Keine Kontaktdaten mehr an Käufer und Verkäufer - ebay spinnt wohl?

    • ich hab grad ein paar Schwierigkeiten mit der Frist:


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Stubentiger schrieb:

      nach einem griffigen Text für den "Ebaysupppott"
      Ich muss Sie daher auffordern, mir zur Meidung von Nachteilen innerhalb einer Notfrist von 24 Stunden, spätestens also bis [morgiges Datum, diese Zeit] die geschuldeten Daten herauszugeben.
      plus Wochenende, spätestens also bis Montag den 5. Okt. 2015 zu dieser Zeit? Und wenn mein Einwurfeinschreiben erst Dienstag eintrudeln sollte?
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Stubentiger schrieb:

      ich hab grad ein paar Schwierigkeiten mit der Frist:

      ebay vermutlich auch. Ich dagegen nicht. :D



      Stubentiger schrieb:

      plus Wochenende, spätestens also bis Montag den 5. Okt. 2015 zu dieser Zeit?

      Wochenende? Das is wenn dat Indernett zu hat, nüch? :P


      Stubentiger schrieb:

      Und wenn mein Einwurfeinschreiben erst Dienstag eintrudeln sollte?

      Dann sollte sich ebay eben beeilen. Das Wort mit Doppel-ck wie Banane; zack-zack.

      Wir sind hier doch nicht bei Wünschdirwas.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • du solltest doch lieber auch ein Zitat sichern, wenn du etwas in der " C." findest, wer weiß, ob das sonst noch jemals jemand nachvollziehen kann, was du mit dem Link meintest ;)

      http://community.ebay.de/t5/Sicherheit-f%C3%BCr-K%C3%A4ufer/Wie-funktioniert-Abholung-ohne-Kontaktdaten/m-p/2802709#M46107 schrieb:

      Habe eben sehr lange mit dem Kundenservice telefoniertFazit:
      Man hat dort zwar vollen Einblick in meine letzten Käufe, darf mir aber die Kontaktdaten meines Verkäufers aus angeblichen Datenschutzgründen nicht übermitteln.
      Wer seinen Verkäufer verifizieren möchte, der wird das scheinbar bei Forderungen nur noch mit Hilfe eines Anwalts umsetzen können, oder gegebenenfalls über die Polizei bei einer Anzeige
      Unfassbar ! ! ! !
      Fragt sich, welche Antwort (wenn überhaupt eine) man erhält, wenn man die Kontaktdaten über den Mail-Link im Impressum anfragt ?
      Löschbert würde sicher interessieren, welcher "Kundenservice"Dienstauskunftserteiler diese Auskunft verantwortet hat, um die Zuverlässigkeit anhand seiner Erfahrungen (Listen) dieser evtl. Einzelmeinung? einschätzen zu können.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Hä? Der Link führt direkt zu dem Text, den du zitierst! Hab ja das Posting verlinkt und nicht den Thread!

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Nun, MIR teilte eine hilflose Dame vom Kundenservice vor wenigen Minuten mit, daß sie angeblich Name + Adresse meines Verkäufers auch nicht sehen könne. Daß ich das für eine dreiste Lüge halte habe ich mir verkniffen zu sagen, allerdings sagte sie im nächsten Satz dann auch, daß sie mir die Daten, auch wenn sie sie sehen könnte, eh nicht mitteilen dürfe, das sei Datenschutz. Ich könnte ja mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihn nach seinem Namen und Adresse fragen.
      Ja nee, is klar. Wenn jemand plant, mich über den Tisch zu ziehen ( sprich, wenn er in betrügerischer Absicht mir einen leeren Karton schicken, mir Schrott andrehen oder gleich garnichts liefern will ), wird der mir natürlich auf so eine Anfrage selbstverständlich seine korrekten Daten nennen... :wallbash
      Kernaussage war, private Verkäufer "müssen ihre Daten nicht angeben". Gequirrlter Blödsinn, natürlich müssen die ihre ( oder zumindest irgendwelche ) Daten bei eBay angeben zur Eröffnung eines eBay-Accounts. Und genau mit diesen hinterlegten Daten schließe ich den Kaufvertrag. Und natürlich habe ich als Vertragspartner ein verbrieftes Recht darauf, konkret zu erfahren, mit wem ich da einen Kaufvertrag schließe. Mit einem anonymen eBay-Nick kann ich keinen rechtsgültigen Vertrag schließen, das ist völlig absurd. Daraus müsste im Umkehrschluss folgern, daß ich überhauptkeinen Kaufvertrag geschlossen habe, jedenfalls solange nicht, bis eBay mir den Vertragspartner mitteilt. Der einzige, der sicher weiß, wer dieser Vertragspartner ist, ist der Plattformbetreiber, denn die Daten, die irgendwer, von dem ich nicht weiß, wer er ist oder jedenfalls sein sollte, über das eBay-Nachrichtensystem mitteilt, müssen wie schon erwähnt ja mit den bei eBay hinterlegten Daten garnichts zu tun haben.

      Weiter gings mit derselben hilflosen Dame am Telefon zur nächsten falschen bzw unsinnigen Aussage:
      "Bei gewerblichen Verkäufern erfahren Sie dessen Daten ja aus dem Impressum."
      Gequirrlter Blödsinn ! Aus dem Impressum, das in den Angeboten eines gewerblichen Händlers eingeblendet wird, erfahre ich irgendwelche Daten, nämlich die, die derjenige, der die Kontrolle über den Account hat, dort einträgt. Da kann also ein betrügerischer Hacker den Zahlungsempfänger seines aktuellen Betrugskontos reinschreiben. Da kann die naive Verkaufsagentin, die selbst nichtmal einen Gewerbeschein hat, den Namen ihres nichtexistenten "Auftragsgebers" reinschreiben. Da kann ein Kleingewerbetreibender Hans Müller auch irgendeinen phantasievollen Namen für sein Gewerbe erfinden und statt seines Namens zB einfach "Internethandel Großkotz" als Verkäufer eintragen. Zusammengefasst: Auch bei einem gewerblichen Händler schließe ich den Kaufvertrag nicht mit den Daten im Impressum, die sich im schlimmsten Fall bei jedem einzelnen neueingestellten Angebot (!!!) ändern können, sondern mit demjenigen, auf den der Account bei eBay angemeldet ist !!

      Es kamen dann noch etliche weitere schlicht unwahre Aussagen der überforderten Dame am Telefon, ua behauptete sie, daß gewerbliche Händler grundsätzlich einen Gewerbeschein bei eBay einreichen müssten, um gewerblich handeln zu können, der dann natürlich geprüft würde. Das ist absoluter Schwachsinn. Es genügt, im eigenen Account das Häkchen von privat auf gewerblich zu setzen und man kann sofort loslegen als gewerblicher Verkäufer. Das wird von eBay in keinster Weise irgendwie geprüft.
      Bestes Beispiel - diese Betrugsserie: ==> auktionshilfe.info/thread/11757
      Sämtliche dort genannten Accounts sind private Accounts, die gehackt und von den Tätern als "gewerbliche Verkäufer" umgemeldet wurden. Natürlich hat keiner der Accountinhaber ein Gewerbe oder gar einen Gewerbeschein eingereicht. Die Accountinhaber haben mit den Verkäufen nicht das Geringste zu tun.

      Noch besser ist die Absurdität hier zu sehen: ==> auktionshilfe.info/thread/12429
      Da hat derselbe Täter nämlich tatsächlich gleich den Namen des Bankkontoinhabers im Impressum eingetragen !! ( Im "Impressum" von eBay-Accounts, deren echte Inhaber genau wie bei der oben genannten Betrugsserie selbstverständlich keine gewerblichen Händler sind und natürlich auch nie irgendeinen Gewerbeschein bei eBay eingereicht haben...)

