Frage zur Vorgehensweise beim Verkauf von Einkaufsgutschein

    • Kopie des Personalausweises zu verlangen ist ein Unding.
      Aufforderung zu einer unerlaubten Handlung.
      Das Kopieren des Personalausweises ist verboten, bis auf wenige Ausnahmen:
      Banken etc. (Geldwäschegesetz) sowie einige Behörden
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • mijanne2007 schrieb:

      Banken etc. (Geldwäschegesetz) sowie einige Behörden

      Du hast jemanden vergessen.

      Und zwar Verpflichtete nach §2 Abs. 1 Geldwäschegesetz. Und da insbesondere die nach Nr 2, 2a-2c und die nach Nr 13.

      gesetze-im-internet.de/gwg_2008/__2.html

      Da reden wir aber von einer beglaubigten Kopie. (§6 Abs. 2 GwG)

      Fällt dir was auf? Mir schon.

      Personen die gewerblich mit Gütern handeln (§2 Abs 1 Nr 13) sind verpflichtet, diese Sorgfaltspflichten zu erfüllen soweit sie in Ausübung ihres Geschäfts oder Berufs handeln.

      Und zwar generell im Falle von Zweifeln, ob die auf Grund von Bestimmungen dieses Gesetzes erhobenen Angaben zu der Identität des Vertragspartners oder des wirtschaftlich Berechtigten zutreffend sind (§3 Abs 2 Nr 4 i.V.m. §6 Abs 1 S 1 GwG), was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Zahlungsdienstleister schon in seinen AGB darauf hinweist, dass es sich bei den Zahlern um Personen handeln kann, die unter falschem Namen auftreten (Ziff 1.1 der PP-AGB)

      Ausserdem hat der nach §2 Abs. 1 Nr 13 Verpflichtete sicherzustellen, dass eine Transaktion unmittelbar von einem Zahlungskonto im Sinne des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfolgt, das auf den Namen des Vertragspartners bei einem Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 2a oder bei einem in einem gleichwertigen Drittstaat ansässigen Kreditinstitut lautet.

      Mit anderen Worten: jeder, der einen ebay-Shop betreibt begeht mit Annahme einer Paypal-Zahlung dann einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz, wenn er
      1.) vom Käufer keine beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses verlangt und
      2.) diese Daten dann nicht mit den angemeldeten Inhaberdaten des PP-Accounts abgleicht.

      Dabei ergeben sich nun zwei Probleme. Erstens verbieten die ebay.AGB, vom Käufer auch nur eine Kopie des Persos (und erst recht eine beglaubigte) einzufordern und zweitens rückt PP kaum die Anmeldedaten des Zahlers raus.

      Kurzfassung: mit den ebay-AGB vereinbare Paypal-Zahlungen für ebay-Käufe bei gewerblichen Verkäufern fallen allesamt unter den Tatbestand der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

      Oder noch kürzer: einen ebay-Shop zu betreiben ist wettbewerbswidrig, eine PP-Zahlung für einen Shop-Artikel zu akzeptieren illegal.

      Da frage ich mich, wieso eigentlich diese Zahlungsmethode überhaupt irgendwer anbietet. Egal ob privat oder gewerblich und egal ob für virtuelle oder reale Güter. Nur weil man nicht gewerblich ist bleibt es de facto trotzdem Terrorismusfinanzierung (na gut, meinetwegen auch Geldwäsche ;)) selbst wenn man per Gesetz davon befreit ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das wäre keine beglaubigte Kopie des Personalausweises sondern ein Teil eines Personalausweises, der vom Bürgerbüro kopiert und beglaubigt wird.
      Hierbei sind relevante Informationen, die dem Datenschutz unterliegen entfernt worden.
      Eine Post ID wäre eine ebenfalls legale Möglichkeit der Bestätigung.

      Ebay selber geht jedenfalls eine Kopie des Personalausweises nichts an.

      model-kartei.de/forum/4/95264-…-fr-personalausweise.html

      In § 14 PAuswG findet sich dazu eine klarstellende Regelung:

      Diese Vorschriften umfassen Grenzkontrollen, Fahndung, Strafverfolgung und -vollstreckung (§ 15), Verknüpfungsverbot (§ 16) sowie Identitätsfeststellung und Echtheitsprüfung (§ 17), die §§ 18 und 19 betreffen den elektronischen Identitätsnachweis (eID). § 20 gibt dem Inhaber das Recht, seinen Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen zur Legitimation einzusetzen und beschränkt den automatisierten Abruf personenbezogener Daten bei elektronischer Nutzung.In der amtlichen Begründung wird hierzu ausgeführt:


      Damit wird eine generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint.


