Atelco Computer AG stellt Insolvenzantrag

    • Atelco Computer AG stellt Insolvenzantrag

      Atelco, einer der größten deutschen Computerhändler, geht in die Insolvenz:

      heise.de/newsticker/meldung/Co…Insolvenz-an-2762885.html
      computerbase.de/2015-07/insolvenz-atelco-zahlungsunfaehig/

      Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 88/15


      In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen


      der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5815 eingetragenen ATELCO Computer Aktiengesellschaft, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Ralf Schwabe, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee


      ist am 23.07.2015, um 16:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):


      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Am Schreppenberg 1, 59821 Arnsberg bestellt.
      Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
      Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
      Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


      10 IN 88/15


      Amtsgericht Arnsberg, 23.07.2015
      und

      Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 90/15


      In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

      der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 5720 eingetragenen ATELCO Immobilien GmbH & Co. KG, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter, die ATELCO Immobilien Verwaltungs-GmbH, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, diese vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schwalbe, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee

      ist am 23.07.2015, um 17:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Am Schreppenberg 1, 59821 Arnsberg bestellt.
      Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
      Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
      Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

      10 IN 90/15

      Amtsgericht Arnsberg, 23.07.2015
      und

      Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 89/15



      In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

      der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5469 eingetragenen ATELCO Computer Event GmbH, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Schwabe, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee

      ist am 23.07.2015, um 17:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Am Schreppenberg 1, 59821 Arnsberg bestellt.
      Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
      Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
      Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

      10 IN 89/15

      Amtsgericht Arnsberg, 23.07.2015
      Brisante Beobachtung am Rande: Auf dem ebay-Account atelco geht der Verkauf gegen Vorkasse unvermindert weiter. Ober die Kunden da jemals Ware oder Geld sehen werden?

      Impressum der Angebote:

      ATELCO-Computer AG
      Dieselweg 6
      59519 Möhnesee
      Deutschland

      Telefon:02924|993703
      Fax:0800 / 11 44445
      E-Mail:auktionen@atelco.de

      Gebühren zu Telefon & Fax:(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)

      Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: Registergericht Arnsberg HRB 5469 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 174785990
      Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • gibt es nicht eine Möglichkeit, das Fettgedruckte (von mir)


      Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 88/15


      In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen


      der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5815 eingetragenen ATELCO Computer Aktiengesellschaft, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Ralf Schwabe, Dieselweg 6, 59519 Möhnesee


      ist am 23.07.2015, um 16:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):


      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Am Schreppenberg 1, 59821 Arnsberg bestellt.
      Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
      Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
      Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


      10 IN 88/15


      Amtsgericht Arnsberg, 23.07.2015



      auf diesem Account an Ebay zu "melden"?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • die Firma mit der HRB 5469 ist ja tatsächlich "formaljuristisch" (?)eine andere:

      http://www.unternehmen24.info/Firmeninformationen/DE/1061212 schrieb:

      Die Firma ATELCO Computer Event GmbH wird unter der Handelsregister-Nummer HRB 5469 im Handelsregister beim Amtsgericht Arnsberg geführt.

      allerdings laufen unter dem Ebay-Account zumindest auch Angebote mit der in der Insolvenzbekanntmachung identischen Firmenbezeichnung und HRB 5815:

      http://www.ebay.de/itm/Wintech-WH-5-Stereo-Headset-81478-Sound-Headsets-Mikrofone-Wired-/281703252476 :

      http://stores.ebay.de/ATELCO-Computer-AG/agb.html#impressum schrieb:

      ATELCO Computer AG
      Dieselweg 6
      Gewerbepark Möhnesee-Nord
      D-59519 Möhnesee


      Hotline: 01805 / 11 5152 *
      Fax: 0800 / 11 44445 **
      Fon: +49 (0)2924 / 99-00
      Fax.: +49 (0)2924 / 99-4400


      * (0,14 EUR/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 EUR/Min.)
      ** (kostenlos aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)


      E-Mail: auktionen@atelco.de


      Vorstandsvorsitzender: Ralf Schwalbe
      Steuernummer: DE 343/5782/2121
      USt-ID: DE174785990
      HRB 5815, Registergericht 59821 Arnsberg

      PS: und die "offizielle Shop-Adresse" ist definitiv die insolvenzgemeldete mit der HRB 5815:

      stores.ebay.de/ATELCO-Computer-AG/agb.html#impressum
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    • Stubentiger schrieb:

      die Firma mit der HRB 5469 ist ja tatsächlich "formaljuristisch" (?)eine andere:
      Ja, aber auch die hat Insolvenz angemeldet, wie mein drittes Zitat aus dem Handelsregister zeigt. Und das ist nur ein kleiner Ausschnitt. Gemeinsam mit der AG haben unzählige mit Atelco verbandelte Firmen ebenfalls Insolvenz beantragt.

