Insolvenz Roomnight

    • Insolvenz Roomnight

      Hallo liebe Fori`s,
      ich hoffe dass ich nichts übersehen habe,finde nämlich nichts zu meinem Thema.
      Vor einiger Zeit habe ich einen Reise-Gutschein über Ebay von Roomnight ersteigert.Letzte Woche wollte ich diesen bei einem Hotel einlösen und bekam folgende Nachricht:

      Sehr verehrte Frau G,mit dem größten Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, daß die Fa. Roomnight easy seit Juni in Insolvenz gegangen ist, d.h. für uns, wir können keine eingelösten Hotelgutscheine mehr abrechnen bei dieser Fa. und würden deshalb für unseren Aufwand nicht entschädigt.

      Was kann ich tun?Schon jetzt vielen Dank für eine Antwort und mit freundlichen Grüßen,

      Edit by Redaktion: Realname entfernt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ollybe ()

    • Mal einen kleinen Tipp.

      Den Realnamen sollte man editieren
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • und in der Vielzahl von (Jammer-)Threads könnte dieser hier recht informativ sein:

      community.ebay.de/t5/Mitgliede…h-gutschein/qaq-p/2787025

      "ich habe in 2014 von obiger firma 2 hotelgutscheine gekauft.zwischenzeitlich hat diese firma insolvenz angemeldet.da roomnight nur vermittler war ist das hotel zur einlösung der gutscheine verpflichtet.leider wird das von einigen hotels abgelehnt.nach anwaltlicher beratung bestehen gute aussichten für mich die erfüllung der hotelleistung einzuklagen.hierzu benötige ich aber die seinerzeit auf der e-bay seite veröffentlichten einkaufsbedingungen von fa. roomnight die haben sie leider gelöscht. bitte übermitteln sie mir die alten Gutscheinbedingungen."

      Da der TE im MHM Forum geschrieben hat, war mit einer Antwortqualität wie der von liese zu rechnen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • grafiksammler schrieb:

      was für eine Art Gutschein hast Du denn? Ist das einer der Fa. roomnight für das Hotel oder ist roomnight als Agent aufgetreten und hat Dir einen Gutschein des Hotels verkauft.

      AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Roomnight Easy schrieb:


      § 1 Vertragsgegenstand

      1 | Roomnight Easy vermittelt das Zustandekommen von Leistungsverträgen für den Reise-, Touristik- und Urlaubsbereich, insbesondere Beherbergungsverträge zwischen Hoteliers, Reedereien und weiteren Leistungsträgern aus diesen Bereichen (zukünftig einheitlich: Veranstalter) und zukünftigen Gästen (zukünftig einheitlich: Gast). Hierzu stellen wir Ihnen das Angebot des jeweiligen Veranstalters vor. Durch Annahme des Angebotes durch den Gast kommt zwischen diesem und dem Veranstalter ein Vertrag zustande. Die Annahme des Angebotes durch den Gast erfolgt entweder durch Abgabe eines Höchstgebotes oder - bei Sofortkaufpreisen- durch Annahmeerklärung.

      2 | Der Inhalt des Vertrages und der Inhalt der damit im Zusammenhang zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus der Beschreibung im Angebot. Andere als die im Angebot dargelegten und erläuterten Leistungen werden vom Veranstalter nicht geschuldet.

      § 2 Vertragsabwicklung

      1 | Nimmt der Gast ein von Roomnight Easy präsentiertes Angebot an, gilt der Vertrag als zustande gekommen. Roomnight Easy bestätigt dem Gast per eMail das Zustandekommen des Vertrages.

      2 | Binnen zwei Wochen ist das vom Gast zu zahlende Entgelt zur Zahlung auf das von Roomnight Easy angegebenen Konto fällig.

      3 | Nach Eingang des geschuldeten Entgeltes bei Roomnight Easy übersendet Roomnight Easy dem Gast einen Gutschein über die erworbenen Ansprüche auf die Vertragsleistung und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen.

      4 | Roomnight Easy unterrichtet den Veranstalter gleichzeitig über das Zustandekommen des Vertrages.

      5 | Die Durchführung des auf vorstehende Weise zustande kommenden Vertrages regeln der Gast und Veranstalter selbständig und ohne Beteiligung von Roomnight Easy. Hierzu setzt sich der Gast unmittelbar mit dem Veranstalter in Verbindung, um den konkreten Reisetermin und weitere Erfordernisse abzusprechen und zu buchen.

