BILD versus Adblock-Nutzer und Eyeo GmbH

    • Stubentiger schrieb:

      das sollte wohl das "berchtigte Interesse" an der Abmahnung/einsweil. Verf. darstellen

      Jaja, wegen berechtigtem Interesse labert so mancher Anwalt so manchen Scheiss. :D

      Ich finds viel interessanter, welche rechliche Bildung die längere Beschäftigung das Handeln im Internet so mit sich bringt. Tiescher weiss als Laie, was eine Abmahnung ist und dass man bei einer Abmahnung als Abmahner ein berechtigtes Interesse benötigt. Das setzt die Latte für Rechtsberatung nach RDG natürlich sofort um einiges höher. Vielleicht sollten wir Anwälte zukünftig nur mit der Begutachtung betrauen, ob die Gewehre des Erschiessungskommandos Links-Drall oder Rechts-Drall haben statt mit der Rechtmäßigkeit von Links. Dazu reicht vermutlich inzwischen schon gesunder Menschenverstand. (Ok, dann ist das sowieso nix für Anwälte...)



      monza30 schrieb:

      Adblocker sollte ja nicht die Blödzeitung blockieren sondern nur die Werpunk.

      Eben. Und wie willst Du das dann argumentieren, wenn das Hauptinteresse nicht auf der Werbung liegt?

      Wobei ich mich frage, wieso BLÖD eigentlich so bild ist und versucht, die Sache auf dem zivilrechtlichen Weg zu klären. Die könnten doch jeden, der rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, der angedrohten Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe zuführen. Staatsanwalt reicht - aber mehrere, weil die sich dann vermutlich alle ganz schnell totlachen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die könnten doch jeden, der rechtswidrig Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, der angedrohten Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe zuführen. Staatsanwalt reicht - aber mehrere, weil die sich dann vermutlich alle ganz schnell totlachen.
      Die haben sicher Solmecke nicht befragt.... der lacht ja auch sicher noch über den Joke....

      Abmahnung und Anwälte und gesunder Menschenverstand.... also zwischen 1) plus 2) und dagen dann 3) ist nun wirklich (meistens) kein Zusammenhang zu entdecken. Ich streite garnicht ab: manche Abmahnungen sind sinnvoll und berechtigt. Mit der Thematik beschäftige ich mich seit einiger Zeit, aber aus dem Bereich Urheberrecht und Schadensersatz. Einer lieben alten Bekannten und mir ist es passiert, dass wir unberechtigte Abmahnungen erhalten haben. Bei mir war es ein Osnabrücker Armwalt mit äusserst dubiosen Methoden. Dass man bei dem Thema zwangsläufig auch mit anderen Abmahngründen in Kontakt kommt, ist schon fast zwangsläufig....