Frage zur Vorgehensweise beim Verkauf von Einkaufsgutschein

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Porsche soll auch einen qualitativ guten Dienst am Kunden aufweisen, wird mir immer erzählt.
      Sorry, privat fahre ich Alfa und Maserati und für die Kurzsstrecken so ein motorisiertes Einkaufswägelchen von Fiat. Meine Werkstatt liegt in einem Hinterhof, wie sich das für einen guten Italiener gehört. Sieht schauderhaft aus, aber meine Autos laufen zuverlässig. ;)

      Ein 911er Turbo von 1978 ohne jedes Fahrassistenzsystem auf der Nordschleife zu bewegen ist aber schon was geiles. Mit einem "Paypal-Auto" würde ich mich da allerdings nicht hintrauen. Da fallen mir vermutlich schon lange vor dem Abflug in die Botanik diverse fahrdynamisch notwendige Teile (Räder zum Beispiel) ab sobald die erste Bodenwelle anrauscht.


      Acrylium schrieb:

      Bemerkenswert finde ich, dass bisher bei allen Gutscheinen die ich über ebay verkauft habe und die per PayPal bezahlt worden sind, nach einigen Tagen die Käufer einen angeblichen fremden Kontozugriff gemeldet haben.
      Nochmal: das finde ich überhaupt nicht bemerkenswert.

      Und ja, das ist eine übliche Betrugsmasche. Genauer: wenn Du einen Gutschein mit PP bezahlt bekommst uind dann nichts physisches verschickst, geh ruhig in 100% der Fälle davon aus, dass Du betrogen wirst. Das ist nichts ungewöhnliches, das ist normal. Paypal ist eben Betrügers Liebling.

      Zäum das Pferd mal von der anderen Seite aus auf:

      Ein Betrüger knackt einen PP-Account. Was macht er also mit dem Guthaben? Er geht auf Shoppingtour und kauft massig Gutscheincodes. Bis da irgendwem auffällt, dass der Account gehackt war, ist der Gutscheincode längst umgerubelt. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass mit PP gezahlte Gutscheine aus gehackten Accounts bezahlt werden.


      Acrylium schrieb:

      Aber ich vermute dann wird PayPal einfach sagen dass es keinen Verkäuferschutz bei Gutscheinen gibt um dem Käufer das Geld zurück erstatten.

      Das liegt vermutlich vor allem daran, dass PP per se definiert, dass Gutscheine zu den nicht verschickbaren Artikeln gehören. Also freu dich darauf, dass Du die Gutscheine ebensogut in die Tonne hättest kloppen können.

      Ich hatte dich gleich zu Anfang ja gefragt, wieso Du da überhaupt PP angeboten hattest und vermutet, es könne daran liegen, dass Du sowieso keine Lust auf Zahlung hattest. Ich geb zu, das war zynisch formuliert aber es entspricht nun mal den über Jahre gesammelten Erfahrungswerten.

      Mit Paypal lädst Du alle Betrüger ein, sich bei dir kostenlos zu bedienen. Egal ob die nun gehackte Konten nutzen oder nur mal eben die Gelegenheit nutzen, dich per Käuferschutz über den Tisch zu ziehen. Du hast also sozusagen eine rote Blinklampe auf dem Kopf auf der steht "Betrüg mich!".
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • PayPal sagt aber ja im ersten Fall dass ich keinen Verkäuferschutz genieße weil ich den Artikel nicht nachverfolgbar an die angegebene Adresse per Post verschickt habe.
      Wenn ich das nun mache, sagen sie plötzlich dass ich dennoch keinen Verkäuferschutz genieße weil Gutscheine vom Verkäuferschutz ausgenommen sind.

      Daran finde ich merkwürdig warum PayPal dann nicht auch einfach gleich im ersten Fall sagt dass Gutscheine vom Verkäuferschutz ausgenommen sind sondern argumentiert ich hätte an die richtige Adresse schicken sollen. Und erst wenn ich nachweisbar an die richtige Adresse verschicke, weichen sie auf eine andere Begründung aus. Da kommt bei mir die Frage auf ob es überhaupt einen möglichen Fall gibt, in dem PayPal den Verkäufer schützt?

      Und warum interessiert PayPal sich bei der Entscheidungsfindung nicht im Geringsten für solche Dinge wie dass ich den Käufer vorher angerufen habe und dieser bestätigt hat dass der Kauf von ihm autorisiert ist? Selbst die Bestätigung dass der Gutschein von eben diesem Käufer auf dessen eigenes Kundenkonto gebucht wurde juckt PayPal nicht, die sagen einfach es hätte ein fremder Kontozugriff statt gefunden. Als ich wissen wollte wie sie das ermittelt haben, sagten man mir bei PayPal telefonisch dass man darüber keine Auskünfte gibt.
    • de.wikipedia.orhttps://de.wikipedia.org/wiki/Zinken_(Geheimzeichen)g/wiki/Zinken_(Geheimzeichen)

      Vielleicht gibt es sowas (virtuell) auch im Netz unter Interessenten für günstigen Einkauf.

      Würde dann soviel bedeuten wie: "Mit dem kannstes machen".

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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    • karakorum666 schrieb:

      Vielleicht gibt es sowas (virtuell) auch im Netz unter Interessenten für günstigen Einkauf.

      Klar gibt es. Schau mal hier:
      ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_…utschein&_pppn=r1&scp=ce0

      Da schreien über 25.000 Angebote danach, abgezockt zu werden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und ja, das ist eine übliche Betrugsmasche. Genauer: wenn Du einen Gutschein mit PP bezahlt bekommst uind dann nichts physisches verschickst, geh ruhig in 100% der Fälle davon aus, dass Du betrogen wirst. Das ist nichts ungewöhnliches, das ist normal. Paypal ist eben Betrügers Liebling.

      Zäum das Pferd mal von der anderen Seite aus auf:

      Ein Betrüger knackt einen PP-Account. Was macht er also mit dem Guthaben? Er geht auf Shoppingtour und kauft massig Gutscheincodes. Bis da irgendwem auffällt, dass der Account gehackt war, ist der Gutscheincode längst umgerubelt. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass mit PP gezahlte Gutscheine aus gehackten Accounts bezahlt werden.

      Deswegen schließt PP virtuelle Ware ja auch vom Käuferschutz aus. Das nimmt man nur leider, wenn man nicht mit der Materie vertraut ist, nicht unbedingt ernst - man ahnt nicht, dass man zu 80% Geld und Ware los ist.

      Das was bei Banken das TAN-Verfahren ist, ist bei Paypal der Versand an die hinterlegte Adresse. Vor der Weitergabe von Gutscheinen per Mail, sollte PP aber sehr viel deutlicher warnen. Und auch dieser Hinweis "Bitter versenden sie an folgende Adresse..." sollte irgendwie noch mehr hervorgehoben werden. Als Laie denkt man sich doch nichts dabei, wenn man per eBay-Nachricht aufgefordert wird an eine andere Adresse zu versenden.

      Aber spielen wir das Spiel mit den Gutscheinen doch mal weiter: Bei PPs aktuellem Entscheidungsverhalten (Fremdzugriff, Meldung an PP des Käufers, Rückbuchung der Zahlung) wäre es doch ein Leichtes als Verkäufer und Käufer gemeinsame Sache zu machen. Wer sagt denn, dass ich denjenigen, dem ich die Codes gesendet habe, nicht kenne. Oder noch lustiger: Ich gehe direkt davon aus, dass der Account gehackt ist, bekomme eine Zahlung und versende die Codes nicht mal.

      In beiden Fällen bringe ich das empfangene Geld als Verkäufer natürlich in Sicherheit und ignoriere PPs Mahnungen.

      So sehr man sich als betrogener Verkäufer im Recht fühlt: Eigentlich kann es nicht sein, dass PP einem zu 99% das Geld überlässt.
    • fly schrieb:

      Das was bei Banken das TAN-Verfahren ist, ist bei Paypal der Versand an die hinterlegte Adresse

      Tschullije, aber das ist Unsinn.

      Das was bei den Banken das TAN-Verfahren ist, ist bei Paypal nicht vorhanden. Wenn man mal von Mailadresse und Passwort absieht. Paypal hat damit sozusagen einen Session-TAN.

      Ich hab übrigens heute mal neugierdehalber mit meiner Bank telefoniert und dort gefragt, was eigentlich passiert, wenn auf meinem Konto von einem Konto eines anderen (bei der selben Bank) eine Zahlung landet, die mit gephishter TAN augelöst wurde. Konkrete Stellungnahme der Bank: wenn die das zurückbuchen würden, würden sie heftigst auf die Finger kriegen. Ich meine auch, mir war so, dass das Missbrauchsrisiko eben nicht beim Zahlungsempfänger liegt sondern beim Zahlungsinstitut.

      Überträgt man das analog auf gephishte PP-Konten würde ich jedem raten, der auf diese Art betrogen wurde, sich direkt bei der CSSF zu beschweren und PP einen Mahnbescheid zu schicken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      fly schrieb:

      Das was bei Banken das TAN-Verfahren ist, ist bei Paypal der Versand an die hinterlegte Adresse
      Tschullije, aber das ist Unsinn.

      Das was bei den Banken das TAN-Verfahren ist, ist bei Paypal nicht vorhanden. Wenn man mal von Mailadresse und Passwort absieht. Paypal hat damit sozusagen einen Session-TAN.