      HINWEIS: Wenn Sie einen konkreten Reisetermin gebucht haben, ist dieser Termin verbindlich. Nehmen Sie den gebuchten Termin nicht wahr, ist der Veranstalter regelmäßig berechtigt, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Insoweit gelten die Vertrags- und Stornobedingungen des Veranstalters.

      6 | Einen Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin hat der Gast gegen den Veranstalter nur, wenn dies ausdrücklicher Inhalt des Angebotes ist. Andernfalls ist der Veranstalter jedoch verpflichtet, den Vertrag bis zum Gültigkeitsdatum, welches in dem Angebot angegeben ist, zu erfüllen.

      § 3 Haftung

      Roomnight Easy haftet nicht für die Richtigkeit der von den Veranstaltern beschriebenen Angebote. Im Verhältnis zum Gast haftet ausschließlich der Veranstalter. Roomnight Easy haftet nur insoweit, als Roomnight Easy vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann. Wird durch eine Pflichtverletzung seitens Roomnight Easy das Leben, der Körper oder die Gesundheit des Gastes verletzt, haftet Roomnight Easy auch bei Fahrlässigkeit.

      § 4 Weitere Kosten

      Der Gast trägt neben dem vereinbarten, ggf. durch Versteigerung geschuldeten Entgelt lediglich die dem jeweiligen Angebot hinterlegtenVersandkosten. Darüber hinausgehende Kosten entstehen dem Gast nicht. Solche trägt, soweit sie entstehen, ggf. der Veranstalter.

      § 5 Weiterverkaufsverbot

      1 | Dem Gast ist es untersagt, den erworbenen Gutschein ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Roomnight Easy an Dritte zu Verkaufen.

      2 | Der Gast kann seine Ansprüche gegen den Veranstalter aus dem zustande gekommenen Beherbergungsvertrag nicht an Dritte abtreten.
      Ausgenommen von diesem Abtretungsverbot ist die schenkungsweise Übertragung der Rechte im Einzelfall.

      § 6 Datenschutz

      Wir weisen darauf hin, dass personengebundene und zur Geschäftsabwicklung erforderliche Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes erhoben, verarbeitet und mittels EDV-Anlage gespeichert werden. Selbstverständlich behandelt Roomnight Easy persönliche Daten streng vertraulich. Die Weiterleitung solcher Daten erfolgt ausschließlich an den Veranstalter, mit welchem der Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist. Dieser Weiterleitung stimmt der Gast ausdrücklich zu. Außerdem gestattet der Gast ausdrücklich, dass Roomnight Easy die erhaltenen Daten speichern darf.

      § 7 Werbung


      Der Gast gestattet Roomnight Easy mit dem Kauf von Angeboten und der Veranstalter mit dem Bereitstellen von Angeboten, seine eMail-Adresse
      zur Versendung von Werbung für weitere Angebote zu nutzen. Für Roomnight Easy gilt diese Genehmigung auch für die ihr verbundenen Unternehmen der Roomnight Gruppe. Diese Gestattung kann jederzeit widerrufen werden.

      § 8 Widerrufsbelehrung

      Widerrufsrecht

      Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem
      Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

      Firma Roomnight Easy GmbH
      Vertreten durch die einzelvertretungsbefugten Geschäftsführer
      Monika Weglewski und Thomas Nordmeier
      Tiedenkamp 16, 24558 Henstedt-Ulzburg
      Tel.: +49 (0)4193 98097-0
      Fax.: +49 (0)4193 98097-90
      eMail: info@roomnight.de

      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster/Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

      Sie können das Muster/Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website (roomnight.de) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per eMail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

      Folgen des Widerrufs

      Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

      § 9 Schlussbestimmungen

      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

      Sollte eine oder sollten mehrere der hiesigen Vereinbarungen unwirksam sein, so bleiben die vertraglichen Bedingungen im Übrigen erhalten. Die unwirksame Regelung wird durch eine ihrer wirtschaftlich möglichst nahe kommenden anders lautenden Vereinbarung ersetzt.

