Frage zur Vorgehensweise beim Verkauf von Einkaufsgutschein

    • Man darf in AGB alles Mögliche verankern, auch abweichend vom BGB.
      Das hat jedoch durchaus seine Grenzen.
      M. E. darf PayPal Ergebnisse aus eigenen strafrechtl. Ermittlungen gerne intern verwenden, aussagekräftig ist das ansonsten nicht.
      Wir haben dafür die Ermittlungsbehörden im Staatsauftrag.
      Würde mich mehr als wundern, wenn man sich dafür per AGB eine eigene Legitimation schreiben dürfte.
    • Warum um Himmels Willen bietet irgendwer Einkaufsgutscheine an und lässt die mit PayPal bezahlen ???
      Könnte es daran liegen, daß man bei Gutscheinen regelmäßig Summen erzielt, die weit über dem Nennwert des angebotenen Gutscheins liegen ?! Natürlich nur dann, wenn PayPal-Zahlung möglich ist, ohne PayPal erzielt man viel weniger... 8)
      @Acrylium:
      Was war das für ein Gutschein, wie hoch war der Wert und welchen Sofortkaufpreis hattest Du angegeben?


      Fakt ist, bei Gutscheinen etc gibt es weder Käufer- noch Verkäuferschutz.
      Der Käufer hat hier nicht Käuferschutz beantragt, sondern der Inhaber des Paypal-Accounts hat einen unrechtmäßigen Zugriff auf seinen Account gemeldet. Und der eBay-Account, mit dem gekauft wurde, war / ist auch gehackt.
      Vermutlich war der Kauf bei Acrylium nicht der einzige, der Hacker hat wahrscheinlich stapelweise virtuelles Zeug wie Einkaufsgutscheine, Prepaid-Guthaben, Paysafe-Codes oder Bitcoins gekauft und mit dem gehackten PP-Account bezahlt. Der wiederum war gehackt, weil der Hacker unberechtigt Zugriff hatte auf die zugehörige Mailadresse, so geraten 95% der gehackten eBay- und PayPal-Accounts in die Hände der Serienbetrüger.

      Und natürlich kann PayPal erkennen, ob auf den PayPal-Account mit einem völlig anderen IP-Block als üblich zugegriffen wurde, vorzugsweise über irgendeinen ausländischen Proxy oder so.
      Sie können auch sehen, ob zB vom Täter das Passwort geändert wurde. Sie können außerdem auch sehen, ob der gehackte PP-Account mit mehreren gehackten eBay-Accounts verknüpft und genutzt wurde. Etc etc.

      Wenn es sich um einen materiellen Artikel gehandelt hätte, den der Verkäufer mit Versandnachweis versendet hat, dann hätte er bei einem gehackten Käufer ganz normal Käuferschutz gehabt. In dem Fall hätte PayPal den Schaden getragen. Allerdings kaufen die Hacker eben fast nie materielle Artikel, es ist viel einfacher, sich virtuelle Werte per eMail schicken zulassen. Da ist die Sache binnen Minuten erledigt und die Ware weg, bevor eBay und / oder PayPal sich beim Verkäufer melden. Die virtuelle Ware wird dann wieder bei eBay angeboten und auch geliefert, das Geld wandert sauber aufs private Konto des Täters, ohne daß ihm jemals etwas nachgewiesen werden kann.

      Eine andere Frage ist hier, ob PayPal die Forderung, den im Minus stehenden Account auszugleichen, auch gerichtlich durchsetzen würde.
      Ich würde im vorliegenden Fall auf "nein" tippen. Wenn es sich also um eine ausreichend hohe Summe handelt, wäre meine Empfehlung, PayPal mitzuteilen, daß ich garnicht daran denke, den Account auszugleichen und zukünftig auf PayPal verzichte. Inkassobriefe würde ich ignorieren, Mahnbescheiden ( so denn einer kommen sollte ) widersprechen und warten, ob PayPal hier klagt. Zu mindestens 85% tippe ich auf nein, weil die Aktion von PP illegal ist.
      Für die Sicherheit der PayPal-Accounts Dritter ist ein Verkäufer nicht zuständig. Und da es sich hier eben nicht um einen Käuferschutzzfall handelt, sondern um ein Sicherheitsproblem beim Inhaber des gehackten Accounts oder bei PayPal oder wem auch immer, braucht der Verkäufer dafür auch nicht zu haften.
      Da spielt es überhauptkeine Rolle, daß sein virtueller Artikel keinen Verkäuferschutz hat, da ja auch der Käufer garkeinen Käuferschutz hat und auch nicht beantragt hat.
    • Schützin schrieb:

      Warum um Himmels Willen bietet irgendwer Einkaufsgutscheine an und lässt die mit PayPal bezahlen ???

      Hab ich auch schon gefragt. Hab ich auch keine Antwort drauf bekommen. Meine Vermutung steht oben.

      Schützin schrieb:

      Für die Sicherheit der PayPal-Accounts Dritter ist ein Verkäufer nicht zuständig.

      Rechtlich dürfte ein "gehackter" Paypal-Account unter "missbräuchliche Nutzung eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments" fallen. Denn dabei ist ja das Zahungsauthentifizierungsinstrument "Mailadresse und Passwort" sonstwie abhanden gekommen.

      Der Witz daran ist, dass das BGB zwar den Zahler gegenüber seinem Zahlungsdienst schützt, nicht aber den Zahlungsempfänger gegenüber dem Zahler. In wie weit es den Zahlungsempfänger gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Zahlers schützt bin ich im Moment überfragt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der Käufer hat bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz gestellt wegen eines unberechtigten Kontozugriffs. PayPal hat dann auch gleich zu seinen Gunsten den Käuferschutzfall entschieden mit folgender sehr merkwürdiger Begründung:

      "Unsere Überprüfungen haben ergeben, dass Sie den Artikel nicht an die korrekte Adresse versandt haben. Der Betrag wurde dem Käufer daher aus Ihrem PayPal-Guthaben erstattet."
    • Acrylium schrieb:

      dass Sie den Artikel nicht an die korrekte Adresse versandt haben.


      Stimmt ja auch, an die "Emailadresse" ;) die richtige wäre die RL-Adresse (dh. die u. U. Phantasieadresse, aber bei PP hinterlegt) gewesen
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Zwei theoretische Fragen dazu um mich in Zukunft besser vor sowas zu schützen:

      • Wie lange nach einer Transaktion kann ein Käufer einen angeblichen Kontomissbrauch melden?
      • Wenn der Online-Shop bestätigt dass der Gutschein vom Account der mit der E-Mail-Adresse des Käufers bei PayPal übereinstimmt eingelöst wurde, der Gutschein also vom Käufer benutzt wurde und von keinem vermeindlich Dritten, ändert PayPal dann noch mal seine Entscheidung?
    • 1. teste mal :D
      2. Darf der Online-Shop dir diese Daten denn verraten, fällt doch unter Datenschutz? :P Und wenn ja, wie willst du PP das "klar" machen, und was machst du, wenn sich PP dann auf den Standpunkt stellt, vielleicht sei ja die Email auch missbraucht worden? :huh:

      Selbst dann, glaube ich, dass sich PP da höchstens einem Richterspruch beugen würde und keiner "Privatermittlung"
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    • Acrylium schrieb:

      PayPal würde zu meinen Gunsten entscheiden müssen,
      jedenfalls hättest du dann alle Auflagen erfüllt. (Abgesehen davon, dass irgendwo ja Gutscheine generell ausgeschlossen sein sollen ?( )
      Und dass das eigentlich auch höchst suspekt ist, dass sie die Kosten für einen "Konto-Missbrauch" auf einen unbeteiligten Dritten (was du ja sozusagen eigentlich bist) abwälzen, ist ja hier schon gesprochen worden.

