Lebensversicherung

    • @tigerle

      Natürlich kann man aufgrund der Angaben von mijanne was dazu sagen ohne gleich Fachwirt sein zu müssen.

      Es handelt sich, wie hier bereits von blauaeugig geschrieben, um eine Lebensversicherung mit einem recht hohen Endalter (wurde meist mit Endalter 70, 75, 80 oder 85) verkauft.
      Somit gibt es ein Zielalter mit der Möglichkeit des vorzeitigen "Abrufes") wobei mit erwirtschafteten Gewinnen die vertragliche Laufzeit zwar hoch erschien, aber der Abruf eben das Alter in etwa (geschätzt) in dem Bereich lag, den man eigentlich vereinbahren wollte. Genutzt wurde dies um eine hohe Versicherungssumme zu "vekaufen" bei einem optisch geringen Beitrag.
      Damals richtete sich die Verprovisionierung in erster Linie nach der Versicherungssumme und erst in zweiter Linie an dem Jahresbeitrag.

      Die Versicherung wird fällig, wenn der angesparte Deckungsbeitrag/-Kapital incl. der Überschussanteile und Zinsen, die Versicherungssumme erreicht (oder überschreitet, was mit der Hauptfälligkeit der Versicherung zusammenhängt).
      Somit gehe ich mal davon aus, dass die Versicherungssumme des Vertrages irgendwas über 18.000 € beträgt.

      Der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung müsste in der Police ausgewiesen sein, ebenso wie das zugrunde liegende Modell mit dem festgelegt wird, wie die Gewinne an der BUZ-Versicherung aller Verträge dieser Versicherungsgesellschaft verwendet werden.

      Es ist falsch, dass du schreibst, dass man aus der BUZ nichts zurück bekommen würde, wenn kein Schadenfall eintritt.
      Dies ist nur dann der Fall, wenn die Gewinne von Anfang an mit den Beiträgen verrechnet wurden und somit eine geringere Beitragslast abgebucht wurde, wie eigentlich für den entsprechenden Versicherungsschutz zu bezahlen wäre.
      Wählt man diese Variante nicht, bezahlt den vollen Beitrag, hat man natürlich das Recht an den Gewinnen der BUZ der gesamten BUZ-Verträge der Gesellschaft beteiligt zu werden diese Gewinne mit dem Ablauf der Hauptversicherung zusätzlich ausbezahlt zu bekommen.

      Da aber diese Versicherungen leichter zu "verkaufen" waren, wenn der monatliche Beitrag optisch günstig ist, wurde in vielen Fällen das Verrechnungssystem der Gewinne mit dem Beitrag gewählt.

      @'mijanne

      Du gehst wohl auch fälschlicherweise davon aus, dass die 3,5 % Garantieverzinsung auf deine einbezahlten Beiträge erfolgen würde. Dem ist nicht so und war auch noch nie so.
      In dem Beitrag sind erstmal Abschlusskosten (gezilmerte Prämie), die auch auf viele Jahre verteilt werden konnte oder die Versicherung am Anfang einfach ins Minus stellte.

      Wenn kein Guthaben da ist, kann auch keines verzinst werden. War damals mind. die ersten drei Jahre so.

      Des weiteren fallen/fielen Kosten für die Risikoprüfung, normale Verwaltungskosten (jährlich), Kosten für den Todesfallschutz, eventuell Kosten für die Unfalltodzusatzversicherung usw. an.

      Verzinst wird nur der Betrag, der jährlich nach Abzug aller Kosten übrig bleibt.

      Solltest du den Vertrag bis zu dem tatsächlichen Ende durchlaufen lassen und natürlich auch bezahlen, wobei der Beitrag durch den Ablauf der BUZ zum entsprechenden Endalter (meist 60 oder 65 Jahre bei diesen Verträgen), dann sinkt.

      Natürlich könnte es dann möglich sein, dass die, auf der Police handschriftlich (was natürlich keinerlei Rechtsgültigkeit hat, da der Vertreter lt. Bedingungen keine Aussagen über die zukünftigen Gewinn- und Auszahlungsbeträge machen darf bzw. diese nicht im Namen der Gesellschaft verbindlich sind) tatsächlich ausbezahlt wird.