      Atelco selbst:

      Atelco schrieb:


      Zeit für Veränderung!


      Stellungnahme zur Insolvenz


      Liebe Kunden,

      die ATELCO Computer AG musste am 23.07.2015 beim Amtsgericht Arnsberg die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Ziel einer langfristigen Sanierung bzw. Restrukturierung beantragen. Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, White & Case, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

      Die ATELCO Computer AG setzt ihren Geschäftsbetrieb unverändert fort.

      Die Bezahlung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter ist für die nächsten drei Monate bis einschließlich 30.09.2015 über die Zahlung von Insolvenzgeld sichergestellt. Der Vorstand und der vorläufige Insolvenzverwalter werden in den nächsten Wochen die Chancen und Möglichkeiten für eine langfristige Sanierung bzw. Restrukturierung ausloten. Mit den Lieferanten werden die erforderlichen Absprachen getroffen, die die weitere Belieferung des Unternehmens gewährleisten.

      Für Sie als Kunde bedeutet das, dass Sie auch weiterhin bei ATELCO bestellen können.
      Insbesondere werden Vorkassezahlungen zur Warenbestellungen in Kürze wieder möglich sein. Für diese Vorkassezahlungen ist der Erhalt Ihre Ware sichergestellt. Alle Kunden die vor dem 23.07.2015 bestellt haben, und deren Aufträge noch nicht vollständig abgearbeitet wurden, werden von uns persönlich informiert.

      Die Geschäftsleitung und der vorläufige Insolvenzverwalter prüfen gemeinsam, welche Möglichkeiten zur langfristigen Fortsetzung der Geschäfte bestehen, d.h. auch über eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinaus. Denkbar sind zum einen die Sanierung des Unternehmens durch einen Insolvenzplan, zum anderen der Verkauf des Unternehmens oder einzelne Teile an einen Investor.

      Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und hoffen Sie weiterhin als Kunde begrüßen zu dürfen.

      Die Geschäftsführung
      Bilder
      • Atelco-Insolvenz.jpg

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    • fori.0815 schrieb:

      -Aus einem Angebot: Registergericht Arnsberg HRB 5469Der Name des vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedes stimmt auch nicht mit dem bei den Angeboten überein.:
      -Insolvenzveröffentlichung: R. Schwa**
      -Angebot: E. Sad******
      leider fehlt ein Link als Beleg, ich finde dazu, also zur der HRBNr 5469 nur ein am 17.07. abgelaufenes Angebot

      http://www.ebay.de/itm/Graef-MS-61-Milchaufschaeumer-MS61EU-Kaffeemaschinen-Zubehoer-Milchaufschaeumer-/281751010347?pt=LH_DefaultDomain_77&hash=item4199ab3c2b&nma=true&si=KNugxTNwee99ZXAHXJ7W%252FjDpquM%253D&orig_cvip=true&rt=nc&_trksid=p2047675.l2557 schrieb:

      ATELCO-Computer AG Dieselweg 6
      59519 Möhnesee
      Deutschland

      Telefon:02924|993703
      Fax:0800 / 11 44445
      E-Mail:auktionen@atelco.de
      Gebühren zu Telefon & Fax:(0,14 €/Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)
      Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: Registergericht Arnsberg HRB 5469 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 174785990
      Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
      gaaaaaaaaaaaaanz unten, was den Angaben weiter oben im Impressum widerspricht - aus welchen Gründen auch immer.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • wieso_weshalb_warum* schrieb:

      Was für Dummschwätzer

      Das schlimmste dabei ist aber, dass es immer wieder Leute gibt, die diesen Mist dann auch noch glauben!

      Mein Gott, da unterstellt dieser "w_w_w*" indirekt doch jeder insolvente Firma bewusste Abzocke! Hat der etwa noch nie etwas von der "InsO" gehört? Vermutlich nicht, denn er scheint ja noch nicht einmal den Knall zwischen seinen Sinnesorganen gehört zu haben.


      "w_w_w*" aus dem Ebay-Forum schrieb:


      Man sollte dem TE für seinen Thread und die damit verbundene Warnung danken,denn schneller als bei einem insolventen Betrieb wird man sonst nur bei Betrügern sein Geld los.

