Insolvenz Roomnight

    • hotel schrieb:

      Kann das betreffende Hotel nämlich bei einem Rechtsstreit nachweisen, dass Roomnight hier die vereinbarten Gutscheinkapazitäten eigenmächtig überschritten hat, ist am Ende der Gast zum 2. Mal derjenige, der drauf zahlt.
      Diese Gefahr besteht wohl, -wenn- ein Hotel das nachweisen kann und über die Zeit irgendwelche Ansätze gemacht hat sich dagegen zu wehren.
      Ein gewisses Risiko, insbesondere, da der Endkunde nicht den Vertrag des einzelnen Hotels mit den einzelnen Roomnight-Firmen kennt. Einen nicht vom Hotel freigegebenen Gutschein wird ein Hotel wohl nicht einlösen müssen nach meinem Gefühl. Spannend, ob die Verantwortlichen bei roomnight so "dumm" waren?
      Hier könnte tatsächlich der Endkunde dann das Nachsehen gegenüber dem Hotel haben. Dann sind die Roomnight-Eigentümer persönlich dran und haften eventuell nicht mehr nur mit dem Firmenvermögen gegenüber den Endkunden.

      Konnten die Hotels die Anzahl der verkauften Gutscheine denn nicht kontrollieren? Haben sie nicht eine Nachricht von Roomnight über jeden verkauften Gutschein bekommen? Auch "stillschweigendes Akzeptieren" wird ein Hotel als gewerblicher Partner von roomnight sich vorhalten lassen müssen.
      Warum liest man im Netz aus Zeiten vor der Insolvenz so viele Beschwerden von Reisewilligen, dass "nie" ein Termin frei war, aber nicht, dass ein Hotel gesagt hätte "Diesen Gutschein hat roomnight ohne unsere Genehmigung verkauft, den erkennen wir nicht an"?

      Insbesondere in den Fällen, wo dem Kunden schon eine Buchungsbestätigung gegeben wurde, wie im Fall von @helene hier, wird der Hotelier mit so einer Argumentation hoffentlich überhaupt nicht durchkommen.

      @Monza #59, ja ;) das wäre das unseriöse "Geschäftsmodell" ;) Es gibt bisher aber keinen mir bekannten öffentlichen Hinweis darauf, dass irgendwelche Hoteliers mehr als vielleicht "fahrlässig" mitgemacht haben, indem sie mehr Gutscheine genehmigt oder akzeptiert hätten, als sie überhaupt erfüllen können. Soweit man lesen kann, hat ja kein Hotel je Geld gesehen, wenn der Endkunde nicht angereist ist und damit seinen Gutschein eingelöst hat.
      Wenn roomnight die Hotels tatsächlich anteilig zum erzielten Kundenendpreis "bezahlt" hat, dann ist in vielen Fällen die Bewirtung von Gästen ein Zuschussgeschäft für die Hotels gewesen. Schon die Kosten für eine (angemessene) Bewirtung mit Frühstück und den Wechsel der Bettwäsche ist teilweise teurer, als das, was viele Kunden insgesamt bezahlt haben.
      Letztendlich hat auch der Hotelier, der ständig Endkunden abgwiesen hat (nichts frei) damit ja nur Ärger gehabt und sich dazu noch in die Gefahr gebracht, seinen Ruf zu ruinieren und verklagt zu werden.

      @Grachtenhamster #60. Je nach Vertragslage zwischen Hotel und roomnight kann das durchaus sein. Hierüber wird sich die Insolvenzverwaltung im Moment auch kaum öffentlich auslassen. Auch das ist dann meiner Meinung nach allerdings eine Sache zwischen Hotel und roomnight und der Endkunde davon erstmal nicht betroffen.

