Käufer ersteigert Auto und zahlt nicht, behauptet, ich wäre ein Betrüger

    • biguhu schrieb:

      Nein, da täuscht du dich, Löschbert.

      Ok, dann klagt man eben direkt auf Abnahme.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • so, war heute morgen beim Anwalt.

      Der meinte wenn ich es schnelle und einfach haben möchte, einfach das Auto wiedereinstellen und erneut verkaufen, dann je nach dem wie viel das Auto dieses mal einbringt, den Käufer auf Schadensersatz verklagen.
      Er meinte für mich wäre der Vorteil das dies der schnellere Weg sei, da es zu diesem Thema schon viele Rechtskräftige Urteile gibt wo den geschädigten das Recht zugesprochen wurde, das würde sich auch nicht zu lange hinziehen.

      Das Pech für den Käufer ist das er dann kein Auto hat und trotzdem den Schadensersatz begleichen muss, da ist er jetzt einfach selbst schuld dran. Ich hatte ihm noch angeboten das Auto für 500€ abzuholen als letztes Angebot darauf hat der nicht reagiert, das ist dann wohl sein Problem.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Dirk26 ()

    • Dirk26 schrieb:

      Ich hatte ihm noch angeboten das Auto für 500€ abzuholen als letztes Angebot darauf hat der nicht reagiert, das ist dann wohl sein Problem.
      War das mit dem Anwalt abgesprochen? Da lass ihn mal lieber noch mal draufsehen, was du da unwissentlich viellicht verbockt hast.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Noch ein Tip für Dirk: Lass Dich, wenn er das Ding doch noch abholt, nicht auf einen Formularkaufvertrag ein! Der gültige Kaufvertrag ist die Artikelbeschreibung bei Ebay mit allen Bildern. Also ausdrucken und auf die Rückseite beide Personalien schreiben lassen. Der K hat ja so gekauft, wie in der AB beschrieben und zu sehen.
    • Stubentiger schrieb:

      Dirk26 schrieb:

      Ich hatte ihm noch angeboten das Auto für 500€ abzuholen als letztes Angebot darauf hat der nicht reagiert, das ist dann wohl sein Problem.
      War das mit dem Anwalt abgesprochen? Da lass ihn mal lieber noch mal draufsehen, was du da unwissentlich viellicht verbockt hast.
      Ne das habe ich ihm aber gesagt der Termin war erst heute gewesen, das Angebot vom Käufer darauf war komm ich geb dir 50€ und wir vergessen alles, also hat sich das somit erledigt.
    • Hehnlein schrieb:

      Noch ein Tip für Dirk: Lass Dich, wenn er das Ding doch noch abholt, nicht auf einen Formularkaufvertrag ein! Der gültige Kaufvertrag ist die Artikelbeschreibung bei Ebay mit allen Bildern. Also ausdrucken und auf die Rückseite beide Personalien schreiben lassen. Der K hat ja so gekauft, wie in der AB beschrieben und zu sehen.
      Mein Anwalt meinte, ich soll nun alles Ausdrucken von dieser Auktion was geht, Nachrichten etc. damit alles dokumentiert ist. Dann kann ich bei eBay den Fall schließen und somit ist der Kaufvertrag mit dem Käufer erledigt erst einmal, da er den Kaufvertrag nicht erfüllt hat und somit kann ich vom Kaufvertrag nun zurücktretten und den Artikel erneut verkaufen und je nach verkaufserlös den Restbetrag einklagen vom dem "Spaßbieter".

      Das ist nun der einfachste weg, andersrum müsste ich auf ein Urteil warten und das Auto solange aufheben, da es am ende dann übergeben werden müsste und das könnte sich bis zu 1Jahr hinziehen.

      Danke für die Tipps und anregungen.
    • grafiksammler schrieb:

      Dirk26 schrieb:

      Der meinte wenn ich es schnelle und einfach haben möchte, einfach das Auto wiedereinstellen und erneut verkaufen, dann je nach dem wie viel das Auto dieses mal einbringt, den Käufer auf Schadensersatz verklagen.
      das hatte ich Dir schon zu Beginn des Threads empfohlen.
      Danke, ich weiß. Aber in so einer Situation ist man erst mal genervt und man reagiert etwas unüberlegt, daher lieber erst mal einen kühlen kopf bewahren und überlegt handeln.
      Alleine schon das ich nicht überlegt hatte, das ich den Wagen bis zum ende des Prozesses dann behalten müsste, da wenn der Käufer zahlen würde am ende das Recht auf seinen Artikel hätte und das Auto muss ja auch erst mal so lange untergebracht werden sowas kann locker bis zu 1 Jahr dauern ;(
    • Dirk26 schrieb:

      Dann kann ich bei eBay den Fall schließen und somit ist der Kaufvertrag mit dem Käufer erledigt erst einmal, da er den Kaufvertrag nicht erfüllt hat und somit kann ich vom Kaufvertrag nun zurücktretten und den Artikel erneut verkaufen und je nach verkaufserlös den Restbetrag einklagen vom dem "Spaßbieter".
      Mit Fallschließen bei ebay ist der Kaufvertrag mitnichten erledigt. Den mußt Du extra kündigen und am besten sofort Schadenersatz ankündigen. Dann den Wagen verkaufen und die Differenz einklagen.
    • grafiksammler schrieb:

      Den mußt Du extra kündigen und am besten sofort Schadenersatz ankündigen.

      Ich weiss, dass das so propagiert wird und dass das im Grunde auch nicht falsch ist, wenn man auf Nummer sicher gehen will.

      Tatsächlich teilt einem ebay aber direkt nach Fallschliessung wörtlich mit: "Sie können den Artikel jetzt wieder einstellen". Konkludent lässt das darauf schliessen, dass damit gemäß ebay-AGB tatsächlich der Vertrag aufgelöst sein soll. Wer also vergnügungssüchtig ist, der darf sich die Vertragskündigung auch gerne sparen. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.