Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig - FG Köln, Urteil 14 K 188/13 vom 04.03.2015

    • Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig - FG Köln, Urteil 14 K 188/13 vom 04.03.2015

      Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig

      FG Köln, Pressemitteilung vom 30.04.2015 zum Urteil 14 K 188/13 vom 04.03.2015:

      Der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung unterliegt der Umsatz- und Einkommensteuer. Dies hat der 14. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 04.03.2015 entschieden (Az. 14 K 188/13).

      Der Kläger bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Kläger durch Zukäufe fortgeführt. Veräußert wurden lediglich doppelte Exemplare. Hiermit erzielte der Kläger jährlich eBay-Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro. Das Finanzamt schätzte den erzielten Gewinn des Klägers mit 20 % des Umsatzes und setzte gleichzeitig Umsatzsteuer fest.

      Mit seiner beim Finanzgericht Köln erhobenen Klage machte der Kläger geltend, er sei kein Händler, der an- und verkaufe. Er versteigere lediglich privat gesammelte Vermögensgegenstände. Doch selbst wenn er als Gewerbetreibender anzusehen wäre, würde durch den Verkauf kein Gewinn entstehen, da Einlage- und Verkaufswert identisch seien.

      Dem folgte der 14. Senat des Finanzgerichts Köln nicht. Er stufte den Kläger aufgrund seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als Unternehmer und Gewerbetreibenden ein. Der Fall sei nicht mit dem Verkauf einer privaten Sammlung "en bloc" vergleichbar, die der Bundesfinanzhof (BFH) als umsatzsteuerfrei eingestuft habe. Auch handele es sich um gewerbliche Einkünfte des Klägers, weil er über viele Jahre für den Verkauf bestimmte Artikel entgeltlich und unentgeltlich erworben habe. Schließlich sei auch die Gewinnschätzung mit 20 % des Umsatzes nicht zu beanstanden. Die Wertsteigerung der doppelten Exemplare sei im Betriebsvermögen erfolgt, da diese von Anfang an zum Verkauf bestimmt gewesen seien. Der Kläger habe diese folglich mit der Aufnahme der Verkaufstätigkeit in seinen Gewerbebetrieb eingelegt.
      Ich denke, dieses Urteil wird sicher kontrovers diskutiert.

      Bei dem ebay-Account scheint es sich um bierskoda zu handeln: http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=bierskoda&ftab=AllFeedback
      Ein Impressum kann ich aber trotz Urteil nicht erkennen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ist das Urteil rechtskräftig? Oder gibt es da vielleicht noch eine höhere Instanz?

      Wie auch immer: Es dürfte ein seltener Einzelfall sein, dass jemand jahrelang "vom Verkauf einer Sammlung lebt".

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • biguhu schrieb:

      Ich denke, dieses Urteil wird sicher kontrovers diskutiert.


      Welchen Teil des Urteils willst Du denn da diskutieren? Dem deutschen State geht es schlecht, er hat kein Geld, weil die Griechen alles aufgegessen haben (oder so) also greift er nach allem, was irgendwo Kohle reinbringt.



      karakorum666 schrieb:

      Ist das Urteil rechtskräftig? Oder gibt es da vielleicht noch eine höhere Instanz?

      Ja, gibt es. Den Bundesfinanzhof. Ich lass mal das Urteil vom 26.04.2012, Az. V R 2/11 hier.

      Der Kernsatz, den Du auch schon hier im Forum als Ritter-Thread findest, steht in Rn 31, S. 2:
      Unternehmer ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.

      Allerdings wirkt das zunächst mal nur auf die (umsatz)steuerliche Unternehmerdefinition. Ob diese dann auch auf die Unternehmerdefinition des §14 BGB auszuweiten ist, bleibt zunächst fraglich (siehe BGH, RWE-Solar gegen Rentner K., auch hier im Forum.) Leider hat der BGH damals nicht abschliessend entschieden sondern nur ein Anerkenntnisurteil gefällt, so dass der im Verfahren geäusserte prozessleitende Hinweis des VIII Zivilsenats, der genau diese Abgrenzung aufgezeigt hat, nicht Teil der Urteilsbegründung geworden ist. Als Tatsache darf jedenfalls angenommen werden, dass man schneller steuerrechtlich Unternehmer wird als zivilrechtlich.

