Die lustige juristische Auffassungsgabe eines Ibäh Käufers, ähm Buchhändlers, der es mit dem Lesen und Verstehen nicht wirklich drauf hat. (zur Verfügung gestellt von einem guten Bekannten)
Teil 1:
Einleitung : Wir kaufen mal schnell was ganz seltenes per Sofortkauf, hier 2 Akkus im Mignonformat aber mit 3,7V Spannung (findet man ganz selten in speziellen LED Lampen)Das kostet natürlich Unsummen, genau genommen nicht mal 5,- Euro zusammen.
Guten Abend! Leider mußte ich nach bereits online erfolgter Überweisung festellen, dass bei Ihren Akkus keine Größenangabe in cm dabei steht! Unter Mignon Größe konnte ich mir nichts vorstellen! Die normale AA Größe 5 cm x 1,4 cm kann ich nicht gebrauchen. ich brauch 6 cm und 20 mm Durchmesser. Da ich nicht davon ausgehe, daß es sich bei Ihrem Angebot um die von mir gesuchten und gewünschten handelt bitte ich Sie mein bereits bezahlten Betrag (6,40 Euro) wieder an mich zurück zu überweisen. Es handelt sich um einen sofortigen Widerruf der Kaufabsicht wobei der gezahlte Betrag erst Morgen oder Übermorgen auf Ihrem Konto gutgeschrieben sein dürfte. Meine Kontodaten für die Rücküberweisung: xxx Kontoinhaber: Pete Ahnungslos
Entschuldigen Sie bitte die Umstande!
Mit freundlichen Grüßen
Pete Ahnungslos
Teil2:
Am nächsten Morgen ist das Geld auf dem Konto und man wirft den Briefumschlag in die Post
Merke! Unbedingt und immer vor dem Einwurf der Briefbo... noch schnell die Emails lesen
Guten Morgen!
Ihre Geschäftsprozesse und Deligationen etc. gehen mich nichts an! Ist also Ihr Problem. Ich bin sofort zeitnah 1/2 Stunde nach Zahlungsabwicklung und Bestellung vom Kauf zurückgetreten. Wenn Sie die Ware bereits versandt haben ohne das zu berücksichtigen, weil Sie Ihre Emails nicht lesen und Sendungen delegieren etc. ist das wohl nicht mein Problem. Ich erwarte sofort und ohne weitere Verzögerung bzw. Ausflüchte mein Geld auf mein Bankkonto zurück. Die Annahme von Ihrer Sendung wird nicht erfolgen.
Rücküberweisung bitte innerhalb der nächsten zwei Tage. Erfolgt das von Ihnen nicht kündige ich hiermit an, daß ich die
offene Forderung beim Mahngericht in Cotzburg einreichen werde. Bei Ebay wird hierzu ein Fall eröffnet werden, dabei können Sie dann mit Ebay komunizieren. Eine entsprechende Bewertung ist Ihnen jetzt schon gewiss! Zusätzlich wird auch überprüft ob sich in dem Zusammenhang ein Straftatsbestand begründet.
Also über das Mahngericht hinaus wird sich Ihr zuständiges Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft dann mit dem Fall beschäftigen müssen. Überweisen Sie einfach den offenen Betrag zurück und Sie ersparen sich eine Menge zusätzlicher Kosten und Ärger. Noch mal es ist nicht meine Schuld wenn Sie Ihre Email nicht lesen. Mit freundlichen Grüßen Pete Ahnunglos
Teil3:
Eine nette Rückinfo man möge doch mal den Auktionstext lesen, von wegen Privatverkauf, Rückgabe läuft eh nicht .. und hat schon längst versendet .... fruchtet wenig
Ah, da war doch noch was .... versuchet wird es dann mal so:
Übrigens! Es fehlt der Sendungsnachweis. Bitte Kopie der Sendungseinlieferung bzw. wie lautet der Sendungscode der Deutschen Post bzw. DHL etc.
MfG
Pete Ahnunglos
Teil4:
Du Schlauberger hast für Deine 4,90 Euro Ware leider nur die Standardversandform für 1,50 Brief gewählt. Hättest besser mal Einschreiben mit persönlicher Zustellung und IQ Nachweis wählen sollen. Nette Leute wittern da schon den Geruch von Betrug
Teil5:
Kann sich jeder denken. Eine selten dämliche rote Bewertung bei Ebay.
Da fällt ein zum Abschluß nur noch für die Radio Tele Lustmolch Zuschauer ein: in jedem Fall eine Sammelklage einreichen, weniger vom dem Zeug nehmen was so die Sinne trübt, und am Ende mal prüfen ob das eigene Antiquariat mit Büchern (Unternehmsform : Kleingeistunternehmer ohne Mwstaufweisung) und derem Angebot der Gesetzeslage aus 2015 entspricht.