Schadensersatz nach Auktionsabbruch - tomasz_traczyk

    • bmwfreak schrieb:

      Dies schrieb ich hier am 15 mai 2015 :
      alloMir ist das Gleiche mit tomasz_traczyk passiert hatte ein iphone 6 eingestellt habe es nach wenige Stunden wieder beendet da ich die Falsche Laufzeit eingegeben hatte . Hatte es 3 Tage eingestellt brauchte aber schnell Geld und es beendet und gleich neu eingestellt mit einem Tag Laufzeit . ...Ich bin mir eben nicht sicher was ich machen soll ich habe ihm auf seine Frage warum ich beendet habe mit die Laufzeit war Falsch da ich es mit der Handy app eingestellt habe aber ich schrieb eben auch in der Überschrift nur 3 Tage und deswegen hat er es nicht akzeptiert was mache ich jetzt ?

      Da Du zum einen selbst in der Überschrift die Laufzeit des Angebotes mit drei Tagen angegeben hast, ergibt sich dauraus kein Grund für einen Erklärungsirrtum. Zum anderen wird es auch jedem schwerfallen, zu erklären, wie man den Unterschied zwischen drei und einem Tag nicht erkennen kann.

      bmwfreak schrieb:

      Ok wenn ich jetzt beweisen könnte das er ein auktion abbruch jäger ist könnte es gut für mich und weitere ausgehen da war nämlich ein urteil in der zeitung wo ein richter dem verkeufer recht gab weil es erwiesen war das der kläger ein auktionjäger war ! Wäre bestimmt schon mal hilfreich wenn ich hier sus dem forum von den betroffenen das anwaltsschreiben oder schreiben von ihm hätte oder ?
      Wenn Du das Urteil hast, kannst Du das sicher mal erwähnen, allerdings ist die Bedeutung des Urteils und dessen Wahrscheinlichkeit, dass der Amtsrichter an dem AG, an dem Deine Klage anhängig ist, diesem folgt, direkt von der Instanz abhängig, die das Urteil gefällt hat. Ein Amtsgericht als unterste Instanz ist da nicht unbedingt hilfreich.
      Unabhängig davon iwären aber die gesamten Schriftsätze, die bisher in der Sache verfasst wurden interessant.

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    • bmwfreak schrieb:

      Ok wenn ich jetzt beweisen könnte das er ein auktion abbruch jäger ist könnte es gut für mich und weitere ausgehen da war nämlich ein urteil in der zeitung wo ein richter dem verkeufer recht gab weil es erwiesen war das der kläger ein auktionjäger war ! Wäre bestimmt schon mal hilfreich wenn ich hier sus dem forum von den betroffenen das anwaltsschreiben oder schreiben von ihm hätte oder ?

      und es waren andere Urteile in der Zeitung, wo den Klägern rechtgegeben wurde ... man sollte schon alles lesen, und sich nicht nur das angenehmste rauspicken
    • So, neues Update (#82 bzw. #202):

      Ich hatte vor einem Jahr seinem Anwalt geantwortet und dargelegt, dass der Abbruch aus meiner Sicht berechtigt war. Heute nun das schon bekannte Schreiben des AG Köln das die Klage an meinem Wohnort eingereicht werden muß und nicht in Köln - immerhin weiß ich nun so das er wohl tatsächlich vor Gericht gehen will.

      Wenn ich das richtig sehe warte ich jetzt auf eine Klageschrift des AG München und such mir dann auch nen Anwalt, oder?

      In Sachen Schadensersatz nimmt er einen ziemlich utopischen Preis für ein gebrauchtes iPhone5 an, aber ich bräuchte ja verschiedene Auktionen aus dem genannten Zeitraum um das zu entkräften. Weiß jemand wie man an die kommt bzw. wie Schadensersatz dann berechnet wird (den Endpreis meiner eigenen Auktion 3 Wochen später hab ich, aber das ist ja auch nicht gerade representativ).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von plagiator ()

    • Wenn das AG München für Deinen Wohnsitz zuständig ist, dann kannst Du nicht mehr als warten.

      Was aber sehr verwirrend ist, ist die Tatsache, dass Du eine Abgabenachricht des AG Köln bekommen hast. Wenn die Gegenseite einen Anwalt hat, dann sollte dem klar sein, wo der Gerichtsstand für dieses Verfahren ist. Da wäre es mal interessant zu erfahren, welchen Kollegen der potentielle Kläger mandatiert hat und ob der auch davon weiß. Nicht das da Schriftsätze versendet werden, die nicht aus seiner Kanzlei stammen. ;)
    • AG München wäre schon richtig. Man war wohl der Meinung das man Schadensersatz wegen Nichterfüllung auch am Wohnsitz des Klägers erstreiten kann, was im Falle einer Verhandlung natürlich schon deutlich günstiger wäre.

