Paypal und Kreditkartenrückbuchung

    • Paypal und Kreditkartenrückbuchung

      Hallo,

      ich habe schon etliche Sachen durchgelesen, aber nirgendwo so richtige Information zum Thema Freundschaft Zahlung und Kreditkartenrückbuchung gefunden.
      Es geht darum, dass ich an einen Engländer verschiedene arabische Öle verkauft hatte.
      Eins ist etwas ausgelaufen. Knapp 2ml von 15ml
      Bevor ich die Sache klären konnte wurde schon die Rückbuchung wegen entspricht nicht der Beschreibung eingeleitet und der Käufer hat gewonnen, also der Kreditkartenanbieter hat entschieden, dass ein Chargeback über die volle Summe angebracht ist.
      Es geht dabei um umgerechnet 420 Euro.

      Da ich dazu nicht viel finden konnte, weiss ich jetzt auch nicht was mich wegen Inkasso etc. erwartet, ob bei dieser Konstellation Papyal "recht" hat und ich zahlen "muss" und es nicht aussitzen kann, da es eher wahrscheinlich ist, dass Paypal klagt.
    • Hansel2000 schrieb:

      Hallo,

      ich habe schon etliche Sachen durchgelesen, aber nirgendwo so richtige Information zum Thema Freundschaft Zahlung und Kreditkartenrückbuchung gefunden.
      Es geht darum, dass ich an einen Engländer verschiedene arabische Öle verkauft hatte.
      Eins ist etwas ausgelaufen. Knapp 2ml von 15ml
      Bevor ich die Sache klären konnte wurde schon die Rückbuchung wegen entspricht nicht der Beschreibung eingeleitet und der Käufer hat gewonnen, also der Kreditkartenanbieter hat entschieden, dass ein Chargeback über die volle Summe angebracht ist.

      Noch mal zum mitschreiben Paypal oder Kreditkartenanbieter ?

      Kreditkartenanbieter interessiert eigentlich gar nicht, ob die Ware ein Mangel hat, sondern nur ob sie geliefert wurde.

      Deswegen frage ich nochmal nach.
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Bei deiner Schilderung geht mir doch einiges durcheinander.

      Nicht das Kreditkartenunternehmen entscheidet sondern Paypal.
      Hier scheint dein Käufer zusätzlich zum geöffneten Fall die KK-Belastung zurückgezogen zu haben.

      Daraufhin hat sich PP entschlossen, dass sie dafür auf keinen Fall aufkommen werden und deinen Account belastet, indem sie kurzerhand gegen dich entschieden haben.

      Du handelst gewerblich? Du brauchst Paypal? Dann wird dir nichts anderes übrig bleiben als der Ausgleich.
      Ansonsten ist mir in dieser Konstellation noch nicht untergekommen, dass sie geklagt hätten.
      Dir muss nur bewusst sein, dass sie jeden Betrag, der jetzt noch auf dein PP-Konto fließt, einfrieren werden, bis das Konto ausgeglichen ist und danach kündigen.
    • Hansel2000 schrieb:

      ich habe schon etliche Sachen durchgelesen, aber nirgendwo so richtige Information zum Thema Freundschaft Zahlung und Kreditkartenrückbuchung gefunden.

      Hansel2000 schrieb:

      Da ich dazu nicht viel finden konnte, weiss ich jetzt auch nicht was mich wegen Inkasso etc. erwartet, ob bei dieser Konstellation Papyal "recht" hat und ich zahlen "muss" und es nicht aussitzen kann,
      Und trotzdem und trotz der zusätzliche Kosten hast du Paypal angeboten? Ok... England, das ist eh schwierig, die haben ja keinen Euro. Aber muss man dahin verkaufen? ;)

      Man hört das eine vom einen und das andere von anderen, Freundschaftszahlung soll mal angeblich gar nicht zurückbuchbar sein, was du ja nun widerlegst. Du hast zwar die AGB akzeptiert, aber es gilt andererseits ...tja, was gilt nun? BGB? Bist du Händler oder Privatier, und was ist der Käufer für einer? Außer dass er Engländer ist.

      Es wird auf das Recht des Stärkeren oder das Recht dessen, der den längeren Arm oder den längeren Atem hat, herauslaufen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Bin gewerblicher Verkäufer.
      Es gibt auch Kreditkarteneigene Schutzprogramme.
      Paypal hat diesen Chargeback angefochten, aber der Anbieter hat zugunsten des Käufers entschieden.
      Uns somit reicht Paypal das an mich weiter bzw. der uk supervisor meinte, dass der Chargeback an mein Konto ging, und die deshalb das Geld von mir wollen und nicht vom eigentlichen Käufer.

      Mir ist schon bewußt, dass ich für das Risiko aufkommen muss, ich hätte das ausgelaufene ersetzt oder neu nachgeliefert, kein Problem, aber der Käufer ging nicht drauf ein und hat jetzt das gesamte Geld zurück und ich nehme an demnächst kommt Inkasso Post.
    • Schwierig....

