Betrug ebay Kleinanzeigen - Nähmaschinen, Nähzubehör, Nähgarn

    • Betrug ebay Kleinanzeigen - Nähmaschinen, Nähzubehör, Nähgarn

      Hallo auch ich wurde auf ebay kleinanzeigen betrogen.
      Anfang Juli bot eine Dame diverse Nähmaschinen, Nähgarn, Nähzubehör, Stoffe usw. an.
      Anzeigennummer: 337759901
      Angeblich musste ihre Mutter aus gesundheitlichen Gründen ihre Nähstube schließen.
      Da es wirklich gute Preise waren kaufte ich eine größere Menge Nähgarn und Overlockgarn insgesamt für 200 €.
      Da es ja die Sachen ihrer Mutter waren, sollte ich auch dorthin das Geld überweisen.
      Danach brach der Kontakt ab. Auf Nachfragen bekam ich keine Antwort mehr.
      Nun habe ich aber die Inhaberin der Bankverbindung ermittelt. Diese habe ich angerufen. Sie hat letztendlich auch zugegeben, dass sie mein Geld hat, behauptet aber dafür an eine gute Kundin Ware verschickt zu haben. (Sie betreibt einen kleinen Onlineshop mit selbstgebastelten Karten). ?(
      Von einer gemeinsamen Anzeige wollte sie nicht hören. Das Geld zurückerstatten will sie auch nicht.
      Anzeige bei der Polizei habe ich schon gestellt.
      Das Problem ist nun zu beweisen, dass die Dame, die die Anzeigen gestellt hat, auch die Kontoinhaberin ist.
      Ich gehe davon aus, das sie doch sehr ausgebufft wirkt.
      Habt Ihr noch eine Idee? Danke für Eure Antworten.
      Achso ist es hier zulässig Namen und Bankverbindungen zu posten, um anere eventuell zu warnen?
    • sange2374 schrieb:

      Achso ist es hier zulässig Namen und Bankverbindungen zu posten, um anere eventuell zu warnen?
      Zum gegenwärtigen Stand ist es besser, Du schickst alle Informationen zur Verkäuferin, zur Bankverbindung und zur erstatteten Anzeige (Dienststelle/Vorgangsnummer) an
      kontakt@auktionshilfe.info


      webcache.googleusercontent.com…&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
      Bilder
      • KirstenSchwarz.Kleinanzeigen.png

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    • Das Ganze scheint ein klassischer Dreiecksbetrug zu sein.
      Ich versuche mal, die vorliegenden Infos so aufzulisten, daß auch für Außenstehende verständlich wird, wie der Ablauf war und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

      1.)
      Die Threaderöffnerin (=TE) sange2374 hat über die eBay-Kleinanzeigen für 200,- EUR einen großen Posten Nähgarn gekauft von einer Kirsten Schwarz.
      Hierbei handelt es sich wohl um ein Fake, der Name ist vermutlich frei erfunden. Diese angebliche Kirsten Schwarz gab an, die Waren ( außer dem Garn waren auch noch ein halbes Dutzend Nähmaschinen sowie Schneiderpuppen inseriert ) im Auftrag ihrer Mutter zu verkaufen. Daher solle die Überweisung auch nicht an sie selbst, sondern direkt an besagte Mutter, eine M. Lxxxxx mit Konto bei der Sparkasse Schaumburg, erfolgen.

      2.)
      sange2374 überwies also die 200,- EUR mit dem Verwendungszweck "Nähgarn" auf das ihr genannte Bankkonto der M. Lxxxxx
      Danach brach der Kontakt zur Verkäuferin "Kirsten Schwarz" ab, sämtliche Angebote von ihr wurden deaktiviert und es kam keine Ware.

      3.)
      sange2374 begann nun selbst zu recherchieren. Als Inhaberin des Bankkontos, auf das sie überwiesen hatte, wurde ihr eine Maren Lxxxxx genannt.
      Diese betreibt einen Online-Shop mit Bastelartikeln einer amerikanischen Firma, für die sie als Vertreterin tätig ist. Maren L. gab auf direkte telefonische Nachfrage von sange2374 zu, deren Überweisung tatsächlich erhalten zu haben. Allerdings habe sie für die überwiesene Summe Ware versendet an eine völlig andere Person, die sie offenbar über Facebook kontaktiert und ihr mehrere Zahlungen von Dritten angekündigt hatte

