Keine Kontaktdaten mehr an Käufer und Verkäufer - ebay spinnt wohl?

    • Also Datenschmutz findet auf dem TM ja nun definitiv bestens statt. Ausser natürlich bei Veranstaltern, die eine Standkarte verlangen... da haste (auch als privater VK) eben ein "Impressum" offen aushängen. Aber das ist bei den meisten TM ja nicht der Fall....

      Könnte ja sein, dass sich Herr Ebay seiner Tradition als Trödelplattform bewusst geworden ist und deshalb meint, dass man - wie ben auf dem TM - keine Daten mehr braucht. Vielleicht sind die Amis schon weiter als der Rest der Welt und es gibt dort den virtuellen Handschlag, ganz ohne Daten auszutauschen. Das wird dann eben nicht mehr KAUF und VERKAUF genannt sondern Tauschhandel.... "Tausche Ware (gerne auch: virtuelle Ware) gegen (echtes) Geld".
    • Der Fingerprint und der Augenscan, den die Amis bei meiner letzten Einreise von mir wollten und nun auch haben (ist schon viele Jahre her) kamen mir aber gar nicht virtuell vor.
      Und bei diesem Ami-Unternehmen sind noch nicht einmal meine Daten wichtig?
      Ich verstehe mal wieder nix.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mirabella Neumann ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Und bei diesem Ami-Unternehmen sind noch nicht einmal meine Daten wichtig?
      Nene... das Unternehmen - also erstmal die platte Form - hat ja deine Daten. Und macht damit ganz viele andere Unternehmen bekannt... wie bekannt du bist wirst du wissen, wenn du mal wieder ins Amiland einreisen willst und im Forum des Herrn Ebay irgendwas geschrieben hast, was nicht der "Tonalität" entsprochen hat und Kritik am amerikanischen System darstellt. Musste noch was gegen den Präsi schreiben und/oder gegen TTIP, und schon hast du "Bekannte", die deine Einreise überwachen.... *sfg*
    • PKasch schrieb:

      Könnten wir mal wieder zum Thema kommen?

      Nachdem mirabella ja Schockstarre hat, sollte das gehen.

      Also pkasch, oller Krämersmann... nun sag er mal an, wie er zukünftig gedenkt Rechnungen auszustellen, die den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers enthalten? (§14 Abs. 4 Nr 1 UStG)

      Ich mach mir das mit meinen Auktionen ja ganz einfach. Ich greif mir ein Rudel Accounts, so weit die Mailadressen reichen und steige um auf priverblichen Schwarzhandel. Da sind mir Rechnungen, die Verbraucherrechte und der ganze andere Drecksmist herzlich egal. Da ausserdem keiner mehr die Daten bekommt, kann auch keiner so schnell merken, dass ich schon wieder ich bin. Aber mit deinem Sortiment an Neuware und ebay-Shop sieht das dann doch etwas doof aus.

      Und an

      19736482
      Packstation 123

      0815 Dödelhooven

      kannst Du vielleicht ein Paket schicken, aber eben keine Rechung stellen.

      Lösung: Du kassierst die Kohle ein, packst die Ware ins Paket und wartest dann geduldig ab, bis irgendwer geruht, dir die Daten des Leistungsempfängers zu überlassen, damit Du sie auf die Rechnung pinseln kannst, bevor Du das Teil verschickst.

      Ich fürchte allerdings, dass das bei aller Lockerung der Mängelquote im Februar dann reichlich unerfreuliche Seiteneffekte auf deinen Verkäuferstatus haben kann.

      Axo.. ein Problem hab ich dann doch. Da ich ja kein Paypal habe, kann es natürlich vorkommen, dass ich nicht anhand des Namens auf dem Kontoauszug auf den Käufer schliessen kann. Naja, auch egal. Dann melde ich eben für alle Käufer, die nicht oder ohne Angabe des ebay-Nicks überwiesen haben, nach vier Tagen unbezahlte Artikel. Spätestens dann melden die sich bei mir. Oder bei ebay. Mir doch egal, ich habe hier keine Zahlung von einem knochenbrecher666 - dass der auf meinem Kontoauszug Susi Zuckerle heisst weiss ich ja nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Axo.. ein Problem hab ich dann doch.

