Vosicht bei ebay mit Angeboten zu Smartphones und dem Versand leerer Schachteln --> Schachtelfalle / Betrug

    • Saeschau schrieb:

      Natürlich sind alte DDR-ABEs noch gültig: kba.de/DE/Fahrzeugtechnik/Fahr…_ABE/auskuenfte_node.html

      Sonst würden sich ja so billige Fälschungen auch nicht verkaufen.

      Liest man das Gesetz folgerichtig, müssten diese Original - DDR-ABE´se
      schon lange ungültig sein ( spätestens 3 Jahre nach ABE-Erteilung durch
      das damalige KTA der DDR) und entsprechend nur noch entweder die
      "Abdrucke der ABE´se" durch das KBA Flensburg( legitimiert in § 18 V
      STVZO) oder die neuen formgebundenen Datenbestätigungen bzw.
      Übereinstimmungserklärungen für zulassungsfreie Fahrzeuge nach § 4
      Absatz 5 FZV gültig sein.
      Grund: Zunächst galt in der DDR auch, dass
      ABE durch die STVZO unbefristet erteilt wurden. Jedoch wurde dies noch
      in der DDR durch die 3. Durchführungsbestimmung zur STVZO - Bau, Betrieb
      und Ausrüstung von Fahrzeugen- vom 28.05.1982 ( GBl.I Nr.27 S. 499) in
      der Fassung der 5. Durchführungsbestimmung vom 20.03.1987 ( Gbl I Nr.
      10 S. 123) grundlegend geändert. Dort heißt es nämlich im § 1 Absatz 9
      zur Allgemeinen Betriebserlaubnis: " Die allgemeine Betriebserlaubnis
      besitzt eine Gültigkeit von drei Jahren. Das KTA kann eine geringere
      Gültigkeit festlegen." Auch die Regelung im Einigungsvertrag ( zur STVZO
      Sachgebiet B Maßgabe 23) scheint diese 3 -Jahres Frist nicht zu
      entfristen, da es hier ja heißt: " Nach den bisherigen Vorschriften der
      Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine
      Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs.
      1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten
      Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden."
      Das heißt maßgeblich sind die bisherigen Vorschriften der DDR und nach
      diesen gab es eben die 3-Jahres Frist der Gültigkeit . Die nachfolgende
      Maßgabe 24 unterstreicht widerspruchsfrei, dass die ABE nach den
      DDR-Vorschriften keine unbefristete Gültigkeit haben, da hier folgender
      Wortlaut gilt: „ Nachträge zu Allgemeinen Betriebserlaubnissen im Sinne
      der Nummer 23 sind nur bis zum Ablauf der Gültigkeit der jeweiligen
      Betriebserlaubnis zulässig. Verlängerungen von Betriebserlaubnissen
      dürfen nur bis 31. Dezember 1991 genehmigt werden“. Diese Maßgabe wäre
      inkonsistent, wenn eine unbefristete Gültigkeit der ABE bestanden hätte.


      Konsequenterweise hat dann spätestens mit ABlauf des
      30.06.1997 ( Erklärung dieses Datums erfolgt unten)eigentlich nur noch
      der ABE-Abdruck des KBA nach § 18 V STVZO Geltung und nicht mehr die
      DDR-Original-ABE. Und durch die neue FZV ab dem 01.03.07 wird die
      ohnehin schon vorhandene Bedeutungslosigkeit dieser DDR-ABE´se nochmals
      verstärkt, indem im § 4 Absatz 5 FZV überhaupt nicht mehr von einer ABE
      und sogar nicht einmal von einem Abdruck mehr gesprochen wird. Haltet
      ihr die ABE-Abdrucke des KBA in diesem Zusammenhang wenigstens noch für
      gültig oder sind Eurer Meinung nach nur noch die aufgezählten
      Datenbestätigung oder Übereinstimmungserklärung gültig ? Wenn ja, nach
      welcher Übergangsvorschrift ist der Abdruck noch gültig ( § 50 FZV
      enthält keine entsprechende Besitzstandswahrung)? Oder haltet ihr ( in
      Bezug auf die Zeit nach der Wiedervereinigung die DDR-ABE auch noch für
      gültig ?


      Zum besseren Verständnis würde ich Sie also zusammenfassend um Einschätzung zu den folgenden beiden Aussagen bitten.


      Würden ihr die Auffassungen teilen, dass


      1.
      bezüglich der konkreten Mitführungs- und Aushändigungspflicht beim
      Führen eines DDR-Kleinkraftrades (gemäß Einigungsvertrag Kapitel XI,
      Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II,
      S. 1101), spätestens 3 Jahre nach Ablauf des Datums in Maßgabe 23 des
      Einigungsvertrages( = 30. Juni 1997) bereits die alten Allgemeinen
      Betriebserlaubnisse der DDR ungültig waren und spätestens vom
      01.07.1997 bis zum 28.02.2007 nur noch die beim KBA erhältlichen
      "Abdrucke der ABE" gültig sind.


