Lebensversicherung

    • Lebensversicherung

      Ich habe vor 29 Jahren eine Lebensversicherung mit BUZ abgeschlossen.
      Eingezahlt im Laufe der Jahre ungefähr 25 000 Euro.
      Die Garantieverzinsung lag damals bei Abschluss bei 3,5 %
      Jetzt will mir die Versicherung ungefähr 19 000 Euro ausbezahlen, mit dem Argument, es handele sich nicht um den Ablauf der Versicherung sondern um eine Zielaltervereinbarung.
      Deshalb gäbe es nur die Deckungssumme.
      Nur, laut meinen Recherchen ist die Deckungssumme die Summe der eingezahlten Beträge minus Kosten plus Zinsen und Überschussbeteiligung.
      Und laut:
      finanzenvergleich.net/html/kap…age__lebensversicher.html

      Versicherungsleistung
      Der Lebensversicherungsvertrag endet mit dem Tod der versicherten Person, dem Erreichen des Zielalters oder durch Kündigung.

      Von daher ist es mir völlig rätselhaft, warum die Versicherung mir nicht die damals geschätzten rund 84 000 DM (diese Schätzung habe ich ca Schätzung schriftlich, auf dem Papier der Versicherung geschrieben) entspricht den errechneten rund 43 000 Euro ohne Überschußbeteiligung sondern noch nicht einmal meine eingezahlten Beiträge erstatten will.
      Kann mir jemand dies ganze erklären? Ich überlege, sollte die Versicherung sich stur stellen, mich an den Ombudsmann zu wenden
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      renommierte Versicherung
      bedeutet ja nicht auch "seriöse..." *g*

      Du solltest tatsächlich unbedingt einen Fachmann fragen.... vielleicht finden sich "im Kleingedruckten" irgendwelche Klauseln, die eine "provisionsoptimierte Abrechnung" beinhalten. Z.B. wenn sich im Laufe der Jahre die Beitragssätze erhöht haben, werden da u.U. völlig neue Abrechnungen durchgeführt, die nach deren Meinung voll auf die Summe angerechnet werden kann. Da blickt Otto Normalverbraucher garnicht durch.... und die Vermittler werden einen Dübel tun und das erklären wollen.
    • mijanne2007 schrieb:

      Ich habe vor 29 Jahren eine Lebensversicherung mit BUZ abgeschlossen.
      Eingezahlt im Laufe der Jahre ungefähr 25 000 Euro.
      Die Garantieverzinsung lag damals bei Abschluss bei 3,5 %
      Jetzt will mir die Versicherung ungefähr 19 000 Euro ausbezahlen, mit dem Argument, es handele sich nicht um den Ablauf der Versicherung sondern um eine Zielaltervereinbarung.
      Deshalb gäbe es nur die Deckungssumme.
      Nur, laut meinen Recherchen ist die Deckungssumme die Summe der eingezahlten Beträge minus Kosten plus Zinsen und Überschussbeteiligung.
      Wie hoch ist denn die garantierte Versicherungssumme?

      Sind die Kosten separat aufgefuehrt?
      Normalerweise muesstest du jaehrlich einen Statusbericht erhalten haben, aus dem hervorgeht, welcher Anteil deiner Einzahlungen auf den sogenannten Risikoschutz sowie die kalkulierten Kosten entfaellt.
      Insbesondere der Risikoschutz-Beitrag fuer die eingeschlossene BUZ wird hier ziemlich hoch sein.

      In einem Punkt ist die Aussage deiner Versicherung leider richtig:
      Das von dir abgeschlossene Vertragsmodell sieht tatsaechlich vor, dass (nur) die Deckungssumme (=Versicherungssumme) ausgezahlt wird.
      Dieses Modell war zu Zeiten hoher Marktzinsen sehr beliebt: Es wurde ein fiktives - hohes - Endalter des Versicherungsnehmers vorgegeben; die jeweils anfallenden Gewinnbeteiligungen wurden dann nicht der Vertragssumme zugeschlagen, sondern zur Abkuerzung der Laufzeit verrechnet.

      mijanne2007 schrieb:

      Von daher ist es mir völlig rätselhaft, warum die Versicherung mir nicht die damals geschätzten rund 84 000 DM (diese Schätzung habe ich ca Schätzung schriftlich, auf dem Papier der Versicherung geschrieben) entspricht den errechneten rund 43 000 Euro ohne Überschußbeteiligung sondern noch nicht einmal meine eingezahlten Beiträge erstatten will.
      Schaetzungen sind leider - wie der Begriff es schon sagt - genau dieses.
      Nur wurde teilweise (und wird wahrscheinlich immer noch) damit extremer Missbrauch betrieben, sprich: es wurde seeehhr "schoen gerechnet" :thumbdown: .

