Yeti1954 schrieb:
Reicht ein "kleiner Kratzer" als berechtigter Grund aus (§119ff. BGB), obwohl der Bieter den Artikel haben will?
Einen Diebstahl kann man auch schuldhaft herbeiführen.... indem man eben vorsätzlich sein Auto nicht abschliesst oder den Gegenstand auf eine Parkbank legt. Wie man auch (mit)schuldig ist wenn man die Terassentür offen lässt und weggeht. Hier bekommt man doch zumindest die "Abreibung" bei seiner Versicherung. Deswegen wäre ein Urteil in dieser Konstellation mit dem unverschlossenen Auto interessant.....