      Wieweit ist dein Käufer mit der Rücksendung?
      Der Artikel gehört ja nun dir wieder...
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    • Na ja,

      PP ging das auch nicht wirklich was an, PP hat sich einfach an seine AGB gehalten, die auch der VK anerkannt hat.
      Punkt 4.4
      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full#4

      Wie kommst du zu der Aussage, dass das Kreditkartenunternehmen hier irgendeine Prüfung vorgenommen hat? Von wem stammt diese Aussage? Vom Kreditkartenunternehmen?
      Hast du einen Verkäuferschutzantrag gestellt? Wurde dieser abgelehnt?

      Nicht, dass du mich falsch verstehst, ich kann PP nicht leiden.
      Aber ohne die Antworten, ist es (wie werv schon schrieb) schwierig.....
    • Es erfolgte keine Rücksendung und der Käufer reagiert auch nicht auf Mails.
      Laut den Paypal AGBs gibt es keinen Verkäuferschutz, wenn die Kreditkartenrückbuchung aufgrund von Artikel weicht von der Beschreibung ab, erfolgt.
      Außerdem war es eine Freunde Zahlung, da gibt es generell keinen Käufer oder Verkäuferschutz.
      Darum ging es direkt über den Kreditkartenabieter.

      Wer da was warum entschieden hat, konnte mir die Dame am Telefon auch nicht sagen.
      Nur dass es normalerweise so läuft, dass der Käufer bei seinem Kreditkartenanbieter einen disput/chargeback machen kann, wegen Ware nicht erhalten oder nicht wie beschrieben etc.
      Das Kreditkartenunternehmen meldet das an Paypal und prüft dann, ob der Antrag genehmigt wird.
      Ich musste dazu dann Stellung nehmen und emailverkehr etc. einreichen, was Paypal als Argumentation gegen den Chargeback benutzt.
      Ohne Erfolg.
      Welches Kreditkartenunternehmen es ist, konnte man mir aus Datenschutzgründen nicht nennen.
      Eine genaue Begründung des Kreditkartenunternehmens gab es auch nicht, da wurde Paypal einfach mitgeteilt, dass der Chargeback ok war.
    • OK, das mit der "Freund-Zahlung" hatte ich wohl übersehen/überlesen. Klar gibt es da keinen Käuferschutz.
      Es war mir auch nicht bekannt, dass PP mit Kreditkartenunternehmen wegen Chargeback verhandeln oder so, bisher war mir nur bekannt, dass der Charbegack bei PP aufschlägt und die Zahlung direkt zurückgebucht wird.
      Daher ist die Empfehlung PP als VK nicht zu nutzen auch sehr ernst zu nehmen, schließlich kann Chargeback auch noch nach Monaten erfogen:
      falle-internet.de/de/html/pp_vkrisk.php

      Dem Engländer ist das jetzt natürlich alles egal, PP auch und die Wahrscheinlichkeit, dass du ein zivilrechtliches Mahnverfahren gegen den Engländer in Erwägung ziehst, geht bei dem gegen Null.
      Hast du eine zustellungsfähige Adresse (also keine Paketstation oder ähnliche, weiß gar nicht, ob es sowas in GB gibt) von der du sicher bist, dass sie existiert?

      PP wird dir sicher heftig Druck machen und irgendwie auch berechtigt, weil sie kein Geld haben, du das Geld aber bereits erhalten hast und diese Kreditkartenrückbuchungen in den Verträgen zwischen PP und den Kreditkartenunternehmen stehen.
      Hilft dir natürlich nicht, ist nicht deine Schuld aber ist halt doch so.
    • Noch zu deiner Frage, ob PP hier klagen wird?
      Ziemlich sicher, denn die Nutzungsbestimmungen sind hier eindeutig, der Geldbetrag wurde dir unter Vorbehalt der Rückforderung gutgeschrieben und dennoch ausbezahlt.
      Wie du bei einem Verkauf auf eine "Freunde-Zahlung" kommst, erschließt sich mir noch nicht.
      Gehe aber davon aus, dass dies auf Veranlassung des Käufers geschah und damit besteht bei mir der Verdacht, dass dies alles von Anfang an geplant war.

      Aussitzen wird hier wahrscheinlich erhebliche zusätzliche Kosten verursachen......
    • Ja das war des Käufers Idee.
      Hatte an die Möglichkeit eines Chargebacks gar nicht gedacht.

      Mir sind die Paypal Probleme bewußt, nur dachte ich, dass eben weil Freundezahlung war, nichts passieren kann.
      Chargeback hatte ich wahrlich nicht auf dem Schirm, aber woher soll ich auch wissen, dass mit Kreditkarte gezahlt wurde.

      Also lieber Paypal als Inkasso Lehrgeld zahlen oder vlt doch riskieren und gucken, ob die klagen?