      Der Thread bewahrt möglicherweise diverse Käufer vor finanziellen Verlusten!


      Eigentlich müsste man den Insolvenzverwalter mal auf diesen Thread da drüben aufmerksam machen. Er könnte dann Ebay darüber informieren damit sie in die Störerhaftung kommen, falls sie diesen Mist (unkommentiert) stehen lassen. Aber das werden sie nie so weit kommen lassen. Eher wird der Thread gelöscht.

      Ich selbst bin ja nun bei weitem kein Experte im Insolvenzrecht. Aber es müsste doch eigentlich jeder wissen, dass nicht jede Insolvenz automatisch auch das endgültige Aus für eine Firma bedeutet. Wenn kein Rettungskonzept erarbeitet werden kann, welchem die Gläubiger zustimmen, dann kommt es dazu. Bis es aber so weit ist, kann der Insolvenzverwalter ohne weiteres die noch vorhandenen Güter weiter veräußern. Und das sogar in den nächsten 3 Monaten mit den bisherigen Mitarbeitern, ohne dass die dabei leer ausgehen.

      Man muss aber auch sagen, dass es auch negative Beispiele gibt, wo dann z.B. die Geschäftsführung wegen Insolvenzverschleppung und Betruges verurteilt wurden. Oder die Fälle, wo der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde. Aber hier scheint keines dieser Beispiele zutreffend zu sein.

      Dennoch sollte hier die Verbraucher aufpassen. Vor allem wenn Sie z.B. Ware zurücksenden und auf die Erstattung der Kaufsumme warten. Denn was der Insolvenzverwalter einmal im Sack hat, bleibt auch erst einmal darin.
    • Forenuser,der w_w_w* drüben bin ich,und ich unterstelle nicht indirekt bewusste Abzocke.Ich begrüße es aber wenn Verbraucher über die Insolvenz eines Unternehmen informiert werden,schließlich ist es ihr Geld welches sie möglichweise verlieren.
      Kannst du mit Sicherheit sagen das die Käufer nicht ihr Geld verlieren?

      Und ja,ich finde die Beiträge vom Fori,und vor allem vom Flieger,völlig unangebracht.Das ist für mich dummes und gefährliches Geschwätz,welches nur dazu dient TE´s einzuschüchtern,und für die Sicherheit kontraproduktiv ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von wieso_weshalb_warum* ()

    • Haben Kunden von "Ihr Platz", "Schlecker" und viele andere Firmen, die Insolvenz angemeldet haben, Geld verloren, nur weil sie danach noch etwas dort gekauft haben? Im Gegenteil. Viel Kunden warten sogar bewusst darauf, dass sie dort im Ausverkauf ein richtiges Schnäppchen machen können. Ein richtig schönes Beispiel war da der Baumarkt "Praktiker". Gut, bei den Beispielen handelte es sich um stationäre Shops / Geschäfte. Online könnte man da z.B. Neckermann nennen.

      Klar ist es richtig, dass der Konsument darüber informiert ist, wo er kauft, wem er sein Geld übergibt.

      Du kannst aber nicht pauschal jede insolvente Firma unter Generalverdacht setzen, dass ab jetzt Kunden, die dort noch etwas bestellen, ihr Geld verlieren. Was soll das?

      Die aktuell noch vorhandene Ware gehört zur Insolvenzmasse die der Insolvenzverwalter zu Geld machen will. Dabei kann ich mir kaum vorstellen, dass der Insolvenzverwalter bewusst mehr Ware ambietet als noch vorhanden ist. Damit würde er sich u.U. nämlich selbst strafbar machen.

      Eine generelle Warnung, dass man nichts mehr in dem Laden kaufen sollte, kann man deswegen geben.

      Etwas anderes ist es bei Firmen, die von Anfang an schon einen dubiosen Touch hatten.
    • forenuser schrieb:

      Das schlimmste dabei ist aber, dass es immer wieder Leute gibt, die diesen Mist dann auch noch glauben!

      Mein Gott, da unterstellt dieser "w_w_w*" indirekt doch jeder insolvente Firma bewusste Abzocke! Hat der etwa noch nie etwas von der "InsO" gehört? Vermutlich nicht, denn er scheint ja noch nicht einmal den Knall zwischen seinen Sinnesorganen gehört zu haben.
      ????

      bist Du da nicht etwas übers Ziel hinausgeschossen?

