Evtl. Betrug, wie geht es weiter - Christian Smits

    • Traxas schrieb:

      Mir wäre sogar recht nicht falsch verstehen keine Haftstrafe sonst muss ich noch länger warten auf mein Geld bin Student ich hätte es gerne schnell und wenn er einfährt stehe ich Jahre lang ohne da
      Syntax und (fehlende) Interpunktion kommen mir sehr bekannt vor. Ich denke nicht, dass ein Student so eine Rechtschreibung hat.

      Zurück zum Thema:
      Ich wurde ebenfalls iHv 30 Euro betrogen. Dummerweise hat der mutmaßliche Täter bei mir in ein Wespennest gestochen. Ich weiß durchaus meine rechtlichen Interessen zu vertreten;-)

      Gruß
      macianer

      PS: Ein "Hallo" in die Runde - ich bin der "Neue":-)

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    • Mein Kennzeichen kann man ruhig sehen sieht auch jeder auf der Straße und zur Rechtschreibung meine Tastatur steht auf Englisch im iPhone weil ich oft Nachrichten auf Englisch verfasse und wenig auf Deutsch deshalb schleichen sich Fehler ein oder weil ich mehr über die Tasten fliege
      (Hallo ich bin der Neue)
    • Traxas schrieb:

      Mein Kennzeichen kann man ruhig sehen sieht auch jeder auf der Straße
      Nur das die Verkehrsteilnehmer null Ahnung haben wer die Person ist der da hinterm Steuer sitzt ;)

      @Traxas
      Das ist nur ein gutgemeinter Ratschlag.
      Wenn du nicht willst, dass die Leser wissen wer du bist, was du gemacht beruflich oder im Alltag so machst, wo du wohnst, wer deine Verwandten sind und so weiter... dann nimm lieber ein Profilbild welches nicht überall im Netz verstreut ist.

      Man kann nie vorsichtig genug sein im Internet, mit so manchen Offenlegungen im Netz.
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    • Bei mir wurde die Verfolgung eingestellt , zugunsten einer größeren
      Anklage ...

      Bleibt wohl nur noch das Mahngericht ! aber ich lasse Ihn nicht davon
      kommen auch wenn er jetzt vermutlich eine größere Strafe bekommt.

      Morgen gibt's eine Anmeldung beim Mahngericht , die können 30 Jahre
      vollstrecken , so kommt er aus der Nummer nicht mehr raus :P
    • AmigaAndy schrieb:

      Bei mir wurde die Verfolgung eingestellt , zugunsten einer größeren
      Anklage ...

      Bleibt wohl nur noch das Mahngericht ! aber ich lasse Ihn nicht davon
      kommen auch wenn er jetzt vermutlich eine größere Strafe bekommt.

      Morgen gibt's eine Anmeldung beim Mahngericht , die können 30 Jahre
      vollstrecken , so kommt er aus der Nummer nicht mehr raus :P
      Man muss Strafrecht und Zivilrecht voneinander trennen. Das Strafrecht ist ein "Staat gegen Bürger"-Verfahren. Der Staat sanktioniert das rechtswidrige Verhalten eines Bürgers. Im konkreten Fall wird wohl das Regelbeispiel des Paragraphen 263 Abs. 3 Nr. 1 (gewerbsmäßiger Betrug) StGB erfüllt sein. Daher ist es normal, dass unsere einzelnen Betrugsdelikte nicht weiter verfolgt werden, sondern sich die StA um das "große Ganze" kümmert. Kurz um: Das gibt richtig Ärger für den Täter - ich möchte gerade nicht in seiner Haut stecken:-)

      Die zivilrechtlichen Ansprüche muss man ohnehin immer selbst geltend machen. Hier bekommt man dann entweder per Mahnverfahren oder durch (erfolgreiche) Klage einen Titel. Dieser ist dann 30 Jahre vollstreckbar - richtig! Ob bei dem Täter aber was zu holen ist, steht auf einem anderen Blatt.
    • Hy Macianer ,

      erst mal danke für Dein fundiertes juristisches Wissen .

      Der wichtigste Punkt für mich ist das er eine satte Strafe bekommt.
      Und wenn dann über das Mahngericht doch noch Kohle kommt, noch
      besser !

      Geld ist eh abgeschrieben :(

      Und ich will einfach das er aus der Sache nicht so einfach rauskommt !

      Ich lasse den Tittel einfach so lange stehen .......

      Grüße
      Andy
    • @AmigaAndy

      "ich will, dass er aus der Sache nicht so einfach raus kommt"
      Du sprichst mir aus der Seele!

      Auch ich werden bis zum Mahnverfahren gehen und vollstrecken lassen.

      Der sollte lieber einmal seine Schule fertig machen und sich eine Arbeit suchen, um all seine Schulden, die er bereits angehäuft
      hat und noch auf ihn zukommen, begleichen zu können.
    • Der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch ergibt sich aus §§ 823 II BGB iVm. § 263 StGB. Die Verjährung des Anspruches richtet sich nach §§ 195, 199 BGB.

      In diesem Fall sollte man nur bedenken, dass nach § 850c ZPO der Pfändungsfreibetrag bei 1079,99 Euro (ledig, kinderlos) liegt. D.h. der Täter muss erstmal ein Einkommen über 1079,99 Euro haben, bevor irgendwer irgendwas bei ihm pfänden lassen kann :(

      Dennoch ist es ratsam sich einen solchen Titel zu besorgen. Man übt dadurch eine "gewisse Art von Rache" aus, da der Täter erstmal - bis auf den Freibetrag - kein weiteres Vermögen aufbauen kann.

      PS: Habt mehr Vertrauen in unsere Justiz. Die Mühlen der bzw. unserer Justiz mahlen zwar langsam - aber sie mahlen unaufhaltsam :) Die StA sammelt erstmal Beweise (Ermittlungsverfahren) und bringt die Sache erst dann zur Anklage. Das ganze geht eben nicht von jetzt auf gleich.
    • Danke nochmals,

      aber bei mir mahlt es schon über 2 Monate :(

      und wie gesagt weil etwas größeres ansteht , ist meins raus ! Soviel zum Thema !


      Und Achtung nichts brisantes posten , ich denke der Herr liest hier mit unter
      einem Pseudonym !!

      Grüße
      Andy

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