Ist ein Vertrag zustande gekommen?

    • Ist ein Vertrag zustande gekommen?

      Hi,

      ich habe eine Sache zur Abholung bei eBay Kleinanzeigen angeboten, es geht um einen Hasenstall. Nach kurzer Zeit meldete sich ein Interessent - Nachrichtenverlauf seht ihr unten.

      Interessent: Hallo ich kann ihn für 50€ nehmen?
      Ich: Guten Tag, sehr gerne, wenn Sie ihn abholen. Mit freundlichen Grüßen [...]
      Ich erneut (kurze Zeit später): Ich möchte Sie bitten, mir bis 18:00 Uhr heute Abend rückzumelden, ob Sie den Stall möchten, da ich noch andere Interessenten habe.

      Nun meldeten sich weitere Interessenten bei mir und diese machten mir bessere Angebote. Daher habe ich den Interessenten aufgefordert, mir doch bitte bis 18:00 Uhr Bescheid zu geben, ob er die Ware möchte oder nicht. 18:00 Uhr ist vorbei, theoretisch bin aus dem Vertrag raus - nur fällt mir gerade ein, dass meine Frist viel zu kurz ist, oder? :lach: Was meint ihr?
      Grüße

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    • Nach e-recht24 schon:


      eRecht24 schrieb:

      In den „Allgemeine Nutzungsbedingungen für eBay Kleinanzeigen“ finden sich – anders als in den AGB für den eBay Marktplatz – keine Aussagen darüber, wie ein Vertrag zustande kommt. eBay Kleinanzeigen ist ein Anzeigenportal. Wenn Sie einen vertrag mit einem Verkäufer abschließen richtet sich der Vertragsschluss entweder nach den AGB des Verkäufers oder nach den allgemeinen Vorschriften des GBG zum Vertragsschluss.
      Das bedeutet, wenn Sie einen Verkäufer anrufen oder ihm eine E-Mail schreiben „Ich hätte gern das Fahrrad für den angegebene Preis gekauft“ und der Verkäufer sagt „OK“, dann haben Sie einen wirksamen Vertrag geschlossen.

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    • anonymous schrieb:

      Hallo ich kann ihn für 50€ nehmen?

      Ist ein Antrag. Kann man mit ja oder nein beantworten.

      Du hast die Annahme unter aufschiebender Bedingung formuliert:

      anonymous schrieb:

      Guten Tag, sehr gerne, wenn Sie ihn abholen.

      Wenn er ihn abholt geht er darauf konkludent ein. Er hat ihn aber noch nicht abgeholt, also habt ihr keine übereinstimmenden Willenserklärungen abgegeben.

      Ob die nachfolgende Frist zu kurz ist ist daher erst mal unbeachtlich.

      anonymous schrieb:

      Ich möchte Sie bitten, mir bis 18:00 Uhr heute Abend rückzumelden, ob Sie den Stall möchten, da ich noch andere Interessenten habe.

      Ist eine weitere Ergänzung im Rahmen der Vertragsverhandlungen unter dem konkludent formulierten Ausschluss der Gebundenheit, das Teil anderweitig zu verkaufen.

      Wenn Du dir jetzt dein selbst recherchiertes Beispiel anschaust, siehst Du auch, wo die Unterschiede liegen.




      eRecht24 schrieb:

      nach den allgemeinen Vorschriften des GBG

      Ich hab erst mal nachgeschaut, ob das tatsächloich dort steht. Es steht dort. Also: Gürgerliches Besetz-Guch...

      :D (SCNR)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.