      4.)
      Die Person, die offenbar hinter dem ganzen Dreiecksbetrug steckt, ist eine gewisse Janett Miethbauer, die unter dem Nicknamen "Nayla Soltau" bei Facebook agiert(e).
      Diese hatte zu Maren L. eine Facebook-"Freundschaft" aufgebaut und ihr dann vorgemacht, als Sammelbestellerin für mehrere Personen diese offenbar sehr teuren Bastelartikel bestellen zu wollen. Im Gegensatz zum üblichen Ablauf bei einer Sammelbestellung sollte in diesem Falle allerdings die Bezahlung nicht in einer Summe von der Sammelbestellerin kommen, sondern in mehreren Einzelsummen direkt von den Personen, für die Janett Miethbauer alias Nayla Soltau angeblich bestellen wollte. Die gesamte Ware sollte dann allerdings an Janett Miethbauer versendet werden. Um welche Gesamtsumme es dabei geht, ist bisher nicht ganz klar, aber es könnte durchaus Ware für über 1000 EUR gewesen sein.

      5.)
      Die Betrügereien von Janett Miethbauer scheinen sogar noch weitergegangen zu sein, scheinbar hat sie auch die Bastelartikel direkt in den Kleinanzeigen angeboten und natürlich auch nicht geliefert, dafür spricht jedenfalls die inzwischen gelöschte Suchanzeige einer anderen Betroffenen, siehe angehängter Screenshot.

      6.)
      Die Kontoinhaberin Maren L. sieht offenbar überhauptkeinen Anlass, das Geld an sange2374 zurückzuüberweisen, obwohl Maren L. mit sange2374 weder irgendeinen Kaufvertrag hat noch ihr je irgendwelche Ware geliefert hat. Sie möchte das Geld von sange2374 behalten und steht auf dem Standpunkt, diese könne ja versuchen, das Geld von Janett Miethbauer, an die Maren L. Ware versendet hat, zurückzubekommen.

      7.)
      Eine mit ihr befreundete Anwältin hat sange2374 offenbar allen Ernstes erklärt, daß sie tatsächlich das Geld von Maren L. nicht zurückfordern könne, da sie mit der keinen Kaufvertrag hat

      8.)
      sange2374 hat Anzeige wegen Betruges erstattet.
      Bilder
      • Stampin Up Janett Miethbauer in Nordrhein-Westfalen - Porta Westfalica Basteln, Handarbeiten und Kunsthandwerk eBay Kleinanzeigen.png

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    • @sange2374:
      Zunächst einmal: Die Aussage Deiner Bekannten, daß Du das Geld von der Kontoinhaberin Maren L. nicht zurückfordern kannst, darf *hüstel* bezweifelt werden. Ich will Deiner Bekannten mal zugute halten, daß sie evtl nicht alle Fakten kannte oder durchschaute. Aber eben weil Du mit Maren L. überhauptkeinen Vertrag hast ( bzw die nicht mit Dir ), kann und darf sie natürlich Dein Geld nicht behalten. Sie ist über die Herkunft der Zahlung bzw die Hintergründe, wie diese zustande gekommen ist, von ihrer "Kundin" getäuscht worden. Trotzdem: Du hast bei ihr nie etwas bestellt und sie hat Dir nie etwas geliefert. Welchen rechtlichen Grund sollte es also geben, daß sie Dein Geld behalten kann, nur weil sie einem Dritten (!!) in gleicher Höhe Ware geliefert hat ?!
      Vor allem, wo auf Deiner Überweisung auch noch eindeutig "Nähgarn" als Verwendungszweck stand. Sorry, aber der Blödsinn, den Janett Miethbauer der Maren L. da als Erklärung aufgetischt hat, das sei, weil "Dein Mann nicht wissen dürfe, daß Du Bastelmaterial bestellt hast", das ist so schwachsinnig, das tut schon weh.
      Im Übrigen ist das Wesen einer Sammelbestellung eben grade, daß der gesamte Kauf beim Lieferanten über den Sammelbesteller abgewickelt wird, der dann seinersets die Bestellung mit den Einzelkunden abrechnet. Bei einer Bestellung eines Sammelbestellers kommen darum nicht ein halbes Dutzend Einzelzahlungen von dessen Mitbestellern, sondern die Sammelbestellung wird in einem Betrag vom Sammelbesteller beglichen. Nur der ist der Kunde beim Lieferanten.

      Wie auch immer: Was jetzt folgt, ist keine Rechtsberatung, niemand haftet für die Richtigkeit der folgenden Aussagen und Ratschläge.
      Sie beruhen aber auf jahrelanger Erfahrung der Stammschreiber in diesem und ähnlichen Foren mit gleichen bzw sehr ähnlichen Fällen.

