Paypal Geld zurückgezogen

    • Paypal Geld zurückgezogen

      Hi,
      ich habe wie so viele ein Problem mit PP. :wallbash

      Ich habe auf Ebay CS:GO Skins im Wert von 1520€ verkauft. Als Erklärung: damit sind Spielgegenstände gemeint die keinen physischen Wert haben sollten.
      Der Käufer bezahlte sofort nach der Aktion und schrieb mich auch sofort an, der Tausch usw. alles super.

      Dann der Hammer. 12 Stunden später war das Geld vom meinem PP Konto verschwunden. Der Käufer hatte Käuferschutz angefordert mit der Begründung er hätte die Gegenstände nie erhalten.
      Da es nur Pixel sind ärger ich mich nicht wirklich drüber, die 1500€ wären halt cool gewesen. Trotzdem wüsste ich gerne ob es eine Möglichkeit gibt mein Geld zurück zu bekommen.


      Gruß
      Kek
    • Über Paypal? Nein.
      Du hast keinen Versandbeleg andie bei PP hinterlegte Adresse, der von dir als VK gefordert ist.

      Hast du schon mal die bei PP hinterlegten Daten deines Käufers überprüft? Würde mich nicht wundern, wenn die auch auf Fakedaten laufen.

      Bleibt nur Anzeige gegen Unbekannt. Wie es ausgeht steht in den Sternen.
    • *alte_eule* schrieb:

      Über Paypal? Nein.
      Das hätte ich bis vor Kurzem auch sofort behauptet, aber PayPal hat doch den Käuferschutz angeblich auf digitale Sachen ausgeweitet: auktionshilfe.info/thread/1236…?postID=219901#post219901
      Sicherlich gibt es dazu aber noch keine Erfahrungen. Die Frage ist dabei auch die Möglichkeit des Nachweises.
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      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      aber PayPal hat doch den Käuferschutz angeblich auf digitale Sachen ausgeweitet:

      Ja, eben. Das ist ja das Problem. TE ist Verkäufer.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      TE ist Verkäufer.
      Ja, aber vorher bekam der Kunde bei virtueller Ware von PayPal das Geld sofort zurück.
      Jetzt verlangt PayPal eine Versandbestätigung:

      PayPal schrieb:



      Verkäufe dokumentieren.

      Wenn Sie als Shop-Betreiber nachweisen können, dass Sie die digitale Ware an den Käufer übergeben haben (z.B. per E-Mail oder Download) oder dass der Artikel wie beschrieben ist, hat sich der Fall natürlich im Nu für Sie erledigt.
      Quelle: paypal.com/de/webapps/mpp/merchant-intangibles-update
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      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?

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    • PKasch schrieb:

      Ja, aber vorher bekam der Kunde bei virtueller Ware von PayPal das Geld sofort zurück.

      Was ja in so fern auch nicht ok war, denn damals gab es darauf keinen Käferschmutz.


      PKasch schrieb:

      Jetzt verlangt PayPal eine Versandbestätigung:

      Klar. Paypal. Deshalb macht man als Käufer so einen Fall ja auch nicht über PP auf sondern über ebay. Ausserdem ist es mir (und vermutlich auch PP) ziemlich egal, was auf irgendwelchen Werbeseiten steht. Da steht auch, dass Paypal eine sichere Zahlungsmethode sein soll und ähnlicher Blödsinn.

      Ausserdem steht da "wenn Sie als Shop-Betreiber".
      paypal.com/de/webapps/mpp/merchant-intangibles-update
      Ist das ein Artikel eines Shopbetreibers?

      In der normalen Verkäuferschutzrichtlinie, nach der ebay (auch nicht exakt) handelt, stehen die virtuellen Waren aber noch nicht drin:
      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Die Käuferschutzrichtlinien sind aber aktualisiert.
      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

      3.2 Die Berechtigung gilt für den Erwerb der meisten Waren und Dienste (Fahrkarten, immaterielle Werte wie Zugriffsrechte auf digitale Inhalte und sonstige Lizenzen) mit folgenden Ausnahmen:

      1. Grundeigentum (darunter jegliche Form von Wohneigentum),
      2. Unternehmen (darunter jegliche Einheiten oder Dienste, welche Teil eines Unternehmens oder einer Unternehmensakquisition sind),
      3. Fahrzeuge (darunter jegliche motorisierte Fahrzeuge, Motorräder, Luft- und Wasserfahrzeuge),
      4. Individuell gefertigte Artikel (außer denjenigen, die als nicht zugegangen deklariert wurden),
      5. Gemäß PayPal-Nutzungsrichtlinie verbotene Waren und Dienste,
      6. Industrielle Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werden,
      7. Zahlungsmitteläquivalente (darunter jegliche Geschenkkarten),
      8. Jegliche Wetteinsätze und sonstige Gelegenheiten zum Profitieren von Gewinnen aus Glücksspielaktivitäten.