      Allerdings waere eine Schaetzung, die eine hoehere Auszahlungssumme suggeriert bei diesem Vertragsmodell zumindest irrefuehrend, da sie ja auf keinen Fall ausgezahlt werden wuerde, sondern - wie oben angefuehrt - zu einer Laufzeitverkuerzung verwendet wird.


      grafiksammler schrieb:

      Klingt mir doch sehr in Richtung "betrügerische Anlagen im grauen Kapitalmarkt".
      Nein.
      Siehe oben: ein ganz regulaeres Versicherungsmodell, welches in den 80er Jahren auch gar nicht so unattraktiv erschien.

      LG
      blauaeugig
    • Nun, dann müßte mir die Versicherung aber klar darlegen, wie sich die einzelnen Zuschläge errechnen.
      Und das bei einer Einzahlung von 25 000 Euro über 29 Jahre eine Summe herauskommt, die um 6000 Euro unter der Einzahlung liegt, trotz Verzinsung etc.
      das kommt mir doch sehr spanisch vor.

      Kosten dürften ja nach Vertragsabschluss nur noch die Verwaltungskosten gewesen sein, Schlußgebühren dürfen nicht berechnet werden.

      Die Versicherungssumme waren 60 000 DM, das Zielalter 60 Jahre, wobei, laut dem obigen Link ist das ein normales Ende einer Versicherung

      Versicherungsleistung
      Der Lebensversicherungsvertrag endet mit dem Tod der versicherten Person, dem Erreichen des Zielalters oder durch Kündigung.

      und das Deckungskapital besteht doch aus eingezahlten Beiträgen minus Kosten plus Zinsen und eventuell Überschußbeteiligung.

      Ich kann hier nichts von eingezahlten Beiträgen oder gar Zinsen und Überschußbeteiligung finden.
      Der Vorschlag für die Versicherung beinhaltet den Tarif, sowie die voraussichtliche Auszahlungssumme mit den Worten ca 84 000 DM.
      Das ganze steht auf einem offiziellen Papier der Versicherung, also dürfte ich doch davon ausgehen, dass die Versicherungsgesellschaft für diesen Vorschlag verantwortlich ist.
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    • Bei der Konstellation solltest du definitiv einen Experten draufschauen lassen - mir faellt als erstes Verbraucherberatung ein - allerdings leisten die sich je nach Sachbearbeiter auch schon mal dicke Kloepse.

      Aber nochmal zu den Kosten:
      Dazu gehoeren nicht nur die "normalen" Verwaltungskosten der Versicherung sondern eben auch die Risikoprämie fuer die versicherten Leistungen, in deinem Fall nicht nur etwaiger Todesfallschutz, sondern als wahrscheinlich dickster Batzen die BUZ-Praemie.
      6.000 Euro verteilt auf 29 Jahre waeren dann knapp 210 Euro Risikopraemie jaehrlich.
    • grafiksammler schrieb:

      sorry, ein Versicherungsmodell, welches nach Ablauf von 29 Jahren weniger als die eingezahlte Summe auszahlt incl. Verzinsung und Überschußbeteiligung erscheint mir eher ein betrügerisches Modell zu sein.
      Leider war das ja keine "reine Kapitalanlagen-Lebenversicherung" sondern da kam die BUZ drauf, was ja die extremste aller Risikoversicherungen ist, und da zahlt man eben nur kräftig ein, um ein Risiko zu versichern, da gibts nix zurück, denn gezahlt wird ja nur, wenn der Versicherungsfall eintritt, die Berufsunfähigkeit.

      blauaeugig schrieb:

      Dazu gehoeren nicht nur die "normalen" Verwaltungskosten der Versicherung sondern eben auch die Risikoprämie fuer die versicherten Leistungen, in deinem Fall nicht nur etwaiger Todesfallschutz, sondern als wahrscheinlich dickster Batzen die BUZ-Praemie.
      :!:

