Insolvenz Roomnight

    • schabbesgoi schrieb:

      Warum schienen sich manche Hotels strikt gegen praktisch -jeden- Buchungswunsch zu sträuben (vor dem Insolvenzantrag), obwohl sie doch kaum jemals "ausverkauft" waren? Letzendlich haben die Hotels das Geld von Roomingnight ja eh erst zu sehen bekommen, wenn ein Gast auch anreist. Diesen Punkt verstehe ich nicht.
      Da war doch schonmal sowas ähnliches mit Gutscheinen... liegt einige Zeit zurück, ich weiss es nicht mehr. Aber damals standen einige Übernachtungshäuser direkt mit dem Gutscheinverscherbeler unter einer Decke.....

      Frage wäre, wozu man überhaupt zu so einem Geschäftsmodell greift. Wenns einer Herberge doch so schlecht geht, stell ich selbst eine Anzeige online. Aus einem einfachen Grund: der Gutscheinverhökerer macht das nicht für lau. Entweder kassiert der vom Hotelier Provision oder der Käufer zahlt mehr als er müsste.
      In beiden Fällen gilt: der K zahlt mehr als er müsste. Das geht auf Dauer nicht gut, irgendwann merken die Leute, dass sie teuer kaufen. Dann gibt's schlechte Kommentare - das spricht sich rum - dann wird eben weniger übernachtet....
    • ja, Kara...Zu so was kommt es, wenn solche "Vermittler" dazwischen sitzen.
      Der "Vermittler"...hat das Geld in trockenen Tüchern? (Was zu ermitteln wäre)
      Leidtragende sind Hoteliers und Endkunden erstmal gleichermaßen...

      Ich kann es auch anders sagen: Das Hotel, welches nun zu seiner Pflicht steht, das nehme ich persönlich auf in meine "Könnte man in Erwägung ziehen, wenn Preis/Leistungsverhältnis des Angebots stimmen"-Liste auf :-). Ich habe schon hervorragende Zeiten in Hotels verbracht, die unterhalb der Hogesa "3*" rummachen. Und ich habe marktgerechte Preise gezahlt.
      Hätte ich so einen Gutschein, so würde ich mich -freiwillig- an den Unbillen der Situation beteiligen. Aber bestimmt nicht, wenn das Hotel mir mit "Löse ich einfach nicht ein" kommt. Dafür sind die Bedingungen meiner RSV und mein Wald-und-Wiesen-Lieblings-Anwalt zu gut :)

      Ich kann auch sagen, was ich persönlich machen würde, wenn so ein Hotel mir die Einlösung endgültig verweigert (Ohne jede Garantie, wie immer). Ich würde einen großzügigen Zeitraum dem Hotel zur Verfügung stellen, in dem mir die einen Termin geben können, mit Fristsetzung für die Reservierung. Dabei gleich sagen, dass man auf seinen Gutschein besteht.
      Ich würde mir die Reise nicht vermiesen lassen. Ich würde in einem anderen ähnlich kategorisiertem Hotel in der Gegend buchen und dann Schadenersatz in Höhe des ortsüblichen Saisonpreises (wenn niedriger: des Gutscheinpreises) einklagen versuchen. Im Falle der Kunden, die sogar vor der roomnight-Insolvent Buchungsbestätigungen hatten, die dann vom Hotel storniert wurden: noch besser für mich.

      Aber muss es soweit kommen?
    • Eine schwarze Null?
      Nun ja, es mag sogar dafür berechtigte Gründe geben. Manchmal. Schon mal als "einziger Gast" das "Flair" eines Hotel erlebt? Allein das "Frühstück-Buffet" ;)
      Nein, auch ein kleines operatives Minus kann -in sehr eingeschränktem Maße und über begrenzte Zeit- sinnvoll sein.

      hotel schrieb:

      Dort wurden Gutscheine über Ebay frei ersteigert - oftmals hieß das dann für ein Hotel, dass sie 2 Tage für 2 Personen inkl. Frühstücksbuffett und manchmal sogar Abendessen für knapp 20 € "verkauft" haben.
      Daran geht man pleite!!
      Auch an so einem Misserfolg in der Vermarktung waren die Hoteliers dann noch beteiligt? Keine Fix-Preise mit Roomnight zu vereinbarten und festgeschrieben Preisen? Es wird immer gruseliger, auf was sich manche Hoteliers scheinbar eingelassen haben....
      Echt? Haben Hotels "nur" einen Anteil an dem bekommen, was "zufällig" bei einer ebay-Auktion, veranstaltet durch roomnight, rausgekommen ist?

