Mängel am Artikel nach Rücksendung

    • Bajuware schrieb:

      Stelle mir nur die Frage, warum der mir die Tasche erneut zu schickt, er kennt doch die Sachlage. Aber vielleicht ist das auch nur Ignoranz, wie das ich weiterhin Mahnungen etc. bekommen habe, obwohl sich die Sache ja in Klärung befand.
      Ja, bei dem ist in Deinem Fall irgendwie der Wurm drin. Vielleicht tatsächlich aufgekommen durch Dein Verhalten bezüglich Preisminderung. Aber das soll Dein Problem nicht sein, er hat sich darauf eingelassen und muss dann auch professionell abwickeln. Widerruf gehört dazu.

      Ich sag mal so: Ich würde verstehen, wenn Du auf den Sperrlisten verschiedener Händler landen würdest. Damit musst Du klar kommen. Deine gesetzlichen Rechte darf/kann man Dir deshalb aber nicht nehmen.
    • Öhm, Grafik, da gab es nichts nachzubessern, es handelte sich hier nicht um eine Reklamation.

      Der TE hatte die Tasche nicht gefallen und zurückgeschickt = Widerruf.

      Der Verkäufer schickte das Paket mehr oder weniger kommentarlos zurück und behauptete, daß sich beschädigte Ware in dem Paket befunden und sie diese abzunehmen und zu bezahlen hätte. Die TE bestreitet, den Schaden verursacht, diesen auch nicht gesehen zu haben.

      Zwischenzeitlich wurde seitens des Verkäufers ein Inkassounternehmen eingeschaltet und nun sendet er erneut und besteht auf Nachbesserung für einen Widerruf?

      *hüstel*
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • biguhu schrieb:

      Unlauter ist daran, dass er den Widerruf nicht verweigern kann. Über den Wertersatz ließe sich diskutieren, vorrausgesetz der Händler kann nachweisen, dass der Schaden durch den Käufer verursacht wurde.
      da wären wir mal wieder an der gleichen Stelle :S




      http://www.jacob-computer.de/agb.html schrieb:

      A.8.1 Widerrufsbelehrung
      Widerrufsrecht
      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
      Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
      Jacob Elektronik GmbH
      An der Roßweid 5
      D-76229 Karlsruhe
      Tel: 0721 / 94176-0
      Telefax: 0721 / 94176-191
      E-Mail: info@jacob-elektronik.de
      mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
      Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
      Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite jacob-computer.de/widerrufsformular.html elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
      Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
      hat der seine eigene Widerufbelehrung nicht gelesen oder nicht verstanden? ?(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Kerstin66 schrieb:

      Der TE hatte die Tasche nicht gefallen und zurückgeschickt = Widerruf.

      Nö.

      Widerruf:
      - formal korrekte Erklärung des Widerrufs.
      - Zurückschicken der Sache.
      - Erstattung des Kaufpreises und der regulären Hinsendekosten.

      Der Haken ist, dass die Käufer zu blöd sind, die WRB zu lesen und insbesondere auch zu verstehen. Da steht nämlich drin, wohin und wie der Widerruf zu erklären ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • schabbesgoi schrieb:

      In diesem Fall hier liegt der formelle Widerruf allerdings laut TE und geschilderten Umständen vor.

      Erst später so geschildert. Laut EP liest sich das aber anders:

      Bajuware schrieb:

      Ich habe einen Artikel (Umhängetasche) in einem online Shop bestellt (Warenwert 40,-€). Der Artikel wurde geliefert, angeschaut und für nicht schön befunden. Wieder eingepackt und zurück geschickt.

      Und das ist dann eben kein formal korrekter Widerruf.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Neben der Rücksendung der Tasche ging ein Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an den Händler. Ich habe zudem während des Mail Verkehrs mehrmals von Widerruf entsprochen. Des Weiteren meine ich, dass während der Erstellung des Versandlabels der Grund für die Rücksendung abgefragt wurde. Also wenn das nicht ausreicht, um zu erklären, dass es sich um einen Widerruf handelt, dann weiß ich auch nicht.

      Das Vorgehen des Händlers kann einfach nicht korrekt sein.

      Schickt die Tasche unkommentiert zurück, will eine eidesstattliche Erklärung haben, um zu klären, wer Schuld an dem Kratzer hat, dazu kommt keinerlei Info, stattdessen Mahnungen und Post/Mails vom Inkassobüro und anschließenden aus dem Nichts eine Mail, dass ich eine neue Tasche zugeschickt bekomme.
    • Bajuware schrieb:

      Neben der Rücksendung der Tasche ging ein Widerruf per Einschreiben mit Rückschein an den Händler.

      Was kam zuerst beim VK an? Und wohin genau hast Du die Tasche geschickt? An den Absender oder an die Adresse aus der WRB? (Bzw: waren die überhaupt identisch?)


      Bajuware schrieb:

      Ich habe zudem während des Mail Verkehrs mehrmals von Widerruf entsprochen

      Du sprichst jetzt aber nicht vom ebay-Nachrichtensystem oder dem Schwachsinn der "Fallkommunikation" sondern von einer Mail an die in der WRB angegebenen Mailadresse?


      Bajuware schrieb:

      Des Weiteren meine ich, dass während der Erstellung des Versandlabels der Grund für die Rücksendung abgefragt wurde.

      Was hat ebay und der ganze Mist, den die treiben mit der formal richtigen Wahrnehmung deiner Rechte (und insbesondere Pflichten) zu tun?

      Im Widerrufsfall hast Du bestimmte Formalien zu erfüllen und die kannst Du in aller Regel nicht über ebay erledigen.


      Bajuware schrieb:

      Das Vorgehen des Händlers kann einfach nicht korrekt sein.

      Kann schon. Das geht aus deinen Postings so nicht hervor. Den ganzen Rest den er da hinterher noch getrieben hat finde ich aber auch etwas daneben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Interessant, wie Du auf eBay kommst, lies Dir doch erstmal alles durch, bevor Du hier schlaue Ratschläge gibst ;)

      Es gibt nur ein Adresse. Die Tasche kam wohl zu erst an, was innerhalb der 14 tägigen Frist aber wohl keine Rolle spielt. Die Kommunikation erfolgte immer per Mail, zunächst über die im Widerruf genannte Adresse, später direkt über einen Mitarbeiter.

      Meiner Meinung nach habe ich meine Pflichten erfüllt und der Händler wusste, dass es sich um einen Widerruf handelt, sonst hätte er nicht geschrieben, dass dieser aufgrund des Kratzers nicht möglich sei.
    • Bajuware schrieb:

      Die Tasche kam wohl zu erst an, was innerhalb der 14 tägigen Frist aber wohl keine Rolle spielt

      In dem Fall schon.

      1.) Widerruf erklären
      2.) Ware zurück

      Wenn das bei dir andersrum gelaufen ist, darfst Du dich nicht wundern, wenn die Sendung wieder bei dir landet. Widerruf durch Rücksendung ist seit 13.06.2014 nicht mehr. Und dann ist das Verhalten des VK zwar nicht gerade kundenfreundlich aber in so weit korrekt.


      Bajuware schrieb:

      Die Kommunikation erfolgte immer per Mail,

      Was glaubst Du, wie oft ich höre "per Mail" und die Vollpfosten meinen damit trotzdem diese Nachrichtenkrankheit bei ebay. Also frage ich nach.


      Bajuware schrieb:

      nteressant, wie Du auf eBay kommst, lies Dir doch erstmal alles durch,

      Nö. Wenn Du nicht in der Lage bist, komplette Sachverhalte mit allen relevanten Punkten ins EP zu dengeln, dann lebe damit, dass nicht jeder Zeit und Muße hat nachzuschauen, ob Du dir noch weitere Infos aus der Nase ziehen lässt.

      Und auf ebay komme ich, weil sogar die meinen, man könne über diese Rückgabeprozess (der sich notabene nicht mal mehr abschalten lässt) einen formal korrekten Widerruf erklären.


      Bajuware schrieb:

      sonst hätte er nicht geschrieben, dass dieser aufgrund des Kratzers nicht möglich sei.

      Da wird es dann allerdings seitens des VK blöd. Er kann Wertersatz geltend machen, aber den Widerruf tatsächlich ablehnen kann er nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Aber da dann der gewünschte Widerruf per Einschreiben erfolgte - innerhalb der 14 tägigen Frist - und das Paket erneut zurück ging (auch auf Wunsch des Händlers, um die Sache zu prüfen), dürfte diesbezüglich alles seine Richtigkeit haben.

      Die Beweispflicht lag dann beim Händler, hier ist bis heute keine Info gekommen. Oder er hat doch irgendwas und wartet nur auf ein Gerichtsverfahren, um mir richtig eins auszuwischen ;)
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nö. Wenn Du nicht in der Lage bist, komplette Sachverhalte mit allen relevanten Punkten ins EP zu dengeln, dann lebe damit, dass nicht jeder Zeit und Muße hat nachzuschauen, ob Du dir noch weitere Infos aus der Nase ziehen lässt.

      Und auf ebay komme ich, weil sogar die meinen, man könne über diese Rückgabeprozess (der sich notabene nicht mal mehr abschalten lässt) einen formal korrekten Widerruf erklären.
      Löschi.... im EP erklärt TE doch im esten Satz:

      Bajuware schrieb:

      Hallo liebes Forum,

      auch wenn es sich hierbei nicht um eine Bestellung bei eBay handelt, kann mir evtl. weitergeholfen werden.

      Ich habe einen Artikel (Umhängetasche) in einem online Shop bestellt (Warenwert 40,-€). Der Artikel wurde geliefert, angeschaut und für nicht schön befunden. Wieder eingepackt und zurück geschickt.
    • monza30 schrieb:

      Löschi.... im EP erklärt TE doch im esten Satz:

      Yup, monza. Und genau das ist eben seit über einem Jahr kein formal korrekter Widerruf mehr. Aber das hat sich ja inzwiwschen geklärt.


      Bajuware schrieb:

      und das Paket erneut zurück ging (auch auf Wunsch des Händlers, um die Sache zu prüfen), dürfte diesbezüglich alles seine Richtigkeit haben.

