Paypal - Päckchen - Nachforschung sinnvoll?

    • Paypal - Päckchen - Nachforschung sinnvoll?

      Hallo,

      ich habe den Fehler begangen und einen Artikel per Päckchen versendet. Ich habe das Päckchen in einer DHL Filliale manuell aufgegeben.

      Ich habe keinen Beleg mehr über die Sendung. Man sagte mir seitens DHL am Telefon es wäre durchaus möglich nur mittels Name, Adresse des Empfängers und des Absenders herauszufinden, ob das Päckchen angekommen ist.

      Ich halte die Aussage jedoch für sehr fraglich, da ich meine das ohne Sendungsnummer gar nichts bei DHL bzgl. Zustellung rausgefunden werden kann bzw. sich niemand die Mühe macht.

      Das Geld per Paypal bin ich wohl los, zu mal ich, wie ich im Nachhinein festellen musste, gegen die AGB verstoßen habe. Jedoch geht es mir darum, ob der Käufer mich belügt oder die Wahrheit sagt.

      Habt ihr Erfahrung mit einer Nachforschung ohne Nummer?


      Heyo
    • Meine Erfahrung kommt aus einem Briefversand. Der Brief mit einer Speicherkarte im Original-Blister war ohne Speicherkarte, aber aufgerissen beim Kunden angekommen.
      Dank genauer Artikel-/Inhalts-Beschreibung mit EAN usw. habe ich die Karte tatsächlich wiederbekommen, sie lag in einem auf dem Weg liegenden Verteilzentrum als unbekannt.
      Bei diversen anderen (Brief-)Verlusten habe ich nichts zurückbekommen.

      Da es nichts kostet, würde ich den Versuch aber auf jeden Fall starten.

      Du wirst sicherlich aber keine Auskunft über eine vorgenommene Zustellung bekommen.

      Gruß
      Peter
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • Kleiner Nachtrag:

      Heyo schrieb:

      Das Geld per Paypal bin ich wohl los ...
      Kommt auch ein bischen auf den Wert der Sendung an und auf das Glück, welcher Mitarbeiter den Fall bearbeitet:
      Mit der hochgeladenen Briefmarkenquittung über 2,40 € für einen Maxi-Brief hat PayPal bei mir schon 2x den Schaden übernommen.
      Heißt: Kunde hat sein Geld zurückbekommen und ich wurde nicht belastet ;) .
      Klappt aber nicht immer.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • Davon gehe ich auch aus, nur wenn das Päckchen irgendwo liegt werde ich es wiederbekommen.

      Ich meinte das jedoch anders, was passiert wenn der Käufer mich angelogen hat und das Päckchen trotzdem bekommen hat.

      Findet DHL das ohne Sendungsnummer nur mittels den Anschriften von Empfänger und Absender raus?

      Ich glaube eher nicht, weil wer macht sich schon bei DHL die Mühe und sucht im System nach den Namen des Empfängers und Absenders bei den zig tausend Sendungen am Tag?

      Ohne Sendungsnummer wird da nichts laufen, nehme ich stark an. Ich kann mich auch irren, sofern DHL etwas am System verändert haben sollte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heyo ()

    • Heyo schrieb:

      Ich meinte das jedoch anders, was passiert wenn der Käufer mich angelogen hat und das Päckchen trotzdem bekommen hat. Findet DHL das ohne Sendungsnummer nur mittels den Anschriften von Empfänger und Absender raus?
      Eher nicht, es sei denn, es ist ein Dorfzusteller, der einen seltenen Kunden beliefert hat und sich daran erinnern kann, ein markantes Paket ist es ja eher nicht, da du es als Päckchen verschickt hast.
      Mein DHL-Zusteller z.B. kann dir sicherlich aus der Erinnerung bestätigen, dass er mich 2-3x pro Woche beliefert hat, aber bestimmt nicht, mit welchen Paketen oder Päckchen - Das muss er auch m.E. nicht.