      Maren L. hat keine Straftat begangen, sie ist das eigentliche Opfer des Betruges. Die polizeilichen Betrugsermittlungen gegen sie aufgrund Deiner Anzeige werden daher aller Voraussicht eingestellt. Möglicherweise wird anschließend gegen Unbekannt oder gegen Janett Miethbauer weiterermittelt.

      Janett Miethbauer hingegen hat eigentlich auch nicht Dich betrogen, denn sie hat von Dir ja garkein Geld erhalten. Die hat genau genommen Maren L. betrogen, da sie von der Ware erhalten hat, ohne sie zu bezahlen, das hat Maren L. bloß immernoch nicht begriffen (oder sie will das nicht wahrhaben ). Tatsächlich ist vor allem Maren L. diejenige, die dringend endlich Strafanzeige erstatten sollte wegen Betruges gegen Janett Miethbauer.
      Maren L. muss im übrigen damit rechnen, daß da noch weitere Betrugsanzeigen gegen sie laufen, denn es dürften ja wohl noch weitere Personen an sie überwiesen haben, weil sie von Janett Miethbauer Nähmaschinen oder Schneiderpuppen kaufen wollten. Die haben alle, genau wie Du, Anspruch auf Rückerstattung ihrer Zahlungen an Maren L. und sind dann genaugenommen nur noch Zeugen in der Betrugssache, deren letztendlich einziges Opfer Maren L. ist.

      Die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Maren L. hat aber überhauptkeinen Einfluss auf die zivilrechtliche Seite der Angelegenheit.
      Soll heissen, auch wenn sie Dich nicht vorsätzlich betrogen bzw keine Straftat begangen hat, darf sie Dein Geld trotzdem nicht einfach behalten, nur weil es nun mal durch zwielichtige Umstände auf ihrem Bankkonto gelandet ist. Zivilrechtlich sieht die Geschichte daher so aus, daß sie Dir das Geld erstatten und dann anschließend ihrerseits zivilrechtlich gegen ihre Kundin vorgehen muss, denn die ( und nicht Du ) schuldet ihr das Geld für die versendete Ware.
      Für Dich bedeutet das, daß Du umgehend das gesamte Procedere des zivilen Mahnverfahrens gegen sie in Gang setzen solltest.
      Falls Du tatsächlich Rechtschutz hast, übergib die ganze Geschichte direkt einem Anwalt ( aber bitte nicht besagter Freundin ). Ansonsten kannst Du das aber auch in den ersten Schritten selbst machen:

      1.) Schriftliche Rückforderung samt Fristsetzung per Einwurfeinschreiben
      2.) Mahnbescheid
      3.) Bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid Zivilklage beim Amtsgericht ( dafür solltest Du dann aber in jedem Fall einen Anwalt beauftragen)

      Nach menschlichem Ermessen und einem Richter mit gesundem Menschenverstand solltest Du die Klage immer gewinnen.
    • Hab´s weitergeleitet. Ich hoffe das tun sie schnell.

      Ach meine befreundete Anwältin hat wohl recht. Ich habe die Frage auch in einem Rechtsforum gestellt und da es ein klassischer Dreiecksbetrug ist, kann ich von M.L. mein Geld nicht zurück verlangen.

      Danke Euch für Eure Mühe!
    • Gib mal bitte den Link zu diesem Rechtsforum.
      Wie kommen die da drauf? Wenn im vorliegenden Fall die Kontoinhaberin nicht zurückzahlen müsste, wäre das ja mehr oder weniger auch ein Freifahrtschein für Finanzagenten, die die eingehenden Zahlungen ja auch nicht behalten, sondern an einen Dritten weiterleiten.
      Das kann's ja irgendwie nicht sein.

      Übrigens:
      Du könntest auch mal den Herrn Hofmann anmailen, der bereits im April eine Paypal-Zahlung an Maren L. geleistet hat, die ebenfalls mit Janett Miethbauer im Zusammenhang stand.
      Es wäre interessant zu erfahren, wie bei dem der Hintergrund war und ob der ebenfalls einen finanziellen Schaden erlitten bzw irgendwen angezeigt hat.
    • Es handelt sich doch um ein öffentliches Forum, oder ?
      Dann kannst Du das hier auch direkt verlinken, dann können sich das auch weitere Mitleser anschauen und darüber diskutieren...