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    • Wie schon gesagt - unser Haus nimmt die Gutscheine auch weiterhin an.
      Bei uns gab es aber auch vorher nie Probleme, wenn man per Gutschein übernachten wollte.
      Der Buchungswunsch eines Roomnighters wurde vollkommen gleichrangig zu anderen Übernachtungen erfüllt.
      Jetzt gibt es aber manchmal auch spontan sehr nette Gesten der Roomnight-Gäste. So wird zum Beispiel noch eine Anschlussübernachtung gebucht (die dann ja voll gezahlt wird!), und wir bekommen viele herzliche "Dankeschöns". :)
      Oftmals rufen die Gäste aber auch schon wütend und unhöflich an. Sie werden sofort anmaßend und pampig, BEVOR sie überhaupt unsere Antwort anhören.
      Sagt man dann - trotzdem noch freundlich - das ihr Gutschein bei uns selbstverständlich weiter angenommen wird, herrscht erstmal Verwirrung. :lach:
      Der Ton macht bei so vielen Dingen die Musik...ein wenig Verständnis und Lösungsbereitschaft von BEIDEN Seiten ist hier ungemein hilfreich.
    • Du persönlich @hotel...bist mir sehr sympatisch :)
      Es ist gut, dass Du hier schreibst. Und es ist auch gut, dass Du anonym schreibst.
      Aber, wenn ich Dich "kennen" würde (das ist nun absolut keine Aufforderung, Dich zu "outen", das wäre insgesamt wahrscheinlich absolut nicht gut für Euren Betrieb) ...ich würde gerne mal bei "Dir" übernachten. Zu fairen Preisen, wenn es mich mal in Deine Richtung verschlägt. Das mal nur so zwischendurch :)
    • schabbesgoi schrieb:



      Ich kann es auch anders sagen: Das Hotel, welches nun zu seiner Pflicht steht, das nehme ich persönlich auf in meine "Könnte man in Erwägung ziehen, wenn Preis/Leistungsverhältnis des Angebots stimmen"-Liste auf :-). Ich habe schon hervorragende Zeiten in Hotels verbracht, die unterhalb der Hogesa "3*" rummachen. Und ich habe marktgerechte Preise gezahlt.
      Hätte ich so einen Gutschein, so würde ich mich -freiwillig- an den Unbillen der Situation beteiligen. Aber bestimmt nicht, wenn das Hotel mir mit "Löse ich einfach nicht ein" kommt. Dafür sind die Bedingungen meiner RSV und mein Wald-und-Wiesen-Lieblings-Anwalt zu gut :)

      Ich kann auch sagen, was ich persönlich machen würde, wenn so ein Hotel mir die Einlösung endgültig verweigert (Ohne jede Garantie, wie immer). Ich würde einen großzügigen Zeitraum dem Hotel zur Verfügung stellen, in dem mir die einen Termin geben können, mit Fristsetzung für die Reservierung. Dabei gleich sagen, dass man auf seinen Gutschein besteht.
      Ich würde mir die Reise nicht vermiesen lassen. Ich würde in einem anderen ähnlich kategorisiertem Hotel in der Gegend buchen und dann Schadenersatz in Höhe des ortsüblichen Saisonpreises (wenn niedriger: des Gutscheinpreises) einklagen versuchen. Im Falle der Kunden, die sogar vor der roomnight-Insolvent Buchungsbestätigungen hatten, die dann vom Hotel storniert wurden: noch besser für mich.

      Aber muss es soweit kommen?
      Den Ausführungen kann ich nur zustimmen. Wir haben einen Gutschein für 800 Euro erworben und hatten dafür eine verbindliche Buchungsbestätigung vom Hotel. Die Absage kam vom Hotel mit dem Zusatz wir könnten den Gutscheinpreis noch einmal bezahlen. Auf den Hinweis auf die Ausführungen der Insolvenzverwalterin kam kein Vergleichsangebot, sondern nur ein "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht keine Leistung erbringen, für die wir kein Geld sehen werden." Jetzt wird auf Anwaltsbriefe wird höchst verspätet reagiert; unser nächster Schritt ist klar .... Alles sehr traurig, da wir schon einige schöne Urlaube in diesem vermutlich gut gehendem Hotel verbracht haben. Ein Angebot vom Hotel " geteiltes Leid ist halbes Leid " hätten wir am Anfang sofort angenommen. Das Hotel verkauft wieder Gutscheine über einen anderen Anbieter.
    • Ja, das Unrechsbewusstsein einiger Hoteliers scheint unbegrenzt zu sein.
      (Oder sie stehen mit dem Rücken zur Wand, aber so wie Du schreibst nicht in Deinem Fall, Helene.)