      Bei einer frisch in die Insolvenz geratenen Firma weiß noch niemand, aus welchem Grund und mit welchem ggf. auch kriminellen Hintergrund das geschehen ist. Bevor der vorläufige Insolvenzverwalter sich nicht ein Bild von der Gesamtlage hat machen können, ist m.Ea. ( und Erfahrung nach ) jede Zahlung hochriskant.
      Die geht bestenfalls in die Masse und dient nicht zur Begleichung der Warenrechnung (!) Schlimmstenfalls sind die Konten leergeräumt, bevor der Insolvenzverwalter sich mit der/den Banken absprechen konnte.
      Erst wenn der Insolvenz-Verwalter offiziell verkündet hat, den Betrieb auf eigenes Risiko fortzusetzen und sich als Empfangsberechtigten in die Kaufverträge eingetragen hat, ist eine Zahlung wieder sicher.
    • Ich würde auch grundsätzlich davor warnen, bei einer insolventen Firma, sei sie noch zu groß und bekannt (man hat es ja am Stromanbieter Teldafax gesehen), etwas gegen Vorkasse zu kaufen. Was gar nicht geht, ist dass unter dem oben genannten Account von Atelco keinerlei Hinweis auf die Insolvenz zu finden ist. Die Kunden werden getäuscht.

      In einem Ladengeschäft (und davon hat Atelco ja so einige), kann man getrost zugreifen, wenn man sich bewusst ist, dass man vielleicht auf seinem Gewährleistungsrecht sitzen bleiben könnte. Man sollte also differenzieren und vor allem muss der Kunde aufgeklärt werden. Das ist zur Zeit nicht gegeben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • forenuser schrieb:

      Wieso sollte ich @Sammler?

      Oder kannst bestätigen, dass man generell bei einer insolventen Firma sein Geld verliert, wenn man bei denen noch etwas kauft?


      Du solltest vielleicht etwas mehr auf die Details achten. Es geht darum, keine Vorkasse/ oder auch Zahlungen in der Zeit zwischen Insolvenzanmeldung und dem Zeitpunkt, an dem der vorläufige Insolvenzverwalter sich installiert hat zu leisten! ( falls man nicht cash über den Tresen kauft )

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • forenuser schrieb:

      Klar ist es richtig, dass der Konsument darüber informiert ist, wo er kauft, wem er sein Geld übergibt.Du kannst aber nicht pauschal jede insolvente Firma unter Generalverdacht setzen, dass ab jetzt Kunden, die dort noch etwas bestellen, ihr Geld verlieren. Was soll das?

      Ich stelle überhaupt nicht jede insolvente Firma unter Generalverdacht,es soll jeder selber entscheiden ob er bei einer insolventen Firma kauft und Vorkasse bezahlt.Ich halte das wie mein Vorschreiber,grade bei einer so frischen Insolvenz,für hochriskant.
      Was mich aber richtig stört,das ist das TE´s die einfach nur darüber informieren von Wichtigtuern deswegen attackiert werden.Deshalb auch mein Post im dortigen Thread.
    • Genau so ist es @Uhu.

      Mir fehlen auch die Hinweise zur laufenden Insolvenz in den noch laufenden Angeboten.

      Und was den Kauf betrifft, da kann der Kunde immer noch per Paypal bezahlen. Per Vorkasse würde ich online bei denen auch nichts mehr kaufen, alleine weil schon ein Paket unterwegs verloren gehen kann. Aber dafür kann man der insolventen Firma nicht verantwortlich machen. Tatsächlich würde ich dann aber u.U. mein Geld bzw. die Ware abschreiben können.

      Sicherlich gibt es mögliche Risiken beim Kauf bei einer insolventen Firma. Nur kann man diesen nicht unterstellen, dass man generell sein Geld versenken wird, wenn man bei denen noch etwas bestellt.

      Und ja, am sichersten ist immer noch der Kauf vor Ort im Ladenlokal. Aber dass gilt nicht nur für insolvente Firmen. Wir predigen es ja allgemein schon seit Ewigkeiten.
    • Ich denke, dass es sich hier um ein klassisches Missverständnis handelt. www wollte sicher nicht alle Firmen unter Generalverdacht stellen, aber der Vorkassekauf bei einer insolventen Firma ist nun mal mit nicht unerheblichen Risiken verbunden. Das sollte offen gesagt werden, erst recht, wenn ein Thread derart verläuft wie in der Community drüben. Das kann man vergleichen mit einem Kauf bei ebay Kleinazeigen. Ebay selbst warnt, dort auf Abholung zu verzichten, aber damit stellt man nicht gleich alle Verkäufer unter Generalverdacht.
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.