Schadensersatz nach Auktionsabbruch - tomasz_traczyk

    • robi1702 schrieb:

      Ich war bei der Polizei und die haben gelacht, die Polizisten meinten es wäre eine "Masche" ich solle überhaupt nicht auf das Anwaltsschreiben reagieren.
      Es ist erschreckend, was für ein Unsinn manchmal Beamte von sich gegeben wird. Ohne die zivilrechtlichen Folgen zu überblicken, werden ernsthaft solche Ratschläge verteilt? Ich hoffe, man haftet dann auch dafür.

      robi1702 schrieb:

      Was wäre Euer nächster Schritt, die Sache ruhen lassen? Oder direkt einen Anwalt zu kontaktieren?
      Die Antwort muss hier immer gleich lauten: Wenn du nach eBay-Bedingungen berechtigt abgebrochen hast und dies im Zweifelsfall auch nachweisen kannst, dann musst du nichts machen. Um die Angelegenheit einem schnelleren Ausgang zukommen zu lassen, kannst du diese Nachweise bereits jetzt dem Bieter vorlegen. Kannst du allerdings nichts nachweisen, wird ein Rechtsstreit möglicherweise zu deinen Ungunsten ausgehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ach, ich glaube kaum das die Polizei für diese Aussage haftet. Ich habe den Kauf abgebrochen, da mir das Gerät hingefallen ist und somit defekt war.

      Aber, in dem Anwaltschreiben steht eine falsche Artikelnummer sowie nicht mal das Modell des Iphones, zu dem fehlt wann er das Gerät "erworben" hat und es steht " Mein Mandant ersteigerte dieses Iphone sodann unter seinem Ebay-Name .... zum AUKTIONSENDE.

      Die Dame von Ebay sagte es gab kein AUKTIONSENDE.

      Welche konkreten Nachweise meinst du denn? Es steht doch nicht einmal die richtige Artikelnummer.
    • robi1702 schrieb:

      Ach, ich glaube kaum das die Polizei für diese Aussage haftet. Ich habe den Kauf abgebrochen, da mir das Gerät hingefallen ist und somit defekt war.
      Und die Moral von der Geschichte, nur auf schriftliche Aussagen vertrauen.

      Aber, in dem Anwaltschreiben steht eine falsche Artikelnummer sowie nicht mal das Modell des Iphones,
      Könnten wir ja jetzt auf Risiko spielen, das Schreiben ignorieren und wenn er klagt, darauf verweisen das die in der Klageschrift benannte Auktion gar nicht deine war (die hatte ja eine ganz andere Nummer)

      zu dem fehlt wann er das Gerät "erworben" hat und es steht " Mein Mandant ersteigerte dieses Iphone sodann unter seinem Ebay-Name .... zum AUKTIONSENDE.
      Natürlich zum Auktionsende und dieses war der Abbruchzeitpunkt. Durch den Abbruch wird die Auktion so gesehen nur früher beendet, weshalb er es also sehr wohl zum Ende der Auktion ersteigert hat.

      Die Dame von Ebay sagte es gab kein AUKTIONSENDE.
      Dann läuft die Auktion also immer noch ?

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    • bmwfreak schrieb:

      Ja aber das eBay leuft über sie wo ich das Handy verkauft habe

      *alte_eule* schrieb:

      Tja, dann wird sie sich wohl bei dir bedanken, dass du sie dermaßen in die Pfanne gehauen hast.
      Dann darf sie zahlen - und sich von dir den Schaden erstatten lassen. Das dürft ihr dann unter euch ausmachen.

      Wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, seinen Account niemals jemandem anders zu überlassen.

      Pandora schrieb:

      Es gab da mal so ein Urteil in diese Richtung, ich sehe da aber mMn jetzt wenig Sinn, es macht alles nur unnötig komplizierter und somit stressiger und teurer. Man sollte in diesem Fall wirklich nur noch Schadensbegrenzung betreiben statt sich in immer neue Ausreden zu verstricken. Und ich kann nur von mir sprechen, aber wenn mir erst irgendwelche lächerlichen Ausflüchte an den Kopf geworfen werden, dann geht meine Verhandlungsbereitschaft für etwaige Vergleiche irgendwo gegen -10
      Hallo ich meldete meinen fall am 17 mai 2015 bei euch heute kam ein schreiben vom amtsgericht köln steht drauf zur kenntnisnahme es steht drauf ( es wird erwogen , den rechtsstreit durch beschluss , der keiner mündlichen verhandlung bedarf , an das im hinweis an die klagepartei bezeichnete gericht verwiesen . Ja und ich habe da jetzt zeit 14 tage um stellung zu nehmen ! Kann mir jemand sagen was das heist ich verstehe es nicht ! Danke
    • Vielleicht zitierst du das Schreiben besser wörtlich. Deine Ausführungen sing grammatikalisch bereits nicht nachzuvollziehen, so dass es schwer ist, inhaltlich Stellung zu beiehen.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • bmwfreak schrieb:

      ...
      Hallo ich meldete meinen fall am 17 mai 2015 bei euch heute kam ein schreiben vom amtsgericht köln steht drauf zur kenntnisnahme es steht drauf ( es wird erwogen , den rechtsstreit durch beschluss , der keiner mündlichen verhandlung bedarf , an das im hinweis an die klagepartei bezeichnete gericht verwiesen . Ja und ich habe da jetzt zeit 14 tage um stellung zu nehmen ! Kann mir jemand sagen was das heist ich verstehe es nicht ! Danke
      Das wird die Mitteilung des Gerichts sein, dass eine Klage eingegangen ist und das Gericht beabsichtigt die Entscheidung im schriftlichen Verfahren, also ohne mündliche Verhandlung, zu treffen. Daher wird man aufgefordert schriftlich zur Sache Stellung zu nehmen.
      Möchte man jedoch eine mündliche Verhandlung haben, so teilt man das dem Gericht mit, dass daraufhin einen Verhandlungstermin festlegt. Das Begehren auf eine mündliche Verhandlung kann das Gericht nicht ablehnen.
      Näheres unter: rab-friedrich-ramm.de/beitrag9.html

      Prozesstaktisch kann es sinnvoll sein, eine mündliche Verhandlung zu fordern, da in diesem Fall der Kläger, soweit privat Verkauf am Wohnsitz des Verkäufers klagen muss und hier mit den Kosten in Vorleistung zu gehen hat. Sinnvoll ist das Ganze sowohl schriflich als auch mündlich, wenn man entsprechend nachweisen kann, dass ein berechtigter Abbruchgrund vorgelegen hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner hat es ja nun bereits "übersetzt". Wenn du nun aber nach eigenen Angaben unberechtigt abgebrochen hast, was erhoffst du dir davon, einen Anwalt einzuschalten? Die Klageschrift ist soweit absolut schlüssig. Ich würde daher empfehlen, den Betrag zu begleichen, um weitere Unkosten zu vermeiden, oder habe ich einen Aspekt übersehen?

      Interessant ist übrigns auch, dass Herr Tomasz bzw. sein Anwalt in der Klageschrift angibt, gewerlich zu handeln, indem er Waren zum Wiederverkauf einkauft. Damit entkräftet er das ohnehin nicht sehr starke Argument, er könnte rechtsmissbräuchlich handeln.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dies schrieb ich hier am 15 mai 2015 :
      alloMir ist das Gleiche mit tomasz_traczyk passiert hatte ein iphone 6 eingestellt habe es nach wenige Stunden wieder beendet da ich die Falsche Laufzeit eingegeben hatte . Hatte es 3 Tage eingestellt brauchte aber schnell Geld und es beendet und gleich neu eingestellt mit einem Tag Laufzeit . Das nutzte tomasz_traczykgleich aus mit de Gleichen schreiben wie alle anderen erhalten haben habe auch schon das Anwaltsschreiben auch das gleiche wie ihr alle ! Ich bin mir eben nicht sicher was ich machen soll ich habe ihm auf seine Frage warum ich beendet habe mit die Laufzeit war Falsch da ich es mit der Handy app eingestellt habe aber ich schrieb eben auch in der Überschrift nur 3 Tage und deswegen hat er es nicht akzeptiert was mache ich jetzt ?
    • bmwfreak schrieb:

      was mache ich jetzt ?
      Das fragst du jetzt? Dir ist doch bereits vor mehr als einem Jahr geraten worden, zu liefern oder den Betrag zu zahlen. Diesen Rat hast du offensichtlich nicht befolgt und nun sind auch noch Anwaltskosten dazu gekommen. Mein Rat von damals hat sich nicht geändert: Ich würde zahlen, denn die Aussichten bei einem weiteren Verfahren dürften äußerst schlecht sein.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Falls es noch Zweifel daran geben sollte, dass Herr Traczyk gewerblich handelt:

      Tomasz Traczyk Im- und Export
      Wiechertstr. 5
      50997 Köln
      Nordrhein-Westfalen
      Deutschland

      Telefon-Nr.: +49 1805 012723
      Telefax-Nr.: +49 2236 4909263

      E-Mail-Adresse: tomasz.traczyk@interia.eu
      Dateien
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    • Ok wenn ich jetzt beweisen könnte das er ein auktion abbruch jäger ist könnte es gut für mich und weitere ausgehen da war nämlich ein urteil in der zeitung wo ein richter dem verkeufer recht gab weil es erwiesen war das der kläger ein auktionjäger war ! Wäre bestimmt schon mal hilfreich wenn ich hier sus dem forum von den betroffenen das anwaltsschreiben oder schreiben von ihm hätte oder ?