      Da werden von Hoteliers Verträge abgeschlossen, Gutscheine auf den Markt getragen. Man lässt Kunden Geld an seinen Dienstleister zahlen.
      Teilweise bei der Einlösung geknausert, wenn man auch nur den Hauch einer Chance sieht, dass ein Zimmer anders doch noch besser vermietet werden kann.
      Wenn der Auktionserlös so schlecht ist, dass noch nicht mal die Kosten gedeckt werden, dann wird sich geweigert, überhaupt je ein Zimmer frei zu haben.

      Und nach der Pleite von Roomnight....geht das alles den Hotelier dann schlicht nichts mehr an...
      Und dann noch parallel weitere Gutscheine über andere anbieten (Hab ich auch schon gesehen, oft über das Unister-Unternehmen "Ab-in-den-Urlaub.de", welches schon seit einiger Zeit zum Verkauf steht und wo es auch massive Kritik von Kunden gibt)

      Ne, so geht das auch nicht....
    • Ich fand es schon dreist von uns noch einmal den kompletten Preis einschließlich der sonst abzuführenden Provision zu verlangen. Jetzt ist das Verhalten nur noch zum Kopf schütteln. Es gibt ein Vergleichsangebot: Statt 7 Tage HP 3 Übernachtungen mit einem Abendessen. Das heißt wir dürften dreimal Frühstück und 2 Abendessen extra zahlen.

      Das Hotel ist scheint alles andere als notleidend.
      Für die Eigentümer stellt es eine Kapitalanlage dar.

      Ich werde berichten wie das Ganze vom Gericht beurteilt wird.
    • Das finde ich gut, Helene, wenn Du uns auf dem Laufenden hälst. Leider wird es wohl dauern.

      Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass Hotels "anbieten", dass man den Gutscheinpreis nochmal komplett zahlen soll. Also inklusiv der für roomnight gedachten Provision, die das Hotel ja sowieso nie gesehen hätte. Das heißt dann, dass das Hotel nicht mal mit dem Preis sich zufrieden gibt, welchen es ohne die Roomnight-Insolvenz für sich selbst erzielt hätte. Da wird es endgültig unverschämt, selbst wenn ein Hotel sich auf die Warte stellt, dass es wegen der Insolvenz von roomnight keine Einlösungsverpflichtung mehr hätte.


      Wobei ich noch unterscheiden möchte, nach dem Preis, der bezahlt wurde.
      Bei ein wenig nachlesen der ebay-Bewertungen von roomnight war der günstigste Auktionsgewinn eines Kunden: 2 Nächte mit Frühstück für 2 Personen für 14,50. Sollte ein Hotel da anbieten "nochmal" zu zahlen, wäre das wohl nicht das Problem als Kompromiss.
      In Deinem Fall sieht der Betrag aber nicht nach so einem Dumping-Fall aus.

      Wenn hier Hoteliers mitlesen: Eine Idee von der ich gelesen habe, finde ich ganz interessant um eventuell halbwegs günstig aus der Bredouille zu kommen. Man könnte den Endkunden anbieten, auf die Einlösung zu verzichten und statt dessen dem Endkunden den Auktionspreis "aus eigener Kassse" erstatten. Damit würden sich bestimmt viele Kunden zufrieden geben und nicht mehr schlecht über das Hotel denken und auf ihr "Schnäppchen" zu bestehen. Ein möglicher Kompromiss für viele Fälle, wo der Auktionspreis nicht mal die Kosten der Übernachtungen decken würde?
    • schabbesgoi schrieb:

      Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass Hotels "anbieten", dass man den Gutscheinpreis nochmal komplett zahlen soll. Also inklusiv der für roomnight gedachten Provision, die das Hotel ja sowieso nie gesehen hätte. Das heißt dann, dass das Hotel nicht mal mit dem Preis sich zufrieden gibt, welchen es ohne die Roomnight-Insolvenz für sich selbst erzielt hätte. Da wird es endgültig unverschämt, selbst wenn ein Hotel sich auf die Warte stellt, dass es wegen der Insolvenz von roomnight keine Einlösungsverpflichtung mehr hätte.
      Das ist nicht nur unverschämt, das ist einfach kackendreist in Hinblick auf das ergangene Urteil....
    • N ja, das ist eine Sache der Wortwahl ;) In der Sache sind wir einig.

      Immer davon ausgehend, dass die Verträge der verschiedenen roomnight-Firmen mit den Hoteliers jeweils ähnlich waren und auch den Hotels klar sein musste, dass roomnight nur den Vermittler gibt, sich die Hotels aber damit die Verpflichtung gegenüber der reisewilligen Käufer an die Backe kleben.

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    • Hier muss ich kurz korrigieren:
      Bei den ausgestellten Gutscheinen ist (jedenfalls in unserem Hotel, und ich denke, das wird wohl überall gleich sein) die Provision schon vorher von Roomnight abgezogen worden.
      Der Gutscheinwert beinhaltet also keine Provision.