      Also ist es noch leichter per Paypal zu betrügen, als mir ohnehin schon klar war.
      Ist sehr ärgerlich wegen 2ml alles zu verlieren.
    • Das ist deine Entscheidung. Wenn du aber nicht zahlst und risikierst, dann ist dein Paypal Konto weg.
      Egal ob die klagen, oder nicht.


      Dir selbst bleiben zivilrechtliche Ansprüche, die du dir bei dieser Summe schon überlegen solltest.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Falls du den "offiziellen" Weg gehst, und PP das Geld lässt, kannst du ja in Erwägung ziehen deinerseits auf den Käufer für die erhaltene intakte Ware (falls denn tatsächlich überhaupt etwas ausgelaufen ist?) einen Mahnbescheid/Inkasso loszulassen. Reine Kostenabwägung. Und die Überlegung, ob da tatsächlich eine Person greifbar ist, oder ob auch das schon alles vorausgeplant wurde?

      Wie selten ist denn das Parfum in England, haben die da keine Parfümerien? ?(
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    • Hansel2000 schrieb:

      Eins ist etwas ausgelaufen. Knapp 2ml von 15ml
      Bevor ich die Sache klären konnte...

      Ich muss nochmal nachhacken - nicht böse sein!.

      So wie ich es aus diesen Zeilen rauslese, vermute ich stark, daß du vor der Rückbuchung von deinem Käufer
      kontaktiert wurdest. Du könntest ja nicht wissen, was das Problem ist, außer er hat es dir geschildert.

      Wie hast du dich da verhalten, bzw. warum hast du die Sache dann nicht sofort geklärt?
      Wieviel Zeit ist zwischen dem Kontakt von deinem Käufer und der Rückbuchung vergangen?
      Konnte bei deinem Käufer irgendwie der Eindruck entstehen, dass du dich vor dem Mangel drücken willst?


      Oder hast du den ganzen Sachverhalt nur über Paypal erfahren?
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    • Wieso sollte ich böse sein.

      Montag kam die Info das was ausgelaufen ist.

      Montag Abend schrieb ich zurück, wie blöd etc. pp. ich erstatte es dir
      Ich habe momentan viel um die Ohren, werde mich die nächsten Tage darum kümmern.
      Falls ich es vergessen sollte, bitte erinerre mich vor dem Wochenende nochmal dran.

      Mittwoch kam die Email von Paypal wegen Kreditkartenrückbuchung.
    • Vergiss nicht den Käufer auf deine Sperrliste zu setzen - so jemanden kann man nicht gebrauchen,
      meiner Meinung nach :wallbash
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    • Heisst, im Gegensatz zu den Käuferschutzsachen, bin ich bei dieser Sache auf der schlechten Seite bzw. ist der Fall so gelagert, dass Paypal hier klagen würde, da es keine Rechte in Deutschland verletzt?

      Ich bin damit dem US Kreditkarten (Recht) unterlegen, und alle Chargebacks muss ich tragen, auch wenn nur ein kleiner Teil eines Pakets falsch lief.
    • Hansel, du übersiehst etwas wesentliches.
      Chargeback ist natürlich auch bei deutschen Kreditkartenunternehmen ohne weiteres möglich.
      Der Grund dafür, dass von "ausgelaufenen" Parfüm gesprochen wird und dieser als Grund für das Chargeback genutzt wurde, dürfte darin liegen, weil die zweite Möglichkeit "nicht authorisierte Zahlung" einfach auffällt, wenn man das öfter macht und zwar unabhängig vom Kreditkartenunternehmen.

      Außerdem war deinem Käufer klar, dass über die "Freunde-Zahlung" sein PP-Kto. keinen Makel bekommt, weil es PP scheißegal ist, schließlich muss PP ja keinen Verkäuferschutz leisten.
      Die Wahrscheinlichkeit, dass hier Inkasso beauftragt und dann auch tatsächlich geklagt wird, liegt bei über 99 %.

      Du verwechselst das mit "Nichtklagen" weil PP sich bei den Käufer- und/oder Verkäuferschutzanträgen aufführt wie Gott persönlich.
      In deinem Fall geht es aber nicht um sowas, sondern alleine um eine lt. AGB berechtigte Forderung von PP an dich, die du zivilrechtlich gegen deinen Käufer (incl. anfallender Kosten) durchsetzen musst. PP ist da fein raus und stellt sich auf den Standpunkt, dass sie ja gar nichts falsches gemacht haben (was ja auch irgendwie stimmt, wenn man unberücksichtigt lässt, dass die AGB von den wenigesten genau gelesen werden, was aber PP widerrrum nix angeht, weil ja jeder bestätigt, sie gelesen zu haben und zu akzeptieren).

      Den Mist, den PP dir erzählt..... sie hätten sich gegen die Rückbuchung gewehrt, kannst du ruhig in die Tonne klopfen. PP hat genau gewusst, dass es bei den Verträgen mit den Kreditkartenunternehmen eben eine Art Rücklastschrift gibt, nur eben viel länger möglich als bei Banken.

      Überlege dir genau, ob du tatsächlich das Kostenrisiko von Inkasso und Klage eingehen möchtest.