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    • Mirabella Neumann schrieb:

      Die Käuferschutzrichtlinien sind aber aktualisiert.

      Klar. Was hattest Du denn erwartet? Ist doch... :~

      ... sorry für die Unterbrechung. Ist doch alles im Sinne eines positiven Betrügererlebnisses.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Acrylium schrieb:

      Die Frage in dem Fall ist doch welcher Art Versandnachweis PayPal in solchen Fällen vom Verkäufer erwartet.

      Nur sekundär. Primär stellt sich die Frage, wie ebay die Paypal-Käferschmutzrichtlinien bzw die Verkäuferschutzrichtlinie anwendet, wenn der Fall über ebay eröffnet wird.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nur sekundär. Primär stellt sich die Frage, wie ebay die Paypal-Käferschmutzrichtlinien bzw die Verkäuferschutzrichtlinie anwendet, wenn der Fall über ebay eröffnet wird.
      Nicht unbedingt, PayPal hat bei mir in diesem Jahr auch schon einmal anders entschieden als eBay ;) , ging allerdings um einem kleineren Betrag.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      PayPal hat bei mir in diesem Jahr auch schon einmal anders entschieden als eBay

      Genau das meinte ich. Paypal hält sich nämlich an seine eigenen Richtlinien und ist damit der zuverlässigere der beiden Vertragspartner. (Schon irgendwie komisch, wenn ich das sagen muss)

      ebay dagegen hält sich nur an die Käuferschutzrichtlinie und die Verkäuferschutzrichtlinie von Paypal. Und die Verkäuferschutzrichtlinie von PP die man von den AGB aus erreicht ist vom 17. Juni 2015.

      Das hier paypal.com/de/webapps/mpp/merchant-intangibles-update ist aber ab Juli gültig und daher von der VKS-Richtlinie, die aus den PP-AGB aus abgerufen werden kann, noch gar nicht erfasst.

      Ich hab jetzt eben mit Paypal telefoniert und würde dem TE daher nun raten, er soll diese Art der Fallschliesung auf ebay mal dem PP-Käufreschuzt darlegen. Zusammen mit einem Hinweis darauf, dass ebay sich nicht an die bei PAypal geltenden Regeln hält. Ist zwar eigentlich kein PP-Fall, aber eventuell kommt er auf Kulanz an das Geld. (Naja... 1500... wäre schon sehr kulant...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Du wurdest ganz klar betrogen. Wenn der Betrüger clever ist, hat er kein Bankkonto hinterlegt und kauft mit dem erhaltenen Geld ein.
      Sehr ärgerlich! Unter Umständen hat er aber sein echtes Bankkonto hinterlegt, dann gibt es gute Chancen den Dieb zu fassen.
      Die Polizei macht sich überhaupt keine Mühe den Dieb zu ermitteln, auch bei gehackten Seiten wird nichts unternommen. Dafür gibt es einfach nicht das nötige Personal.
      Es geht um viel Geld, drum solltest du überlegen einen Anwalt einzuschalten, der die notwendigen Daten von Paypal erhält, wenn es denn welche gibt.
      Schriftverkehr gibt es ja, somit hast du etwas in der Hand. Du kannst über eBay einen Fall öffnen. Du hast ja die digitale Ware irgendwie transferiert, wenn du das beweisen kannst, kann der Fall erneut bearbeitet werden.
      Das Geld von Paypal zurückgeholt werden.. wenn nicht, bezahlt eBay und eBay mahnt der Käufer ab.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Smarty ()

    • Smarty schrieb:

      Du wurdest ganz klar betrogen. Wenn der Betrüger clever ist, hat er kein Bankkonto hinterlegt und kauft mit dem erhaltenen Geld ein.
      Sehr ärgerlich! Unter Umständen hat er aber sein echtes Bankkonto hinterlegt, dann gibt es gute Chancen den Dieb zu fassen.
      Ja was denn nun? Betrüger oder Dieb? Bist du sicher, dass es kein Vergewaltiger war?

      Smarty schrieb:

      Die Polizei macht sich überhaupt keine Mühe den Dieb zu ermitteln
      Und das hat dir wer mitgeteilt?

      Smarty schrieb:

      auch bei gehackten Seiten wird nichts unternommen.
      Habe ich etwas überlesen? Welche Seite wurde hier gehackt?