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    • Roomnight schweigt sich über die Vorgänge komplett aus. Auch die Hotels bekommen keine Infos. Einigen Kunden soll wohl auch Geld zurück überwiesen worden sein...ich vermute aber mal, dass dies nur die Gutscheine betrifft, die nach der Insolvenz noch verkauft wurden.
      Denn immerhin hat Roomnight ja noch ganze 5 (!) Tage gebraucht, um den Ebay-Verkauf zu stoppen.
      Auch bei uns war gestern der 1. Gutschein "ungültig".
      Wir haben keine Informationen, warum.
      Man kann den Gästen dann nur helfen und raten, sich dagegen zu wehren.
      Wie viele das aber letztendlich auch tun, und den "Gutschein" nicht nur in die Mülltonne werfen, weiß man aber nicht.
      Ich denke, genau darauf zielt Roomnight auch ab:
      Ein Hotellier mit einer mehrstelligen Schadenssumme erwirkt mit Sicherheit einen Titel.
      Da Roomnight den schwarzen Peter aber durch die "Ungültigkeit" jetzt auf den kleinen Endkunden abwälzt, wird es für viele Forderungen nie einen Vollstreckungstitel geben.
      So macht "Kleinvieh auch Mist" - in der Summe werden Hunderttausende von Euro nie tituliert werden.
      Das Spiel ist echt perfide.... X(
    • Einen bezahlten Gutschein vor Ablauf einfach "ungültig" zu erklären (und weder dem Gast noch dem Hotel eine Erklärung zu geben, WARUM er plötzlich ungültig ist!), ist in meinen Augen Betrug.
      Das ist natürlich nur meine ganz persönliche Ansicht der Dinge.

      Aber um hier etwas zu bewirken, müssten sich die Endkunden zusammen schließen, und Belege bündeln.
      Nur so könnte das Ausmaß erfasst werden - und aufgrund eben dieses Ausmaßes auch ein Strafantrag ernsthaft verfolgt werden...
    • hotel schrieb:

      Einen bezahlten Gutschein vor Ablauf einfach "ungültig" zu erklären (und weder dem Gast noch dem Hotel eine Erklärung zu geben, WARUM er plötzlich ungültig ist!), ist in meinen Augen Betrug.
      Das ist natürlich nur meine ganz persönliche Ansicht der Dinge.
      Aber du kannst nicht ausschließen, dass es sich bei den "einfach für ungültig" erklärten um diejenigen handelt, für die Rückzahlungen geleistetet wurden?

      hotel schrieb:

      Einigen Kunden soll wohl auch Geld zurück überwiesen worden sein...
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Genau das ist ja die Krux!
      Natürlich kann man nicht ausschließen, dass der Gast sein Geld bereits zurück bekommen hat. Auch wenn das bei einem 2 Jahre alten Gutschein eigentlich jeder Logik widerspricht.
      Roomnight äußert sich ja nicht über den Grund.
      Schwarze Schafe gibt es aber natürlich auch unter den Endkunden - so habe ich selbst miterlebt, wie einer wissentlich seine ungültigen Gutscheine bei Ebay weiter verkauft hat.
      Trotz Meldung bei Ebay passierte aber nichts.
      Den Hotels sind mit der Ungültigkeit die Hände gebunden, der Gast ist als (ehrlicher) Endkunde der Dumme....und die Verantwortlichen sitzen stumm im Hintergrund und reiben sich die Hände.

      Jeder kann mit einem Geschäftsmodell in die Pleite rasseln. Das alleine ist nicht verwerflich. Aber mit einem Funken moralischer Verantwortung bemüht man sich um größtmögliche Transparenz, um das Ausmaß des Schadens für Geschäftspartner und Kunden so gering wie möglich zu halten.
      Von "gültig" stillschweigend in "ungültig" zu wandeln, ist das genaue Gegenteil davon!
    • Zur Verdeutlichung ein kleines Rechenmodell:
      Sagen wir mal, Roomnight verkaufte für EIN bestimmtes Hotel pro Monat 100 Gutscheine á 50 €.
      Hochgerechnet auf 12 Monate sind das 60.000 €.
      NATÜRLICH wird ein Hotellier alles daran setzen, hier einen Vollstreckungstitel zu bekommen und diesen auch zu Geld zu machen.
      Aber wie viele von den 1.200 Endkunden werden wohl tatsächlich aktiv, und werden einen Titel für ihre 50 € erwirken??!