      So sichern sich halt Versicherungen in erster Linie selber ab, da haben sie sich eine "win/win-Versicherung ausgedacht. Sie bekommen das Geld zum Arbeiten, das Geld wird in Sklavenarbeit ausgelaugt, dient dazu, andere eingetretene Versichungsfälle abzudecken, und du bekommst dein Kapitaleinsatz in ausgelaugtem Zustand zurück. :|

      PS: ist das Thema hier in Ebay-PP-Kleinanzeigen (Sonstiges dazu als Unterthema) eigentlich passend, oder eher hier zu suchen und zu finden: Falle Internet und Erfahrungen außerhalb des Internets ?(
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
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    • Stubentiger schrieb:

      Leider war das ja keine "reine Kapitalanlagen-Lebenversicherung" sondern da kam die BUZ drauf, was ja die extremste aller Risikoversicherungen ist, und da zahlt man eben kräftig, um ein Risiko zu versichern, da gibts nix zurück, denn gezahlt wird ja nur, wenn der Versicherungsfall eintritt, die Berufsunfähigkeit.
      um das richtig einwerten zu können, sollten wir die Summe, die bei Berufsunfähigkeit monatlich zu zahlen gewesen wäre, kennen.
      Ich hatte "damals" für den Fall der Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente in Höhe von 71 DM in meiner Lebensversicherung includiert.
    • Moment, wir reden von deutlich höhren Summen.

      Hätte ich das Geld mit 3,5 % verzinst, was der Mindestzins war, wären, ohne Überschußbeteiligung 43 000 Euro jetzt fällig gewesen.
      das heißt, die Gesellschaft rechnet rund 24 000 Euro an Kosten ab? Und die Überschußbeteiligung fehlt hier auch noch.
      Etwas dergleichen habe ich noch nicht erlebt, eine andere Lebensversicherung von mir, die fällig wird, zahlt mir anteilig meine Einzahlungen für die nicht genutzte BUZ zurück.

      Ich werde die Versicherung anschreiben, sollte das nichts bewirken wende ich mich an den Ombudsmann, aber dies geht erst, wenn die Versicherung ablehnt
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    • mijanne2007 schrieb:

      Die BUZ betrug 1200 DM also nicht gerade die Welt.
      Vor allem, ich habe ja keinen Hochrisikoberuf was BU angeht.
      Das Risiko liegt ja nicht im Beruf, sondern in der Höhe der Zahlungen, die die Versicherung im Schadensfall zu leisten hätte. Und es geht nicht um "individuelle Kosten" sondern darum, wie hoch das statistische Risiko des Geldverlustes für die Versicherung ist ("Mischkalkulation"). Sämtliche Versicherungen basieren ja auf dem Prinzip, dass man für etwas zahlt, wovon man hofft, dass es nicht eintritt, das aber wenn es entritt, sämtliche Beitragszahlungen (um ein Vielfaches) übersteigen würde. Ob es nun eine Hundehaftpflicht, eine Hausrat, eine Gebäudeversicherung oder eben eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist.

      DU zahlst als Teilnehmer einer "Gruppe" für die Versicherungsfälle, die Leistungen beziehen. UND für die Angestellten UND für die Aktionäre der Versicherung


      UND vielleicht noch für die angeschlossenen Gewerke, die die sogenannten Versicherungspaläste planen, bauen, bewirtschaften und "mit teuren Materialien bezuliefern" ;)
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    • Mir klar, trotzdem bezeichnete sich die Versicherung als berufsbezoge Versicherung, sie heißt auch so und diese Mitglieder sind keine Risikogruppe.

      Abgesehen davon erklärt mir das immer noch nicht, warum ich nicht einmal meinen Einzahlungsbetrag erhalte.

      Im Zusammenhang mit dem auf offiziellem Papier erstellten Vorschlag ist das in meinen Augen eine vorsätzliche und arglistige Täuschung und das ist sehr zart ausgedrückt.
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    • für die Versicherungsfälle, die Leistungen beziehen. UND für die Angestellten UND für die Aktionäre der Versicherung

      mijanne2007 schrieb:

      Mir klar, trotzdem bezeichnete sich die Versicherung als berufsbezoge Versicherung, sie heißt auch so und diese Mitglieder sind keine Risikogruppe.
      Ich glaube, mein Punkt ist dir immer noch nicht klar, DAS Risiko, das du bezahlen musst, ist: dass die Versicherung sich bereit erklärt, dir notfalls über mehrer Jahrzehnte einen "Rente" von einer bestimmten Höhe bezahlen zu müssen. Das hat weniger mit dem Risiko zu tun, den dein Beruf hat, sondern eher das Risiko deiner "statistischen Gruppe"

      zb: Autofahrer, Berufstätige mit Arbeitsweg, u.U. eine bestimmte Altersgruppe zum Beginn der Laufzeit, Tierhalter, vielleicht örtliche Lage(?) und dazu und sowieso das statistische Mittel einer möglichen Krankheit und weiß der Deibel was noch.