      Stand: 13.06.2014
      Screen aus einem anderen Angebot:
      webcache.googleusercontent.com…&cd=5&hl=de&ct=clnk&gl=de
      Bilder
      • roomnight.png

        348,73 kB, 1.519×755, 322 mal angesehen
    • Bevor du die Sache einem Anwalt übergibst, bitte folgendes unbedingt beachten:
      Es besteht ein Unterschied zwischen Gutscheinen der Fa. Roomnight und der Fa. Roomnight24 !!
      Roomnight24 war ein "Ableger" der Firma Rommnight. Für diese wurde der Insolvenzantrag mangels Insolvenzmasse abgelehnt.
      Die Fa. hat daraufhin kurzerhand Gutscheine von Roomnight24 für ungültig erklärt! Du erkennst den Unterschied bei der Transaktionsnummer.
      Gutscheine von Roomnight24 enthalten ein "V".
      Bitte also vorher unbedingt nochmals den Gutschein genau ansehen!
      Da die Insolvenz hier mangels Masse abgelehnt wurde, wirfst du sonst gutes Geld dem schlechten hinterher.
      Du trittst bei einem Anwalt ja in Vorleistung. Stellt sich dann später heraus, dass Roomnight deinen Gutschein bereits für ungültig erklärt hat, hast du dem Hotel gegenüber keinen Anspruch mehr!
      Zur Verdeutlichung hier die Aufschlüsselung der "Transaktionsnummer":
      Vorneweg steht eine Zahl, die als Schlüssel für das jeweilige Hotel gilt.
      Danach steht das Datum des Verkaufstages. Im Anschluss daran dann nochmals eine Nummer. Ist in DIESEM Teil der Nr. ein "V" enthalten, dann ist der Gutschein mit größter Wahrscheinlichkeit von Roomnight für ungültig erklärt worden!
      In diesem Fall ist aber nicht das Hotel, sondern Rommnight24 der Schuldner, bei dem du die Forderung eintreiben musst.

      Ich hoffe, diese Erklärung spart vielen Geprellten unnötige Anwaltskosten.
      Lieben Gruß!
    • Zu bedenken ist auch das noch:
      Die Hotels sind genau so geprellt wie die Gutscheinkäufer. Jeder Gutschein ist 3 Jahre gültig - ihr Geld bekommen die Hotels aber erst NACH der Abreise des Gastes.
      D.h., Rommnight hat zwar Unmengen an Geld kassiert, dieses aber nicht an die Hotels weiter geleitet. Viele kleinere Häuser werden als Folge davon ebenfalls in Insolvenz gehen müssen.
      Es ist vernünftiger, freundlich bei den Hotels anzufragen, denn diese sind ja genau so vera.... worden wie die Gäste! Die Hotels haben die Möglichkeit, die Gutscheine direkt auf der Roomnight-Seite auf ihre aktuelle Gültigkeit zu prüfen.
      Fragt man dort also freundlich nach, kann man hiervon einen Ausdruck bekommen.
      Dieser hilft dann, wenn du einen Roomnight24-Gutschein hast, einen Mahnbescheid zu erwirken.
      Ob du von Roomnight24 allerdings je Geld sehen wirst, wage ich zu bezweifeln. X/
    • Sehr sinnvoll wird es sein, wenn der Anwalt erst mal prüft, ob die Ansprüche überhaupt gegen Roomnight Easy oder Roomnight24 bestehen. Es spricht ja einiges dafür, dass der Vertrag mit dem jeweiligen Hotel besteht.
      Infos dazu im Link von Monza in Post #3 hate ich für wichtig.

      Darin wieder ein Link auf ein Gerichtsurteil, damals im Interesse von roomnight, dass der Vertrag nicht mit roomnight, sondern dem Veranstalter-Hotel zustandegekommen ist.