      Dieses Beispiel bezieht sich nur auf EIN Hotel.
      Rechne das mal auf die Summe der angebotenen Häuser hoch...Umsummen werden so wohl nie tituliert, weil es sich für den Endkunden um einen "zu verschmerzenden" Kleinbetrag handelt. :wallbash

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hotel () aus folgendem Grund: Schreibfehler

    • Hallo ins Forum
      Bin durch Google zufällig auf diese Seite gekommen weil es auch uns betrifft.
      Wir, ein mittelständiges Haus lösen alle unsere Roomnight - Gutscheine ein.
      Verkauft wurde eine überschaubare Anzahl u. es gab auch nie Probleme bei derAbrechnung. Wir haben die Vorgaben gemacht u. Roomnight hat sich daran gehalten. Da wir mit diesen Deals nur ohnehin leerstehende Kapazitäten auffüllten haben wir der Pleite etwas positives abgewinnen können:
      Wenn jemand um Reservierung anfragt erklären wir die Situation u. bieten Verlängerung an zum Gutscheinpreis, also z.B. 4 oder 6 Nächte. Das Angebot wird gerne angenommen u. die Erfahrung hat gezeigt daß unsere Gäste eben wegen der ungewöhnlichen Situation gerne bereit sind unser breitgefächertes Angebot an Dienstleistungen wahrzunehmen. Ebenso sind diese Gäste eher bereit ihre Mahlzeiten bei uns einzunehmen als irgendwo draußen. So landet doch Geld in der Kasse u. wir sehen es auch als Werbeeffekt an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hotel xxx ()

    • Hotel xxx schrieb:

      Hallo ins Forum
      Bin durch Google zufällig auf diese Seite gekommen weil es auch uns betrifft.
      Wir, ein mittelständiges Haus lösen alle unsere Roomnight - Gutscheine ein.
      Verkauft wurde eine überschaubare Anzahl u. es gab auch nie Probleme bei derAbrechnung. Wir haben die Vorgaben gemacht u. Roomnight hat sich daran gehalten. Da wir mit diesen Deals nur ohnehin leerstehende Kapazitäten auffüllten haben wir der Pleite etwas positives abgewinnen können:
      Wenn jemand um Reservierung anfragt erklären wir die Situation u. bieten Verlängerung an zum Gutscheinpreis, also z.B. 4 oder 6 Nächte. Das Angebot wird gerne angenommen u. die Erfahrung hat gezeigt daß unsere Gäste eben wegen der ungewöhnlichen Situation gerne bereit sind unser breitgefächertes Angebot an Dienstleistungen wahrzunehmen. Ebenso sind diese Gäste eher bereit ihre Mahlzeiten bei uns einzunehmen als irgendwo draußen. So landet doch Geld in der Kasse u. wir sehen es auch als Werbeeffekt an.

      Mit diesem Angebot wären wir auch klar gekommen. Bei uns wollte das Hotel noch einmal den kompletten Preis einschließlich ihrer Roomnightgebühr.
      So ist jetzt Klage eingereicht. Ich bin gespannt, ob wir unsere 800 Euro wieder bekommen. Da wir bereits eine verbindliche Reservierungsbestätigung gegen den Roomnicht easy-Gutschein bekommen hatten, müsste dieses eigentlich der Fall sein. Das Hotel argumentierte gegenüber unserem Anwalt, dass Roomnight nicht befugt gewesen sei Geld anzunehmen. Kann aufgrund der Reservierungsbestätigung und vorheriger Aufenthalte gegen Gutscheine nicht korrekt sein :)


      Redaktion: Zitat entwirrt.