      Am BFH geht es allerdings nur um steuerliche Fragen. Und da stimmt dann auch der BGH darin überein, dass zumindest umsatzsteuerlich auch Rentner K Unternehmer wäre. (Logisch, musste so sein, weil der ja auch USt zahlt bzw Vorsteuer geltend macht und da wollte der BGH nicht dran wackeln ;) )

      Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen... ach Quark. Lies selber. Da steht, was geht und wie man als Sammler das zum eigenen Vorteil ausnutzt. Mache ich seit über 30 Jahren so und mein FA kotzt regelmäßig jedes Jahr hohe Bögen. Mögen tun sie mich nicht, sie können aber nicht anders. Ich weiss, dass ich - moralisch gesehen - den Staat damit nach Strich und Faden bescheisse. Es entspricht aber zu 100% der aktuellen Rechtslage und damit ist es ok. Sagt die Aussenprüfung. Sagt sogar die Steuerfahndung. Zuletzt vor 10 Jahren, seither hat das FA jegliches Interesse an weiterem Zoff mit mir verloren. Nur mein Sachbearbeiter (inzwischen schon der dritte) beim FA erkennt mich am Telefon schon an der Stimme sobald ich "hallo" sage. Meinen Namen muss ich ihm gar nicht nennen, damit der meine Steuernummer weiss.

      Soweit ich das der Pressemitteilung entnehmen kann, ist hier auch die einkommensteuerrechtliche Beurteilung korrekt. Ein Blick in den Volltext des Urteils verrät mehr.

      @Uhu: Himmel, Gesäß und Nähfaden... Wie oft denn noch? Volltext bitte.

      Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger mit dem Handel von Bierdeckeln und im geringeren Umfang gebrauchtem Spielzeug und Bildkarten unternehmerisch tätig war und ein Gewerbe betrieben hat.
      (...)
      Weiter fügte er eine nicht unterschriebene handschriftliche „Gewerbeanmeldung Verkauf von Sammel- und Erbschaftsartikeln aller Art“ sowie eine Quittung über von ihm geleistete 165,00 € für Buchhaltung und Kaufmännische Arbeiten bei.

      und

      Der Kläger gab keine Steuererklärungen ab. Allerdings teilte er dem Beklagten mit Schreiben vom 09.10.2006 mit, dass er seit geraumer Zeit neben seiner Berufstätigkeit hauptsächlich über die Internetplattform eBay und auch privat Objekte aus den Sammlungen seines Vaters verkaufe, die er als vorgezogenes Erbe veräußern könne.

      Ich glaub kaum, dass es da viel zu diskutieren gibt. Höchstens über die Frage, wie blöd ehrlich man eigentlich sein kann. Der Ansatz war ja schon recht vielversprechend, aber definitiv nicht durchdacht. Entweder steige ich dem FA mit meinen Infos aufs Dach und prügle ihnen meine Gewerblichkeit gnadenlos so lange rein bis sie lauthals Scheisse und Aufhören schreien oder ich lass es ganz sein.


      biguhu schrieb:

      Ein Impressum kann ich aber trotz Urteil nicht erkennen.

      Das fehlt doch bei allen nicht gewerblich angemeldeten deutschen ebay-Verkäufern. (§55 RStV existiert sag ich mal - und das auch nicht erst seit gestern...)


      Einen Vorteil hat dieser VK allerdings. Formulare für die Steuererklärung wird er in Zukunft genügend haben.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ja, gibt es. Den Bundesfinanzhof.
      Klar. - Offensichtlich hatte ich missverständlich formuliert.
      Gemeint war: Wird es (in diesem Fall) eine weitere Instanz geben? Oder ist das Urteil schon rechtskräftig?

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Nicht schlecht, welche Preise ein Bierdeckel erzielen kann...
      ebay.de/sch/m.html?_nkw=&_armr…e=1&_ssn=bierskoda&_sop=3
      Ja, das ist WAHR ... aber der Gesamtumsatz in dem Zeitraum:

      vom 12.02.2015 bis zum 03.05.2015 (80 Tage)
      und der ist noch besser zulesen ... :lach:

      Umsatz: 23.853,80€

      ( PS: es ist wirklich so, das es nur EINZEL-Angebote sind!!! )
      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.
    • karakorum666 schrieb:

      Oder ist das Urteil schon rechtskräftig?