      Wie zum Geier soll denn ein Käufer da feststellen, daß derjenige, an den er das Geld überweisen soll, überhauptnicht sein Vertragspartner ist, wenn er von eBay die dort hinterlegten Daten nicht mitgeteilt bekommt ???



    • karakorum666 schrieb:

      Hä? Der Link führt direkt zu dem Text, den du zitierst! Hab ja das Posting verlinkt und nicht den Thread!

      Ja, genau. Und genau wie stubentiger halte ich es für äuserst sinnvoll, Texte die man in Zensurien findet, nicht nur zu verlinken, sondern auch dafür zu sorgen, dass die nächste Bücherverbrennung da drüben dann nicht plötzlich den Raum 404 hinter den Link setzt indem man den Volltext rüberholt. Die Formatierung musst Du dabei allerdings nicht zwingend genau treffen.

      Oder kannst Du garantieren, dass nicht die St**i oder sonst irgend einer der Zensurschergen drüben auf den Löschknopf drückt um die unerwünschte Äusserung in den Lokus zu spülen?

      Postings im Zensurforum neigen gelegentlich nämlich dazu, mindestens so locker davonzuflattern wie dein Avatar. ;)


      Stubentiger schrieb:

      Löschbert würde sicher interessieren, welcher "Kundenservice"Dienstauskunftserteiler diese Auskunft verantwortet hat,

      Wäre schon interessant zu wissen, welches Pseudonym das war. Allerdings könnte ich mir eher vorstellen, dass es einer von den "besseren" Mitarbeitern ist. Die Auskunft an sich zeigt nämlich, dass der MA eher zu den gut geschulten gehört, die Vollpfosten wissen das vermutlich noch gar nicht. Ich tippe, dass luden_hut "am Niederrhein" gelandet ist. Dort sitzen normalerweise gut motivierte Leute mit Interesse am Thema, idealerweise Vorbildung und durchgängig hohem Schulungsstandard und nur gelegentlich habe ich mal einen Ausreisser nach unten in der Liste. Liegt wohl auch mit an den Teamleitern. Das sind anscheinend fast so schlimme Krümelkacker, wenn es um die fachlichen Details geht wie ich, wenn ich im MhM mitlese. Gibt zwar auch an anderen Standorten wirklich gute Telefonjoker, die sich aus persönlichem Interesse am Job da reinknien aber dieses Callcenter ist durchschnittlich Überdurchschnitt.

      Verantwortet hat der MA die Antwort aber nicht. Ich tippe eher darauf, dass der sagen musste: Ist jetzt so, ich kann das aber auch nicht ändern. Und das hat dann nicht der verantwortet sondern ebay.

      Du darfst beim ebay-Support nicht die Nachricht mit dem Boten verwechseln. Für den Scheiss ist ebay verantwortlich, die Supporties sind die bedauernswerten Opfer, die das dann den wütenden Mengen irgendwie beibiegen müssen. Für das, was ebay da treibt können die nichts, die baden nur aus was sich irgendwelche Schwellköpfe in den USA haben einfallen lassen.

      Beschwerden über so einen Mist geben sie aber garantiert sehr gerne weiter. Denn das versaut denen auch den Tag, selber meckern dürfen sie aber nicht. Falls dann einer von denen meint, er kann das, was Du ihm sagst, in dem Tonfall schlecht weitergeben, dann soll er das als wörtliches Zitat des erbosten Kunden mit Verweis auf den Telefonmitschnitt vermerken. Zusatz: Kunde ist stinksauer.

      So, das musste auch mal gesagt sein. Also bitte nicht auf den Supporties rumhacken, wenn euch fachlich korrekte Antworten persönlich nicht gefallen. Ich kann sogar mit der Mängelabteilung locker und entspannt plaudern.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Schützin schrieb:

      Nun, MIR teilte eine hilflose Dame vom Kundenservice vor wenigen Minuten mit,

      Ähhhmmm... Leipzig?


