Kauf rückgängig machen?

    • Kauf rückgängig machen?

      Hallo avalon74 !!

      Theoretisch ist alles möglich.

      Schreib dem VK eine eMail mit der Begründung des Rückzuges. Sollte der Grund vernünftig dargestellt und dann akzeptiert werden, wird der Rücknahme sicherlich nichts im Wege stehen.

      Fairerweise solltest Du dem VK direkt in Deiner Mail schon anbieten, die Kosten für die Auktion zu übernehmen - und zwar ALLE. Also Einstellgebühren und Verkaufsprovision. Schließlich sind dem VK diese Kosten tatsächlich entstanden und würden bei einem erneuten Verkauf nochmals anfallen ...

      Vielleicht ein Link zur Auktion vorhanden? Kann nie schaden, mal einen Blick darauf zu werfen. :rolleyes:
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    • RE: Kauf rückgängig machen?

      Hallo avalon74

      Herzlich Willkommen im Forum.

      1000mal Entschuldigung kleines Malör passiert. ;(
      Leider ist mir ein kleiner Fehler unterlaufen und die Userdaten von den neuen Usern der letzten 7 tage ist verloren gegangen, könntest du dich gegebenenfalls (weiterer Hilfe) neu anmelden. Also nicht wundern…
      Besten Dank

      Admin René ;)
    • RE: Kauf rückgängig machen?

      und Verkaufsprovision. Schließlich sind dem VK diese Kosten tatsächlich entstanden und würden bei einem erneuten Verkauf nochmals anfallen ...


      warum denn die VK-Gebühr. Die bekommt man doch wieder.
      Nur entsprechendes Formular ausfüllen, der K bekommt eine Mail und bestätigt und das war es schon.
      Gruß
      Eric
    • Kauf rückgängig machen?

      Nur entsprechendes Formular ausfüllen, der K bekommt eine Mail und bestätigt und das war es schon.


      Aber dann erhält der Käufer doch eine "Verwarnung als unzuverlässiger Käufer" !! :O
      Sicher, man kann diese wieder löschen lassen, was aber wiederum mit Schreiberei von und nach eBay zu tun hat. Und das kann dauern ... kenne ich von meinem Bruder.

      Außerdem kann bei kompletter Zahlung - es sind ja nur Cent-Beträge - der VK seine Auktion direkt wieder einstellen, ohne lange auf die Gutschrift seitens eBay warten zu müssen.

      Aber wie letztendlich die Sache geregelt wird, muß avalon74 selbst entscheiden, bzw. davon abhängig machen, ob und wie der VK überhaupt auf eine Stornierung reagiert.
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    • RE: Kauf rückgängig machen?

      Aber dann erhält der Käufer doch eine "Verwarnung als unzuverlässiger Käufer" !!

      nein bekommt er nicht. Es gibt auch die Option, dass sich beide einvernehmlich geeinigt haben:

      Aufforderung zur Bestätigung der einvernehmlichen Einigung Gibt der Verkäufer an, dass er sich mit dem Käufer einvernehmlich geeinigt hat, die Transaktion nicht abzuschließen, wird der Käufer in der E-Mail und Pop-up-Nachricht gebeten, diese Einigung zu bestätigen.
      Bestätigt der Käufer die einvernehmliche Einigung mit dem Verkäufer, wird der Käufer nicht wegen eines nicht bezahlten Artikels verwarnt, und dem Verkäufer wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben.
      Link