      Der Anwalt ist der gleiche wie bei der ursprünglichen Forderung. Da das Schreiben des AG Köln an eben diesen Anwalt geht und ich davon nur eine Kopie bekommen habe denke ich schon das richtig mandatiert wurde. Beim Namen der Soziätät hab ich ein wenig Hemmungen den hier reinzuschreiben ...
    • Musst Du ja auch nicht. Es ging mir nur darum, sicherzustellen, dass die auch wissen, dass die einen Mandanten mit dem Namen haben, der Dir ggü. behauptet Ansprüche aus einem Kaufvertrag zu haben. Wäre nicht das erste Mal, dass es Anwalt nicht weiß, dass in seinem Namen Schriftsätze verfasst werden.
      Ich bleibe dabei. Es ist schon merkwürdig, dass hier die Klage am nicht zuständigen Amtsgericht eingereicht wurde. Da kann man ja auf die Klageschrift gespannt sein.
    • Anmerkung der Redaktion: In Absprache mit dem User pandarul ersetzt folgender Text einen älteren:

      Die Redaktion von Auktionshilfe hat mir eine Beschwerde - soweit ich informiert bin unaufgeregt, äußerst höflich und Form einer Bitte vorgetragen, was man ja ruhig mal positiv herausstellen kann - von Herrn Nelke vorgelegt, zu der ich mich äußern soll. Ich habe nicht das geringste Problem damit, mein Posting derart abzuändern, daß keine ungewollten Mißverständnisse über meine Meinung zum Thema aufkommen können, also:

      plagiator schrieb:

      Beim Namen der Soziätät hab ich ein wenig Hemmungen den hier reinzuschreiben ...

      Warum solltest du nicht schreiben wollen, daß die RAe Eßer und Eßer, Agrippastr. 1-5, 50676 Köln - hier durch ihren Kollegen Herrn RA Sven Nelke - in Herrn Traczyk einen Mandanten zur Vertretung gewonnen haben, der eine äußerst lukrative Einnahmequelle ist, wie man sie sonst höchstens als Massenabmahner auftun kann? Viele gleichgelagerte Fälle, in denen bis auf wenige Sätze (die zum konkreten Abbruchgrund) alles serienbriefmäßig feststeht. Daß dabei auch gegen Leute vorgegangen wird, die bei objektiver Betrachtung einen berechtigten Abbruchgrund hatten (s.o.), legt ja die Vermutung nahe, daß die Beschäftigung mit dem Einzelfall gar nicht so wichtig ist, solange die Quote gewonnener Verfahren stimmt. Herr Nelke bekommt sein Geld; ob vom Kläger oder vom Beklagten, kann ihm egal sein. Und Herr Traczyk verdient sicher genug, um sich den gelegentlichen Verfahrensverlust leisten zu können.

      Dieses einträgliche Geschäftsmodell hat natürlich einen Haken. Die überwiegende Mehrheit normaler Menschen (=juristische Laien) würde es als unethisch, moralisch verwerflich, windig oder - wie wir aus vielen entsprechenden Wortmeldungen im Forum wissen - betrügerisch einordnen. Denn natürlich ist der werte Herr Mandant nicht das arme Opfer: er bedient sich seines Wissensvorsprungs gegenüber den Abbrechern, um Preise durchzusetzen, für die er in einem normalem Markt die strittigen Waren niemals bekommen könnte. Der Volksmund nennt das "über den Tisch ziehen".

      Herr Nelke hat überzeugend versichert, ein guter Anwalt mit anständigem Examen zu sein. Man darf also davon ausgehen, daß er sich bewußt ist, daß bereits im August ein BGH-Urteil ansteht, von dem aufgrund in der Presse lancierter Hinweise angenommen wird, daß es das Geschäftsmodell, von dem Herr Nelke derzeit profitiert, als rechtsmißbräuchlich einstufen wird. Also werden noch eben ein paar Schriftsätze ans Gericht geschickt, offenbar in der Hoffnung auf ein schnelles Anerkenntnis. Mit kreativer, vom AG Köln allerdings als Wunschdenken abgeschmetterter Argumentation wird dabei ein Gerichtsstand am Ort des Bieters herbeifabuliert. Vielleicht sollen damit die jeweiligen Empfänger davon überzeugt werden, daß sich der Rechtssteit nicht lohnt, wenn allein entsprechende Kosten für die Anreise in keinem vernünftigen Verhältnis zum Streitwert stehen? Ich halte das für Einschüchterungstaktik.