      Von deiner Seite aus dann ja. Der VK hat den Widerruf erhalten und danach die Waren zurückbekommen.

      Beweispflichtig für die erneute Rücksendung der Tasche bist Du. Ich nehme mal an, das ist kein Problem.
      Beweispflichtig für den Schaden ist der Händler. Ebenso ist er beweispflichtig dafür, dass der Schaden nicht schon vorher bestanden hat und er ihn auch nicht vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat (Theorie des Messerschadens beim Auspacken).

      Normalerweise greift das Prinzip der Beweislastumkehr zwar eher dann, wenn technische Geräte im ersten halben Jahr verrecken, aber eine Beschränkung auf diese Fälle lässt sich aus dem Gewährleistungsrecht weder rauslesen noch herleiten.

      Aber selbst wenn sich nachweisen lässt, dass der "Kratzer" bei dir passiert ist, weil Du beim Aufschlitzen des Pakets mit dem Messer ins Material gekommen bist ist das meiner Ansicht nach ein Problem des VK. Da legt man ein Stück Pappe unter die Klappe des Pakets, wenn man schon derart knapp verpackt. Alles andere ist fahrlässig, weil der VK nicht davon ausgehen darf, dass der normale Empfänger das notwendige Fingerspitzengefühl hat, mit einem scharfen Messer frei Hand genau eine Paketbanddicke tief einzuschneiden. Ich hab das Gefühl dafür, aber ich habe auch früher in den Semsterferien bei einem großen Versandhaus im Wareneingang gejobbt und da jeden Tag mehrere hundert Pakete aufgeschlitzt. Der normale Paketempfänger ist da eher Grobmotoriker.

      Sollte nochmal was vom Inkasso kommen würde ich denen kurz anrufen und folgendes erklären und im Anschluss per Mail (mit Empfangsbestätigung) sowie per Brief zukommen lassen:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      die von Ihrem Mandanten behauptete Forderung wird in voller Höhe bestritten. Sie entstammt einer Warenlieferung im Rahmen eines Fernabsatzvertrages, der von mir form- und fristgerecht widerrufen wurde. Die der Forderung zugundeliegende Ware wurde Ihrem Mandanten zurückgeschickt.

      Die Kosten Ihrer Beauftragung miuss ich aus diesen Gründen ebenfalls vollumfänglich zurückweisen.

      Schreib dir dazu auch auf, mit wem Du wann telefoniert hast und die sollen dir das Telefonat kurz bestätigen. Mit so was verdienen die ihr Geld, auch wenn sie es beim Auftraggeber holen müssen. Danach sollte an der Front erst mal Ruhe sein.

      Dem Verkäufer teilst Du nett und freundlich mit, dass Du dem Inkasso jetzt mitgeteilt hast, dass die Forderung bestritten wird und er sich doch bitte an das zuständige Amtsgericht wenden soll, wenn er meint, eine Forderung gegen dich zu haben. Im Übrigen betrachtest Du jede weitere Kommunikation als erledigt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das ist das einzige, was möglicherweise zu meinen Lasten gehen könnte. Aber hier gibt es wohl keine genaue gesetzliche Vorschrift. Bei Ware im Wert von 40€, die weder brechen kann noch hitzeanfällig ist und ich davon ausgehe, dass das Auspacken mit Bedacht geschieht, bin ich der Meinung, dass stabiles Packpapier ausreichend ist.

      Aber ob das so ist, wird wohl nur die Tageslaune eines Richters entscheiden können.
    • Bajuware schrieb:

      Aber hier gibt es wohl keine genaue gesetzliche Vorschrift. Bei Ware im Wert von 40€, die weder brechen kann noch hitzeanfällig ist und ich davon ausgehe, dass das Auspacken mit Bedacht geschieht, bin ich der Meinung, dass stabiles Packpapier ausreichend ist.
      Naja... also so'n Henkelmann nur in Papier einwickeln ist wirklich nicht "optimal". Auch durch dickes Packpapier ist es durchaus möglich, dass beim Transport da ein Kratzer am Leder zugefügt werden kann.
      Einen Karton für den Transport kriegt man doch beim Einkauf in jedem Supermarkt für lau. Und "gesetzliche Vorschrift" gibt's wirklich nicht in der Form, dass die Politiker sagen "Du hast einen Karton in der Dicke von...." zu nehmen. Das sagt einem aber der gesunde Menschenverstand eigentlich.

      Musst doch mal den Umkehrfall sehen: du erwirbst deine Traumhose und die kommt eingewickelt in einer alten Blöd-"Zeitung" bei dir an... leicht durchfeuchtet vom Regen und ein Loch vom Zurrhaken im Postmuggelwagen ist auch noch eingerissen....
    • Ja ist natürlich vollkommen korrekt. Normalerweise schicke ich auch immer im alten Karton zurück, aber da der so unverhältnismäßig groß war, erschien mir das übertrieben. Nun gut, harren wir der Dinge die da noch kommen mögen ;)

      Danke auf jeden Fall für die vielen nützlichen Infos.