      Ein anderer - meiner Meinung nach guter - Mittelweg wäre auch, dem Hotel den Mehrwert zwischen Gutschein und "normalem" Übernachtungspreis als Zahlung anzubieten.
      So hat man dann zwar kein Schnäppchen gemacht, aber das Geld ist auch nicht komplett verloren.
      Unterm Strich zahlt man dann ja trotzdem nur die "normale" Übernachtung...
    • "Gutscheinwert": Das ist nach dem Vertragsschluss eigentlich kein "Preis" mehr für den Kunden, sondern das, was er gekauft hat. Also zum Beispiel "2 Übernachtungen mit Frühstück für 2 Personen". Mit der Einschränkung, dass die Termine nicht frei wählbar sind, sondern sich auch nach der Saure-Gurken-Zeit des Hotels richten. Da kann nichts "schon abgezogen sein". Zumindestens nicht für den Endkunden.
      Wieviel roomnight vom Preis, den der Kunde gezahlt hat, dann an das Hotel ausgezahlt hat und wann, dass ist rein der Vertrag zwischen Hotel und roomnight.

      Der von Dir gedachte "Mittelweg" lässt meiner Meinung nach den Zusammenhang verlieren.

      Das lässt mich eher daran denken: "Kunde, zahl die Differenz zu meinem Normalpreis drauf, sonst kannst Du Dir Deinen Gutschein in die Haare schmieren, weil dann nie was frei ist".
      Eine Methode, die nach Hörensagen in früheren Bewertungen vor der Roomnight-Insolvenz wohl gelegentlich auch bei einigen Hoteliers vorkam.
      Glaubst Du denn, dass ein Kunde, der bei ebay ein 20-Euro-Schnäppchen geschossen hat, nun zum Beispiel 160 Euronen zu einem fiktiven, aber veröffentlichtem "Normalpreis" zuzahlen wird?
      Menno, dann hätte er sich ja gleich ein anderes Hotel zum Wunschtermin aussuchen können, statt das umständliche ebay-Spiel mit zu spielen.
      Wenn es diese Kunden vielfach geben würde, dann wäre das aber tatsächlch eine "ausbaufähige Geschäftsidee" ;)

      Klingt für mich eher negativ als Vorschlag. Dann lieber ein Angebot mit einem schlichten Euro-Betrag.
    • Du hast recht - diese Lösung ist natürlich nur dort vertetbar, wo der Gutschein von vorne herein kein "Super-Schnäppchen-Preis" war.
      Weitere Voraussetzung wäre dann auch eine breitere Terminwahl des Gastes.
      Ich wollte das auch nicht als Ei des Kolumbus anbieten, sondern nur als möglichen Weg zur Einigung.
      Wie bekannt wurde, hat Roomnight wohl für einige Hotels viel, viel mehr Gutscheine verkauft, als vertraglich vereinbart.

      Der Kunde ist der Dumme, denn er gerät hier zwischen die Fronten.
      Kann das betreffende Hotel nämlich bei einem Rechtsstreit nachweisen, dass Roomnight hier die vereinbarten Gutscheinkapazitäten eigenmächtig überschritten hat, ist am Ende der Gast zum 2. Mal derjenige, der drauf zahlt. ?(
    • ich spinn den Faden mal weiter.... der Verarschte... ääähhh,.... der Kunde soll also in jedem "strittigen" Fall draufzahlen. Weil sich die Herren und Damen Hoteliers auf ein Lotteriespiel eingelassen haben.
      Jo... ich würde dann eine Gutscheinverhökerfirma aufmachen, die Schlechtscheine verkaufen, keine Termine freihaben in den Übernachtungsbuden.... dann die Gutscheinfirma pleite gehen lassen. Wenn der Kunde dann immer noch in meine Bude will zum pennen, kann er ja nochmal löhnen (oder, weil ich ja kuh-land bin), zumindest den Preis zur "normalen" Kondition auffüllen. Der Gutscheinhökerstrohmann dreht die Taschen um - nix mehr drin ausser ein paar Tabakkrümeln und fertig ist die Lasagne mit Hufnägel drin....
    • Roomnight hat als Vermittler fungiert, d.h. man hat die Kundenzahlungen treuhänderisch für die Hotels entgegengenommen und verwaltet. Diese Gelder haben juristisch nichts mit der Insolvenzmasse zu tun, es sind Anderengelder. Wenn sie nun nicht mehr zur Verfügung stehen, dann hat sich die Geschäftsführung von Roomnight der Untreue strafbar gemacht. Sich hier mit Insolvenz aus der Verantwortung zu ziehen ändert nichts an der Tatsache, dass es sich bei Untreue um ein Strafdelikt handelt.