Lebensversicherung

    • mijanne2007 schrieb:

      vielleicht kann mir hier jemand raten, dass es nicht Dein Ding ist wußte ich.

      Wenn Du mich gefragt hättest, hätte ich Kaio gefragt. Ganz einfach. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Schade, dann brauchst du die Kopie auch nicht anzufordern.
      Übrigens hat man damals schon unterschreiben müssen bzw. mit seiner Unterschrift bestätigt, dass man diesen Durchschlag erhalten hätte.
      Aber gut, war nur so eine Idee.

      Nachdem ich weitere Unterlagen gesehen habe, ist mir nur noch schlecht und richtig, wenn man von den Verjährungsfristen bei Täuschung/Betrug absieht, ist der Zettel den du als Beispielrechnung hast, wirklich was wert.
      Er setzt nämlich wesentliche Vertragsbestandteile in ein völlig anderes als das gegebene Licht.

      Jetzt muss ich mich aber dennoch wieder revidieren, denn meine anfangs getätigten Aussagen bezügl. Abrufe (hier Zieltermin) stimmen doch, wenn auch unglaublich gut versteckt und eine absolute Frechheit.

      - Die Versicherungssumme beträgt 60.000 DM
      - Die Versicherungssumme wird zum Ablauf des Vertrages fällig
      - Ein Ablauf des Vertrages wird nicht genannt
      - Es wird ein Zielalter genannt mit Bezug (siehe Ziffer 1)
      - (Ziffer 1) Auf Seite vier der Police wird dann die Zielaltervereinbarung erklärt und daraus ergibt sich, dass statt der Versicherungssumme lediglich das Deckungskapital ausbezahlt wird, da Zinsen und Überschüsse (soweit nicht zur Erhöhung der Versicherungssumme verbraucht) zum Erreichen des Zielalters verwendet wurden.
      - Wird dieses Zielalter erreicht, dann wird das Deckungskapital + vielleicht nicht für die zur Abkürzung und Zielaltererreichung gebrauchten Schlussüberschussanteile ausbezahlt.

      Sorry, aber das ist einfach nur unglaublich........

      So, mal weitere zugesagte Unterlagen abwarte um noch klarer zu sehen.

      Eine Frechheit und Verarsche sowas, jetzt muss nur noch die Handhabe her, außerhalb der Verjährungseinrede die Versicherungsgesellschaft zu motivieren, mehr auszuzahlen als bisher angekündigt.

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    • Kommando zurück.....
      Fordere bitte doch umgehend die Antragskopie an.
      Alleine schon, da der Vertreter im allgemeinen (also immer, wenn er Provision will), den Antrag auch unterschreibt.
      Dies dient zum Beleg, dass die Beispielrechnung die Handschrift und die Unterschrift deiner Vertreterin trägt.

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    • Hallo,

      es muss aber hier auch gesagt werden, dass die hier gewählte Lebensversicherung eher eine Kapitallebensversicherung ist. Der Hinterbliebenenschutz ist in diesem Fall sehr gering und sehr kostspielig. An deiner Stelle hätte ich mich hier für eine Risikolebensversicherung (Quelle: risikolebensversicherung-testb…versicherung-was-ist-das/) entschieden. Es wäre besser gewesen, eine Nachversicherungsgarantie zu vereinbaren. Ich weiß nicht wie das vor 29 Jahren war, doch heute kann die Risikolebensversicherung ebenfalls mit einer BU kombiniert werden. Ratsamer ist jedoch ein separater Abschluss.
    • mijanne2007 schrieb:

      Ich habe mal spaßeshalber meine Daten als 31 Jahre Laufzeit bis 60 BU von 600 Euro eingegeben, die Beiträge wären dann ab ca 12 Euro im Monat:
      Du kannst nicht heute mit damals vergleichen. Damals waren die Regulatorien gering, die Zinsen hoch, die Vermittlungsprovisionen noch höher. Diese konnten auch (halb-)legal verschwiegen werden, Käufer des Dreiländerfonds wunderten sich später, dass der Depotbestand noch nach Jahren des Aufbaus bei kaum über Null stand. Leute wie AWD-Maschmeier wurden damit in den 80ern und 90ern zu Multimillionären. Heute werden die ersten Versicherungen aus dieser Zeit fällig und die Kunden wundern sich natürlich...
    • @Saeschau

      Also die Beiträge für Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen kann man sehr wohl vergleichen, die waren nämlich vor 30 Jahren (bei identischen Eintrittsalter) deutlich günstiger als heute.
      Sicher, der Verprofisionierung war damals besser, aber die Schadenquote und die versicherungsmathematischen Tabellen eben auch.
      Dies lag auch an der Verweisungsmöglichkeit der Versicherungsgesellschaften auf andere Berufe, die häufig genutzt wurde um sich vor Leistungsfällen zu "drücken", was heute nicht mehr möglich ist, von den Versicherungen als tolle "zusätzliche Leistung" verkauft wird, jedoch von staatlichen Stellen erzwungen wurde.
    • Versicherungen sind gerade im Bereich der Lebensversicherungen sehr raffiniert. Die ersten 3-4 Jahre zahlt der Versicherungsnehmer eh nur die Kosten der Police für Abschluss, Vertrieb usw.

      Laut dem Ratgeber lebensversicherung-testbericht…rsicherung-anbieter-test/ ist es sehr wichtig, auf den genauen Wortlaut der Police zu achten. Wenn tatsächlich es so drin steht, dass die Beträge vor Zielerreichung voll ausgezahlt werden, sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

      Doch hier ist der Haken. Kommt es zu einem Verfahren, verzögert sich die Auszahlung erheblich. Ich rate hier dazu, einen Ombudsmann aufzusuchen. Dieser kann meist vermitteln und weiterhelfen.