadensersatzforderung in der angegebener Höhe berechtigt ist.
      - Bei der Entscheidung helfen, ob man den Artikel verkauft (Also Vertrag erfüllt), oder ob man sich auf die Forderung
      einlassen will.
      - In manchem Fällen könnte man sicher auch wenigstens versuchen in Guten mit Herrn TT
      zu reden. (So kann man dann auch irgendwann die Motivation von TT erkennen, je ob es manchmal
      klappt oder auch nie. Wenn es "nie" wird, dann wird dieser Punkt aus der Empfehlung wegfallen)


      Empfehlungen an alle Abbrecher von Herrn TT:

      - Es steht euch natürlich immer offen, anderen Wegen und anderen Vorschlägen, als von uns hier gegeben, nachzugehen.
      Es sollte nur klar sein, dass man evtl. dann noch mehr Kosten hat.

      - Wir sind nur ein Forum (allerdings spezialisiertes!). Juristen haben das Recht studiert. Also immer überlegen, ob man nicht doch
      einen Anwalt nimmt. Wenn man sich dazu entschliesst, dann aber einen spezialisierten!

      - Es steht jedem (egal ob berechtigten oder unberechtigten) Abbrecher frei, seine Erfahrungen mit Herrn TT bei
      Ebay zu schildern. Dies sollte der Verhältnismäßigkeit von dem Geschäftsverhalten von Herrn TT dienen.
      Ebay kann ja jeden Monat ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen zu Monatsende den Nutzervertrag ja auflösen.
      Dieses solle nicht im Sinne von Herrn TT sein, da er dann keinen Ebay Geschäften mehr nachgehen kann.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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      Dieser Beitrag wurde bereits 9 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • sorry habe da doch noch mal eine frage !
      Die 2 Auktion wo tt auch mitgeben hat bis 10 Euro habe ich ja auch wieder bendet aus vollendet Grund :
      Ich fahre Lkw und ich arbeitete am 27.03 als ich aus dem Lkw Ausstieg fiel mir das iphone aus der Hand es War total Schrott nicht mehr zu machen ! Ich schrieb das tt nicht da er es ja eh nicht geglaubt hätte ! Hier für gibt es auch einen Arbeitsplatz Kollegen als Zeugen ! Also hätte ich es tt eh nicht schicken können deswegen brach ich die 2 Auktion am abend ab ;( bringt mir das was um aus der Sache raus zu kommen ? Das 2 Problem ist das eBay bereits das ich das iphone verkauft habe leuft über meine Tochter von dem sie nichts wußte kann ich die ganze Geschichte auf mich umlenken das sie da raus ist ? Danke für eure antworten :/
    • bmwfreak schrieb:

      sorry habe da doch noch mal eine frage !Die 2 Auktion wo tt auch mitgeben hat bis 10 Euro habe ich ja auch wieder bendet aus vollendet Grund :
      Ich fahre Lkw und ich arbeitete am 27.03 als ich aus dem Lkw Ausstieg fiel mir das iphone aus der Hand es War total Schrott nicht mehr zu machen ! Ich schrieb das tt nicht da er es ja eh nicht geglaubt hätte !


      bringt mir das was um aus der Sache raus zu kommen ?
      Nein. Denn du darfst nur abbrechen bei:


      http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html schrieb:

      Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt
      Es war ja dein verschulden, dass es beschädigt wurde.





      bmwfreak schrieb:

      Hier für gibt es auch einen Arbeitsplatz Kollegen als Zeugen !

      Das Schrotthandy nicht vergessen, das ist wichtiger als Beweis als ein Arbeitskollege. Vor Gericht wird es dann eventuell Gutachter geben, die die Situation
      nochmal nachspielen können. Sollten die Gutachter zu dem Entschluss kommen, dass es alles so stimmt, dann musst du trotzdem
      noch erklären, warum es eben nicht deine Schuld sein sollte, dass das Handy zerstört wurde.

      Sollten die Gutachter aber auf die Idee kommen, dass da etwas nicht stimmt, dann hast du (und dein Kollege) auch strafrechtliche Konsequenzen
      zu befürchten.

      Also das Handy nicht reparieren lassen und bis es (sehr wahrscheinlich zu deinem Ungunsten) ausgestanden ist, behalten.

      Dies gilt für den Fall, wenn du wirklich die Gegenpartei dazu zwingst bis vor Gericht gehen zu müssen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Tja, dann wird sie sich wohl bei dir bedanken, dass du sie dermaßen in die Pfanne gehauen hast.
      Dann darf sie zahlen - und sich von dir den Schaden erstatten lassen. Das dürft ihr dann unter euch ausmachen.

      Wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, seinen Account niemals jemandem anders zu überlassen.
    • bmwfreak schrieb:

      Ja aber das eBay leuft über sie wo ich das Handy verkauft habe
      Im Aussenverhältnis ( also gegenüber dem Käufer ) ist Deine Tochter verantwortlich.
      Im Innenverhältnis ( also Dir gegenüber ) bist Du verpflichtet, Deine Tochter "schadlos" zu halten. Schadlos bedeutet, ihr alle Kosten und
      Auslagen zu ersetzen.
      Deine Tochter und Du sollten daraus lernen, dass ein Password nur dann was nützt, wenn niemand anderes es weiß und es dann für eigene(!) Sachen benutzt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Es gab da mal so ein Urteil in diese Richtung, ich sehe da aber mMn jetzt wenig Sinn, es macht alles nur unnötig komplizierter und somit stressiger und teurer. Man sollte in diesem Fall wirklich nur noch Schadensbegrenzung betreiben statt sich in immer neue Ausreden zu verstricken. Und ich kann nur von mir sprechen, aber wenn mir erst irgendwelche lächerlichen Ausflüchte an den Kopf geworfen werden, dann geht meine Verhandlungsbereitschaft für etwaige Vergleiche irgendwo gegen -10
    • Hallo,

      hatte mit Tomasz Traczyk den selben Fall.

      Habe bei Ebay Iphone 5 eingestellt, dann musste ich die Auktion abrechnen, da das Display gebrochen ist.

      Bei Ebay habe ich nur angeklickt, dass der Artikel nicht mehr zum verkauft steht. Erklärungsirrtum von mir.

      Daraufhin hat er sich gemeldet und will Schadensersatz. War bei ebay der Höchstbietende 3,50 Euro.

      Habe Ebay und Polizei informiert, die waren sehr dankbar und werde der Sache nachgehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nickiii ()

    • Die Polizei war sehr dankbar? Das kann ich nicht so recht glauben. Welcher Straftatbestand soll denn hier laut den Beamten vorliegen? Wegen welcher Straftat hast du eine Anzeige gemacht?

      Wie wirst du dich in der zivilrechtlichen Angelegenheit verhalten, denn:


      Nickiii schrieb:

      da das Display gebrochen ist.

      Nickiii schrieb:

      Erklärungsirrtum von mir.
      Das passt nicht zusammen. Wenn das Display nach dem Einstellen kaputt gegangen ist, dann hast du keinen Erklärungsirrtum begangen. Mir scheint, mit dieser Argumentation wirst du einen schweren Stand haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich muss mich hier leider dazugesellen.
      Ebenfalls ein Iphone 5s.
      Wir haben ihm nach seiner Schadensforderung sogar angeboten 250 Euro zu zahlen, da das ja ein realistischer ebay Preis ist, er ist nicht darauf eingegangen.

      Gibt es bei anderen Betroffenen schon etwas neues ?
    • @Nickiii

      Suchst du bei uns in Forum Rat und Hilfe? Warum beantwortest du dann meine Fragen nicht, obwohl du seit Stunden im Thema mitliest?

      @Samstag

      Auch an dich die Frage, ob du Rat und Hilfe suchst? Um dir helfen zu können, müssen wir wissen, weshalb du abgebrochen hast und ob du dies im Zweifelsfall auch belegen kannst.

      @all

      Nun diskutieren wir seit Jahren in diversen Threads über Auktionsabbrüche und die meisten Betroffenen geben die alles entscheidenden Informationen nicht. Liebe Ratsuchende, ihr müsst schon mithelfen, wenn ihr ernsthaft Rat und Hilfe erwartet.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      @Nickiii

      Suchst du bei uns in Forum Rat und Hilfe? Warum beantwortest du dann meine Fragen nicht, obwohl du seit Stunden im Thema mitliest?

      @Samstag

      Auch an dich die Frage, ob du Rat und Hilfe suchst? Um dir helfen zu können, müssen wir wissen, weshalb du abgebrochen hast und ob du dies im Zweifelsfall auch belegen kannst.

      @all

      Nun diskutieren wir seit Jahren in diversen Threads über Auktionsabbrüche und die meisten Betroffenen geben die alles entscheidenden Informationen nicht. Liebe Ratsuchende, ihr müsst schon mithelfen, wenn ihr ernsthaft Rat und Hilfe erwartet.
      hi,

      kann man das über private Nachrichte klären?