Paypalkonto im Minus nach Betrugsfall über eBay-Kleinanzeigen

    • Paypalkonto im Minus nach Betrugsfall über eBay-Kleinanzeigen

      Hallo und guten Abend! :)


      Ich habe folgendes Problem:
      Ich muss erst etwas zu der Vorgeschichte schreiben, um den Sachverhalt darzustellen.

      Ich habe über eBay-Kleinanzeigen ein iPad verkauft. Der Käufer hat dieses per PayPal bezahlt und dann von seinem Sohn persönlich von mir abholen lassen.
      Wenige Tage später meldete der Käufer bei PayPal einen unberechtigten Kontozugriff und reklamierte die Zahlung.
      PayPal erstatte den Betrag nun an den Käufer.
      Da ich den Kaufbetrag innerhalb dieses Zeitraumes schon auf mein Bankkonto transferiert hatte, wies dieses kein Guthaben auf. Mein PayPal-Konto wurde nun durch PayPal selbst, ohne meine Zustimmung, negativ belastet.

      Ich habe diesen Vorfall zur Anzeige gebracht, da ich einen Betrug zu meinem Nachteil befürchte. Schließlich wurde die Ware an den Käufer übergeben.

      Ich erhielt noch weitere Geldzahlung von anderen Korrespondenzen, welche mit diesem Sachverhalt nichts zu tun hatten, jedoch den negativen Betrag auf dem Konto minderten. Ich habe Ware zurück geschickt und der Kaufpreis wurde mir erstattet. Dies Der offene Betrag auf dem PayPal-Konto ist noch in Höhe von 172,87€ ausgeschrieben. Der Ausgangswert der negativen Summe lag bei knapp 400,-€

      Nun zu dem Hauptproblem:
      PayPal hat mich mehrfach, ausschließlich per email aufgefordert mein Konto auszugleichen. Diesen Bitten bin ich nicht nachgekommen, da ich mich weiterhin im Recht sehe und mir selbst nichts vorzuwerfen habe, außer dass ich so dumm war eine PayPal-Zahlung anstatt Bargeld von dem Käufer zu akzeptieren. :wallbash

      Heute erhielt ich nun ein Schreiben der infoscore Forderungsmanegement GmbH. Diese fordert mich auf den Gesamtbetrag in Höhe von 248,33€ bis zum 26.06.2015 an sie zu überweisen.
      Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

      Hauptforderung / Restforderung PayPal: 172,87€
      5,0 Prozentpkt. über Basiszins Zinsen bis zum 25.06.2015: 0,26€
      Vorgerichtliche Mahnauslagen: 5,00€
      Inkassovergütung - Verzugsschaden: 58,50€
      Post-Telekommunikationspauschale: 11,70€

      Mir wird angedroht bei Nichtzahlung sofort das gerichtliche Mahnverfahren anzustoßen. Des Weiteren wird mir angedroht meine pers. Daten zu speichern bzw. an die infoscore Consumer Data GmbH weiterzugeben. :cursing: :thumbdown:

      Meine Fragen lauten nun wie folgt:
      1. Ist PayPal zu diesen getätigten Schritten überhaupt befugt (Zahlung an den Käufer, Belastung meines Kontos )?
      2. Bin ich verpflichtet diesen negativen Betrag auszugleichen?
      3. Ist eine solche Forderung mittels Inkasso-Unternehmen überhaupt rechtens? Ich habe ja nur Emails mit Bitten der Zahlung erhalten, jedoch keine Rechnung, Mahnung oder ähnliches.
      3. Muss ich tatsächlich zahlen und wenn ja was? Sind alle Positionen gerechtfertigt oder gar Wunschdenken der infoscore GmbH?

      Ich hoffe ich kann hier Hilfe und Tipps bekommen bzw. auf Erfahrungen anderen Leute zurückgreifen, die ähnliche Dinge erlebt haben. Bin über jede Hilfe dankbar.
      Mir ist schon ein Schaden in Höhe von 400-,€ entstanden durch den Verlust des iPads. Zudem wurde mir dann das Konto negativ belastet und ich erhielt dadurch Gelder anderer Korrospobdenzen nicht zurück. Nun würde ich es gerne vermeiden weitere finanzielle Schäden zu erleiden.