      Deine Versicherungsgesellschaft will den Vertrag aber loswerden und wird sogar versuchen, dich mit irgendwelchen hanebüchenen (eventuell auch über geltende Bedingungen) Bemerkungen loszuwerden.
      Kann es sein, dass die Gesellschaft nicht darauf hingewiesen hat, dass du den Vertrag durchaus weiterlaufen lassen kannst?
      Dieser Vertrag ist mit einem Garantiezins von 3,5 % und zusätzlicher Überschussbeteiligung einfach zu teuer für die Versicherungsgesellschaft.

      Wenn nun die Hauptversicherungssumme erreicht sein sollte (sonst wäre der Abruf auch jetzt gar nicht möglich), dann ist davon auszugehen, dass die grundsätzlichen Berechnungen stimmen.
      Natürlich würde ich dennoch nachfragen und die Berechnung im Zweifelsfall prüfen lassen.

      Interessant wäre es von dir zu erfahren, ob die Beiträge für die BUZ extra ausgewiesen sind, wie viel Beitrag für die Hauptversicherung bezahlt/berechnet wurde.
      Dann könnte man mal grob schätzen, ob das hinkommen kann.
    • Mir ging es ja nur darum, das System "Versicherung" aus leidvoller Erkenntnis darzustellen, dass es hier nicht um eine "soziales Netz" und auch nicht vorrangig um eine gewinnbringende Geldanlage geht, sondern um ein hartes Geschäft einer andere Art der Heuschrecken.

      Stubentiger schrieb:

      Ohne genauen Vertragstext kann da wohl auch kein Fachwirt "gerichtsfestes" dazu sagen. Also, die Sache vor einen Schlichter oder Gutachter zu bringen ist auf jeden Fall das Vernünftigste
      ich meinte ja, dass es auf die Bedingungen dieses Vertrages ankommt, und nicht darauf, "was so üblicherweise dann und dann gemacht wurde".

      Kaiolito schrieb:

      Dies ist nur dann der Fall, wenn die Gewinne von Anfang an mit den Beiträgen verrechnet wurden und somit eine geringere Beitragslast abgebucht wurde, wie eigentlich für den entsprechenden Versicherungsschutz zu bezahlen wäre.
      Wählt man diese Variante nicht,
      eben das könnte ja zum Beispiel der Fall sein. Da gibt es bestimmt einige Tricks und Fallstricke, aber vielleicht auch Versäumnisse oder Formulierungen, die Auswege aufzeigen könnten.

      Nicht umsonst ist das ein "echter" Lehrberuf: berufe-lexikon.de/berufsbild-b…versicherungskauffrau.htm
      da wird es wohl einiges geben, um sich damit die ganze Lehrzeit zu beschäftigen ;)
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • mijanne2007 schrieb:

      Jetzt will mir die Versicherung ungefähr 19 000 Euro ausbezahlen, mit dem Argument, es handele sich nicht um den Ablauf der Versicherung sondern um eine Zielaltervereinbarung.

      blauaeugig schrieb:

      Wie hoch ist denn die garantierte Versicherungssumme?
      Das ist ja der Casusknacktus
      ;)
      guter Durchblick, danke Kaiolito, dass du das auf den Punkt bringst

      Kaiolito schrieb:

      Die Versicherung wird fällig, wenn der angesparte Deckungsbeitrag/-Kapital incl. der Überschussanteile und Zinsen, die Versicherungssumme erreicht (oder überschreitet, was mit der Hauptfälligkeit der Versicherung zusammenhängt).
      Das ist ja die Frage: wann wird eigentlich das Laufzeitende erreicht und die Versicherung wirklich fällig. Angesichts der drohende Schieflage der Lebensversicherungen im Allgemeinen oder im Besonderen, entweder weil die Zinsen so niedrig waren ODER falls sie nun steigen (wie in meinen Links oben ausgeführt wurde) traue ich den geschäftstüchtigen Abzockern Versicherungsmänädschern zu, dass sie nun solche Psychospiele anzetteln. Sie wollen alle nur unser Bestes ...
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    • Das hatte ich geschrieben, die Versicherungssumme beträgt 60 000 DM.
      Nach einer genauen Aufstellung der einzelnen Posten habe ich gefragt, die habe ich nämlich nicht bekommen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • Guten Morgen mijanne,

      aus der Police geht nicht hervor, um welchen Betrag sich der Beitrag bei Ablauf der BUZ verringert?
      Darf ich fragen, bei welcher Versicherungsgesellschaft der Vertrag abgeschlossen wurde?
      Also nicht, bei welcher sie jetzt besteht.....
      Durch die ganzen Fussionen ist da einiges durcheinander geraten.