      Ich weiss es nicht. Die Revision ist im Urteil nicht ausgeschlossen, es könnte daher am BFH zur Entscheidung liegen. Leider kann ich heute nicht in Köln anrufen, die faulen Säcke drücken sich heute vor der Arbeit.

      Ich schätze aber, dass sich auch in der Revision nichts wesentlich neues ergeben kann. Umsatzsteuerrechtlich ist das Ding abgefrühstückt. Einkommensteuerrechtlich hat der VK selbst genug dazu beigetragen, sich als Unternehmer darzustellen. Ich würde da sogar Unternehmer i.S.d. §14 BGB vermuten.

      Aber in fünf Tagen hat sich dieses Thema sowieso erledigt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen... ach Quark. Lies selber. Da steht, was geht und wie man als Sammler das zum eigenen Vorteil ausnutzt. Mache ich seit über 30 Jahren so und mein FA kotzt regelmäßig jedes Jahr hohe Bögen. Mögen tun sie mich nicht, sie können aber nicht anders. Ich weiss, dass ich - moralisch gesehen - den Staat damit nach Strich und Faden bescheisse. Es entspricht aber zu 100% der aktuellen Rechtslage und damit ist es ok. Sagt die Aussenprüfung. Sagt sogar die Steuerfahndung. Zuletzt vor 10 Jahren, seither hat das FA jegliches Interesse an weiterem Zoff mit mir verloren. Nur mein Sachbearbeiter (inzwischen schon der dritte) beim FA erkennt mich am Telefon schon an der Stimme sobald ich "hallo" sage. Meinen Namen muss ich ihm gar nicht nennen, damit der meine Steuernummer weiss.

      Ich habe damals fleißig mitgelesen und habe dann wenig später ein Thema eröffnet, wo ich die Möglichkeit der Konvolut Auf- und Verkäufe als Geschäftsmodell auf Grundlage Löschberts Darstellung erörtert habe. Es hieß aber, dass wohl nur jemand wie Löschbert dazu in der Lage sei und dass ein Normalsterblicher es dem Finanzamt gegenüber nicht auf die Reihe bekommt, auch wenn es von der Argumentation her rechtlich absolut einwandfrei ist.
    • vanvog schrieb:

      dass ein Normalsterblicher es dem Finanzamt gegenüber nicht auf die Reihe bekommt, auch wenn es von der Argumentation her rechtlich absolut einwandfrei ist.


      Kommt drauf an, was Du unter "Normalsterblichen" verstehst. Jemand mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung sollte die notwendigen Kenntnisse in Buchhaltung vermittelt bekommen haben um das zu schaffen. Ich gebe dir allerdings recht, wenn Du damit ausdrücken willst, dass die Mehrzahl der auf ebay vorhandenen Gewerbetreibenden besser bei Hartz IV geblieben wären statt sich von der ARGE in eine sechsstündige Informationsveranstaltung zur Gründung einer Ich-AG prügeln zu lassen, nur damit sie aus der Statistik raus sind.

      Ob man den Part mit dem Finanzamt dann selbst macht weil man z.B. im BWL-Studium mindestens bis zum Vordiplom mit vier SWS Steuerrecht gequält wurde oder sonst über ausreichende Kenntnisse vefügt oder ob man ihn dem sonst sowieso vorhandenen Steuerberater der Familie überlässt muss man selber wissen. Dem eigenen StB seines Vertrauens kann man auch genau sagen, was man da treibt, dann weiss er, was man von ihm erwartet. Vielleicht zieht er etwas die Augenbrauen hoch und sagt "Interessantes Modell" aber schaffen sollte er das problemlos.

      Auch wenn ich mich jetzt schon wieder wiederhole: man ist steuerlich so schnell Unternehmer, dass man es gar nicht merkt. Weder das Verfahren in Stuttgart noch das in Köln haben die Betroffenen kommen sehen. Wären sie frühzeitig beim ritter_der_kokusnuss "in die Lehre gegangen" hätten sie sich damit schon vor Jahren auseinandergesetzt und genügend Zeit gehabt, sich notfalls mit Abendkursen fortzubilden. Der hier von mir reingestellte Thread ist ja weder neu noch ist er ursprünglich von mir verfasst worden, deshalb heisst er ja auch "Ritter-Thread". Dass der einzige Unterschied zwischen Privat und Unternehmer bei der steuerlichen Beurteilung darin besteht, ob man "nachhaltig", also "auf Dauer angelegt" verkauft weil alle anderen Faktoren für jeden ebay-Verkäufer gegeben sind steht auch da.