      Oh Mann, was bin ich doch blöde. Problem gelöst. Nachvertraglicher Textbaustein für ebay:

      [Vorname] [Zuname][Straße/Hausnummer]
      [PLZ] [Ort]



      An die rapplige Betrügerbude
      OOTP
      Dr Stefan Zoll
      Marktplatz 1

      14532 Europarc-Dreiblinden



      Sehr geehrte Damen und Herren,

      mein Kontoauszug Nr [xxx]/15 weist mir eine Zahlung eines [Vorname] [Zuname] aus. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes keine genauer personalisierbaren Angaben machen kann.

      Mit liegen jedoch konkrete Verdachtsmomente vor, nach denen dieser Zahlungseingang mit einem über ebay mit mir über eines meiner Verkaufskonten geschlossenen Kaufvertrag in Verbindung steht.

      Um die Zuordnung der Zahlung zu einer ebay-Transaktion zu ermöglichen muss ich Sie auffordern, mir kurzfristig innerhalb der von mir gesetzten Bearbeitungszeit von [y] Werktagen mitzuteilen, mit welchen ebay-Accounts der o.g. Name verknüpft sein kann.

      Hochachtungsvoller Kühlschrank



      Old Nick

      Kopieren, adaptieren, druckpapieren. Eintüten, Marke drauf (wieso eigentlich?) und ab damit.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Der VK erhält doch noch die kompletten Daten des K. Oder sind da auch schon Störungen bzw. Änderungen bekannt?
      Falls ja, dann muss man wohl die Bearbeitungszeit hochsetzen und geduldig auf die Daten (z. B. für die Rechnung) warten.
      Wenigstens braucht man sich dann keine Gedanken mehr zu machen, ob man die Ebay-Garantie beibehält oder gar auf Ebay-Plus hochbucht.
    • Ich glaube, wir müssen das mal etwas sortieren:

      Als Verkäufer erhalte ich in der Mail "Herzlichen Glückwunsch, Ihr Artikel ... wurde verkauft" die angemeldete Adresse des Käufers. Außerdem kann ich diese im Verkaufsprotokoll einsehen.

      Als Käufer bei einem gewerblichen Anbieter (nur getestet mit Sofortkauf) erhalte ich die Anschrift des Verkäufers in der Mail "Kauf bestätigt: ...". Sie ist aber nicht (mehr) in der Kaufabwicklung unter "Einzelheiten zum Kauf" zu finden.

      Außerdem soll die Anzeige bei privaten Verkäufern nicht erfolgen.
      -----
      Vielleicht sollte eBay die Einstellungskriterien für Mitarbeiter und Beauftragte einmal von "IQ<70" auf "IQ>70" ändern?
    • PKasch schrieb:

      Als Käufer bei einem gewerblichen Anbieter (nur getestet mit Sofortkauf) erhalte ich die Anschrift des Verkäufers in der Mail "Kauf bestätigt: ...". Sie ist aber nicht (mehr) in der Kaufabwicklung unter "Einzelheiten zum Kauf" zu finden.
      • nö, ich hab mal bei meinem letzten "Gewerbetreiber" nachgesehen: Die Adresse war mal in der Sie haben den Artikel gekauft!-Mail, sind es aber seit letzter Woche nicht mehr
      • in der Bitte bezahlen Sie diesen Artikel:-Mail steht sie, wenn der Verkäufer das irgendwo eingegeben hat? mit einme "default" in der Adresse
      • in der Kaufbestätigung sind sie tatsächlich zu finden, WENN sie denn entsprechend eingepflegt wurden?


      community.ebay.de/t5/Bieten-un…chrift/m-p/2792807#M67154

      hasjana schrieb:

      ... und die Verkäufer - auch Privatverkäufer - sollten möglichst dazu übergehen, die Daten in die "Kaufbestätigung" einzupflegen (da steht z.B. auch meine dem Verkaufsaccount zugehörende eMail-Adresse drin, da die Käufer diese ja auch nicht mehr von eBay erhalten) das geht wie folgt (sofern es nicht auch noch weggebastelt wird): mein eBay > eBay-Konto > Kommunikation mit Käufern verwalten > 1. Punkt: Käufer war Höchstbietender bei einer Auktion > rechts unter dem Bild: Nachricht hinzufügen
      natürlich besteht ja bei einem gewerblichen Account immer die Möglichkeit, sich beim Impressum zu bedienen, nur ist das kein Abgleich damit, wie der Account bei Ebay angemeldet ist.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • PKasch schrieb:

      Als Verkäufer erhalte ich in der Mail "Herzlichen Glückwunsch, Ihr Artikel ... wurde verkauft" die angemeldete Adresse des Käufers. Außerdem kann ich diese im Verkaufsprotokoll einsehen.
      Interessant zu wissen, ein privater Verkäufer verneinte das letzte Woche, kann natürlich sein, dass der nicht "so weit runtergescrollt" hat!?