      Alles ein wenig seltsam.
      Magst du mir die ersten vier Seiten (dein Name, deine Adresse und dein Geburtsdatum geschwärzt) mal per PN schicken, damit ich mir das genau anschauen kann?
      Vielleicht kann ich dir die richtigen Argumente für deine Nachfragen liefern.
      Auch das (geschwärzte) Schreiben deiner Versicherung, welches du erhalten hast?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • bei 1200,- monatlicher rente muß ja schon ein nennenswerter Beitrag für die BU abgezogen werden, der nicht für die verzinsung zur Verfügung stand (ich zahle monatlich 75,- in eine reine BU, weil ich von der staatlichen Rente nichts zu erwarten hätte)
      dazu die höheren Zinsen als der Garantiezins damals bei vertragsabschluß, da konnte man schön Überschüsse hochrechnen, was seit etlichen Jahren so nicht mehr aufgeht

      dazu war ja damals das Argument der Steuerersparnis, das man nicht vergessen darf, wenn man seperate BU nebst Sparvertrag (aus versteuertem Einkommen) dagegenrechnet

      ja, auch ich halte es für möglich, daß letzteres sinnvoller gewesen wäre, aber so kraß unfair wie am Anfang auch von grafiksammler vermutet ist das ja nun nicht
    • Nun für die BUZ wurden ja auch Zinsen durch die Gesellschaft erwirtschaftet.
      Wie gesagt ,dass ich mehr als6000 Euro Verlust erleiden soll , von der Inflation ganz zu schweigen kommt mir merkeürdig vor.
      Vorallem wenn ichdie Definitionen von Deckungssumme und Zielalter sehe
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Nun für die BUZ wurden ja auch Zinsen durch die Gesellschaft erwirtschaftet.
      du hast vom Prinzip "Versicherung" immer noch andere Vorstellungen als die Versicherungen.



      da statistisch jeder 5. vor Erreichen der Altersrente berufsunfähig wird, werden die Einzahlungen ja nicht individuell "verbraucht" (du zahlst halt nicht für dich, sondern für alle Betroffenen)

      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • http://www.drklein.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-auszahlung-faq.html schrieb:

      Timo Reimert, Experte für Versicherung: Nein, bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Auszahlung. Wenn Sie ein Versicherungsmodell mit Auszahlung zum Ende der Laufzeit wünschen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Kapitallebens- oder einer Rentenversicherung.
      und ob und wann wirklich "geleisted" wird ist eh "Glückssache"

      welt.de/finanzen/verbraucher/a…hlung-oft-verweigert.html



      Susanne Susi Schardt schrieb:

      Mein Mann hatte einen Unfall ,die folgen Schädel-Hirn -Trauma ,er kann seinen Alltag nicht alleine bewältigen ist von der LVA komplett Erwebsunfähig geschrieben ,die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung de Unfallgegeners zahlen nach vier Jahren Kampf noch nicht ,wir haben viele Arztberichte die alle beweisen das mein Mann schwer krank ist und nie wieder gesund wird ,aber die Gutachter die von den Versicherungen beauftragt werden ,sehen das natürlich anders ,dessen Brot ich esse dessen Lied ich singe ,400000 bis 1250000 euro verdienen solche Gutachter pro Jahr ,das Gericht bestellt dann auch Gutachter aber das sind die gleichen die ansonsten für Versicherungen tätig sind ,für mich ist das schon Unsinnig ,denn diese Gutachter sind von den Versicherungen abhängig und dürften meiner Meinung nach nicht für ein Gerichtsgutachten beauftragt werden ,ich habe meinen Mann zu 12 Gutachten begleitet was man dort erlebt ist Menschenunwürdig ,wenn man dann die Gutachten liest fragt man sich über wen diese für mich Kriminellen da schreiben ,die Anamnese wird falsch wiedergegeben Prof unterschreiben die nicht begutachtet haben Krankheiten werden weggelassen usw. all das ist ein Skandal und das Gericht interessiert sich nicht dafür wie unseriös diese Gutachten erstellt wurden
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Nun, ich habe noch eine andere Lebensversicherung mit BUZ, hier bekomme ich die Lebensversicherung mit der entsprechenden Verzinsung und einen großen Teil des BUZ Anteiles, da nicht genutzt,
      ausgezahlt. Andere Versicherung aber auch als Berufsgruppe mit seltener BU eingestuft.