      Da nach den mir vorgelegten Informationen klar ist, daß weder Herr Nelke noch sonst irgendwer in der Kanzlei Eßer und Eßer es finanziell nötig haben, ein derart zweifelhaftes Mandat zu vertreten, darf frei darüber spekuliert werden, warum man es dennoch tut. Natürlich gibt es auch echte Schicksale unter erfolgreichen Anwälten, oder wie es RiBGH Fischer formuliert:

      Wenn man sich in diesem sozialen Umfeld bewegt, braucht man auch relativ teure Klamotten, einen Porsche-Trolley und einen 5er BMW, eine Wohnung mit entsprechender Ausstattung. Und das ganze Gel, das man sich in die Haare schmieren muss, kostet auch einen Haufen Geld.

      zeit.de/campus/2014/06/thomas-…-auswendig-lernen/seite-3

      Aber völlig egal, ob es nun finanzielle Motive oder sonstwas (Altruismus scheidet allerdings erfahrungsgemäß eher aus...) ist, was die vorgenannte Kanzlei zur Vertretung eines Abbruchspekulanten veranlaßt: sie tun es freiwillig. Niemand steht mit einer Pistole hinter einem Anwalt und zwingt ihn dazu, ein solches Mandat anzunehmen. Und im Gegensatz zum Strafrecht, wo es gut und richtig ist, daß es Idealisten gibt, die zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaates und unserer Zivilisation als solche jedes noch so gruselige Mandat annehmen, muß man sich dann eben eine Diskussion darüber gefallen lassen, wen man so zu vertreten bereit ist und mit welchen Mitteln.

      Natürlich kann Herr Nelke nichts für die eBay-AGB, die Rechtslage oder gar die Rechtsprechung dazu. Aber er ist ein Rädchen im Getriebe, das die Abbruchspekulantenmasche am Leben hält. Und er ist es beruflich, so daß unter Beachtung der Zugehörigkeit zur Sozialsphäre nix dagegen spricht, ihn auch zu benennen. Immerhin wollen andere Opfer hierher finden, wenn sie google benutzen. Nur zur Erinnerung: es gibt ganze Kategorien bei eBay, in denen man keine Auktion vorzeitig beenden kann, ohne eine von diesen Gestalten als "Bieter" zu haben. Ich kann verstehen, wenn man mit denen nicht öffentlich in Verbindung gebracht werden möchte. Dann kann man sich aber auch nicht mit ihnen einlassen.

      @Heiner: Die Argumentation geht so, daß Klage über Schadensersatz nach Rücktritt am Standort des Kaufgegenstandes zulässig ist, wobei im vorliegenden Fall der Standort der Wohnsitz des Käufers wäre, wenn der VK erfüllt hätte. Sie begründen also die Zulässigkeit quasi durch Vorwegnahme des von Ihnen gewünschten Prozeßausgangs (der Feststellung, daß ein Kaufvertrag bestünde), was das AG Köln freilich völlig anders sieht und deshalb an die jeweiligen Wohnsitze der VK verweist.
    • Klageschrift wurde am 09.07.16 vom AG München zugestellt. Ich habe mir nun ebenfalls einen Anwalt gesucht, mal sehn wie es weitergeht und was mir der rät. Ohne die Unterlagen im Detail gesichtet zu haben:

      1) Es ist die Kopie einer Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung des Klägers beigelegt? Wozu? Um mir zu zeigen das der Kläger evtl. versichert ist (die Zusage der Versicherung ist ja nicht drin). Dient das meiner Einschüchterung?

      2) Der Schadenersatz wird recht kreativ berechnet. Man nimmt den Durchschnittspreis aus 3 vergleichbaren Auktionen, allerdings sind dies alles Sofortkäufe, die nicht beendet sind. Tomas hat sich also 3 Auktionen mit hohen Sofort-Kaufen Preis gesucht und leitet darauf seinen angeblichen Schaden ab, ohne zu belegen das die Verkäufe auch tatsächlich erfolgt sind. Mir kommt das ein bisschen so vor als würde ich ein Glas Marmelade mit 4000 Euro preisauszeichnen, ins Schaufenster stellen, davon ein Foto machen und dann sagen Marmelade kostet immer 4000 Euro ... Leider sind die Kopien der Auktionen sehr schlecht lesbar, die Originale sind vielleicht nach Akteneinsicht klarer.

      Und dank der Korrektur in Posting 528 weiß ich ja nun auch das der Anwalt des Klägers Hr. Nelke hier mitliest - willkommen :)
    • Schickst du bitte die vollständige Klageschrift an die Redaktion?

      Zu 1)
      Die Deckungsanfrage einzuholen, ist ein völlig normaler Vorgang. Als Anhang zur Klageschrift ist mir das aber noch nie untergekommen, außer bei Anträgen auf Prozesskostenhilfe.
      Ein freundlicher Hinweis vielleicht, dass die Klage ernst gemeint ist?