      Vielen lieben Dank und mit besten Grüßen
      Jani
    • janni schrieb:

      Meine Fragen lauten nun wie folgt:
      1. Ist PayPal zu diesen getätigten Schritten überhaupt befugt (Zahlung an den Käufer, Belastung meines Kontos )?
      2. Bin ich verpflichtet diesen negativen Betrag auszugleichen?
      3. Ist eine solche Forderung mittels Inkasso-Unternehmen überhaupt rechtens? Ich habe ja nur Emails mit Bitten der Zahlung erhalten, jedoch keine Rechnung, Mahnung oder ähnliches.
      3. Muss ich tatsächlich zahlen und wenn ja was? Sind alle Positionen gerechtfertigt oder gar Wunschdenken der infoscore GmbH?
      1. ja, lies die AGB, du musst sendungsverfolgt, nachvollziehbar genau an die Adresse des Käufers versenden
      2. Ja, lies die AGB, das ergibt sich aus deinem Vertragsverhältnis, denn du hast keinen Nachweis für die Lieferung, deshalb ist ja dein Geld weg.
      3. Ja, lies die AGB, du bist in einem Vertrag mit Paypal und hast dich nicht vertragskonform verhalten und das ist deine Strafe (tut mir leid, wer sich in die Gefahr begibt, kommt darin um: Gefahren der Abholung bei ebay Kleinanzeigen

      4. Weiß nicht..., lies die AGB ;) das bisschen macht den Kohl auch nicht mehr fetter, Lehrgeld ... Paypal bei Ebay brauchen nur Betrüger, es gibt Warnhinweise genug: Kleinanzeigen ist für -Abholung und Barzahlung und zwar ausschließlich. Wenn einer abholt was will der mit Paypal zahlen? Doch nur um zu betrügen, das ist für einen alten Forenhasen doch schon so selbstverständlich, dass man gar nicht mehr alles nochmal aufschreiben mag, leider
      ;( du tust mir ja auch leid, dass du irgendwann mal auf die Gehirnwäsche von sicherererer Zahlung durch/mittels Pain&Qual reingefallen bist.

      Nachtrag: Natürlich solltest du Anzeige erstatten ... doch nur gegen wen? Was für Daten hast du denn wirklich? Alles was du hast, kannst du per Konversation an Schumiline bzw die Redaktion schicken,

      große Aussichten auf Erfolg hast du aber kaum, du hast ja nicht mal ein echtes Bankkonto, das hätte nur Paypal zu liefern, ALSO erstatte Anzeige gegen UNBEKANNT und benenne Paypal als Zeuge, irgendwo ist das Geld vom Paypalkonto ja hingegangen. Dass du nun einen Phantomzeichnung von deinem "Abholersohn" machen sollst, glaube ich eher weniger, Sohn ist der wohl auch wahrscheinlich gar nicht, sonder der Betrüber selber ? Egal. Chancen klein, aber wenn Paypal deine Anzeige schwarz auf weiß vorliegen hat, und du vielleicht noch wenigstens eine handschriftliche !Quittung samt Personalausweisnummer vom Abholer vorweisen kannst, vielleicht lässt sich dann Paypal noch auf Kuh-Lanz erweichen :?:

      123recht.net/PayPal-Betrug-bei…beugen-wie-__f304541.html auch interessant dazu
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Mhhh ich hab es fast befürchtet. Ich sehe es ja auch ein, dass es total dumm von mir war eine Paypalzahlung zu akzeptieren und dann die Ware heraus zu geben. Mir war aber auch nicht bewußt, dass ich immer nachverfolgungsfähig versenden muss. Habe die AGB nie gelesen, mein Fehler :/ ||