      Der Thread stand schon in den ganz alten ebay-Foren, wurde dann von ebay in die neueren Foren übertragen und dort angetackert. Die Urfassung ist IIRC aus 2003. Erst mit den Lithium-Foren wude er dann von ebay fallen gelassen. Danach ist er dann noch geschubst worden bis die Moderatunten drüben in Stehviehs Stronziumforum den Thread wegen zu viel OT-Postings (die ganzen "Schubs") abgeschlossen haben.

      Ich meine aber mich daran erinnern zu können, dass ich dem von dir erwähnten "Normalsterblichen" die Alternative mit auf den Weg gegeben habe: Multiaccounting. Und pfeif auf die Bewertungen. Einen Account anlegen, einen Monat lang verkaufen, danach ein bis zwei Jahre liegen lassen. Heisst also für regelmäßige Verkäufe: 12 bis 24 Accounts. Ein halbes Jahr vor Reaktivierung dann einen Kauf damit tätigen, damit er beim Verkaufsstart 100% hat. Der einzige Schönheitsfehler daran ist, dass das FA einem dann die Steuerhinterziehung natürlich einfacher nachweisen kann als wenn man sozusagen unwissend in die Falle stolpert. Freundlicherweise hat ja aber ebay mit der Mängelquote eine Erklärungsgrundlage dafür geliefert, dass man viele Accounts hat. Muss man dann nur dem FA verklickern, dass das natürlich nur mit dieser Quote zu tun hat. Aber wer sowieso Steuern hinterzieht, der sollte auch die Eier in der Hose haben, hinterher die Steuerfahndung überzeugend anzulügen.


      @Uhu: Sorry, ich bin in den letzten Tagen etwas mit den Nerven runter und daher unkonzentriert. Ich hatte den Volltext eine Zeile höher ja schon verlinkt. Eigentlich sollte da noch ein Smiley hinter den Nähfaden. Trotzdem danke für den zusätzlichen Link.

      Der Volltext zeigt gerade in diesem Fall wieder sehr gut, warum ich die Zusammenfassungen nicht mag, auch wenn sie von der Pressestelle des Gerichts kommen. Aus der Pressemeldung geht zum Beispiel nicht hervor, dass die ganze Geschichte insbesondere auch deshalb aufgefallen ist, weil der Kläger sich im Vorfeld beim FA selbst gemeldet hat und dabei auch noch behauptet hat bzw behaupten liess (noch dazu von jemandem, der jetzt angeblich "im Irrenhaus sitzt"), er würde ein Gewerbe betreiben und diesen Fresszettel auch noch eigenhändig unterschrieben hat. Sorry, selbst wenn mir ein erwiesener Irrer was schreibt, sobald ich meinen Klaus-Willem druntersetze ist die geistige Verfassung des eigentlichen Schreibers reichlich egal.

      Auch dass das FA erst nach Eingang einer Strafanzeige aktiv geworden ist steht in der Pressemeldung nicht drin. Irgendwie logisch, die möchten natürlich ihren XPider und den verdachtsunabhängigen Datenabgleich mit ebay gerne weiterhin als Mythos aufrecht erhalten. Der normalfaule Finanzbeamte hat allerdings wichtigeres zu tun als ständig irgendwelche ebay-Daten anzuschauen und montags sogar gleich dreimal.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der normalfaule Finanzbeamte hat allerdings wichtigeres zu tun als ständig irgendwelche ebay-Daten anzuschauen und montags sogar gleich dreimal.

      Gibt aber auch welche die machen das - wurde Nachversteuert nicht lustig hatte auf Faulheit gehoft :(

      Wie Unser Lehrer damals schon sagte - Jede Einnahme und auch wenn sie aus krimmineller Handlung ist muß dem Finanzamt
      gemeldet werden.
      Bei vergessener Steuer versteht der Staat keinen Spaß.