      Zu 2)
      Es liegt an dir und deinem Anwalt einen niedrigeren Schadenersatz zu belegen.
    • plagiator schrieb:

      In Sachen Schadensersatz nimmt er einen ziemlich utopischen Preis für ein gebrauchtes iPhone5 an

      Leider weiss hier niemand, was für ein iphone5 das genau war. 5, 5s? 16/32/64GB? Vergleiche mal deine Ausstattung mit den Preisbeispielen der Gegenseite.

      Heute sieht das übrigens so aus:
      ebay.de/sch/i.html?_ftrt=901&_…=1&_trksid=p2045573.m1684

      Dss dein Ergebnis nicht "repräsentativ" ist würde ich so nicht sagen. Es ist schliesslich exakt das zur Debatte stehende Gerät. Mitbieten hätte er ebenfalls können.


      plagiator schrieb:

      Der Schadenersatz wird recht kreativ berechnet. Man nimmt den Durchschnittspreis aus 3 vergleichbaren Auktionen, allerdings sind dies alles Sofortkäufe, die nicht beendet sind.

      Ja nee, schon klar. Das zeigt allenfalls, dass das Ding zu dem Preis eben nicht verkäuflich ist/war. Habenwollen und bekommentun sind nun mal zwei Paar Schuhe. Da ist dein Marmelade-Beispiel nicht ganz falsch.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Kaiolito schrieb:

      Schickst du bitte die vollständige Klageschrift an die Redaktion?

      Mach ich gerne, aber an welche Adresse denn bitte? kontakt@auktionshilfe.de?

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Leider weiss hier niemand, was für ein iphone5 das genau war. 5, 5s? 16/32/64GB? Vergleiche mal deine Ausstattung mit den Preisbeispielen der Gegenseite.
      iPhone 5, 16 GB, schwarz im Zeitraum Ende März 2015. Ausstattung der "Vergleichsauktionen" stimmen schon, nur sind das eben die (vermutlich nie gezahlten) Sofortkaufpreise.
    • Hallo,
      Ich bin ebenfalls betroffen! Ich habe im März 2015 ein iPhone 5 bei eBay eingestellt und die Auktion nach zwei Tagen beendet und darauf hingewiesen dass ich Eigenbedarf anmelde und festgestellt habe dass das iPhone 5 an der Seite beschädigt ist! Leider hatte herr Traczyk 1€ geboten! Er hat dann Schadensersatz in Höhe von über 250€ Gefordert, dann hörte ich ein Jahr nichts! Dann kam ein anwaltsschreiben und nun fast noch 1,5 Jahre später die Klageschrift! Nun bin angeklagt und nun fordert er auch auf einmal Schadensersatz von 350€!
      - ich habe eBay kontaktiert aber habe noch keine Infos ob es den Account noch gibt oder er unter anderen Namen geführt ist!
      - gibt es bereits klagen die ihr gewonnen/verloren habt?
      - gibt es sonst irgendwelche Infos die mir helfen können? Aktenzeichen oder ähnliches!

      Gruss
    • miss-undercover schrieb:

      und darauf hingewiesen dass ich Eigenbedarf anmelde
      Wenn du dies als Begründung für deinen Abbruch angegeben hast, musst du dich nicht wundern, dass du verklagt wirst. Sollte es da keine andere nachweisbare Erklärung geben, wirst du einen etwaigen Prozess mit hoher Wahrscheinlich verlieren. Inwieweit du die Beschädigung als primäre Ursache für den Abbruch genannt hast und diese auch nachweisbar ist, kann man hier natürlich nicht beurteilen. Es wäre klug gewesen, seine Ansprüche vor einem Jahr nicht zu ignorieren.

      Darf ich fragen, wie du auf den Thread aufmerksam geworden bist?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Nach der Rückfrage noch kurz das Ende meiner Geschichte: Bei mir wurde die Klage abgewiesen, da mein Abbruch auch aus Sicht des Gerichts berechtigt erfolgte. Ich hatte damit - außer dem Zeitaufwand und Ärger - keine weiteren Kosten.

      Unabhängig davon empfehle ich weiteren Beklagten nicht nur die Begründung, sondern auch die Berechnung des Schadensersatzanspruches zu prüfen, da bei mir die dazu vorgelegten Nachweise erstens kaum leserlich waren und außerdem ebay-Angebote für den Sofortkauf zeigten. Zu diesen Preisen wurde aber nicht wirklich verkauft - hier hilft es aus dem fraglichen Zeitraum ein paar andere Auktionen zu haben, die das tatsächliche Verkaufspreisniveau zeigen. Leicht gesagt, hinterher allerdings schwer zu bekommen.