      inso.whitecase.com/files/Uploa…mnight/20150714094146.pdf
    • hotel, Du hast schon recht damit, dass die Hotels auch verar...t worden sind. Aber es waren auch die Hotels, die sich auf das Spiel mit roomnight eingelassen haben um ihre Auslastung zu verbessern.
      Es sind Hotels gewesen, die wohl teilweise mehr Gutscheine über roomnight haben verkaufen lassen, als sie mit gebührender Planung auch einlösen konnten.
    • Darum meinte ich ja, man solle freundlich bei dem betreffenden Hotel nachfragen!
      Dort bekommt man die Auskunft dann kostenlos.
      Auf einem Ausdruck der Roomnight-Plattform steht neben den Detail-Informationen zum Gutschein selbst auch der jeweilige Hinweis "gültig" bzw. "ungültig".
      Klar...man kann die Infos auch über einen Anwalt bekommen, aber dafür zahlt man dann!
      Viele Rezeptionen sind bemüht, Roomnight-Kunden weiter zu helfen. Es kommt oft einfach nur auf den Ton an, den man dort anschlägt.
    • Selbstverständlich soll man immer freundlich sein. Allerdings würde ich freundlich anfragen, wann ich denn nun zum Übernachten kommen darf ;)
      So die Hinweise auf den verlinkten Seiten Substanz haben, so hat der Endkunde einen gültigen Vertrag mit dem Hotel und kann die Leistung beanspruchen. Das Hotel muss dann seine Ansprüche gegen roomnight bei der Insolvenzverwalterin anmelden. Die haben ja den Vertrag geschlossen, dass sie ihr Geld von roomnight erst bekommen, wenn der Endkunde die Reise antritt.
    • Dieses Thema ist viel komplizierter, als man denkt!
      Viele - gerade kleine - Hotels haben der Schönfärberei von Roomnight geglaubt.
      GERADE die Besitzer von kleinen Häusern haben aber oft nicht gewusst auf was sie sich da einlassen.
      Das sind häufig einfache Gastwirte, die gehofft haben, so ihre Existenz zu sichern.
      Von dem ganzen "Kleingedruckten", was hinter den Verträgen steckte, waren die schlicht überfordert.
      Die haben sich beim Abschluss der Verträge an die Empfehlungen der "Profis" gehalten...
    • Ich arbeite selbst in der Rezeption eines Hotels.
      Unser Haus ist groß genug, um den Verlust zu verschmerzen - bei uns werden die Gäste auch weiterhin freundlich aufgenommen und gebucht, auch wenn man das Geld abschreiben kann.
      Ich versuche hier nur Tipps zu geben, wie man auf einem kostenlosen Weg erfährt, ob der Gutschein noch gültig ist. ;)
      Ich will hier niemanden in Schutz nehmen, sondern nur helfen...
    • Es gibt 2 Firmen:
      Roomnight Easy und Roomnight24

      Für den Verbraucher ist der Unterschied aber nur schwer ersichtlich.

      Bei Roomnight24 wurde die Insolvenz abgelehnt, und diese Gutscheine wurden dann von Roomnight für ungültig erklärt!

      Roomnight24 betrifft z.B. viele Gutscheine, die über Tageszeitungen verkauft wurden.
    • Ich gebe Dir vollumfänglich recht, @hotel. Das kleine Problem ist nur, dass das nicht Sache des Endkunden ist.
      Man liest zum Beispiel von Hotels, die sich aus ihrer Verantwortung ziehen wollen, indem sie die Gutscheine ablehnen und lediglich anbieten, dass der Kunde noch mal voll zahlt, um bei ihnen übernachten zu dürfen. Das ist, so das Vertagsverhältnis so ist, wie in den AGB von roomnight nachzulesen: unverschämt. Wirtschaftliche Schwäche hin oder her.

      Wäre ich in der Situation Endkunde zu sein, so könnte ich mir vorstellen, dem Hotel entgegenzukommen. Es kann ja auch nicht Interesse eines Reisenden sein, einen Aufenhalt vergifteten Klima zu verbringen.
      Ich würde zum Beispiel anbieten variable Kosten zu tragen, wie zum Beipiel Frühstück oder Bettzeugwechsel in angemessenr Höhe.

      Wenn ich als Endkunde einen Vertrag mit dem Hotel habe, wieso kann dann mein Gutschein ungültig werden? Auch die Insolvenz von roomnight24 kann diesen Vertrag doch nicht aufheben. Schon gar nicht per "Erklärung" durch die roomnight easy GmbH.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Roomnight24 ist eben NICHT insolvent im rechtlichen Sinne.
      Sie sind "zahlungsunfähig", sprich pleite!
      Auch hierzu gibt es auf der Seite des Insolvenzverwalters eine Erklärung.

      Bei Roomnight24 gelten andere Vertragsbedingungen.
      Ob es rechtens ist, dass Roomnight24 die Gutscheine jetzt kurzerhand für ungültig erklärt hat, weiß ich nicht.
      Fakt ist aber, dass sie es gemacht haben.

      Die Hotels sind aber nur bei einem GÜLTIGEN Gutschein in der Pflicht!
      Bevor man also noch mehr Geld ausgibt, sollte man sich zuerst informieren, ob der eigene Gutschein überhaupt noch gültig ist!

      Die Insolvenzverwalterin schreibt selbst, dass sie für Roomnight24 nicht zuständig ist!