Defekte Ware bekommen!

    • Defekte Ware bekommen!

      Hallo, wer möchte mir helfen?

      Ich habe mir über die Kleinanzeigen eine PC-Grafikkarte per Nachnahme (280,-€) zu schicken lassen.
      Im Paket war auch genau das drinne, was hätte kommen sollen, nur leider ohne Funktion also defekt.
      Habe den Verkäufer am gleichen Tag noch kontaktiert, ihm das ganze mitgeteilt und um Wandlung gebeten.
      Dieser vertritt allerdings den Standpunkt, "das die Karte bei ihm noch ginge und er auch mehrere Zeugen dafür hätte!".
      Er bietet mir aber an, "wenn ich einen Nachweiß erbringen könnte, das die Karte nicht durch mich beschädigt wurde", er über eine Rücknahme nachdenken würde. Das ist meiner Meinung nach aber schier unmöglich.

      Was meint ihr?
      Runderschlucken, weitermachen?
      Oder vielleicht, ...!
    • Wenn es sich um einen Privatverkäufer handelte, ist es in der Tat so, dass du in den Pflicht bist nachzuweisen, dass der Defekt bereits beim Versand vorlag. In der Regel ist das sehr schwer bis unmöglich, weshalb derartige Käufe immer mit einem gewissen Risiko verbunden sind. Insofern bist du nun in der deutlich schlechteren Position und ein helfender Rat ist kaum möglich.

      Bist du dir sicher, dass die Karte defekt ist? Inkompatibilität bzw. falsche Einstellungen oder Treiberprobleme sind häufige Ursachen für nicht funktionierende Grafikkarten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Danke UHU für die schnelle Antwort.
      In der Tat ist es leider so, das die Karte defekt sein muss.
      Sie wurde in mehreren PC´s ausprobiert, in den verschiedensten Hard- und Software konfigurationen.
      Macht es Sinn, weitere Zeit oder vielleicht sogar Geld in die Aktion zu investieren?
    • TigerStahl schrieb:

      Macht es Sinn, weitere Zeit oder vielleicht sogar Geld in die Aktion zu investieren?


      Ich denke deine Frage kann man bereits mit dem Post von Uhu als beantwortet sehen.

      biguhu schrieb:

      Wenn es sich um einen Privatverkäufer handelte, ist es in der Tat so, dass du in den Pflicht bist nachzuweisen, dass der Defekt bereits beim Versand vorlag. In der Regel ist das sehr schwer bis unmöglich, weshalb derartige Käufe immer mit einem gewissen Risiko verbunden sind. Insofern bist du nun in der deutlich schlechteren Position und ein helfender Rat ist kaum möglich.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • TigerStahl schrieb:

      Macht es Sinn, weitere Zeit oder vielleicht sogar Geld in die Aktion zu investieren?

      Nur, wenn du irgendwie sicher nachweisen kannst (Gutachter etc. ) dass die Karte schon vor Versand kaputt gewesen ist...
      Und auch nur, wenn dir erstmal weitere Kosten egal sind, denn du wirst wahrscheinlich vor Gericht müssen. Bzw. wenigstens
      einen Rechtsanwalt und Gutachter beauftragen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • @Mira: Es ist gut, dass es dich gibt :D



      Mirabella Neumann schrieb:

      1) Könnte es ein Transportschaden sein?
      2) Könntest du ggf. eine nicht sachgerechte Verpackung nachweisen?
      1) Transportschaden alleine reicht bei Privatverkauf nicht... jedoch:
      2) Wenn du irgendwie nicht sachgerechte Verpackung nachweisen kannst, dann ist dein
      Verkäufer in A****. Denn dann hat der Gefahrenübergang nicht stattgefunden und er ist
      noch immer in der Pflicht.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]
    • Man muss sich nur dann noch fragen, wieweit @TE gehen will...

      Eine gebrauchte Grafikkarte bedeutet für mich persönlich nur
      begrenzte Finanzen.


      In diesem Fall scheint sich auch der Verkäufer in klaren zu sein, dass er
      am längeren Hebel sitzt....bzw dass er es nur aussitzen muss.


      Bei 280 euro Schaden und bei vorhandener Rechtschutz würde ich nun @TE raten
      den Rechtsanwalt aufzusuchen.
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]