So leid es mir tut, aber so wie es aussieht hast Du kein Samsung Galaxy S20 für 750 € erworben, sondern schlicht 750 € an einen Unbekannten überwiesen.
Du solltest nicht davon ausgehen, dass irgendwas von den Angaben die Du von ihm/ihr hast auch wirklich stimmt (Name, Adresse, etc.), denn genau wie Du konnte sich Dein Gegenüber einfach per Mail-Adresse bei KA anmelden.
Dies funktioniert logischerweise auch mit einer völlig frei erfundenen "Wegwerf-Adresse" alá .web.de, gmx.de, etc. Alle Angaben bei KA werden nicht kontrolliert, und man kann praktisch jede Adresse usw. eingeben die man möchte (was natürlich keinen Sinn macht, wenn man KA so nutzt wie es gedacht ist).
Das einzige was Du wirklich auf der Hand hast ist die Bankverbindung, wohin Du Dein Geld geschickt hast und wo es sehr wahrscheinlich schon nicht mehr ist:
IBAN: DE76280618220011268200
IBAN: DE76 2806 1822 0011 2682 00
BIC: GENODEF1EDE
Bank:
Volksbank Oldenburg eG
Lange Straße 8 / 9
26122 Oldenburg (Oldb)
Auch hier muss der Name des Kontoinhabers den Du hast nicht mit dem tatsächlichen übereinstimmen.
Bei der Ausführung einer Überweisung hat die Bank ausschließlich die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierungs-Code (BIC), die sog. Kundenkennung zu beachten (§ 675r BGB). Der Name des Zahlungsempfängers gehört nicht dazu. Die Bank muss daher keinen Namensvergleich anstellen, d.h. nicht prüfen, ob das Konto dem genannten Überweisungsempfänger zusteht. Gibt der Auftraggeber eine falsche, aber existierende IBAN an, darf die Bank die Überweisung auf dieses Konto ohne weitere Prüfung vornehmen.
Kurz gesagt, auch wenn Du an Donald Duck überweist kommt das Geld an.
Da ja aber jemand dort das Konto irgendwann mal eröffnet haben muss, ist es genau diese Person die Du bzw. die Polizei, ausfindig machen muss.
Dazu kannst Du Dir auch noch folgenden verlinkten Text durchlesen:
unfreiwillige Kontoinhaber
Du solltest nicht davon ausgehen, dass irgendwas von den Angaben die Du von ihm/ihr hast auch wirklich stimmt (Name, Adresse, etc.), denn genau wie Du konnte sich Dein Gegenüber einfach per Mail-Adresse bei KA anmelden.
Dies funktioniert logischerweise auch mit einer völlig frei erfundenen "Wegwerf-Adresse" alá .web.de, gmx.de, etc. Alle Angaben bei KA werden nicht kontrolliert, und man kann praktisch jede Adresse usw. eingeben die man möchte (was natürlich keinen Sinn macht, wenn man KA so nutzt wie es gedacht ist).
Das einzige was Du wirklich auf der Hand hast ist die Bankverbindung, wohin Du Dein Geld geschickt hast und wo es sehr wahrscheinlich schon nicht mehr ist:
IBAN: DE76280618220011268200
IBAN: DE76 2806 1822 0011 2682 00
BIC: GENODEF1EDE
Bank:
Volksbank Oldenburg eG
Lange Straße 8 / 9
26122 Oldenburg (Oldb)
Auch hier muss der Name des Kontoinhabers den Du hast nicht mit dem tatsächlichen übereinstimmen.
Bei der Ausführung einer Überweisung hat die Bank ausschließlich die Internationale Bankkontonummer (IBAN) und den Bank-Identifizierungs-Code (BIC), die sog. Kundenkennung zu beachten (§ 675r BGB). Der Name des Zahlungsempfängers gehört nicht dazu. Die Bank muss daher keinen Namensvergleich anstellen, d.h. nicht prüfen, ob das Konto dem genannten Überweisungsempfänger zusteht. Gibt der Auftraggeber eine falsche, aber existierende IBAN an, darf die Bank die Überweisung auf dieses Konto ohne weitere Prüfung vornehmen.
Kurz gesagt, auch wenn Du an Donald Duck überweist kommt das Geld an.
Da ja aber jemand dort das Konto irgendwann mal eröffnet haben muss, ist es genau diese Person die Du bzw. die Polizei, ausfindig machen muss.
Dazu kannst Du Dir auch noch folgenden verlinkten Text durchlesen:
unfreiwillige Kontoinhaber
Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben.