Artikel nicht angekommen

    • Artikel nicht angekommen

      Hallo,
      ich habe vor 2 Wochen privat etwas ueber Ebay Kleinanzeigen verkauft. Kinderkleidung im Wert von 14.50 inkl Versand als Brief.
      Nun ist der Brief angeblich nicht angekommen. Einen Nachforschungsantrag habe ich online gestellt, gehe aber nicht davon aus, dass dabei was raus kommt.

      Der Kaeufer droht jetzt nicht, oder so, aber ich frage mich, wie die rechtliche Lage aussieht? Habe ich irgendwas zu befuerchten, wenn ich nichts mache?
    • Wenn du so wie im Kaufvertrag vereinbart, versandt hast, dann nicht.
      Die Gefahr geht mit der Abgabe am Postschalter auf den Käufer über.

      Wenn der Käufer per PP gezahlt hat, dann sieht das anders aus. Lt. den PP-AGb ist nur sendungsverfolgter Versand zulässig.
      Dem hast Du mit Deiner evt. Anmeldung zu diesem Zahlungsdienstleister auch zugestimmt.

      Bei Briefversand hieße das: Einschreiben. Sonst hat im Zweifelsfall der Kunde kostenlos eingekauft.
    • sternchen, man kann einen Briefversand nur glaubhaft machen. Mangels Quittung ist der, der Natur der Versandform geschuldet, nicht nachweisbar. Eine Quittung gibts evt. für den Kauf von Briefmarken. Hat man solche für genau diesen Brief verwendet? Was ist mit den Marken, die ich schon vor 2 Monaten im Heftchen zu 6 Euro gekauft habe und mir keine Beleg dafür habe geben lassen? Darf ich die nicht verwendet haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Nötigenfalls sollte man sich einen Zeugen zulegen, der den Briefeinwurf oder die Abgabe bestätigen kann. Kann ja auch durchaus der Ladenmuggel in der Lottoannahmebude mit angeschlossenem Postschalter sein....

      Nur (allgemein): da man ja auch hier im Forum immer öfter über Beschiss in Zusammenhang mit Ebay-Kleinanzeigen lesen kann: WENN SCHON, dann doch immer Vorsichtsmassnahmen ergreifen! Kleinanzeigen sind gedacht, um die Klamotten selbst abzuholen und bar zu zahlen. VOR ALLEM: NIEMALS (!) Paypalzahlungen zulassen!
    • @Timber
      Als Brief oder Warensendung? Warensendungen können auch mal länger brauchen. Ansonsten hast du alle dein Pflichten als Verkäufer erfüllt, Versand wie vereinbart und um einen Nachforschungsauftrag zur Aufklärung hast du dich auch bemüht, lass dem Käufer die Kopie des Nachforschungsantrags zukommen. Wenn die Antwort von der Post kommt, die vermutlich nicht positiv ausfallen wird, dann mach auch hiervon eine Kopie und sende es dem Käufer. Ansonsten ist der Fall für dich erledigt und der Käufer kann von dir keine weiteren Ansprüche fordern.
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    • Update: Hatte jetzt angeboten, die Haelfte zu erstatten. Vorher habe ich (zum Glueck) noch mal nachgesehen, welcher Betrag es genau war und siehe da, ich habe von dieser Person niemals eine Zahlung erhalten!

      Habe ihr das auch geschrieben, doch sie behauptet nun steif und fest, sie haette bezahlt. Habe mittlerweile 5 mal nachgeschaut, aber die Zahlung ist nicht da!
      Mittlerweile ist sie echt unfreundlich und droht sogar mit einer Anzeige?

      Wie soll sie mich denn anzeigen, wenn sie nie bezahlt hat? Ich verstehe so langsam nur noch Bahnhof.
      Sie muss doch sicherlich nachweisen koennen, dass sie gezahlt hat, wenn sie wirklich eine Anzeige erstattet, oder?
    • Timber schrieb:

      Update: Hatte jetzt angeboten, die Haelfte zu erstatten. Vorher habe ich (zum Glueck) noch mal nachgesehen, welcher Betrag es genau war und siehe da, ich habe von dieser Person niemals eine Zahlung erhalten!
      Wieso bietest du an, etwas zu erstatten, wenn du den Kaufpreis nie erhalten hast?

      Angesichts der lächerlichen Summe, um die es sich hier handelt, würde ich die Angelegenheit nicht weiter verfolgen. Wenn du kein Geld erhalten hast, kann der Käufer auch keine Ansprüche aus einer nicht erhaltenen Sendung ableiten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • lass dir von deiner Bank schriftlich bestätigen, das du von xxx keine Zahlung auf deinem Konto 321 erhalten hast.
      und stell dann den Verkehr ein.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Timber schrieb:

      ich habe vor 2 Wochen privat etwas ueber Ebay Kleinanzeigen verkauft

      Timber schrieb:

      War eine ganz normale Ueberweisung

      Timber schrieb:

      ich habe von dieser Person niemals eine Zahlung erhalten!

      Timber schrieb:

      Ich verstehe so langsam nur noch Bahnhof
      Warum hättest Du versandt, wenn Du keine Zahlung erhalten hast?
      Bringst Du was durcheinander und hast evtl. gar nicht versandt, weil Du keine Zahlung erhalten hast?
      Oder freut sich jemand anders über das Kleiderpaket?
    • vor allem: warum überhaupt erstatten? Entweder hab ich verschickt (und nötigenfalls irgendeinen Zeugen dafür) oder nicht....

      Und mit der Zahlung: das hört sich komisch an.... ich würde meine Kontoauszüge nochmal genau prüfen und - wie oben schon geraten - bei der Bank nachfragen. Vielleicht ist eine Buchung erfolgt und "nur" nicht auf den Auszügen verzeichnet....