Brauche mal kurz eure Hilfe, gefälschte Ware wurde unwissend gekauft....

    • Brauche mal kurz eure Hilfe, gefälschte Ware wurde unwissend gekauft....

      ....bei der Verkäuferin moniert, diese lenkt nach einigem hin und her ein und überweist das Geld zurück. Was macht man nun rechtlich gesehen mit der Ware ?

      Grüße an euch lieben von Sarah ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Was freu ich mich, dass du noch lebst! :thumbsup:

      Wenn der Vk die Ware zurücknimmt und sich darum kümmert, bist du für mich moralisch raus, bietet die Vk denn dieses und mehr "gewerblich" an, oder ist davon auszugehen, dass sie selbst damit (Gebrauchtware?) reingefallen ist?

      Es ist doch trotz aller Gesetze und Pflichten für mich eine Sache der Verhältnismäßigkeit.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Hallo Engelchen

      Schön dich nochmal zu lesen :)

      Was man rechtlich machen kann ist eine Sache. Die Frage wäre erst einmal, was das für eine Verkäuferin ist. Handelt sie privat oder gewerblich? Hat sie nur dieses eine Teil verkauft oder hat sie mehrere davon im Angebot.

      Wenn das eine private Verkäuferin ist, die das dieses Teil verkauft hatte, dann schick es ihr zurück.

      Privat sind der Besitz von Plagiaten ja nicht verboten. Du kannst Dir ja auch ohne weiteres eine falsche Rolex oder eine Handtasche aus dem Urlaub mitbringen. Du darfst nur nicht 10 davon einführen.
      Wenn Du "ein" Plagiat gast, dann sieht der Hersteller auch nicht gerne, das damit gehandelt wird. Es gibt auch einige, die konsequent dagegen vorgehen, wenn sie das mitbekommen. Überwiegend interessiert es die aber nicht, wenn da ein privater ein einziges Plagiat verkauft. Von daher schick es zurück. Alles andere ist vergebene Lebensmühe.

      Wenn die allerdings gewerblich damit handelt, dann sieht das schon ganz anders aus.
    • Für die Polizei scheint es so zu sein, dass sich die Kette der unwissentlichen Käufer von alleine rückabwickeln soll, nach dem Motto

      den letzten (Fälscher?) beißen die Hunde ;)

      gutefrage.net/frage/unwissentl…schung-verkauft--anzeige-

      So einen Fall hatte ich auch schon. Da meinte die Polizei zu mir, ich solle dem Verkäufer 14 Tage Zeit geben, um auf die Anschuldigung zu reagieren und den Kaufvertrag rückgängig zu machen. So haben wir das dann auch gemacht.
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    • Wie geil, Du immernoch hier .....SUPER :)

      Also es geht hier nicht um mich, die Käuferin hat das Ding bekommen (angebliches Poloshirt von Armani, 60 Euro) und sofort gemerkt, dass da was nicht stimmt.

      Ihr Problem ist jetzt, sie würde es gerne zu Armani schicken (die Verkäuferin handelt nicht gewerblich, verkauft aber wohl noch das ein oder andere "Markenteil" made in Türkei).....ich bin mir nicht sicher, in wie weit die Verkäuferin nun auf die Rücksendung bestehen kann, oder ob, wenn sie es denn tut, die Käuferin sich evtl. mit strafbar macht, weil sie mehr oder weniger ein gefälschtes Teil wieder in Umlauf bringt.....meine, was soll sie jetzt tun, das Ding erstmal behalten, zu Armani schicken oder der Verkäuferin zurück schicken.....was ist hier der rechtlich sicherste Weg, damit sie nicht hinterher noch Ärger mit irgendwem bekommt....zudem hat sie den Artikel bei eBay als gefälscht gemeldet....von dieser Seite kam noch keine Reaktion....lach, kennen wir ja ;)

      Ich denke für meinen Teil auch, dass man es zurück schicken sollte, dann ist man wohl zumindest, was den Kaufvertrag betrifft, in trockenen Tüchern.....allerdings wurde eben angesagt, dass das wiederum zu Problemen führen könnte....aber da die Dame nicht gewerblich unterwegs ist, sehe ich da auch keine Gefahr....

      danke euch, ich werde evtl. in nächster Zeit wieder öfter hier aufschlagen....schön, euch alte Hasen mal wieder zu lesen :)
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    • Ich würde es auch zurück schicken.

      Du weist aber auch, dass auch ein privater gewerblich handeln kann. Und wenn die VK mehrere Poloshirts anbietet und das u.U. auch noch regelmäßig, dann kann man das dem Hersteller ja mal mitteilen. Der weis dann schon, was er zu tun hat.


      engelchen schrieb:

      was den Kaufvertrag betrifft, in trockenen Tüchern

      Langsam, so einfach ist das noch nicht. Ok, die beiden haben sich vermutlich jetzt auf einen Transaktionsabbruch geeinigt. Aber ich gehe mal davon aus, dass das Poloshort von der VK als Original angeboten wurde. Wenn das so ist, dann hatte die beiden zumindestens einen Kaufvertrag über ein originales Poloshirt von Armani. Das hat die Verkäuferin dann gefälligst auch zu liefern.
    • engelchen schrieb:

      Ich denke für meinen Teil auch, dass man es zurück schicken sollte, dann ist man wohl zumindest, was den Kaufvertrag betrifft, in trockenen Tüchern
      und auch sonst, denn solange das Teil noch nicht beim Hersteller war, ist "die Fälschung" ja immer noch nicht bewiesen - so stark die Indizien vielleicht sind. Und dann tritt ein, was FU ja anbrachte

      forenuser schrieb:

      Privat sind der Besitz von Plagiaten ja nicht verboten. Du kannst Dir ja auch ohne weiteres eine falsche Rolex oder eine Handtasche aus dem Urlaub mitbringen. Du darfst nur nicht 10 davon einführen.
      Obwohl ich mir nicht sicher bin, ob das nur die praktikable Auslegung ist, wenn die Zollbeamten Dienst nach Vorschrift machten, könnten sie vielleicht sogar jedes einzelne gefälschte Teil konfiszieren.

      Die Anzahl der Teile hätte dann nur noch Auswirkungen auf den strafrechtlichen Teil:

      http://www.lhr-law.de/magazin/was-passiert-nach-einer-beschlagnahme-durch-den-zoll schrieb:

      Bei begründetem Verdacht ist die Beschlagnahme häufig rechtmäßig. Die Beschlagnahme dient der Beweissicherung. Nach der Beschlagnahme wird der Markeninhaber vom Zoll informiert. Er kann nachprüfen, ob es sich bei der beschlagnahmten Ware tatsächlich um Fälschungen handelt. Stellt er fest, dass es Fälschungen sind, kommen die gefälschten Waren von der Beschlagnahme sozusagen in die „Schrottpresse“. Ob es dann zu Strafverfahren und Strafen oder Zivilverfahren kommt, hängt davon ab, wem der „Verdacht der Markenrechtsverletzung“ vorgeworfen wird, wer die gefälschten Waren aus dem Ausland bestellt hat.
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    • wer die gefälschten Waren aus dem Ausland bestellt hat.

      Das ist richtig.

      Ich sprach aber von einem Mitbringsel aus dem Urlaub. Die Uhr oder die Tasche wird der Zoll niemals beschlagnahmen, da Du dir das Teil im Ausland für den Eigengebrach kaufen darfst. Du darfst nur nicht damit handeln.

      Eine Bestellung im Ausland wird bei der Einfuhr vom Zoll, wie du richtig zitiert hast, ganz anders behandelt.
    • Soweit ichweiß, darf man auch nicht ein Stück gefälschte Ware einführen. Ist wohl mehr die Frage, ob ein Zöllner DIr das eine T-Shirt aus dem Koffer nehmen wird oder Dich auffordert es auszuziehen ;)
      Wenn es im Inland ist, dann darst Du es besitzen. Aber nicht verkaufen.

      Rein rechtlich ist imo die Käuferin absolut in trockenen Tüchern, wenn sie das Teil zurück schickt. Da ist nichts verbotenes dabei. Es ist nicht die Aufgabe der Käuferin die Ware höchstpersönlich "aus dem Verkehr" zu ziehen. Und verkaufen tut sie es durch Rücksendung ja auch nicht.

      Eine geringe Gefahr gibt es, dass man mit "übler Nachrede" zu tun bekommt. Wenn man jemanden beim Hersteller anzeigt, der tätig wird...und man dann nichts beweisen kann. Gefahr geht aber auch da gegen Null, denke ich.

      "Moralisch"....Nu ja...ist so die Frage, ob diese VK jetzt der große Betrüger ist. Dann könnte man ihr natürlich eventuell eins reinwürgen durch Übergabe an den Hersteller. Wenn man das nicht annimmt:Was solls dann?
    • schabbesgoi schrieb:

      Hab mich wohl vertan: Im niedrigwertigen Bereich gibt es wohl Wertgrenzen, wo auch die Einfuhr im eigenen Reisegepäck von Fälschungen erlaubt/gestattet ist, so es einzig und klar für den Eigengebrauch ist.
      So ist es. Doch sobald man anfängt damit zu handeln, wird Zoll "Maßnahmen nach dem gewerblichen Rechtsschutz einleiten"
      Auch bei Privatpersonen.

      zoll.de/DE/Privatpersonen/Reis…aterie/faq1.html?nn=96622
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Huhu..Uhu :D

      Also ihr lieben, also die Verkäuferin bietet einige Dinge wohl an, die aber mittlerweile auch verkauft wurden....aber nicht gleiche Dinge.....die Käuferin schrieb mir eben, dass die Verkäuferin das Ding nicht zurück will....sie hatte ihr auf mein Anraten hin angeboten, per Überweisung der Versandkosten gesondert, das Teil zurück zu schicken..dies verneinte die VK...somit ist ja schon klar, wo der Hase lang läuft....sie wollte da offensichtlich nur noch raus und war sich zumindest im Nachhinein bewusst, was sie da verkauft hat.....

      Somit können wir dieses Thema abhaken ;)

      Ich freue mich, wieder mal hier zu sein.....viele vom alten Team, toll :*
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    • Dann belegen wir das doch auch direkt am besten mal. ;)


      Zoll schrieb:

      Erinnerungsstücke an schöne Tage oder Geschenke für Freunde und Verwandte sind übliche Mitbringsel, die nach einem Urlaub mitgebracht werden. Vielfach handelt es sich jedoch bei diesen mitgebrachten Gegenständen um nachgeahmte oder gefälschte Produkte. Die Einfuhr dieser Waren unterliegt der Überwachung der Zollverwaltung.

      Bei Waren im persönlichen Gepäck des Reisenden, ohne kommerziellen Charakter, schreitet die Zollbehörde nach den Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes nicht ein.

      Ergeben sich jedoch im Hinblick auf die Art und Menge der nachgeahmten oder gefälschten Ware, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände, Anhaltspunkte für ein gewerbliches Handeln, greift diese Ausnahme nicht.

      Wie gesagt, anders ist es bei Postsendungen, die durch denm Zoll müssen.


      Zoll schrieb:

      Diese nachgeahmten bzw. gefälschten Produkte dürfen nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Die Überwachung dieses illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs ist Aufgabe der Zollverwaltung.