      Das Risiko erhöht sich mir der Höhe der zu zahlenden Rente bei Eintritt des Versicherungsfalls.

      grafiksammler schrieb:

      monatliche Rente in Höhe von 71 DM
      oder

      mijanne2007 schrieb:

      Die BUZ betrug 1200 DM
      das ist ja ein gewaltiger Unterschied, besonders eben, wenn man es über Jahrzehnte jeden Montat zahlen muss als Versicherung.

      Müsstest du dir für eine solche Summe (Jahrzehnte x 12 x 600 € ;) ) das Geld selbst ansparen, kämst du doch mit deinen Prämien niemals aus!?

      Eine Versicherung ist immer Lotterie:

      entweder du "gewinnst", wirst krank, versehrt, berufsunfähig und bekommst u. U. ein Vielfaches deiner Einzahlungen,

      oder du "verlierst", bleibst gesund und arbeitsfähig, aber dein Geld ist (bis auf einen "Bonbon" einer "Nichtnutzungprämie") halt für die andern Zwecke verbraucht (für die Versicherungsfälle, die Leistungen beziehen müssen, UND für die Angestellten UND für die Aktionäre der Versicherung....)


      mijanne2007 schrieb:

      Abgesehen davon erklärt mir das immer noch nicht, warum ich nicht einmal meinen Einzahlungsbetrag erhalte.

      Auch bei der Lotterie bekommst du kein Geld zurück, wenn du eine Niete gezogen hast. Was meinst du, warum die Versicherungen die Banken bald als gewinnträchtigste Branche überholt haben!? Und das Bedürfnis, sich gegen möglichst viele Eventualitäten sogar doppelt und dreifach zu versichern nimmt ja sogar immer noch zu, schau nur allein zu Ebay. Auch da der Trend zum Betreuten Kaufen mit Vollkasko.

      Die die rechnen und genügend Masse haben, sparen sich die Kaskoversicherungen. Z. B. manches "Leasing-Fleetmanagement": die sparen sich die Beiträge, rechnen damit, dass niemals alle Wagen verschuldete Schäden leiden, holen sich Schadensersatz von den tatsächlichen Verursachern und streichen sich die Margen der Versicherungsindustrie selber ein - und das scheint sich bei genügend großer Fahrzeugflotte auch zu lohnen.
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    • mijanne2007 schrieb:

      Ja, aber es handelt sich um eine vereinbarte Zielaltervereinbarung, keine vorzeitige Kündigung

      Ohne genauen Vertragstext kann da wohl auch kein Fachwirt "gerichtsfestes" dazu sagen. Also, die Sache vor einen Schlichter oder Gutachter zu bringen ist auf jeden Fall das Vernünftigste

      und wir würden auch gern alle wissen, was dabei rauskommt. :D
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    • Nun, erst einmal muß ich der Versicherung schreiben, dass ich diese Summe nicht akzeptiere, wenn die eine Schlichtung ablehnen geht es zum Ombudsmann

      Werde Euch auf dem laufenden halten
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    • Schau mal, vielleicht ist deine VG ja auf dem Weg in eine Insolvenz, es reicht, wenn eine droht:

      finanzkanzlei-wiesbaden.de/%C2…icherungsaufsichtsgesetz/

      und

      https://www.rvfev.de/lebensversicherung/%C2%A7-89-vag/news/uebergangsmassnahmen-fuer-lebensversicherer-ueberlebensnotwendig/ schrieb:

      Kommt ein Unternehmen in Schieflage, kann das Bundesaufsichtsamt verfügen, dass § 89 VAG greift. Damit darf das Lebensversicherungsunternehmen keine weiteren Zahlungen mehr an Versicherte leisten, diese widerum sind jedoch zu weiteren vereinbarten Zahlungen verpflichtet. So sieht es das Gesetz vor – die meisten der Lebensversicherungskunden werden von dieser Möglichkeit jedoch nichts wissen.
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