      Also, du kannst ja austesten, ob es bei PP auch manchmal unter bestimmten Bedingungen gerecht oder Vk-freundlich zugeht, oder du kannst das als Lehrgeld abschreiben und einfach einen großen Bogen um Pein&Qual machen und auch andere davor warnen, sich auf scheinbare Sicherheit (zulasten dritter) zu verlassen und dann von PP verlassen zu werden ...
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    • Löschbert hat es schon erzählt.
      Kontomissbrauch wie bei Hehlerware: Der Empfänger ist der Dumme.
      Es sei denn, der Deal lief über PayPal und die "VK-Schutz-Auflagen" wurden erfüllt.
      Bei dir ist Letzteres nicht gegeben.
      Solltest du belegen können, dass kein Kontomissbrauch stattfand, dann bist du in einer besseren Position.
      Ich glaube aber eher an einen gehackten Account, wobei die Kombi PayPal und Gutschein-Code, selbstverständlich eine Einladung so anderweitigem Betrug ist.
      Um welchen Wert geht es denn nun?
    • Gefühlt ist die Wahrscheinlichkeit bei Gutscheinverkauf über eBay mit PP sein Geld im Nachhinein wieder zu verlieren bei 50%...

      Ich habe mir vor ein paar Tagen Prepaid-Guthaben für eine UK-SIM über eBay mit PP kaufen müssen. Der Verkäufer hat direkt in seiner Beschreibung stehen, dass er die Codes erst nach 28h versendet - Grund: lauter zurückgebuchte Zahlunge wegen unberechtiger Zugriffe... und das bei gerade mal 20€...



      • Wie lange nach einer Transaktion kann ein Käufer einen angeblichen Kontomissbrauch melden?


      Ich meine gerade gelesen zu haben, dass das bis zu einem Jahr möglich ist.
      Bei den meisten Fällen gehe ich davon aus, dass es sich wirklich um unberechtigte Zugriffe handelt. Von daher kann man sich, wenn man denn unbedingt gegen PP Gutscheine Verkaufen möchte, dadurch absichert, dass man mit der Übermittlung 2 Tage wartet.

      Acrylium schrieb:

      Aber wenn ich die Gutscheine per Post als Einwurfeinschreiben geschickt hätte, dann wäre alles ok und PayPal würde zu meinen Gunsten entscheiden müssen, obwohl angeblich sein Konto missbraucht wurde?

      Das würde mich auch mal interessieren. Eigentlich denke ich, dass PP einem das Geld in diesem Fall nicht wieder entziehen würde. Andererseits sind immaterielle Güter ausgeschlossen. Wenn man an die hinterlegte Adresse versendet, kommen Betrüger aber auch gar nicht an die 'Ware', jedenfalls nicht so einfach.
    • Schützin schrieb:

      Für die Sicherheit der PayPal-Accounts Dritter ist ein Verkäufer nicht zuständig. Und da es sich hier eben nicht um einen Käuferschutzzfall handelt, sondern um ein Sicherheitsproblem beim Inhaber des gehackten Accounts oder bei PayPal oder wem auch immer, braucht der Verkäufer dafür auch nicht zu haften.
      Da spielt es überhauptkeine Rolle, daß sein virtueller Artikel keinen Verkäuferschutz hat, da ja auch der Käufer garkeinen Käuferschutz hat und auch nicht beantragt hat.
      Naja, die Argumentation in dem Jura-Foren sieht da immer etwas anders aus. Geld von jemandem, der überhaupt keinen Kauf getätigt hat, steht dir nicht zu. Man ersetze die PP-Zahlung mit einer Banküberweisung. Da würde der Betrag nicht automatisch zurückgebucht werden, aber die Bank des Kontoinhabers würde sich das Geld wiederholen.

      PP ist hier mit dem Einklagen wohl nur vorsichtig, weil sie gegenüber Banken kaum Sicherheitsmechanismen bieten.
    • fly schrieb:

      Geld von jemandem, der überhaupt keinen Kauf getätigt hat,
      ?( Aber jemandem, der überhaupt keinen Kauf getätigt hat, steht das Geld eben auch nicht zu!? Und dass PP einfach Leuten, die überhaupt keine Käufe getätigt haben so mir nichts dir nichts Geld gibt ist wohl auch nicht in Ordnung und sollte schließlich in PPs eigener Verantverwortung liegen.
      :P
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    • In dem Forum hat sogar ein Ösi einen Betrag iHv 1870$ nicht zurückgezahlt (auch Verkauf virtueller Wäre und Frendzugriff beim Käufer). Er kam damit wohl durch, es lag etwas länger zurück.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fly ()