      Versuche mal bei PP eine Bestellung an eine andere, neue Adresse schicken zu lassen. Beim Versuch dahin zu bestellen, wird dein Konto erstmal gesperrt und PP möchte ein Bild von einem Lichtbildausweis mit irgendeinem Nachweis, dass du da wohnst (Mietvertrag, etc). Ich möchte PP ja ungern verteidigen, aber wenn man sich an die einfache Vorgabe hält (nur 'handfeste' Ware an hinterlegte, echte Adresse), dann ist das schon mal besser als Gutscheincodes an irgendwelche Betrüger zu verschicken.

      Ich hab übrigens heute mal neugierdehalber mit meiner Bank telefoniert und dort gefragt, was eigentlich passiert, wenn auf meinem Konto von einem Konto eines anderen (bei der selben Bank) eine Zahlung landet, die mit gephishter TAN augelöst wurde. Konkrete Stellungnahme der Bank: wenn die das zurückbuchen würden, würden sie heftigst auf die Finger kriegen. Ich meine auch, mir war so, dass das Missbrauchsrisiko eben nicht beim Zahlungsempfänger liegt sondern beim Zahlungsinstitut.
      Da wird natürlich nicht einfach zurückgebucht. Die Bank des Zahlers meldet sich aber trotzdem bei dir und fordert das Geld zurück.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von fly ()

    • fly schrieb:

      Da wird natürlich nicht einfach zurückgebucht. Die Bank des Zahlers meldet sich aber trotzdem bei dir und fordert das Geld zurück.
      Richtig. Kann sie machen. Dann geht die Sache notfalls in eine zivilrechtliche Klärung und der Kontoinhaber wird belegen müssen, dass ihn am Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments kein Verschulden trifft. Das was sich Paypal erlaubt kann sich aber keine seriöse Bank leisten.


      fly schrieb:

      Versuche mal bei PP eine Bestellung an eine andere, neue Adresse schicken zu lassen.

      Bei einem Kauf über ebay ist das absolut kein Problem. Man ändert bei ebay die bevorzugte Lieferadresse dann übernimmt PP diese Lieferadresse automatisch als Lieferanschrift in den PP-Account. Das muss sogar so sein, weil ebay und PP jeweils die Lieferung an die hinterlegte Lieferadresse fordern. Also darf es da in dem Zusammenhang keine Diskrepanz geben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Soweit ich gelesen habe, wird man eine nicht für einen bestimmte Überweisung in der Regel zurückerstatten müssen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Bei einem Kauf über ebay ist das absolut kein Problem. Man ändert bei ebay die bevorzugte Lieferadresse dann übernimmt PP diese Lieferadresse automatisch als Lieferanschrift in den PP-Account. Das muss sogar so sein, weil ebay und PP jeweils die Lieferung an die hinterlegte Lieferadresse fordern. Also darf es da in dem Zusammenhang keine Diskrepanz geben
      Das dürfte doch ebenfalls in einer "Sicherheits-Sperrung" enden.
    • Man kann bei PayPal mehrere Adressen hinterlegen und später per Scrollmenü auswählen.
      Meine laufen allerdings alle auf meinem Namen.
      Mein Freund wollte mal meine bei sich hinzufügen, das ging nicht, weil er den Namen nicht ändern konnte. Teilte mir aber später mit, dass das auch ginge.
      War vorübergehender Bug oder er hatte etwas falsch gemacht.
      Wir bitten unsere Kunden auch immer, abweichende Adressen (wegen VK-Schutz) hinzuzufügen.
      Normalerweise unproblematisch.
    • Wenn ein Betrüger sich Zugang verschafft und eine geänderte Adresse angibt, bleibt PP auf dem Schaden sitzen, weil der VK in dem Fall nichts falsch macht (er versendet ja an die angegebene Adresse) und der PP-Inhaber auch seine Zahlung zurückgebekommt. Meine Erfahrung, die nun aber auch schon eine Weile zurückliegt, ist, dass PP dann schnell Nachweise haben möchte.
    • fly schrieb:

      Mietvertrag, Stromrechnung oder Telefonrechnung + Lichtbildausweis zusammen auf einem Foto.
      Alles eine Frage des eigenen Selbstwertgefühls und der "Machtstellung" des jeweiligen Vertragspartners. Versuchen tun das einige Unternehmen gerne. Noch "billiger" geht es nicht.
      Ich persönlich würde mich kaum soweit demütigen lassen von dieser Firma und mich vor denen blank machen.
      Wenn sie nach Jahren Probleme mit meiner "Identität" haben, so steht ihnen ein ganz legales kostengünstiges Mittel zur Verfügung, das Post-Ident-Verfahren. Was geht diese Firma mein Mietvertrag an, meine persönliche Perso-Nummer oder mein Stromverbrauch?