      Schützin schrieb:

      Wie zum Geier soll denn ein Käufer da feststellen, daß derjenige, an den er das Geld überweisen soll, überhauptnicht sein Vertragspartner ist, wenn er von eBay die dort hinterlegten Daten nicht mitgeteilt bekommt ???

      Kann er nicht. Haben wir zwei Hübschen ja erst vor drei Tagen bewiesen.

      Da fällt mir ein, dass ich mal eben noch die Kontaktdaten für den Kauf von gestern abend abrufen muss. Bin mal eben AFK.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • karakorum666 schrieb:

      Hä? Der Link führt direkt zu dem Text, den du zitierst! Hab ja das Posting verlinkt und nicht den Thread!
      Du weisst doch, wie Löschbert schon schrub, dass gelöscht wird drüben... aber: schlimmer wäre es sogar, wenn die Pallatius oder der Steffi-Account wieder im Posting rumpfuscht und versucht, irgendeine Lüge dort reinzuschreiben. *gg*

      Ja... genauso hab ichs kommen sehen.... ich hab eben noch Visionen (ok... wer zuviel davon hat sollte entweder zum Psychodoc oder nach Ebay gehen)
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ähhhmmm... Leipzig?
      Keine Ahnung, aber sie sprach relativ unauffälliges Deutsch. Hilflos bezog sich eher auf das Gesamtgespräch, in dem sie einem verärgerten Kunden Sachverhalte vermitteln sollte, die erstens einfach nicht vermittelbar sind und deren Schwachsinnigkeit ( "Datenschutz" etc ) sie sich wohl auch selbst durchaus bewusst war.

      Wirklich geglaubt hat sie allerdings meiner Meinung nach an den Unfug mit dem Gewerbeschein, den eBay prüft, sowie an ihre ( unwahre ) Behauptung, daß eBay auch heute noch bei jeder Neuanmeldung eine Schufa-Prüfung durchführt... :S
    • Schützin schrieb:

      Keine Ahnung, aber sie sprach relativ unauffälliges Deutsch.

      Naja, das hatte ich heute früh auch. Der hat zugegeben, dass er zugezogen ist.

      Ich bin ja aber anhänglich und habe daher jetzt nochmal mit ebay telefoniert. So ungefähr seit Du hier was geschrieben hast. (Jaja, zwei Stunden. Das kommt schon gelegentlich vor, wenn ich einen Telefonjoker ziehe, der mir auch tatsächlich was sagen kann)


      Schützin schrieb:

      Nun, MIR teilte eine hilflose Dame vom Kundenservice vor wenigen Minuten mit, daß sie angeblich Name + Adresse meines Verkäufers auch nicht sehen könne.

      Das ist im Grunde erst mal richtig. Falsch ist aber, dass die dir die Daten nicht zuschicken kann. Ich muss nachher noch den Posteingang am anderen Rechner prüfen, da sollte die Mail mit den Kontaktdaten meines Verkäufers angekommen sein. Jedenfalls hat die nette Dame vom Support die Funktion ohne die bekannte Fehlermeldung benutzen können. Vielleicht ist das aber auch nur noch für den Support freigeschaltet. Das können wir so natürlich nicht feststellen.

      Ich schrub ja schon: im Grunde ist das erstmal richtig. Danach nicht mehr. Natürlich kann der Support dann da reinschauen wenn die normale Anforderung der Kontaktdaten auch bei denen nicht funktioniert und dir die Daten per Mail über ebay zuschicken. Telefonisch rausgeben ist aber nicht. Da gibt es 'ne Anweisung dazu. Nur per Systemmail. Das muss aber dann von Hand gemacht werden.

      Axo - natürlich habe ich für diese Infos keine zwei Stunden Telefonat gebraucht. Das waren nur zwei der Themen, die ich angesprochen habe. Wenn ich schon einen meiner Lieblingsmitarbeiter erwische, dann nutze ich das auch aus.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Löschbert:
      Es mag ja sein, daß DU, wenn Du an einen bestimmten Mitarbeiter gerätst und weil Du da eh *hüstel* "bekannt" bist, die Daten erhältst.

