Käufer ersteigert Auto und zahlt nicht, behauptet, ich wäre ein Betrüger

    • grafiksammler schrieb:

      Gerade ist der Käufer bei ebay aufgeschlagen:
      community.ebay.de/t5/Mitgliede…%BCcktreten/qaq-p/2729916


      "Der Verkäufer behauptet das man die Mängel an den Bilder sehen kann aber ist nicht so.
      Er hätte das Fahrzeug besser beschreiben sollen das Bleche eingeschweist wurden.
      Er hat es nicht richtig beschrieben und gehofft das einer wie ich bietet anhand von den Bildern.
      Deswegen möchte ich definitiv vom Kauf zurücktreten.
      bitte sie diese angelegenheit zu klären.
      mfG Vatan Öcal."

      Mal sehen, welcher Experte sich dieses Falles annimmt
      der Käufer ist vielleicht doch nicht ganz so ahnungslos,wie er vorzugeben scheint, er hatte in seiner Ebay Laufbahn schon mit diversen PKW Reifen Verkäufen zu tun.
      Mit sowas schachert man nur, wenn man etwas Ahnung von Autos hat.
    • Saeschau schrieb:

      Knollo schrieb:

      der Käufer ist vielleicht doch nicht ganz so ahnungslos,wie er vorzugeben scheint, er hatte in seiner Ebay Laufbahn schon mit diversen PKW Reifen Verkäufen zu tun.
      ... und in der Masse ist das auch noch gewerblich...
      naja, das zu beurteilen, dazu fehlt uns wohl einiges an Wissen,
      aber den Ahnungslosen zu spielen, das kann er so kaum jemandem glaubhaft machen.
    • Also habe ich doch Recht gehabt:

      Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) schreibt für den Abschluss eines Kaufvertrages über einen PKW keine bestimmte Form vor. Verträge können somit auch einfach mündlich abgeschlossen werden. Aufgrund der damit verbundenen Gefahren (z.B. Nachweis, was vereinbart wurde), sollte ein Kaufvertrag jedoch immer in schriftlicher Form abgeschlossen werden. Bei einem Kauf über das Internet ist zudem Folgendes zu beachten:

      Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass der Vertrag beim Kauf eines PKW im Internet erst dann geschlossen wird, wenn der PKW beim Verkäufer abgeholt wird. In der Regel wird der Kaufvertrag bereits online abgeschlossen. Das heißt, beispielsweise für den Bereich der Online – Auktionen (z.B. ebay), dass der Kaufvertrag mit Ablauf der Auktion rechtswirksam geschlossen wird. Umso wichtiger ist es, sich noch vor Vertragsschluss zum Kauf des PKW mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, sofern die Beschreibung des PKW noch Fragen offen lässt (Anzahl der Vorbesitzer, Austauschmotor, Kraftstoffverbrauch, Baujahr, Zusatzausstattung, Unfallfreiheit…). Diese Angaben können mit Blick auf die Mängelhaftung notwendig sein, da es hierfür auf die vereinbarte Beschaffenheit ankommt (siehe unten).

      Damit steht einem Mahnbescheid nichts im Weg, da ich einen Gültigen Kaufvertrag haben auch wenn er das Auto nicht abgeholt hat wie abgemacht!

      (Quelle:internetrecht-rostock.de/autokauf-internet.htm)
    • Dirk26 schrieb:

      Damit steht einem Mahnbescheid nichts im Weg, da ich einen Gültigen Kaufvertrag haben auch wenn er das Auto nicht abgeholt hat wie abgemacht!
      Weil du offensichtlich nicht Willens bist, das Geschriebene zu reflektieren, werde ich dir sicher nicht ein drittes Mal erklären, warum die ZPO in solchen Fällen keinen Mahnbescheid möglich macht. Magst du deine eigenen Erfahrungen machen und dafür dann auch zahlen.

      Und wieso du hier etwas zitierst, was selbstredend nie in Abrede gestellt wurde, das wirst auch nur du wissen. Irgend wie scheint dieser ganze Thread so reichlich an dir vorbei zu gehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dirk26 schrieb:

      Damit steht einem Mahnbescheid nichts im Weg, da ich einen Gültigen Kaufvertrag haben auch wenn er das Auto nicht abgeholt hat wie abgemacht!
      Der Mahnbescheid hat nichts mit der Gültigkeit deines Kaufvertrages zu tun.
      Der Mahnbescheid könnte erst dann gestellt werden, wenn das Auto übergeben worden wäre, ohne das du die Zahlung dafür erhalten hättest.
      Also um es ganz einfach zu sagen, wenn dein Käufer bei dir Schulden hätte.
      Die hat er im Augenblick nicht, weil er ja noch nicht das Auto hat.
      Also, ohne Schulden kein Mahnbescheid.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Knollo ()

    • sagen wirs mal so: Das Gericht prüft nicht, ob ein Mahnbescheid berechtigt ist oder nicht. Der Empfänger kann aber direkt darauf ein Kreuzchen setzen und der Forderung widersprechen. D.h., du wirst auf diesen Kosten sitzen bleiben, schon alleine deswegen, weil dir bereits bekannt ist, dass der Vertragsschluss vom Käufer angefochten ist.
      UND du musst natürlich die Leistung erbracht haben, d.h., erst mal müsstest du das Fahrzeug dem Käufer vor die Tür stellen und alle Unterlagen übergeben haben.

      Es bleibt nur der Klageweg...

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    • Saeschau schrieb:

      UND du musst natürlich die Leistung erbracht haben, d.h., erst mal müsstest du das Fahrzeug dem Käufer vor die Tür stellen und alle Unterlagen übergeben haben.

      Ich erinnere mal sachte daran, dass der K shcon vor Ort war und das Auto dann nicht mitgenommen hat. Stichwort: Annahmeverzug.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich erinnere mal sachte daran, dass der K shcon vor Ort war und das Auto dann nicht mitgenommen hat. Stichwort: Annahmeverzug.
      Was soll daraus folgen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Was soll daraus folgen?

      [X] ..dass die Zahlung von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.

      Netterweise hat der Käufer den Annahmeverzug ja sogar öffentlich bekundet.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nein, da täuscht du dich, Löschbert. Auch bei einem Annahmeverzug bleibt die Gegenleistung nicht erbracht und der Mahnbescheid unzulässig.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.