    • Sagt mal, sehe ich das richtig dass Käufer diese "Masche" regelmäßig abziehen können ohne dass PayPal da misstrauisch wird? Denn ich habe einen Käufer der hat laut seinen Bewerungen bereits mehrfach innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Kauf von Einkaufsgutscheinen einen fremden Kontorzugriff gemeldet und das Geld zurück erhalten. Warum glaubt PayPal solchen Käufern die Story immer und immer wieder?

      Ich weiß noch dass als ich selbst mal einen Gutschein gekauft habe, wurde ich vom Käufer erst mal angerufen und gefragt ob ich den Kauf wirklich autorisiert habe. Ist es also eine sichere Methode den Käufer vor dem Versand erst mal nach dessen Telefonnummer zu fragen und dann an zu rufen? Oder ist PayPal im Zweifel dann auch so ein Telefonat egal (welches man ja legal leider nicht zur Beweissicherung aufzeichnen darf)?
    • Acrylium schrieb:

      Denn ich habe einen Käufer der hat laut seinen Bewerungen bereits mehrfach innerhalb der letzten 6 Monate nach dem Kauf von Einkaufsgutscheinen einen fremden Kontorzugriff gemeldet und das Geld zurück erhalten. Warum glaubt PayPal solchen Käufern die Story immer und immer wieder?

      Weil die Sicherheit eines Zahlungsdienestes im Internet, dessen einziges Sicherheitskriterium in einer öffentlich bekannte Mailadresse in Verbindung mit einem selbsvergebenen Passwort besteht, als sozusagen nicht vorhanden einzustufen ist. Mein zumindest das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

      Paypal ist so 'ne Art 65er Chevrolet Corvair oder um einen alten, aber bekannten Buchtitel zu zitieren: "Unsafe at any speed"

      Warum sollte sich Paypal dann wundern, wenn es dauernd Unfälle mit dieser Heckschleuder gibt? Wobei der Grund dafür beim Chevy der selbe ist wie beim alten Porsche 911: viel Leistung, extrem viel Gewicht hinten und enger Grenzbereich bis zum Einsetzen des Lastwechsels, daher vom unerfahrenen Fahrer kaum zu beherrschen - aber Paypal mit Porsche zu vergleichen widerstrebt mir, das Produkt von Porsche besitzt wenigstens Qualität. Und mit 'nem alten 911er zu driften macht sogar Spaß, wenn man's kann. Mit Paypal endet der "Drift" dagegen regelmäßig "im Acker"... ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Na ja, gerade bei Gutscheinen für Online-Shops geht des vielen Käufern darum die Gutscheine so schnell wie möglich zu erhalten, und dabei auch noch Versandkosten zu sparen. Daher ist PayPal die einzige gangbare Alternative hierzu, deshalb suche ich noch nach Möglichkeiten PayPal zu nutzen, mich aber vor Betrügern zu schützen.

      Bemerkenswert finde ich, dass bisher bei allen Gutscheinen die ich über ebay verkauft habe und die per PayPal bezahlt worden sind, nach einigen Tagen die Käufer einen angeblichen fremden Kontozugriff gemeldet haben. Das scheint also eine überaus gängige Masche zu sein wenn die Quote da tatsächlich 100% beträgt. Selbst wenn die Gutschein-Codes direkt an die bei PayPal hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet wurden, und auch wenn man den Käufer vorher telefonisch angerufen hat und gefragt hat ob er Kauf von ihm autorisiert worden sei.

      Das Einzige worauf ich jetzt noch warte ist dass PayPal den Fall entscheidet, in dem ich die Gutscheine per Einwurfeinschreiben verschickt habe. Hier habe ich nämlich einen Versandnachweis. Aber ich vermute dann wird PayPal einfach sagen dass es keinen Verkäuferschutz bei Gutscheinen gibt um dem Käufer das Geld zurück erstatten. Ich werde hier berichten...