      Tatsache ist aber, alle anderen Mitglieder / Käufer bekommen die Daten ihres Verkäufers eben NICHT, auch nicht vom Kundenservice, weder telefonisch noch schriftlich per Mail, wenn sie danach fragen. Ob die gute Frau am Telefon nun aus Leipzig war oder vom Niederrhein, spielt dabei ebensowenig eine Rolle wie die Frage, ob sie auf Anweisung gelogen hat oder die Behauptung, sie könne die Adresse des Verkäufers nicht sehen, auf ihrem eigenen Mist gewachsen ist, um eine weitere Diskussion zu diesem Thema abzukürzen.
      Ganz offensichtlich jedenfalls hat der Kundenservice grundsätzlich die Anweisung, Fragen nach Kontaktdaten des Verkäufers mit Verweis auf "Datenschutz" schlichtweg abzublocken. Da der "Datenschutz" ja grade in Deutschland wie ein absurder heidnischer Kult und regelrecht hysterisch betrieben wird, insbesondere und grade dann, wenn es darum geht, Betrüger und andere Straftäter zu schützen und sinnvolle Ermittlungen so gut wie möglich zu blockieren und zu verhindern, dürfte alleine schon die Erwähnung dieses Wortes bei mindestens 50% der Anrufer genügen, um sie abzuwimmeln :~
      Vor lauter Angst, irgendjemand könnte ihre "Daten" erfahren, will die Hälfte der Leute bei eBay einem Käufer am liebsten nichtmal die Kontonummer zum überweisen geben ("ogottogott, was kann denn der alles mit meinen Bankdaten machen"), hat dann aber überhauptkein Problem damit, bei den Kleinanzeigen irgendwem hunderte von Euros zu überweisen, von dem sie absolut NICHTS wissen ausser einer Kontonummer . Nachdem sie das jetzt bei den Kleinanzeigen mehrere Jahre erfolgreich getestet haben, ist es kein Wunder, daß eBay davon ausgeht, daß die heutige Käuferklientel sich über fehlende Kontaktdaten des Verkäufers keinen Kopf machen wird. Und ich fürchte, diesmal werden sie damit Recht behalten, denn dem größten Teil der Käufer, die heute bei eBay unterwegs sind, wird das nichtmal auffallen. Die haben eh noch nie einen Blick in die EOA geworfen.
      Und überweisen auch dann, wenn eBay ihnen mitteilt, daß ihr Verkäufer Hans Schmidt aus Frankfurt ist, ihr Geld begeistert an Knall Peng bei der Bank of China... 8o
      Ab jetzt können sie wenigstens zu Recht hinterher empört lamentieren, daß sie das nicht wissen konnten, daß der Herr Peng nicht ihr Verkäufer war...

      Ich persönlich bedaure das Ende von eBay für mich, denn ich habe dort viel und gerne gestöbert bei gebrauchten Dingen. Nebeneffekt war, daß ich oft auch Neuware, die ich bei Amazon stets etwas günstiger bekommen hätte, aus Bequemlichkeit bei eBay gekauft habe, weil ich eh schon eingeloggt war. Beides kommt ab sofort für mich nicht mehr in Frage, ohne Daten des Verkäufers kein Kaufvertrag, ergo kein Kauf.
      Schade !
    • Die Frage, die sich mir stellt, da Ebay von seinen Kunden VK und K ja erwartet, sich selber über die Identität Klarheit zu verschaffen, müßte man sie doch, wenn sie einem diese Daten nicht weiterleiten, man sie also nicht überprüfen kann, im Falle eins Betruges Schadensersatzpflichtig sein?
      Zumindest wenn sie vorher schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass man sie für alle Vermögensschäden, die einem durch die nicht erfolgte Datenweitergabe entstehen, haftbar macht

