Paypalkonto im Minus nach Betrugsfall über eBay-Kleinanzeigen

    • fly schrieb:

      Mag sein, aber ob du das Geld behalten darfst, steht auf einem anderen Blatt.

      Ganz klar: auch da nicht. §812 Abs. 1 BGB. Aber meine Bank erzählt mir, von wem wie Überweisung kommt. Mit Namen. Ich kann also Käufer und Zahler direkt abgleichen. Anders Paypal. Dort habe ich nur eine Zahlung von einer Mailadresse an eine Mailadresse, zu denen beiderseitig in keinster Weise geprüft ist, ob die jeweilige Person überhaupt existiert. Und solange diese Betrungsform mit dem sichererereren Paypal so viel einfacher ist, wird sich an der Häufigkeit der einzelnen Betrugsmethoden auch nicht viel ändern.

      Ausserdem weiss ich ja, dass ich bei der Überweisung keinen Schutz habe. Der Käufer im Dreiecksbetrug weiss das auch. Der Abholer, der vorher überweisen will, wird sich also freundlichst zeitnah mit der Abholung zum Geldautomat bewegen und Käsch inne Täsch mitbringen dürfen. Sonst nix Zeugs und schleich dich.

      Paypal bleibt nun mal Betrügers Liebling. Ist so schön einfach.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.