      Verwaltungsgericht Hannover Urteil vom 28.11.2013 (AZ: 10 A 5342/11)
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Das wäre keine beglaubigte Kopie des Personalausweises sondern ein Teil eines Personalausweises, der vom Bürgerbüro kopiert und beglaubigt wird.
      Hierbei sind relevante Informationen, die dem Datenschutz unterliegen entfernt worden.

      Du kannst den Perso auch selber kopieren und zur Beglaubigung dann in dein Pfarramt gehen. Der darf das nämlich und ist in der Regel billiger. ;)


      mijanne2007 schrieb:

      Eine Post ID wäre eine ebenfalls legale Möglichkeit der Bestätigung.

      Richtig. Und hätte ebay 2011 auf uns gehört hätten sie jetzt ihr eigenes Zahlungssystem. Und wir hätten ausschliesslich postident-geprüfte Mitglieder auf ebay.


      mijanne2007 schrieb:

      Ebay selber geht jedenfalls eine Kopie des Personalausweises nichts an.

      ebay fällt ja nicht unter die Verpflichteten nach GwG. Auch sonst wüsste ich nicht, wieso die eine solche Berechtigung haben sollten. Paypal hat diese Berechtigung. Und eigentlich müssten die sie sogar nutzen. Hätten die nicht schon ihre Banklizenz würden sie mit den o.g. AGB heuite jedenfalls keine mehr bekommen.


      mijanne2007 schrieb:

      Damit wird eine generelle Erlaubnis zur Nutzung von Kopien im nicht-öffentlichen Bereich verneint.

      Ich wüsste nicht, wo ich was anderes behauptet habe. Persokopie geht ganz genau in vom Gesetzgeber eng definierten Grenzen. Solange für den konkreten Anlass keine Ausnahme in irgendeinem Gesetz definiert ist, ist das ein absolutes No-Go.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Mein statement bezog sich nicht auf die Persokopie, sondern auf die Aufforderung Mietvertrag, Grundsteuerbescheid, Strom- oder Telefonrechnung einzureichen.
      Das wurde von mir auch schon gefordert.
      Von einem Investmentfond. NIcht bei der Einzahlung, sondern bei der Teilauszahlung, weil ich Gewinne realisieren wollte. Denn nur dann sind Gewinne interessant.
      Auf mein Nachfragen wurde ich auf irgendein irisches Gesetz verwiesen (Fondsitz in Irland), das dies wohl erforderlich macht, da ich dort nicht resident bin.
      Ich glaube, mir wurde sogar von diesem Gesetz ein Auszug geschickt und ich schickte dann aus dieser Auswahl irgendeinen Wisch.
      Hätte ich mich weigern können?
    • Natürlich hättest Du Dich weigern können. Dazu reicht ein "Nein, so nicht"....
      Und dann muss sich zeigen, wie die "Machtverhältnisse" und/oder die Bedürfnisse liegen.
      Es ist einfach, dann halt was zu schicken und es erspart Arbeit und Mühe, Zeit und Nerven. Eventuell sogar Geld.
      Aber es geht mir gegen das Selbstwertgefühl und den Stolz.
      Und so ist das oft: Man wird unsauber behandelt nach seinem eigenem Gefühl und muss dann abschätzen was es einem Wert ist und ob man die Kraft hat, sich zu wehren.

      Das härteste aller "ich muss mich blank machen" ist wohl Hartz4...Und die Betroffenen sind sehr oft nicht in der Lage sich zu wehren. Also wird "es" mit diesen Menschen gemacht, weil es funktioniert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Ja, natürlich hätte ich mich bemühen können, irgendwelche irischen Gesetze zu kippen, statt Gewinne zu realisieren, die ja auch nicht auf ewig sicher sind.
      Bis ich fertig gewesen wäre, wären es vermutlich Verluste gewesen. Sehr schwankend dieser Investmentfond.

      Mir ist es auch eigentlich egal, ob Irland weiß, dass ich für 38,55 Strom verbrauche, für eine Flat in Höhe von 18,47 telefoniere und internet(t)e und 58,17 Grundsteuer vierteljährlich bezahle. Zahlen sind jetzt einfach willkürlich dahingeschrieben.

      Merkwürdig, dass ich diese Nachweise beim Investment nicht brauchte, sondern erst bei (Teil-) Auflösung.