      Ich habe allerdings einen Kaufvertrag unterschreiben lassen. Im Nachhinein ist mir aufgefallen, dass ein Kind überhaupt nicht geschäftsfähig ist und daher einen solchen gar nicht unterschreiben kann, zumindest nicht rechtskräftig. :thumbsup:

      Ich vermute mal ich bin auf einen Betrüger reingefallen, leider. Ärgerlich ist es trotzdem. Ich will gar nicht wissen, bei wie vielen Leuten diese Methode noch angewandt wurde. Ich ärgere mich einfach und habe gehofft, dass es doch noch eine Möglichkeit gibt den Schaden zumindest noch zu minimieren.
      Es heißt ja aber Käufer und nicht Verkäuferschutz :D Ich habe wohl einfach Pech gehabt wenn ich das so im Ganzen betrachte. :wallbash

      Darauf hoffen, dass Paypal sich nicht auf einen Rechtsstreit einlässt brauche ich wohl nicht was? Ich habe darüber mehrfach im Netz gelesen. :D

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    • Stubentiger schrieb:

      123recht.net/PayPal-Betrug-bei…beugen-wie-__f304541.html auch interessant dazu
      tja, so interessant auch wieder nicht, da gehts ja munter durcheinander
      :S

      janni schrieb:

      Darauf hoffen, dass Paypal sich nicht auf einen Rechtsstreit einlässt brauche ich wohl nicht was? Ich habe darüber mehrfach im Netz gelesen.

      nicht in so einem Fall, da stehen sie ja auf der sicheren Seite, du hast nichts in der Hand. Hier hatten wir grad den Fall, nicht nachverfolgbar versendet: PayPal klagt doch / negativer Saldo / Käuferschutz war zwar kein Betrug, aber auch gegen AGB verstoßen, fehlender anerkannter Sendungsnachweis.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • 2. Ja, lies die AGB, das ergibt sich aus deinem Vertragsverhältnis, denn du hast keinen Nachweis für die Lieferung, deshalb ist ja dein Geld weg.

      Tiger, es wurde kein nicht erhaltener Artikel reklamiert.
      Sondern ein gehackter PP-Account.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Egal :O Paypal sucht sich doch den Grund aus, hätte der TE einen Versendungsnachweis, sähe es wohl anders aus als hier Geschenkgutscheine verkauft | PayPal akzeptiert | Rückbuchung wegen unbefugtem Zugriff

      da gings ja auch offiziell um "unbefugten Zugriff", das ist anscheinend die verbreitetste Art, wie das Geld von den PP-Konten diffundiert :/

      Aber auch wenn der "Käufer" einfach behaupten würde, keine Ware erhalten zu haben, sähe das Endergebnis kaum anders aus.

      So oder so sollte Anzeige erstattet werden und Paypal als Zeuge des "Geldflusses" benannt werden, schließlich müssen die als "Bank" ja wissen, wo das Geld hingegangen ist. Die sollen mal ihren Geldwäschebeauftragten fragen :D
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    • karakorum666 schrieb:

      Tiger, es wurde kein nicht erhaltener Artikel reklamiert.
      Sondern ein gehackter PP-Account.
      Das ist korrekt. Es wurde ein gehackter PP- Account durch den Käufer gemeldet. Daraufhin hat PP das Geld zurück an den Käufer erstattet bzw. mein Konto negativ belastet.

      Ändert dies etwas an meinen Chancen die offenen Forderungen nicht zahlen zu müssen?! :D
    • Stubentiger schrieb:

      Egal :O Paypal sucht sich doch den Grund aus, hätte der TE einen Versendungsnachweis, sähe es wohl anders aus als hier Geschenkgutscheine verkauft | PayPal akzeptiert | Rückbuchung wegen unbefugtem Zugriff

      da gings ja auch offiziell um "unbefugten Zugriff", das ist anscheinend die verbreitetste Art, wie das Geld von den PP-Konten diffundiert :/

      Aber auch wenn der "Käufer" einfach behaupten würde, keine Ware erhalten zu haben, sähe das Endergebnis kaum anders aus.

