Geschenkgutscheine verkauft | PayPal akzeptiert | Rückbuchung wegen unbefugtem Zugriff

    • Geschenkgutscheine verkauft | PayPal akzeptiert | Rückbuchung wegen unbefugtem Zugriff

      Nun hat's mich auch mal erwischt. Die Story braucht eigentlich gar keine ausführlichere Erklärung. Es handelt sich um TomTaior-Onlineshop-Gutscheine, die ich dem "Käufer" direkt danach per eBay-Nachricht übermittelt habe. eBay-Mail und Paypal-Mail stimmen überein.

      Drei Tage später, also heute: Rückbuchung wegen unbefugtem Zugriff.

      Und so wie ich den Käuferschutz lese, habe ich Pech gehabt.

      Fragen:
      Gibt es bei Paypal sowas wie Kulanz?
      Die Gutscheine haben nun alle den Status "in Kundenkonto verankert". Gibt es irgendeinen Weg den Onlineshop TomTailor dazu zu bringen dem Betrüger seine damit bestellte Ware nicht auszuliefern?
      Irgendwelche Tipps zum weiteren Vorgehen?

      edit: Man sollte als Verkäufer schon die Relevant an die bei PP hinterlegte Anschrift beachten. Nur darüber kann Paypal sich halbwegs absichern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fly ()

    • Glaubst Du, der "Käufer" würde den Gutschein unter eigenem Namen einlösen?

      Da wäre eine Anzeige mit den ebay-Daten des Bestellers wirksamer. Die Polizei bekommt evt. auch die Klardaten des PP-Zahlungs-Senders zum Abgleich. Angeblich arbeitet PP ja mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen.

      Ansonsten gilt für Dich wie für jeden Privatverkäufer: PP ist ein NoGo. Wäre das Geld überwiesen worden und auf Deinem Girokonto, würde es jetzt Dir gehören.
    • "Da wäre eine Anzeige mit den ebay-Daten des Bestellers wirksamer."

      Ich bin jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass das tatsächlich ein unberechtigter Zugriff war. Dass der Empfänger das auch einfach melden kann, sich die Gutscheine einsteckt und das Geld erstattet bekommt, daran habe ich nicht gedacht.

      Die Anzeige kann man online erstatten. Gibt es etwas worauf ich achten sollte? Sachverhalt schildern, eBay-Name, Real-Name+Anschrift.

      Eine Mail an TomTailor habe ich geschrieben.
    • Es hat - wie erwartet - nichts gebracht.

      Was nun? Verkäuferschutz steht mir nicht zu. Andererseits bin ich nicht damit einverstanden für Paypals nicht vorhandene Sicherheit (Mail + PW) geradezustehen.

      Wiederum andererseits hätte ich bei einer ganz normalen Banküberweisung, die ich von einen Konto mit unberechtigtem Zugriff erhalte, auch kein Recht, diese Zahlung zu behalten - soweit ich gelesen habe. Bei Banken gibt es aber immerhin eine 2-Faktor-Authentifizierung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fly ()

    • Keine Chance. PayPal akzeptiert ohne weitere Prüfung wenn ein Kunde meldet dass sein Account missbraucht worden sei und entscheidet dann zugunsten desjenigen dessen Account angeblich missbraucht worden wäre. Dann ziehen sie das Geld von Deinem PayPal-Konto wieder ab. Wenn Du dadurch ins Minus gerätst beginnen sie mit Telefonterror und beauftragen am Ende ein Inkassounternehmen.

      Selbst wenn der Shop bei welchem der Gutschein eingelöst wurde bestätigt, dass der Gutschein auf Namen und Anschrift Deines Käufers bei PayPal eingelöst wurde, interessiert das PayPal nicht. Wenn Du den Käufer zuvor angerufen hast um ihn zu fragen ob der Kauf von ihm autorisiert worden ist, ist das für PayPal ebenfalls irrelevant. Der Käufer hat denen gesagt sei Konto sei missbraucht worden, also entscheides PayPal in seinem Sinne, ungeachtet welche Gegenbeweise Du auch haben magst. Das liegt daran, weil sie andernfalls darlegen müssten wie sie denn zu der Überzeugung gekommen sind dass in diesen Fällen tatsächlich ein Missbrauch vorliegt. Also beharren sie darauf dass ein Missbrauch vorliegt und ignorieren einfach alle Gegenbeweise.

      Das Einzige was Du machen kannst ist zivilrechtlich gegen den Käufer zu klagen (in 99% aller Fälle gab es keinen Missbrauch sondern die Käufer wollen halt einfach auf diesem Wege nicht zahlen). Das lohnt sich aber leider bei den allermeisten Fälle nicht wegen kleineren Beträgen. Das wissen die Käufer auch und nutzen es entsprechend aus. Dazu kommt noch, dass bei Harz-IV-Käufern sowieso nichts zu holen ist und Du dann auf den Kosten für die Klage sitzenbleiben würdest (zusätzlich zum vergleichsweise geringeren Verlußt des Gutscheinwerts).