      2. infolge der neuen FZV ab dem
      01.03.2007 auch noch die "Abdrucke der ABE"( als der geforderten
      Datenbestätigung ähnlich) , keinesfalls aber die DDR- Original ABE
      gültig sind.
    • Mein Gott, was für ein Würstchen.
      Auf jede Vorhaltung eine Kostprobe aus dem selbstgeschnitzten Gesetzeskanon.
      Wäre nicht weiter erwähnenswert; hat man schon hunderte kommen und gehen sehen.
      Deprimierend ist bloß, dass es immer wieder Leute gibt, die sie mit ihrem Zuspruch bestätigen.
      Selbst hier.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      Mein Gott, was für ein Würstchen.
      Auf jede Vorhaltung eine Kostprobe aus dem selbstgeschnitzten Gesetzeskanon.
      Wäre nicht weiter erwähnenswert; hat man schon hunderte kommen und gehen sehen.
      Deprimierend ist bloß, dass es immer wieder Leute gibt, die sie mit ihrem Zuspruch bestätigen.
      Selbst hier.
      richtig ! ich gehe, habe echt kein bock auf spinner und selbsternannten ebay polizisten ! werde mir lieber noch ein paar ebay accounts anschaffen und und meine geschäffte ins rollen bringen.
    • karakorum666 schrieb:

      Mein Gott, was für ein Würstchen.
      Auf jede Vorhaltung eine Kostprobe aus dem selbstgeschnitzten Gesetzeskanon.
      Wäre nicht weiter erwähnenswert; hat man schon hunderte kommen und gehen sehen.
      Deprimierend ist bloß, dass es immer wieder Leute gibt, die sie mit ihrem Zuspruch bestätigen.
      Selbst hier.
      damit kriegt die Gaunerei ja noch den richtigen rechtlichen Rahmen. :wallbash
      Aber auch diesem Würstchen :thumbsup: wird das Handwerk gelegt werden.

      Tschüß.
    • catdog.64 schrieb:

      werde mir lieber noch ein paar ebay accounts anschaffen
      Wie? hast du noch nicht genug in deinem privaten Umfeld?

      Ich hab heute abend noch ein paar gefunden. Besonders lustig finde ich da einen, der hier auch schon erwähnt wurde. Nur das in dem ein "." fehlt. Ich verrate aber noch nicht zu viel, denn das könnte dann noch richtig interessant werden!

      Sing: "Wenn bei Capri die rote Sonne im Meer versinkt..."
    • Es braucht nur einer von Euch zum Finanzamt gehen und petzen
      dann ist der Spuck zu Ende

      Jede Einnahme ist Steuerpflichtig und das Finanzamt hat da keine Probleme damit mit jemanden Nachzuversteuern
      Macht Spaß wenn man Steuern der Vergangenheit bezahlen muß
      Die lassen sich auch alles von ebay offen legen und mal im Kopf überschlagen kommt da einiges zusammen

      Anzeige bringt eventuell wenn klappt was wegen Betrug oder auch nicht
      Staat bescheißen kommt nicht gut und wer keine Steuern bezahlt auf seine Einnahmen ;)
    • catdog.64 schrieb:

      in der überschrift steht "ov"

      Echt? Man bekommt zum Karton noch OV?

      Na, da würde ich dem Käufer doch mal raten, die Lieferung vor Ort auch einzufordern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Innen stehen dann links die Angaben wie Hersteller, Typ, Baujahr, Fahrgestell- und Motornr., Hubraum und Gewicht und rechts wurde 92 vom TÜV eine bauliche Veränderung eingetragen.
      Wäre das Papier nicht mehr gültig gewesen, hätten sie keine Eintragung vorgenommen, sondern ein neues Papier ausgestellt.
      Oder sieht das jemand anders?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Es scheint jedenfalls auch so zu sein, wie es in deinem link in Beitrag 13 steht.
      Das Teil ist Baujahr 77 und innen rechts wurde
      "Registriert am....beim VPKA nicht ausgefüllt.
      Darunter wurde dann unter "Veränderungen" 1992 ganz korrekt mit TÜV-Stempel die bauliche Veränderung eingetragen.
    • zur info an alle: emails von catdog.64 an mich - ich habe die leerpappe um 100 Euro von Ihr ersteigert

      mit dem, was ich hier und jetzt, auf diesem Forum hier so gelesen habe, im Hintergrund, und der letzten email von catdog.64, gehe ich heute noch anzeige bei der Polizei machen- wegen massiver Bedrohung unter anderem; diese beiden e-mails von catdog.64, habe ich auch gleich an ebay Sicherheit weitergeleitet--->

      hier ihre zweite E-Mail an mich:

      überschrift : strafanzeige folgt !‏

      habe heute mir den weg zur polizei gemacht und strafanzeige gegen sie gemacht ! sie haben sich ja toll über mich ausgelassen und meine daten anderen gegeben so das diese im netz zu finden sind. habe alles ausgedruckt und werde dieses meinem rechtsanwalt morgen um 11.00 uhr übergeben. kann und werde ihnen versprechen das dieses ein teures nachspiel haben wird. das datenschutzgesätz giebt es nicht umsonst woran auch sie sich zu halten haben ! gebe ihnen 24.00 std zeit das alle von mir und anderen zur familie gehörenden persohnen ihre daten wie namen, adressen, bankdaten zu entfernen und entfernen zu lassen wo sie für verantwortlich sind ! ich werde es mir auch nicht nehmen lassen sie mit anderen persöhnlich aufzusuchen um diese sache mit ihnen zu klären.





      der text
      ihrer ersten E-Mail lautet:

      weinst du jetzt schon bei der ebay community ? hatte doch gleich geschrieben das du das geld verlieren wirst ! paypal und ebay käuferschutz sowie das ebay sicherheitsteam sind zur ansicht gekommen das der artikel in der richtigen kategorie und mit der richtigen artikelbezeichnung reingestellt worden sind ! wie versprochen wurden auch die beiden negativ bewertungen heute entfernt ! desweiteren hättest du den karton auch für 1,00€ haben können, da ich meine auktionen mit der option preisvorschlag senden reingestellt hatte. dir steht auch der weg frei frist und formgerecht eine strafanzeige gegen mich zu machen doch auch dieser weg führt in eine sackgasse wie es aus zwei andere käufer schon beim amtsgericht mitbekommen hatten.

      Redaktion: Beitrag in vorhandenes Thema verschoben