      Smarty schrieb:

      Das Geld von Paypal zurückgeholt werden.. wenn nicht, bezahlt eBay und eBay mahnt der Käufer ab.
      Kannst du das bitte einmal etwas ausführlicher erklären?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @biguhu
      anscheinend bist du heute mit dem falschen Fuß aufgestanden und auf Krawall aus, kann das sein ?
      Wie kann man einen Text so derartig zerpflücken und falsch verstehen ? Und jeden Satz direkt auf den Fall beziehen?!

      Punkt 1. Betrüger, Langfinger, umgangssprachlich auch Dieb genannt! Wo ist das Problem jetzt genau?

      Punkt 2. Ich habe bisher 7 Vorfälle in meinem Leben angezeigt, alles hatte mit Internet-Kriminalität zu tun und jedes Mal wurde der Fall eingestellt.
      So etwas wie IP-Verfolgung usw. wird anscheinend nur noch in Nötigungs-Fällen, schweren Delikten und bei politischer Unkorrektheit genutzt.
      Natürlich wird sicher auch noch in andren Bereichen ermittelt aber bei einem Betrug über eBay-Kleinanzeigen und Co, wird nichts weiter getan. Selbst wenn man Beweise sammelt.
      Beispiel: Bei eBay Kleinanzeigen wird eine Ware unter dem Namen: Hans Peter verkauft, dieser besitzt einen gefälschten Personalausweis und das Bankkonto wurde auf falschen Namen geöffnet.
      Es wird nun gegen Hans Peter ermittelt, obwohl man schon im Vorfeld wusste, dass die Daten nicht die echten sind. Schlussendlich kommt ein Schreiben von der Polizei, dass Hans Peter nicht gefunden werden konnte.
      Das obwohl zusätzlich 21 noch aktive eBay-Auktionen der Polizei übermittelt wurden, die alle samt vom Täter stammten. Spricht man dann mit den Polizisten vor Ort, sagen diese: Es handelt sich meist um ausländische Betrüger und es sind uns die Hände gebunden, bitte überweisen Sie niemals Geld an Fremde.

      Punkt 3. Es hat überhaupt nichts mit dem TE Fall zu tun, es ist ein reines Beispiel dafür, dass die Polizei bei Internet-Betrügereien keine große Hilfe sind.

      Punkt 4. Ich hatte im Januar 2015 folgenden Fall:
      Ein eBay/ Paypal Fall wurde gegen mich entschieden. In dem Fall ging es darum, dass eine Batterie auszutauschen, bzw. eine Batterie in ein Gerät einzulegen, mehr als eine übliche Benutzung wäre. Bzw. die Ware geöffnet wurde und somit keine Rückgabe möglich ist. Ich hatte einen Fall wegen beschädigter Ware geöffnet und teilte mit, die Batterie eingelegt zu haben. eBay nahm die Batterie als Anlass den Fall gegen mich zu schließen. Denn um die Batterie einzulegen, musste ich das Spielzeug hinten öffnen. Ich legte Einspruch ein und gewann. Das Geld wurde damals aber von Paypal zurück gebucht, eine nochmalige Buchung war nicht möglich.. somit hat eBay den vollen Betrag erstattet. Es kommt auf den Fall an aber meistens holt eBay sich dann den Betrag von der Gegenseite zurück. Das eBay-Konto der Gegenseite erhält dann rote zahlen und um weiter verkaufen zu können, muss Geld an eBay überwiesen werden.

      In einem anderen Fall hat eBay falsch entscheiden und Paypal richtig.. jedoch konnte der Betrag von Paypal wegen eBay nicht eingezogen werden. Nach Einspruch bei eBay und genügend Beweisen, wurde der Fall zu meinen Gunsten nachträglich entschieden und ich bekam das Geld zurück, jedoch von eBay - nicht Paypal.
    • Smarty schrieb:

      Ich habe bisher 7 Vorfälle in meinem Leben angezeigt, alles hatte mit Internet-Kriminalität zu tun und jedes Mal wurde der Fall eingestellt.
      So etwas wie IP-Verfolgung usw. wird anscheinend nur noch in Nötigungs-Fällen, schweren Delikten und bei politischer Unkorrektheit genutzt.
      Natürlich wird sicher auch noch in andren Bereichen ermittelt aber bei einem Betrug über eBay-Kleinanzeigen und Co, wird nichts weiter getan. Selbst wenn man Beweise sammelt.
      Ich halte es für ein sehr fragwürdiges Signal, dem TE zu suggerieren, die Polizei würde grundsätzlich nichts tun und deshalb würde sich eine Anzeige nicht lohnen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.