      Andererseits hab ich mindestens drei Sendungen erhalten, also wird das wohl so sein ^^ dass zumindest die Verkäufer zu wissen bekommen, zumindest die Lieferadresse. Wobei das ja tatsächlich unterschiedliche Datensätze sein können, als ich bei meinen Einstellungen schaute, gabs da drei Möglichkeiten, die sich in meinem Fall nicht unterschieden, weshalb das ja nur auffällt, wenn der Accountinhaber vom Warenempfänger abweicht.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Mirabella Neumann schrieb:

      Hier wollte noch nie jemand von mir Fingerprint oder Augenscan, die wollen für einen Vertragsabschluss immer nur meine Daten.
      Ausser auf dem TM, da reicht mein süßes Lächeln :)
      Warte mal ab.... sowas wird ja auch (zur Zeit) auf freiwilliger Basis getestet. Nur wer seine Fingerabdrücke auch noch durchs Internet schickt, darf sich über leere Konten nicht wundern.
      Die Forderung nach Abschaffung des Bargelds kann meiner Meinung nach auch nur von Leuten mit krimineller Energie erhoben werden.... Ach... die kam ja von einem Banker. Also liege ich richtig.... *sfg*
    • eBay macht seit Jahren Werbung damit, dass private Verkäufer bspw. 100 Auktionen kostenlos bei eBay einstellen können. In diesem Fall liegt allein aufgrund des Umfangs der Angebote ein gewerbliches Handeln vor. Es gibt zudem viele private Verkäufer, die so umfangreich bei eBay verkaufen, dass sie im Rechtssinne gewerblich sind. Diese Pseudo-Privatverkäufer haben oftmals weder ein Impressum noch AGB oder Widerrufsbelehrung. Diese Pseudo-Privatverkäufer haben somit gegenüber den gewerblichen eBay-Verkäufern, die sich an alle Regeln halten müssten, einen erheblichen Wettbewerbsvorteil, steuerrechtliche Aspekte einmal ganz außen vorgelassen. Ob dieses Klientel geschützt werden soll, kann nur vermutet werden.


      Auch ein interessanter Gesichtspunkt.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • http://www.wortfilter.de/News/news2414.html schrieb:

      Offenbar denkt man sich bei eBay: Da die Kontaktdaten sowieso leicht gefälscht werden können, lohnt es sich erst gar nicht, die den Käufern mitzuteilen.
      Das ist allerdings schon von 2007 :P
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • *gg*
      Mir gefällt dieser Satz von den Rostockern am besten:
      Zitat:
      Auf der anderen Seite ist diese neue Haltung von eBay für ein seriöses Handeln der Plattform eBay – sehr diplomatisch gesprochen - wenig förderlich.
      Zitatende....
      was anderes behaupten wir hier ja auch nicht, wir drücken es nur "leicht härter" aus *sfg*

      Ich finde allerdings auch nicht mehr den Passus in den platte-Form-AGB, in denen Herr Ebay sagt, dass nach Auktionsende die Daten der Handelspartner übersendet.... wie lange das schon nicht mehr drinsteht, weiss ich leider nicht. Wohl seit der letzten Änderung der Nutzungsbestimmungen?
      Man sollte jedem raten, solange kein Geld wild durch die Gegend zu senden, bis man (freiwillig) die Daten erhalten hat, und zwar die Anmeldedaten. Die kann man nur von der platten Form bekommen.
      Oder bei jeder Auktion den Kundensörfies mit Mails bombardieren, in denen man die Daten einfordert.... irgendeinen Klickibuntidrauftappbutton muss man sich nicht antun... der Steffi-Account hats ja geschrieben...