      Ich frage mich aber gerade ganz aufgeregt, welchen luxemburgischen Gesetzen ich als PayPal-User unterliege.
    • Genau das meinte ich: Abwägung.

      Tja, warum fordern sie solche Dinge nicht,wenn sie Deine Einlage wollen?
      Warum lässt PP fast ohne Identifikation Konten zu?

      Und warum verlangen sie plötzlich "Belege", wenn Du etwas von ihnen willst oder Dich in eine gewisse Abhängigkeit begeben hast?

      Weil sie die Macht spüren. Und mit jedem Mal, wo man sagt "Ist mir doch egal, ob die wissen, dass..." wird ihre Macht größer. Ist das selbe in Grün mit "Ich hab doch nichts zu verbergen"....
    • Richtig.
      Irland kennt inzwischen meinetwegen meine Grundsteuer (ich weiß gar nicht mehr, welchen Wisch ich schickte).
      Morgen kennt PayPal meine Stromrechnung und die USA haben schon lange Fingerprint und Augenscan von mir.
      So langsam fällt mir auf, dass ich doch gerne das eine oder andere verbergen würde.....
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      fly schrieb:

      Da wird natürlich nicht einfach zurückgebucht. Die Bank des Zahlers meldet sich aber trotzdem bei dir und fordert das Geld zurück.
      Richtig. Kann sie machen. Dann geht die Sache notfalls in eine zivilrechtliche Klärung und der Kontoinhaber wird belegen müssen, dass ihn am Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments kein Verschulden trifft. Das was sich Paypal erlaubt kann sich aber keine seriöse Bank leisten.

      Aber kann eine "seriöse Bank" nicht ebenso wie PayPal einfach mittels ihrer AGB bestimmten, dass sie in solchen Fällen Gelder einfach zurückbuchen kann um nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben? Immerhin macht das PayPal auch recht erfolgreich und scheint noch keine ernsthaften Probleme deswegen bekommen zu haben.
    • Nein, kann sie nicht.
      Da wird ggf. der Kunde informiert, auf dessen Konto das Geld versehentlich geflossen ist und das Einverständnis für eine Rückbuchung eingeholt.

      Das hat den rechtlichen Aspekt, dass der Kunde sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr darauf berufen kann, davon ausgegangen zu sein, es sei sein Geld, das er da ausgibt.
    • Mittlerweile terrorisiert PayPal mich regelrecht mit Anrufen. Alle 15 bis 30 Minuten klingelt hier das Festnetz-Telefon und ich sehe anhand der Nummer das PayPal anruft. Auf den Anrufbeantworter sprechen die mir jedoch nie. Als ich das erste Mal rangeangen bin und die Situation besprechen wollte, hat mir ein extrem unhöflicher Mitarbeiter erklärt dass mir PayPal aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen keine Beweise für einen Missbrauch des Käufer-Kontos schicken kann. Man würde einzig den ermittelnden Behörden die Beweise vorlegen wenn ich Anzeige bei der Polizei erstatte. Mir darf man aber aufgrund des Datenschutzes nichts über den Käufer sagen, auch nicht wie man festgestellt hat dass es sich um einen Missbrauch handelt. Ich müsse und dürfe denen das aber ruhig glauben, denn sie prüfen das ausserordentlich gewissenhaft und so weiter.

      Daher habe ich mein Konto umgehend aus zu gleichen, sonst würden massive Kosten auf mich zukommen und ein Eintrag bei der Schufa unvermeidlich sein. Ausserdem würde mein Arbeitgeber gegebenfalls informiert und so weiter und so fort. Dann kam noch der obligatorische Hinweis dass ich mich damit ja auch einverstanden erklärt habe indem ich die AGB akzeptiert habe, daher hätte ich in Falle einer Klage keine Chance und müsste auch noch die Prozesskosten übernehmen.

      Wie werde ich diese nervigen und unverschämten Anrufer jetzt los?
    • Vielleicht nützt es was, diese SPAM-anrufe als solche der Bundesnetzagentur zu melden?

      bundesnetzagentur.de/cln_1421/…werdeeinreichen-node.html

      Alternativ wäre "Gegenterror" gegen Telefonterror: antispam-ev.de/wiki/index.php?…von_Cold_Calls&oldid=9035

      https://www.antispam-ev.de schrieb:

      1 Empfehlenswerte Methoden:

      1.1 Gesprächsaufzeichnung ankündigen
      1.2 Sofort unangenehme Fragen stellen
      1.3 Das Nerv-Skript
      1.4 Sich dumm stellen
      1.5 Telefonhörer danebenlegen, ärgern
      1.6 Telefonanlage mit Abweisung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer
      1.7 Technische Maßnahmen für Handys
      1.8 VOIP-Filter gegen Anrufe mit unterdrückter Rufnummer
      1.9 Fangschaltung
      1.10 Sicherheitspaket
      1.11 Telefonnummer ändern lassen oder MSN wechseln
      1.12 Hallo-Box
      1.13 Auflegen
      1.14 ACR (Abweisen unbekannter Anrufer)
      1.15 Meldung an die Bundesnetzagentur
      2 Nicht empfohlene Methoden:
      2.1 Verbal bedrohen
      2.2 Beleidigen
      2.3 Trillerpfeife
      2.4 Zuhören/Diskussion

      aber ungeübt ist nicht alles zu empfehlen ... schau mal, wie es laufen kann: nicht-anrufen.de/play.php?soun…schenkt+ist+doch+zu+teuer vielleicht mal taub stellen und was ganz anders verstehen? ;)

      oder immer nur kurz abheben und wieder auflegen ...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • immer davon ausgehend, dass du verbaltelefonisch nichts wichtiges mit den Inkasso-Geldeintreibern zu bereden hast!? Und vielleicht solltest du dir vor Scherzrepliken schon mal im Gespräch weitere Belästigungen per Telefon verbeten und auf einen möglichen Schriftverkehr (beweiskräfttiger für deinen Anwalt?) verwiesen haben.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Ich bin heute mal wieder rangegangen und habe zu allererst gefragt ob man damit einverstanden sei dass ich das Gespräch zur Sicherheit aufzeichne. Damit war die Dame von PayPal nicht einverstanden und hat mich statt dessen direkt vollgeblubbert mit dem Grund ihres Anrufs. Ich habe daher einfach aufgelegt. Bin gespannt wie's nun weitergeht und ob ich weitere Anrufe ertragen muss.
    • Jetzt wird's interessant:

      Heute ein weiterer Anruft. Hier das wörtliche Transkript:

      Ich: "Müller hier, guten Tag. Ich weiße darauf hin..."
      PayPal: "Ja [indischer unverständlicher Name] von der Firma PayPal hier, ich rufe an weil..."
      Ich: "Stop! Ich weiße darauf hin dass dieses Gespräch hier aufgezeichnet wird. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein so legen Sie jetzt bitte auf."
      PayPal: -kurzes Schweigen- "Herr Müller, ich spiele keine Spielchen!"
      Ich: "Ich spiele auch keine Spiele sondern zeichne das Gespräch auf. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein so legen Sie bitte auf."
      PayPal: "Herr Müller, sie können im Nachhinein gerne unsere Aufzeichnung des Gesprächs erhalten, aber..."
      Ich: "Moment, zeichnen sie dieses Gepräch hier etwa ohne mein Einverständis auf?"
      PayPal: --aufgelegt--

      Das heißt PayPal zeichnet Gespräche auf ohne die Angerufenen darüber zu informieren. Interessant. Ich bin gespannt ob ich mit weiteren Anrufen werde rechnen müssen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Acrylium ()

    • Acrylium schrieb:

      PayPal: "Herr Müller, sie können im Nachhinein gerne unsere Aufzeichnung des Gesprächs erhalten, aber..."
      Ich: "Moment, zeichnen sie dieses Gepräch hier etwa ohne mein Einverständis auf?"
      Das hast du ja gut gemacht :thumbsup:

      Soll ja dann auch noch erst Paypal-interner Telefonterror gewesen sein, noch kein Inkasso-Telefonterror... vielleicht bleibt dir das ja auch erspart ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Heute neuer Anruf. Die extrem unfreundliche Damen ist mit der Aufzeichnung einverstanden. Kurze Zeit später beschimpft sie mich dass ich Hilfe bräuchte und wenn ich mir von ihr nicht helfen lasse würde ich im Knast landen bis ich meinen negativen Kontostand ausgeglichen habe. Ich solle also nicht dumm sein und zahlen und daran denken welche Auswirkungen das auf mein Leben hätte wenn ich erst mal im Gefängniss bin.

      Ich fragte sie daraufhin ob sie mich nötigen möchte, worauf hin sie ihre Ausführungen nochmal wiederholt hat. Darauhin fragte ich sie, ob man als PayPal-Schuldner eigentlich 'ne Einzelzelle bekommt, woraufhin sie schimpfend aufgelegt hat dass ich dringend Hilfe bräuchte...