      Wobei ich es offen lasse, ob es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt, ich tendiere eher zum Vorsatz.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Die Frage, die sich mir stellt, da Ebay von seinen Kunden VK und K ja erwartet, sich selber über die Identität Klarheit zu verschaffen, müßte man sie doch, wenn sie einem diese Daten nicht weiterleiten, man sie also nicht überprüfen kann, im Falle eins Betruges Schadensersatzpflichtig sein?
      Tja... über sowas werden sich die merkbefreiten Käufer aber auch nur dann Gedanken machen, wenn sie bereits in den Brunnen gefallen sind. Und auch nicht alle.... Denn die wenigsten wissen, dass sich Herr Ebay mit diesem § in den AGB einen Persilschein ausstellen will. Und es steht ja auch nicht mehr in den AGB, dass man per Mail benachrichtigt wird bzw. dass man die Daten erhält.
      Und - siehe Schützins Post, wird auch fleissig ins Blaue überwiesen, wissen wir ja auch von hier. Ohne Adressdaten, ohne Namen.... Hauptsache eine "sichere" Pillepalle-Imailaddiüberweisung. So erzieht man die Leute eben zum russisch Roulette....
      Normalerweise hätte doch seit der Nichtmitteilung der Kontaktdaten niemand mehr an die betreffenden VK überweisen dürfen.... ist aber anscheinend nicht der Fall. Bieten kann man ja ruhig, nur eben nicht bezahlen per Überweisung. Selbstabholung ist ein anderes Thema, käme aber als einzigstes in Frage....
    • monza30 schrieb:

      Selbstabholung ist ein anderes Thema, käme aber als einzigstes in Frage
      Und wie funktioniert die Selbstabholung, wenn es keine Daten gibt? Oder ist das der berechtigte Grund, die Daten anzufordern? Muss man also erst die Daten anfordern, wenn man einen Kauf mit Abholung getätigt hat? Da geht die Abwicklung eines Kaufs ja mit affenartiger Geschwindigkeit voran.
      Ich kann das alles noch nicht glauben.
    • rapina schrieb:

      monza30 schrieb:

      Selbstabholung ist ein anderes Thema, käme aber als einzigstes in Frage
      Und wie funktioniert die Selbstabholung, wenn es keine Daten gibt? Oder ist das der berechtigte Grund, die Daten anzufordern? Muss man also erst die Daten anfordern, wenn man einen Kauf mit Abholung getätigt hat? Da geht die Abwicklung eines Kaufs ja mit affenartiger Geschwindigkeit voran.Ich kann das alles noch nicht glauben.
      Der User ludenhut hat ja nun grad die Erfahrung gemacht, dass er auch zu diesem Zweck die Daten nicht erhält. Da ging es doch um einen Abholungskauf.

      ================================================


      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Interessant der Artikel von RA Richard.

      Das Recht auf Kenntnis seines Vertragspartners hergeleitet aus BGB §241. Leider einer dieser Wischi-Waschi-§§ mit "kann"

      "Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten."

      Hmmm....Tja...am Beginn dieses Threads schrieb ich, dass dann im Extremfall ein RIchter entscheiden muss, ob ich als Käufer einer Zahlungspflicht an Unbekannt nachzukommen habe.

      Der These, dass ohne Kenntnis des Vertragspartner kein gültiger Vertrag zustande kommen kann, folge ich nicht mehr. Dazu gibt es zu viele Dinge im Alltag, wo genau das stattfindet. Monza erwähnte zum Beispiel den Trödelmarkt. Das Kerpener Urteil wird also nicht in jedem Fall weiterhelfen.

      Ich suche mir gerade was wund....ich meine mich zu erinnern, dass es da mindestens ein veröffentlichtes Urteil in Sachen Abbruchjäger gibt, wo die Tatsache, dass der den Vertrag behauptende Vertragspartner (Höchstbieter) nur seinen ebay-Nick preisgab und ansonsten nur sein Anwalt agierte...das Gericht überhaupt nicht gestört hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()