      So oder so sollte Anzeige erstattet werden und Paypal als Zeuge des "Geldflusses" benannt werden, schließlich müssen die als "Bank" ja wissen, wo das Geld hingegangen ist. Die sollen mal ihren Geldwäschebeauftragten fragen :D
      Anzeige ist erstattet worden. Die pers. Daten des Käufers habe ich auch. Diese liegen der Polizei vor.

      Hätte ich jetzt ein leeres Paket an den Käufer versandt und könnte dies anhand einer Sendungsnummer nachweisen, wäre er in der misslichen Lage was? Dann hätte PP wohl nicht erstattet. So ganz richtig kann das alles auch nicht sein finde ich. Ich werde Paypal wohl nicht wieder verwenden. :tongue:
    • Mit PayPal hat man bei behauptetem unautorisierten Kontozugriff insofern einen besseren Stand als bei Banken, dass VK-Schutz gewährt wird, allerdings Beachtung der AGB vorausgesetzt.
      Ich würde aber einen Beleg anfordern, z. B. Nachweis, dass der behauptete Sachverhalt angezeigt wurde unter Nennung des AZs.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Ich zitiere aus dem anderen Thread einen Teil eines Beitrags von der Schützin:



      Eine andere Frage ist hier, ob PayPal die Forderung, den im Minus stehenden Account auszugleichen, auch gerichtlich durchsetzen würde.
      Ich würde im vorliegenden Fall auf "nein" tippen. Wenn es sich also um eine ausreichend hohe Summe handelt, wäre meine Empfehlung, PayPal mitzuteilen, daß ich garnicht daran denke, den Account auszugleichen und zukünftig auf PayPal verzichte. Inkassobriefe würde ich ignorieren, Mahnbescheiden ( so denn einer kommen sollte ) widersprechen und warten, ob PayPal hier klagt. Zu mindestens 85% tippe ich auf nein, weil die Aktion von PP illegal ist.
      Für die Sicherheit der PayPal-Accounts Dritter ist ein Verkäufer nicht zuständig. Und da es sich hier eben nicht um einen Käuferschutzzfall handelt, sondern um ein Sicherheitsproblem beim Inhaber des gehackten Accounts oder bei PayPal oder wem auch immer, braucht der Verkäufer dafür auch nicht zu haften.


      Genauso sehe ich das auch. PP versucht hier, sein Risiko aus der eigenen mangelnden Accountsicherung auf den VK (irgendeinen beliebigen VK) abzuwälzen, der auf den Vorgang nie einen Einfluss hatte.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Mit PayPal hat man bei behauptetem unautorisierten Kontozugriff insofern einen besseren Stand als bei Banken, dass VK-Schutz gewährt wird, allerdings Beachtung der AGB vorausgesetzt.
      Ich würde aber einen Beleg anfordern, z. B. Nachweis, dass der behauptete Sachverhalt angezeigt wurde unter Nennung des AZs.
      Mirabella, ich verstehe nicht so ganz was du mir damit sagen willst. Ich bin der VK. Ich habe den Sachverhalt selbst bei der Polizei angezeigt. Das Az. dazu habe ich doch. Den Kontozugriff hat der Käufer gemeldet, nachdem er die Ware abholen lassen hat. Daher habe ich wie bereits festgetellt worden ist, keinen Nachweis dafür. Außer einen Kaufvertrag, den der Abholende (ein Kind) unterschrieben hat :wallbash
      Ich kann selbst gar nicht fassen, dass ich darauf reingefallen bin. Im Nachhinein klingt das einfach nur dumm :thumbsup:
    • Die Schützin hat ja auch erzählt, dass PayPal die IP sieht, Passwortänderungen etc.
      Konkrete Auskunft geben sie nicht.
      Verhindert bzw. sofort entdeckt werden gehackte Accounts dadurch offenbar auch nicht.
      Wozu dienen denn dann diese "Sicherheitsmaßnahmen", wenn sie nix verhindern und noch nicht einmal als Beleg verwendet werden?
      PayPal sagt, der K sagt, haben wir überprüft, unsere Spezialisten arbeiten sorgfältig und du glaubst das dann alles und findest das auch ohne Beleg ok?
      Fällt mir gerade ein......du schuldest mir noch 100 Euro, Kontonummer folgt....... :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Nein natürlich nicht. deswegen habe ich es ja zur Anzeige gebracht. Ich bin aber nicht die Kriminalpolizei, darum werden die sich ja kümmern. Ich habe von Paypal keinerlei Anagben bekommen, außer die Daten des Käufers. Du vermischt aber auch gerade Zivil- und Strafrecht etwas. Denke es muss getrennt von einander betrachtet werden.

      Ich gehe auch davon aus, dass Paypal genau sagen kann welche IP die Zahlung veranlasst hat und welche die Rückbuchung bzw. den unberechtigten Kontozugriff gemeldet hat.
      Dies alles ist ist aber ja nicht problemlösend für mich und beantwortet keine meiner gestellten Fragen. MIr gehts erstmal darum, dass ich diesen betrag nicht zahlen möchte und weiterhin auch nicht möchte, dass meine Daten irgendwohin gestreut und gespeichert werden.
      Evtl. hab ich das nicht so verständlich rüber gebracht. Die Schuldfrage ist für mich zweitrangig und Sache der Strafverfolgungsbehörden. Natürlich möchte ich, dass das geklärt wird. Ich bin aber kein Ermittler. :)
    • Ich glaube nicht, dass ich etwas vermische.
      Ich persönlich wollte von PayPal keinen VK-Schutz, sondern lediglich einen glaubhaften Beleg, dass die behauptete Straftat, für die sie mich zur Kasse bitten, überhaupt stattfindet.
      Mit RSV, deren Zustimmung vorausgesetzt, würde ich ohne einen solchen Beleg, auf Ausgleich meines Kontos bestehen.
    • Bei dieser Art der Abzocke ist es meiner Meinung nach sogar der seltenere Fall, dass sich der Betrüger auch noch jemand die Mühe gemacht hat und einen Account gehackt hat - das wäre nämlich nicht mal nötig gewesen. Die "Mittelsmann-Abzocke" läuft eigentlich so, dass der Betrüger einfach genau den Artikel, den du verkaufst, selbst auf eBay-K anbietet, dem interessierten Käufer deine PP-Mail gibt und sich dann einfach kurz darauf bei dir mit der Info meldet, dass er zufällig in der Nähe ist und abholen möchte. Das ist so billig, aber man ahnt es einfach nicht, wenn man davon noch nicht gelesen hat. Ich war auch schon mal in der Gefahr darauf reinzufallen (Papa wohnt weiter weg, bezahlt, ich komme dann rum und hole ab), ich hab's nur nicht gemacht, weil ich aus Prinzip bei ebay-K kein Paypal annehmen wollte.

      Diese Art der Abzocke würde auch per Überweisung funktionieren.

      Ob es jetzt für dich einen Unterschied macht, ob ein gehackter Account gemeldet wurde im Vergleich zu der anderen Variante (dass du einfach eine Zahlung von einem ahnungslosen Käufer bekommst), weiß ich nicht. Vielleicht.

      Paypal ist einfach ein Kackverein. Die müsste einfach in ihrer Zahlungseingangsmail DEUTLICH darauf hinweisen, dass seine Ware unter keinen Umständen jemand bei Abholung in die Hand drücken darf.

      Ich würde evtl nochmal bei 123recht posten. Evtl hilft es dir, dass ein gehackter Acc gemeldet wurde.
    • fly schrieb:

      Diese Art der Abzocke würde auch per Überweisung funktionieren.

      Ähhmmm.... nicht wirklich. Anders als Paypal würde die Bank nicht einfach den Betrag zurückbuchen. Mit Paypal ist das also schon um ein vielfaches leichter.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.