      Die andere Versicherung ist eine rein auf meinen Beruf abgestimmte, hier sind BUs recht selten.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Muss einiges von meinem geschriebenen revidieren, nachdem mir mijanne die Unterlagen mal dankenswerter weise zugeschickt hat.

      Also ich habe in meinem Leben schon viele Vertragskonstellationen gesehen, aber hier wird wohl der Vogel abgeschossen.

      @mijanne
      Werde noch etwas brauchen, schreibe ich dir gleich.
      Zusätzlich werde ich mal einen Freund bei deiner Versicherungsgesellschaft anrufen um mir da noch ein paar Infos zu holen.

      Grundsätzlich ist es so, dass hier tatsächlich kein Abruf des Vertrages sondern ein Zieltermin zur Auszahlung in der Police genannt wird.
      Das Wort Kapitallebensversicherung wird wohlweislich nicht genannt, nur die Leistungen für BU, UZV und eben die Versicherungssumme.
      Überschüsse werden zur Erhöhung (!) der Versicherungssumme (nach Summenzuwachsplan) verwendet. *kopfschüttel*
      Beiträge zur Unfallzusatzversicherungssumme in Höhe der Grundversicherungssumme werden ebensowenig ausgewiesen wie die Beiträge für die BU-Versicherung incl. Beitragsbefreiung bei BU.

      Insgesamt ist das alles sehr undurchsichtig, genau wie die von mijanne angesprochene handschriftliche Beispielrechnung, in der wichtige Angaben und Kreuze einfach fehlen.
      Mal sehen, ob etwas Licht in die Sache kommt, wenn ich weitere Unterlagen habe.
    • und mijanne,

      dass ich schreibe, dass diese Dinge tatsächlich so dort stehen, wie du sie bereits viel weiter oben genannt hast, bedeutet nicht, dass blauaegig oder ich dir nicht geglaubt hätten.
      Wahrscheinlich hat er genau wie ich noch nie eine solche Vertragskonstellation gesehen, wobei ich z. B. davon ausgegangen bin im Versicherungsgewerbe eigentlich alles gesehen zu haben.

      Also sei uns bitte nicht wegen der Nachfragen böse, das hatte nichts mit dir zu tun.
    • Kaio

      das ist völlig in Ordnung

      Nur verstehst Du jetzt vielleicht, warum ich das alles nicht so wirklich begreife, laut diesem Vertrag müßte es doch so sein, dass ich eine Mindestsumme bezahlt bekomme?

      Und ich sehe da schon eine juristische Handhabe, was den Vorschlag betrifft, es bezieht sich ja auf den Vertrag, den ich abgeschlossen habe und ist auf offiziellem Papier geschrieben.

      Von daher finde ich das Gefühl, vorsätzlich und arglistig getäuscht worden zu sein schon verständlich
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Kaiolito schrieb:

      Also sei uns bitte nicht wegen der Nachfragen böse, das hatte nichts mit dir zu tun.

      Dazu ergänze ich mal: wenn Du dich nicht schon hier eingeschaltet gehabt hättest, hätte ich ihr empfohlen, dich direkt zu kontaktieren. Mit dem Thema kannst Du ihr wesentlich besser helfen als ich.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert, ich bin einfach davon ausgegangen, vielleicht kann mir hier jemand raten, dass es nicht Dein Ding ist wußte ich.

      Außerdem hilft es vielleicht auch mal einem anderen
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • #37

      Inzwischen sehe ich zumindest hier ein Möglichkeit.
      Was du bereits heute oder morgen machen kannst um zusätzliche Argumentationsgrundlagen zu schaffen (nützt dir aber nur was, wenn du selbst den Antragsdurchschlag noch hast).
      Fordere per Mail bitte schnellstmöglich eine Kopie des Antrages an, damit wir erkennen können, ob nachträglich Änderungen vorgenommen wurden, also nachdem du unterschrieben hast, aber bevor der Antrag von der Versicherungsgesellschaft dokumentiert wurde.

      Ist vielleicht völlig sinnlos, aber eben eine Möglichkeit.

      Die werden dir mitteilen, dass das einige Tage dauern kann..... kein Problem.
      Fordere es einfach an.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()