      P.S. Warum verschickt ihr eure Ware immer wieder per Päckchen?
      Hermes- und DPD-S-Pakete haben ähnliche Preise und sind nachverfolgbar und versichert.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PKasch ()

    • Heyo schrieb:

      Das Geld per Paypal bin ich wohl los, zu mal ich, wie ich im Nachhinein festellen musste, gegen die AGB verstoßen habe
      Inwiefern?

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Unsinn!
      Nachverfolgbarer Versand ist lediglich gefordert, wenn VK-Schutz in Anspruch genommen werden soll.
      Ein "Verstoß gegen die PP-AGB" ist der unversicherte Versand dennoch nicht.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Wenn TE Päckchen deklariert gehe ich von nichtverfolgbarer Sendung aus, sprich die unversicherte günstige Version. Außer er hätte das Päckchen mit Sendungsverfolgung gewählt, die Höhe die er fürs Porto bezahlen musste bringt da mehr Aufschluss welche Art es war.

      Und wenn es Sendungsverfolgt ist, dann ja reicht eigentlich auch schon die Adressdaten durchzugeben und die können nachschauen ob ein sendungsverfolgtes Gut unterwegs (gewesen) ist.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • karakorum666 schrieb:

      Es ist trotzdem kein "Verstoß" gegen irgendwelche AGB.
      nöö, aber es ist auch kein Fall, wo der Käufer-/Verkäuferschutz eintritt!
      Man kann es mit wechselndem Erfolg aber trotzdem versuchen ;) .

      Meine oben beschriebenen Fälle waren übrigens zeitlich alle nach dem Wegfall der 25-€-Grenze!
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von PKasch ()

    • Wie hoch ist denn der Warenwert inkl.Versand?
      Auch nachdem die 25-Euro-Klausel nicht mehr in den AGB verankert wurde, fand/findet(?) sie noch Anwendung, was auch seitens PayPal so kommuniziert wurde.
      Auf eine Automatik durfte man diesbezügl. noch nie bauen, sondern gezielt auf den Warenwert (25 Euro inkl. Versand) verweisen.
    • Heyo schrieb:

      Wer hat in letzter Zeit ein Päckchen aufgegeben? Erhält man dort überhaupt einen elektronischen Kassenzettel mit der Nummer drauf, die auf dem Päckchen steht?
      Bei Sendungsvefolgt bekommst du zwei Zettel (einer davon dann mit der Sendungsnummer) und wenn nicht nur einer mit dem Betrag den du bezahlt hast, so ist es zumindest bei meiner Postfiliale.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Es hält sich zumindest hartnäckig das Gerücht, dass DHL auch bei normalen Päckchen mittels Scan die Sendung verfolgen könne, zumindest wenn man den Beleg für die Zahlung vorlegt, vielleicht auch ohne.
      Ich weiß das nicht, denn mein letztes Päckchen habe ich vor über 10 Jahren verschickt, weil vollkommen unökonomisch.
    • Also ich habe von der DHL Hotline die Auskunft bekommen, dass sie auch nur mittels den beiden Anschriften (Empfänger/Absender) herausbekommen können, ob das Päckchen zugestellt wurde.

      Jedoch betonten sie, dass sie keinen Zugriff auf das System haben und auch nicht wissen wie es genau funktioniert. Ich glaube daran nicht. Weil die Hotline selbst nur mit den Sendungsnummern arbeitet.

      Ein anderes System wird es kaum geben, weil es m.M.n. ineffizient wäre jegliche Information über die Sendung in eine Suchmaschine einzubinden.

      Ich gehe immer noch davon aus, dass nur Päckchen gefunden werden die auf dem Versandweg aus irgendwelchen Gründen eingelagert werden und aufgrunddessen manuell in eine "Archiv-Datenbank" überführt worden sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heyo ()

    • So ein Päckchen trägt doch auch einen Scan, der auf seinem Weg durch die Sortiermaschinen vermutlich ausgelesen wird und somit Daten im System eingelesen werden.
      Keine Ahnung, ob DHL bei einer Nachforschung darauf zurückgreift.
      Stelle doch einfach den Nachforschungsantrag. Versuch macht kluch.