Lesen! Lesen! Lesen! - Änderungen bei Paypal-AGB und Datenschutzgrundsätzen

    • Lesen! Lesen! Lesen! - Änderungen bei Paypal-AGB und Datenschutzgrundsätzen

      Ich bin zwar nicht Elke Heidenreich - aber ihren Titel hab ich mir mal ausgeliehen:
      Paypals Änderungen bei AGB und "Datenschutz" sind diesmal umfänglicher als gewöhnlich. Ausgedruckt wohl 42 DIN A4-Seiten lang (nur die Änderungen).
      Und PP lässt sich mit umfangreichen Rechten zur Datenweitergabe und -vermarktung ausstatten.

      zeit.de/digital/datenschutz/2015-05/paypal-neue-agb

      Im übrigen wird im Artikel zu Recht darauf hingewiesen, dass viele AGB nicht nur zu umfangreich und verklausuliert, sondern für juristische Laien auch kaum verständlich sind.
      Sei auch ausdrücklich jenen "Helfern" ins Stammbuch geschrieben, die (nicht nur) in den eBay-Foren gerne abgelederte Privatverkäufer in hämischem Tonfall darauf stoßen, sie hätten wohl "wiedermal nur angeklickt".

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()

    • Wie immer, die Kommentare sind teilweise auch bereichernd, selbst wenn mal ein überzeugter Paypalnutzer dabei ist:

      "Als Verkäufer würde ich nie, niemals, eine Paypal Zahlung anbieten.
      Als Käufer würde ich kaum ohne Paypal etwas kaufen, vor allem nicht aus dem Ausland und das beschreibt eigentlich schon das Dilemma."
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Gut auf den Punkt gebracht.
      Ich merke gerade, dass meine Überschrift missverständlich sein könnte.
      Meine dringliche Leseempfehlung bezog sich natürlich auf die PP-Werke; der ZON-Artikel diente eher zur Ergänzung.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • naja, dringliche Leseempfehlung reiche ich mal an juristische Sachverständige durch, die mal die neuesten Problemzonen für Ottonormal_PainQualNICHTNutzer kenntlich machen dürfen ;)

      ISCH abe gar kein PP! :thumbup:








      (auch wenn ich mir jetzt dadurch ein Super-DVD-Schnäppchen durch die Lappen gehen lassen musste, weil ich da auf einen mit ner andern Paranoia traf, der keiner Bank traut - Postal Order/Postanweisung gibts nicht mehr und WU hätte mit der Gebühr das Schnäppchen auch zerstört)
      ;(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • karakorum666 schrieb:

      Im übrigen wird im Artikel zu Recht darauf hingewiesen, dass viele AGB nicht nur zu umfangreich und verklausuliert, sondern für juristische Laien auch kaum verständlich sind.
      Sei auch ausdrücklich jenen "Helfern" ins Stammbuch geschrieben, die (nicht nur) in den eBay-Foren gerne abgelederte Privatverkäufer in hämischem Tonfall darauf stoßen, sie hätten wohl "wiedermal nur angeklickt".


      Wenn mir jemand AGB aufs Auge drücken will, die ich nicht verstehe gibt es eine ganz einfache Lösung. Ich schreib denen, dass sie mich mal am Götz zitieren können. Kurzform: Ich widerspreche den neuen AGB.

      Im übrigen steht es jedem frei, sich einen Anwalt oder Verbraucherschützer seines Vertrauens zu greifen und sich das Ding vorher erklären zu lassen. Einschliesslich eines Ratschlags, wie man damit umgehen soll.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschi schrieb:

      Im übrigen steht es jedem frei, sich einen Anwalt oder Verbraucherschützer seines Vertrauens zu greifen und sich das Ding vorher erklären zu lassen. Einschliesslich eines Ratschlags, wie man damit umgehen soll.
      Dafür schauen wir doch hier im Forum nach, damit wir nicht einzeln viele Anwälte beschäftigen/bezahlen müssen ;)
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      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • Inwieweit ist eine solche tiefgreifende Änderung überhaupt zulässig?
      (BGH, Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/07) ist eine stillschweigende Veränderungsklausel in AGB rechtswidrig. Eine solche benachteilige den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sei daher unwirksam.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • betrifft zeitgleich geänderte ! Ebay Datenschutzerklärung !

      dieser Passus scheint mir ganz neu ..... oder war der vorher nur anders verpackt ?

      " Eigentümerwechsel
      Im Falle einer Fusion mit einem anderen Unternehmen oder einer Übernahme durch ein anderes Unternehmen können wir gemäß unseren weltweiten Datenschutzgrundsätzen Informationen an dieses Unternehmen weitergeben. Wenn ein solches Ereignis eintreten sollte, werden wir von dem neuen zusammengeschlossenen Unternehmen die Einhaltung dieser Datenschutzerklärung in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten verlangen. Sollten Ihre personenbezogenen Daten zu irgendwelchen nicht in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken erhoben, genutzt, weitergegeben oder gespeichert werden, werden Sie im Voraus über die Verarbeitung Ihrer Daten zu diesen neuen Zwecken informiert. "

      vieleicht hier OT .....sorry

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hudor ()

    • Hudor schrieb:

      vieleicht hier OT .....sorry
      vielleicht kommen EBAY und Paypal mal/bald (?) wieder zusammen, unter anderen Vorzeichen diesmal: Paypal könnte Ebay als Anängsel schlucken, wenn Ebay so weitermacht.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Hudor schrieb:

      betrifft zeitgleich geänderte ! Ebay Datenschutzerklärung !

      dieser Passus scheint mir ganz neu ..... oder war der vorher nur anders verpackt ?

      " Eigentümerwechsel
      Im Falle einer Fusion mit einem anderen Unternehmen oder einer Übernahme durch ein anderes Unternehmen können wir gemäß unseren weltweiten Datenschutzgrundsätzen Informationen an dieses Unternehmen weitergeben. Wenn ein solches Ereignis eintreten sollte, werden wir von dem neuen zusammengeschlossenen Unternehmen die Einhaltung dieser Datenschutzerklärung in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten verlangen. Sollten Ihre personenbezogenen Daten zu irgendwelchen nicht in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken erhoben, genutzt, weitergegeben oder gespeichert werden, werden Sie im Voraus über die Verarbeitung Ihrer Daten zu diesen neuen Zwecken informiert. "







      Wäre interessant, dies dem Datenschutzbeauftragten vorzulegen, legal kommt mir das nicht vor.
      Unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • und inwieweit sind diese Änderungen überhaupt rechtsgültig????

      ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt…e-zustimmung-zu-agb/5900/

      Für Verbraucher allerdings ist spätestens seit dem §241a BGB gesetzlich normiert, dass eine einseitige Handlung eines Unternehmers nicht vertragsbegründet sein kann.

      Nachträgliche Änderung mit Einstimmungs-Fiktion durch Schweigen ja, aber nur für “weniger gewichtige Anpassungen”


      heylaw.de/downloads/2008/01/20…tsch-anderung-von-agb.pdf
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)