      Übrigens:
      Was war denn eigentlich bei der Dame mit der Suchanzeige passiert?
      Hatte die auch eine Nähmaschine bei "Kirsten Schwarz" gekauft und an Maren L. überwiesen?
      Oder hatte sie, wie es die recht knappe Annonce zunächst vermuten ließ, dieses Stampin Up Bastelzeugs gekauft und nicht erhalten?
      Falls sie nicht Käuferin bei Kirsten Schwarz war, wäre jeder weitere Name im Zusammenhang mit Janett Miethbauer interessant zu erfahren. Was hier bei Auktionshilfe veröffentlicht wird, erscheint in der Regel innerhalb von 24 Stunden auch bei Google, sodaß noch weitere Betroffene sich angesprochen fühlen könnten.
    • Schützin schrieb:

      Dann kannst Du das hier auch direkt verlinken, dann können sich das auch weitere Mitleser anschauen und darüber diskutieren...
      Wenn es eh öffentlich lesbar ist, dann würde ich es auch begrüssen, wie die dortigen Mitglieder auf diese Auffassung kommen, mit welcher Begründung, welcher Grundlage ect.

      Wir können hier dann darauf einsteigen und unsere Meinungen hierzu äußern, es ist immer gut die Angelegenheit von verschiedenen Personen durchleuchtet zu bekommen.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • 123recht.net/Betrug-ebay-kleinanzeigen-__f491075.html

      Die Dame mit der Suchanzeige hatte wohl direkt Kontakt mit J. M., es ging um eine kleinere Summe und die Ware ist nie angekommen.
      Ich habe Sie angeschrieben und ihr den Link von diesem Forum hier geschickt und auch um Weiterleitung an den die anderen geschädigten Personen gebeten. Sie sollen dann selbst entscheiden, in wie weit sie ihren Fall hier öffentlich machen wollen.
    • Also so eindeutig sind die Antworten da garnicht.
      Bei der ersten Antwort bin ich mir nicht sicher, ob der Antwortgeber den Sachverhalt Dreiecksbetrug überhaupt in vollem Umfang erfasst hat, nämlich daß Du eben nicht an die Täterin, sondern eine Dritte überwiesen hast, deren Adresse Du aber sehr wohl kennst.
      Und der zweite Antworter hat zwar den Dreiecksbetrug richtig diagnostiziert, aber der schreibt
      "Die Rechtslage ist dabei durchaus kompliziert und auch nicht eindeutig (in der Frage, wer das Geld behalten darf - die Ware ist ja sowieso weg)."

      Wie gesagt, Du hast mit der Zahlungsempfängerin weder irgendeinen Vertrag noch irgendeine Lieferung von ihr erhalten.
      Und der Verwendungszweck "Nähgarn" legte schon ziemlich nahe, daß Du kein Stampin Bastelzeugs bei ihr bestellen wolltest.
      Ich wüsste wirklich gerne, auf welcher gesetzlichen Grundlage sie rechtmäßig Dein Geld behalten sollte.

      Hier ein Beispiel eines Dreiecksbetruges, bei dem zwar die Zahlungen mit Paypal ausgeführt wurden, der Sachverhalt im Groben aber der Gleiche ist - Ein Verkäufer erhält eine Zahlung von einem Dritten und versendet / übergibt daraufhin seine Ware dem Täter:
      www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber…gen/dreiecksbetrug100.htm

      WDR schrieb:

      Am Ende steht Niko ohne Handy und ohne Geld da, weil der Käufer Anspruch auf sein bereits überwiesenes Geld hat.

      WDR schrieb:

      Muss der Käufer im Dreiecksbetrug nicht auch haften?
      Die Antwort ist eindeutig: Nein. In diesem Fall bleibt allein der Verkäufer, also Niko, auf seinem Schaden sitzen. Denn Niko hat von jemandem (vom Käufer) Geld zu Unrecht bekommen. Juristen nennen das „ungerechtfertigte Bereicherung“. In unserem Fall heißt das, Niko muss das Geld komplett an den Käufer zurückzahlen, auch wenn beide betrogen worden sind.
    • sange2374 schrieb:

      Ich habe die Frage auch in einem Rechtsforum gestellt

      Also ehrlich gesagt würde mich auch interessieren, was das für ein "Rechtsforum" gewesen sein soll.
      Ok.... naja.... *seufz*

      Die Frage ob Du dein Geld vom Kontoinhaber, an den Du überwiesen hast zurückzubekommen hast ist weder unklar noch ist sie sonderlich kompliziert.

      Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.

      Und falls Du (oder irgend ein Anwaldi oder "wissender" Rechtsforumschreiber) jetzt fragst, wie ich zu dieser Ansicht komme: ich komme gar nicht. Ich schreibe nur ab: gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.