PayPal-Zahlung noch offen

    • Mirabella Neumann schrieb:

      schumi, sah das vielleicht wie ein durchgestrichenes Euro-Symbol aus?
      ja kann sein

      Was ich noch anmerken will wg. diesem Thema, sobald die Zahlung/Voraussetzungen von PP geprüft sind, ist die Zahlung dann ganz normal durch, es dauert halt dementsprechende Bearbeitungszeit von PP, wielange habe ich leider keine Ahnung.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • schumiline schrieb:

      sobald die Zahlung/Voraussetzungen von PP geprüft sind, ist die Zahlung dann ganz normal durch, es dauert halt dementsprechende Bearbeitungszeit von PP,

      Und genau da ist der Haken, an dem dieser Punkt 3.7 der PP-AGB rechtswidrig ist. Denn das Zahlungsausfallrisiko für die Lastschrift an PP auf den Zahlungsempfänger abwälzen, auch wenn das "nur" mit einer verlängerten Prüfungsfrist geschieht, geht gar nicht. Das ist das Problem (bzw Geschäftsrisiko) von Paypal. Wenn sie das anders haben wollen, müssen sie sich eben auf Guthabentransaktionen beschränken oder den Zahlern Dispolimits einräumen.

      Klar dass PP das nicht machen wird, dann müssten sie ja versehentlich mal aufpassen, was mit den PP-Accounts an Schindluder getrieben wird, weil es sonst ihr Geld kostet.


      schumiline schrieb:

      wielange habe ich leider keine Ahnung.

      Schau ins BGB. gesetze-im-internet.de/bgb/__675s.html

      Alles andere ist als "wielange" zu lange.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • grafiksammler schrieb:

      Mirabella Neumann schrieb:

      Das Thema "Mahnbescheid ohne Gegenleistung" habe ich gerade in die Diskussion "Rock am Ring" eingebracht.

      Rock am Ring Ticket verkauft, Käufer meldet sich nicht

      Du meinst das geht? Dann tue deine Ansicht dort vielleicht mal kund.
      Kannst du in jedem Mahnbescheidsformular ankreuzen.
      Heißt ungefähr so: meine Forderung hängt nicht von einer Gegenleistung ab.

      Die Gegenleistungspflicht entsteht erst nach Zahlungseingang bei Vorkasse.
      Gemäß der Aussagen in diesem link (Möbelkauf), würde der Mahnbescheid dann aber abgelehnt.

      initiative-abmahnwahn.de/2012/…ser-ist-bereits-erbracht/

      Ich weiß, ist hier OT.
    • Kurz einmal zu meinem aktuellen Fall zurück:
      Auf Nachfrage erhielt ich heute folgende Mail:

      Kunde schrieb:

      Hallo Herr ...,
      ja ich weiß, aber vielen Dank für die Nachricht! Die Paypal-Zahlung sollte in ein paar Tagen eingehen.
      Viele Grüße
      ...
      Da kannte der Kunde also das Problem.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von PKasch ()